Parlamentskorrespondenz Nr. 679 vom 11.07.2006

Hauptausschuss beschließt mehrheitlich Topographieverordnung-Kärnten

Vertagungsantrag der Opposition abgelehnt

Wien (PK) – Die neue Topographieverordnung für Kärnten passierte heute mit den Stimmen von ÖVP und des freiheitlichen Parlamentsklubs nach einer äußerst kontroversiellen Diskussion mehrheitlich den Hauptausschuss des Nationalrats. Der Verfassungsausschuss, der sich am Vormittag mit der diesbezüglichen Novelle des Volksgruppengesetzes hätte befassen sollen, wurde auf morgen verschoben.

Dies war unter anderem auch der Grund für die Ablehnung der Verordnung durch SPÖ und Grüne. Sowohl der Antrag, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, als auch jener, die Verhandlungen darüber zu vertagen – beide eingebracht von der Zweiten Präsidentin des Nationalrats Barbara Prammer (S) - wurden von den Regierungsfraktionen mehrheitlich abgelehnt.

Die Verhandlungen zum Volksgruppengesetz und zu den diesbezüglichen Verfassungsbestimmungen seien noch nicht abgeschlossen, sodass man nicht wisse, in welche Richtung das Gesetz gehe, argumentierte Präsidentin Prammer. Außerdem kritisierte sie scharf die Aussagen von Landeshauptmann Haider, der die Öffnungsklausel offensichtlich wieder in Frage stelle. Auch die Rechtsdurchsetzung sei unklar, gab sie zu bedenken, denn was habe man von einem Gesetz, wenn der Landeshauptmann ohne Sanktionen tun könne, was er wolle.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) teilte diese Auffassung, indem sie unterstrich, für die Verordnung seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen unabdingbar. Der vorliegende Entwurf nehme Bezug auf eine Rechtsgrundlage, die noch nicht beschlossen sei. Die Annahme der Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt widerspricht daher ihrer Ansicht nach dem Legalitätsprinzip des Artikels 18 Abs. 2 B-VG. Abgesehen von der formalrechtlichen Seite hielt Stoisits aber auch inhaltlich die Verordnung für "evident verfassungswidrig", weil diese nicht dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entspricht. Darüber hinaus lehne sie es ab, nach einer, wie sie sich ausdrückte, Assimilierungspolitik einen niedrigen Standard festzuschreiben, den man selber verursacht hat. Die von Landeshauptmann Haider geforderte Verfassungsbestimmung solle nun eine verfassungskonforme Lösung ersetzen. Man dürfe nicht glauben, dass man auf diese Weise die unaufgearbeitete Geschichte und alte Mythen los wird, sagte sie.

Dem hielt Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) entgegen, die Verordnung könne laut § 6 Abs. 1 ohnehin erst in Kraft treten, wenn die entsprechenden bundesverfassungsgesetzlichen Regelungen vorhanden seien. Sie appellierte, die nun vorhandene Chance eines breiten Konsenses zu nützen. Der Bundeskanzler habe immer Wert darauf gelegt, eine Lösung im Einvernehmen aller zu finden und sei um einen Konsens in der Region bemüht gewesen. Erstmals seit den siebziger Jahren würden nun zusätzliche Ortstafeln aufgestellt. Außerdem gehe es bei den laufenden Verhandlungen um das Volksgruppengesetz nur mehr um zwei Kleinigkeiten, und sie gehe davon aus, dass man auch diese bei gutem Willen lösen könne. Letzteres wurde jedoch von Präsidentin Barbara Prammer unter Hinweis auf die Aussagen von Landeshauptmann Haider bezweifelt.

Auch Abgeordneter Markus Fauland (F) betonte den nun erreichten breiten Konsens und beschwor die Opposition, die Chance nicht vorübergehen zu lassen.

Abgeordneter Caspar Einem (S) sah das Problem des vorliegenden Entwurfs darin, dass dieser verfassungswidrig wäre, würde er sich auf das jetzige Volksgruppengesetz beziehen. Er verlangte aus diesem Grund vehement, sich vorher im Verfassungsausschuss über das Volksgruppengesetz zu einigen, und warnte davor, die SPÖ zu "überfahren". Seine Klubkollegin Melitta Trunk erinnerte daran, dass die Slowenenvertreter ihre Zustimmung in der Zwischenzeit wieder zurückgezogen haben, und meinte, die Qualität einer Demokratie hänge wesentlich davon ab, wie die Mehrheit mit der Minderheit umgeht.

Abgeordneter Werner Fasslabend (V) ersuchte die SPÖ, ihren Standpunkt nochmals zu überdenken. Die Topographieverordnung sei eine wesentliche Frage des Zusammenlebens in der Republik und es sei erstmals gelungen, einen breiten Konsens in der Region herbeizuführen. Die heutige Diskussion mache jedoch deutlich, dass offensichtlich alles darauf hinauslaufe, den erzielten Konsens abermals in Frage zu stellen. Darauf wäre eine historische Chance auf Jahre vertan, stellte er mit Bedauern fest. Abgeordneter Klaus Hubert Auer (V) plädierte für die Zustimmung zur Verordnung und wies auf die geplante Bestandsgarantie und auf die Öffnungsklauseln im geplanten Volksgruppengesetz sowie auf den Stufenplan für die Umsetzung der Verordnung hin. Auch Abgeordneter Roderich Regler (V) begrüßte die Öffnungsklausel, die er als großzügig bezeichnete, und zeigte sich überzeugt davon, dass die Bestimmungen auch umgesetzt werden. Der Staatsvertrag lege nichts im Detail fest, erläuterte er aus seiner Sicht, und der Verfassungsgerichtshof habe eine Auslegung vorgenommen. Es sei daher sinnvoll, die gefundene Lösung nun verfassungsrechtlich abzusichern.

Insgesamt werden in der Verordnung 141 bzw. 142 Ortschaften genannt, in denen zweisprachige Ortstafeln anzubringen sind. Das sind um 48 bzw. 49 Ortschaften mehr als nach der geltenden Gesetzeslage. Die zahlenmäßige Diskrepanz entsteht dadurch, dass es sich bei Mökriach laut Karte des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen in topographischer Hinsicht um eine geschlossene Siedlung handelt, in politischer Hinsicht besteht diese jedoch aus zwei selbständigen Ortschaften, die zu zwei verschiedenen Gemeinden gehören. Der östliche Teil gehört zur Gemeinde Eberndorf, der andere zur Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See.

Die nun beschlossene neue Topographieverordnung-Kärntensoll die erst kürzlich beschlossene Verordnung vom 26. Juni 2006 ablösen, nach der zusätzlich zu den 91 Ortschaften der Topographieverordnung 1977 und der Ortsnamenverordnung 1977 nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes auch in Bleiburg und Ebersdorf zweisprachige Ortstafeln vorgeschrieben wurden.

Die neue Topographieverordnung-Kärnten tritt laut § 6 Abs. 1 aber erst "in einem bundesverfassungsgesetzlich zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft". Gemäß den Bestimmungen sind die zweisprachigen topographischen Bezeichnungen innerhalb bestimmter, abgestufter Fristen anzubringen: 16 Ortschaften sollen die neuen Ortstafeln Ende 2007 anbringen; sechs weitere müssen spätestens Ende 2008 folgen; Ende 2009 sollen dann weitere 16 Gemeinden mit den neuen Orttafeln versehen werden. In jenen zehn bzw. 11 Ortschaften, die in Gemeinden mit einem Anteil an slowenischer Bevölkerung mit weniger als 15 % liegen, in denen aber nach der letzten Volkszählung ein Drittel oder mehr erreicht wird, müssen bis spätestens 31. Dezember 2007 zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden.

Wie die Erläuterungen zur Verordnung ausführen, sind unter Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Naturinsbesondere Ortstafeln zu verstehen, aber auch sonstige Hinweistafeln, mit denen auf örtliche Gegebenheiten hingewiesen wird, sofern sie in Ortschaften angebracht sind und auf Ortschaften hinweisen, die im Geltungsbereich der Verordnung liegen. (Fortsetzung/ Hauptausschuss)