Parlamentskorrespondenz Nr. 682 vom 12.07.2006

Ortstafel-Konflikt: Keine Einigung zwischen den Parlamentsfraktionen

Opposition mangels Konsens gegen Beratungen im Verfassungsausschuss

Wien (PK) - In der Frage der Aufstellung zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten gibt es nach wie vor keine Einigung zwischen den Parlamentsfraktionen. SPÖ und Grüne sprachen sich heute dagegen aus, zwei Anträge der Koalitionsparteien auf Änderung des Volksgruppengesetzes auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses des Nationalrats zu setzen. Es gebe keinen Konsens in der Materie, begründete der geschäftsführende Klubobmann der SPÖ Josef Cap diese Entscheidung, Grün-Abgeordnete Terezija Stoisits wandte sich grundsätzlich dagegen, "über den Kopf von Minderheiten hinweg" Verfassungsbestimmungen zu beschließen.

Von Seiten der ÖVP und der Freiheitlichen wurde die Entscheidung der Opposition bedauert. ÖVP-Klubobmann Molterer machte geltend, dass mit der SPÖ "sehr konstruktive und lösungsorientierte" Gespräche geführt worden seien und nach wie vor geführt würden. "Wir sind an einem entscheidenden Punkt angelangt", bekräftigte er, eine Einschätzung, die auch vom Obmann des Freiheitlichen Parlamentsklubs Herbert Scheibner geteilt wurde. Man sei, so Scheibner, knapp daran, "einen wirklich historischen Kompromiss" für die Kärntner Volksgruppe zu erzielen.

Molterer und Scheibner zeigten in diesem Sinn kein Verständnis dafür, dass die SPÖ eine Diskussion im Verfassungsausschuss des Nationalrats ablehne. Man könne den Ausschuss auch unterbrechen, wenn noch keine Einigung möglich sei, regten sie an, und bis zum Schluss versuchen, einen Konsens zu erzielen.

Abgeordneter Cap räumte ein, dass mit den Koalitionsparteien konstruktive Gespräche geführt worden seien, wies aber gleichzeitig auf die "Begleitmusik" aus Kärnten hin. Sowohl der überraschende Beschluss der Kärntner Landesregierung als auch die Pressekonferenz des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider hätten "zu einer negativen Dynamik" geführt, meinte er. F-Klubobmann Scheibner replizierte darauf, dass die "Begleitmusik" kein Kriterium für eine Entscheidung sein könne, es sei die SPÖ, die einen Konsens verhindere.

Eine Änderung des Volksgruppengesetzes kann nur dann auf die Tagesordnung der morgigen Nationalratssitzung gestellt werden, wenn der Verfassungsausschuss die Beratungen darüber rechtzeitig abschließen würde.

Ein Entschließungsantrag der Grünen betreffend die Abberufbarkeit von Volksanwältinnen wurde vom Verfassungsausschuss mit V-F-Mehrheit vertagt. (Schluss)