Parlamentskorrespondenz Nr. 684 vom 12.07.2006

Vorlagen: Gesundheit, Umwelt

Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 vom Bundesrat beeinsprucht

Zahlreiche Kritikpunkte führte die Mehrheit des Bundesrats bezüglich des Gesundheitsrechtsänderungsgesetzes 2006 (GRÄG 2006) an. Die Bundesräte weisen in der Begründung ihres Einspruchs (1621 d.B.) darauf hin, dass schon im Begutachtungsverfahren massive Einwendungen von Seiten der Bundesländer vorgebracht wurden; diese wurden in der Regierungsvorlage aber nicht berücksichtigt. Als mangelhaft und problematisch beurteilten die Bundesräte auch die Bestimmungen betreffend die Patientenverfügung. Da damit auch eine finanzielle Belastung verbunden sei, müssen sich die BürgerInnen eine Patientenverfügung überhaupt einmal erst leisten können. Weitere Verschlechterungen befürchteten die Bundesräte dadurch, dass künftig im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege Leiharbeit zugelassen wird. Kritik gab es zudem an der Neuregelung der Besetzung der Gremien der Ärztekammer. Für ein funktionierendes Gesundheitssystem sei die Zusammenarbeit aller betroffenen Berufsgruppen, der Sozialversicherungen, der AnbieterInnen von Gesundheitsleistungen und der Politik erforderlich. Die Regierungsmehrheit sei aber auch im vorliegenden Fall wieder in typischer "speed kills"-Manier über die Interessen der Menschen "drübergefahren", lautete das Resümee der Mehrheit der Länderkammer.

Einspruch des Bundesrates gegen "Gesundheit Österreich GmbH"

Eine mangelnde Einbeziehung der Betroffenen ortet die Mehrheit der Bundesräte auch beim Beschluss des Nationalrats betreffend das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG). Die Bundesräte begründeten ihren Einspruch (1622 d.B.) gegen das Gesetz damit, dass sich Gesundheitsministerin Rauch-Kallat damit eine "Machtbasis mit vollem Durchgriffsrecht" auf das bisher unabhängige ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen) schaffen will. Die Ressortchefin könne in Hinkunft allein entscheiden, wo es welche Spitalsabteilungen gibt, welche Qualitätskriterien bei der Behandlung gelten, wie viel Personal in einer bestimmten Abteilung arbeitet, etc.

Dass nur mehr eine Person die Geschäftsführung der neuen Gesellschaft (Gesundheit Österreich GmbH) inne hat, sei ein Indiz dafür, dass "die ÖVP an eine schwarze Einfärbung" dieses Instituts denke. Der Bund ist nunmehr zu 100 % Gesellschafter; Länder und Sozialversicherung können sich auch nicht mehr minderheitlich beteiligen. Weiters wurde kritisiert, dass Aufträge der Bundesgesundheitsagentur nur an die "Gesundheit Österreich" vergeben werden dürfen und dass Aufträge der Länder und der Sozialversicherung über die Tochtergesellschaften abgewickelt und damit um 20 % teurer werden (Umsatzsteuerpflicht). Die unterfertigten Bundesräte verlangen die Beibehaltung der Unabhängigkeit von ÖBIG und Fonds Gesundes Österreich sowie die Gründung eines unabhängigen Qualitätsinstituts.

Wasserrechtsgesetznovelle 2006 wird von Bundesratsmehrheit abgelehnt

Nicht einverstanden zeigte sich die Bundesratsmehrheit auch mit der Wasserrechtsgesetznovelle 2006. In der Begründung des Einspruchs (1624 d.B.) wird darauf hingewiesen, dass diese Vorlage im Landwirtschaftsausschuss breit und heftig diskutiert wurde. Besonders kritisiert wurde dabei die "gänzliche Bewilligungsfreistellung von Leitungen, bei denen Gemeinden nunmehr zivilrechtliche Verträge abschließen müssen". Die Bundesräte geben außerdem zu bedenken, dass im Laufe der Sitzung Vertreter aller Fraktionen Änderungsbedarf anmeldeten. Die im Nationalratsausschuss einvernehmlich festgehaltene Zielsetzung, die offenen Fragen bis zu Plenardebatte parteiübergreifend zu klären, wurde nicht eingehalten. Die Vorlage enthalte daher nach Ansicht der Bundesräte noch immer in wesentlichen Punkten gefährlich schwammige Definitionen, die Anwälten zwar Spielraum geben, aber für keine Rechtssicherheit sorgen. Die Konsequenz wäre eine Aufgabenverschiebung an die Gemeinden, ohne diesen zusätzliche Mittel dafür bereit zu stellen. Die Verantwortung werde dabei auf Zivilingenieure, die Kosten auf Gemeinden und Einreicher abgeschoben. (Schluss)