Parlamentskorrespondenz Nr. 689 vom 12.07.2006

Heißes Thema zweisprachige Ortstafeln im Nationalrat

Dringlicher Antrag der Grünen an den Bundeskanzler

Wien (PK) Der Nationalrat unterbrach seine Debatte über Sozialthemen für die Diskussion eines von den Grünen eingebrachten Dringlichen Antrags zum Thema "Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs".

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) wies in ihrer Begründung des Antrags darauf hin, dass die Auseinandersetzung um die Rechte der Minderheiten schon sehr lange währe. Sie beginne im 20. Jahrhundert mit dem Staatsvertrag von St. Germain, die aktuelle Debatte beginne mit dem Staatsvertrag von Wien 1955, dessen Artikel 7 die Rechte der Volksgruppen in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland regle. Die Rednerin erinnerte an den Ortstafelsturm 1972, der ein Teil dieser "Leidensgeschichte" sei. Der Versuch der Politik, auf diese Fakten zu reagieren, sei gescheitert, da zwischen 1977, als die entsprechenden Gesetze in Kraft gesetzt wurden, und 2006 gerade einmal 77 Ortstafeln aufgestellt worden seien.

Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen seien offensichtlich sehr geduldig in diesem Land. Allein der Verfassungsgerichtshof sei den Volksgruppen immer wieder beigesprungen, so auch mit seinem Erkenntnis im Jahre 2001. Er habe die 25-Prozent-Klausel des VGG aufgehoben und der Politik bis 31.12.2002 Zeit gegeben, auf dieses Erkenntnis entsprechend zu reagieren. Die Politik habe jedoch nicht reagiert und habe zugelassen, dass Rechtsbruch in diesem Land salonfähig wurde. In diesem Zusammenhang müsse man sich an das Verrücken von Ortstafeln oder das Verhöhnen oberster Vertreter der Verfassungsgerichtsbarkeit erinnern. Das alles geschehe unter "dem Schutzmantel der Staatszielbestimmung", monierte Stoisits.

Nach 51 Jahren der Gültigkeit des Staatsvertrages zeichne sich ab, dass die Mehrheit über die Rechte der Minderheit "drüberfahren" darf. Eine Zweidrittelmehrheit solle Rechte, die im Staatsvertrag zu Wien garantiert sind, aushebeln, und dagegen wende sich ihre Fraktion. Es gehe um den Rechtsstaat und den Stellenwert, den der Rechtsstaat in diesem Land habe, erklärte die Rednerin. Noch sei der dreiste Versuch der Aushebelung verbriefter Grundrechte der Minderheit nicht gelungen, doch sei eine historische Möglichkeit vertan worden, mit der man 51 Jahre der Assimilation hätte beenden können. Es sei eine Verpflichtung der Mehrheit, Minderheiten zu schützen und nicht das Gegenteil zu tun, schloss die Rednerin.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL erklärte hingegen, er sei stolz auf seine Minderheitenpolitik, habe man doch eine vierte Volksschulklasse und eine verbesserte Lehrerausbildung durchgesetzt, habe man eine Staatszielbestimmung beschlossen, die ihresgleichen suche und auch in Kärnten entsprechende Fortschritte erzielt.

Im Staatsvertrag stehe nicht mehr, als dass in Gerichtsbezirken mit gemischter Bevölkerung die Minderheitensprache als zweite Amtssprache zuzulassen ist und dort auch entsprechende topographische Aufschriften vorzusehen sind. Mehr halte der Staatsvertrag nicht fest, und genau dies versuche er mit Leben zu erfüllen.

Was er in einem Verordnungs- und Gesetzesentwurf vorgelegt habe, sehe 15 % bzw. 10 % sowie eine vorgezogene Öffnungsklausel vor, und dies sei eine Lösung, der die Slowenenvertreter zugestimmt hätten. Die Verfassungsbestimmung, die Rechtssicherheit schaffe, sei der erklärte Wille des Kärntner Landtages und sein Ziel sei die Konsenssuche und die Konsensfindung. Die Vorgangsweise der Kärntner Slowenen, durch Verkehrsübertretungen VfGH-Erkenntnisse zu provozieren, verurteilte der Bundeskanzler hingegen. Man habe jetzt einige Aufregungen – das sei so bei schwierigen Fragen -, aber er bemühe sich, in den kommenden 48 Stunden eine verfassungskonforme Lösung, die den Wünschen der Slowenen und des Landes Kärntens entgegenkomme, zu erarbeiten. Man werde diese Dinge in einem guten rotweißroten Konsens lösen, da brauche es keine Zurufe von außen, schloss der Kanzler.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) hielt fest, dass den Slowenen nur der leidige Weg der Verkehrsübertretungen geblieben sei, um diese Frage überhaupt auf den Rechtsweg bringen zu können. Der Bundeskanzler habe kein Wort darüber verloren, wie sich sein Koalitionspartner in dieser Frage verhalten habe. Dieser, der Landeshauptmann von Kärnten, habe die Erkenntnisse des VfGH ignoriert und den Rechtsstaat desavouiert. Hier müsse vom Kanzler eine klare Grenze gezogen werden, forderte der Redner. Die von ihm geplante Übereinkunft soll mit der Verfassungsbestimmung der Kontrolle durch den VfGH entzogen werden, und das könne man nicht hinnehmen. Der Kanzler solle ein einfaches Gesetz machen, und dann werde man sehen, wie sich der VfGH dazu stelle. Experten sprächen in diesem Zusammenhang von einem erbärmlichen Umgang mit der Verfassung, hielt Van der Bellen fest, der sich fragte, ob die Regierung überhaupt begriffen habe, was ein Minderheitenrecht ist. Die Minderheiten hätten Rechte, und diese müssen unmittelbar umsetzbar sein und dürften nicht Gegenstand von Bittstellerei werden. Der Staatsvertrag solle endlich mit Leben erfüllt werden, der Kanzler solle nicht länger vor dem Kärntner Landeshauptmann in die Knie gehen, meinte Van der Bellen abschließend.

Abgeordneter Mag. MOLTERER (V) warf den Grünen vor, in dieser Frage nicht konstruktiv zu sein. Er trage nicht nur für einfache Gesetze die Verantwortung, sondern auch für Verfassungsgesetze, und er nehme diese Verantwortung auch wahr. Dem Kanzler sei es seit 2000 gelungen, in die Sache Bewegung zu bringen, und es sei berührend gewesen, zu hören, wie die Vertreter der Slowenen und der heimattreuen Verbände zugestanden hätten, in der Vergangenheit Fehler gemacht zu haben und nun eine Lösung zu wollen. Dieser historische Kompromiss sei zu begrüßen, die Grünen sollten sich daran beteiligen. Der Redner erläuterte die Pläne der Regierung in dieser Angelegenheit und zog eine grundlegend positive Bilanz der Volksgruppenpolitik der Regierung. Die Regierung wolle eine Lösung, man sei von diesem Konsens nicht abgewichen, es liege in der Verantwortung der Opposition, diese bestmögliche Lösung für Kärnten auch zu verwirklichen.

Abgeordneter Dr. CAP (S) zitierte aus einer Presseaussendung des Kärntner Landeshauptmannes, worin er der SPÖ ein Ultimatum stelle und damit drohe, nie mehr an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Genau hier liege das Problem: Seine Partei könne in diesem Landeshauptmann keinen Garanten dafür sehen, dass ausverhandelte Kompromisse auch hielten. Das Vorgehen des Landeshauptmannes sei unseriös, auf seine Ultimaten werde man nicht reagieren. Es sei ungustiös, auf dem Rücken einer Minderheit einen Wahlkampf zu führen. Leider für Kärnten und die Demokratie sei so kein Kompromiss zu erzielen, denn dafür sei eine wesentlich seriösere Basis erforderlich.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) mutmaßte, die SPÖ suche krampfhaft nach einer Ausrede. Sogar die SP-Vorsitzende in Kärnten, Gaby Schaunig, habe die Bundespartei aufgefordert, dem Vorschlag des Bundeskanzlers zuzustimmen. "Wir sind nahe daran, einen 30jährigen Konflikt zu lösen", appellierte er an die SPÖ und bekräftigte den Wunsch des Kärntner Landeshauptmanns, die Verhandlungen fortzusetzen. Die Menschen in Kärnten wünschen sich eine Lösung, sagte Scheibner, und die Verfassungsbestimmung würde Rechtssicherheit bringen. Scheibner ließ kurz die Ereignisse der letzten Jahre Revue passieren und hielt fest, dass für das Scheitern der Konsenskonferenz Landeshauptmannstellvertreter Ambrozy den Ausschlag gegeben habe, weil damals der Abwehrkämpferbund dagegen gewesen sei. Jetzt sei die SPÖ wieder knapp daran, einen Konsens zu verhindern. In Richtung der Grünen bemerkte Scheibner, man habe zahlreiche Anregungen aufgenommen. Jedes Staatsorgan habe auch die Verpflichtung, Verordnungen umzusetzen. Sei dies nicht der Fall, gebe es Sanktionsmechanismen. Wenn es jetzt zu keinem Konsens komme, dann würden alle in Diskussion stehenden Ortschaften keine zweisprachigen Ortstafeln bekommen und die Polarisierung, die einige sicherlich wollten, würde weitergehen. Die Politik habe aber die staatspolitische Verantwortung, jetzt die Chance zu ergreifen. Scheibner hoffte daher auf eine Einigung bis Freitag.

"Nicht alles, was die ÖVP will, ist schon ein Konsens", begann Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) ihre Ausführungen und bezichtigte den Bundeskanzler "Halb- und Unwahrheiten" geäußert zu haben. So hätten die Grünen dem Beschluss des Kärntner Landtages nicht zugestimmt. Auch hinsichtlich der Öffnungsklausel gebe es keine Zustimmung der Slowenenvertreter, da diese in der letzten Woche abgeändert worden sei. Die Darstellung des Bundeskanzlers sei daher "erbärmlich" gewesen. Sie dankte in diesem Zusammenhang Nationalratspräsident Khol für dessen Anregung, die Geschwindigkeitsbeschränkung in Ortschaften zu missachten, damit die Minderheit zu ihrem Recht komme. Rechtsanwalt Vouk könne man daher nicht zum Gesetzesbrecher hochstilisieren. Hinter der Bedeutung der zweisprachigen Ortstafeln stehe die Erfahrung des Assimilierungsdrucks der Vergangenheit, sagte Lunacek und zeigte kein Verständnis für das Problem mit solchen Ortstafeln. In Südtirol gebe es sogar dreisprachige Ortstafeln. Das einzige Problem in Kärnten sei daher offensichtlich der Koalitionspartner und das sei wieder "europäisch erbärmlich". "Lassen Sie endlich die Sprachenvielfalt auf Ortstafeln zu und befreien Sie die Gesellschaft von Haider", rief sie abschließend dem Bundeskanzler zu.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) bezeichnete die Rolle der Grünen in dieser Frage, als "sehr, sehr schräg". Sie warf Abgeordneter Stoisits vor, sich im Verfassungsausschuss gegen die Verhandlung des betreffenden Antrags ausgesprochen zu haben und vermutete, dass diese eher ihre "Schimpftiraden und Unwahrheiten" weiter verbreiten wolle. Die Grünen wollten offensichtlich deshalb keine Lösung, weil ihnen dann ein Thema abhanden kommen würde. Der Dringliche Antrag sei längst überholt, denn die ÖVP habe einen Initiativantrag vorgelegt. Baumgartner-Gabitzer unterstrich, es wäre nun ein hervorragender Zeitpunkt, das lang diskutierte Thema abzuschließen. Artikel 7 des Staatsvertrages schreibe in keiner Weise einen Prozentsatz vor und in der internationalen Praxis sei eine Bandbreite zwischen 5 % und 25 % festzustellen. Mit 10 % und 15 % liege man daher hervorragend. Nachdem sich Abgeordneter Cap auf die Pressemeldungen des Kärntner Landeshauptmanns bezogen hatte, sagte Baumgartner-Gabitzer, ein beschlossenes Gesetz habe man zu vollziehen, weshalb Presseaussendungen in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich seien. Daher hoffen sie, dass man die zwei Tage noch nütze, um eine Lösung herbeizuführen. Was sollte sich bei einer Verschiebung auf den Herbst noch verbessern, fragte sie abschließend.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) verwies auf die Volkszählungen, die eine eindeutige Sprache sprächen. Die Anmeldungen für den zweisprachigen Schulunterricht seien zwar ein Indiz für ein offeneres Klima in Kärnten, aber kein Indiz dafür, dass es keine Assimilierungspolitik gebe. Der nun vorliegende Entwurf entspreche nicht jenem, über den Konsens erzielt worden sei. Vor allem die Regelung der Öffnungsklausel sei nun problematisch, denn sie würde in dieser Form ein Einspruchsrecht des Landes und der Gemeinden bedeuten und somit weitere zweisprachige Ortstafeln verhindern. Auch die Beschlusslage der Kärntner SPÖ-Landesgruppe sei klar, diese wolle keine Lösung gegen die Volksgruppen. Eine Lösung müsse von allen gesellschaftlich relevanten Gruppen getragen werden, sagte Posch und vermutete, dass Landeshauptmann Haider eine solche gar nicht anstrebe. Wer den Namen nicht aushält, hält fremde Identität nicht aus und wolle rassistische Auslöschung. Am Ende stehe dann nur mehr die Nummer, sagte Posch.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) forderte seinen Vorredner auf, sich von solchen Vergleichen zu distanzieren. Die Ortstafelfrage stehe knapp vor der Lösung und er sehe auch von allen Seiten die Bereitschaft, zu einer Einigung zu kommen. Scheuch räumte zwar ein, dass so manche Begleitmusik für die Verhandlungen nicht gut sei, er appellierte aber, unter die stark polarisierende Diskussion endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Eine dauerhafte Lösung wäre für das Land gut, so Scheuch. Er bekräftigte abermals die Bereitschaft seiner Fraktion, eine Lösung zu finden und warf nochmals die Schlichtungskommission in die Diskussion. Damit würde man die Kluft zwischen Land und Gemeinden einerseits und Bund andererseits so klein wie möglich halten. Die Minderheit könne man nur gemeinsam mit der Mehrheit nachhaltig schützen. Das Thema in den Wahlkampf zu ziehen, hielt er für politisch unklug, da dies auf dem Rücken der Minderheit ausgetragen würde.

Abgeordneter DI Klaus Hubert AUER (V) ging auf die lange Geschichte der zweisprachigen Ortstafeln ein, die ein langes Auf und Ab zeige. Ortstafeln hätten Symbol- und Identifikationswert, meinte er, und seien nicht Ausdruck der Slowenisierung, sondern Ausdruck der Gemischt- und Zweisprachigkeit. Den nun vorliegenden Entwurf hält er für verfassungskonform und staatsvertragskonform und er entspreche auch dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis. Er enthalte auch ein ausgeklügeltes System mit Stufenplan, Bestandsgarantie und vorgezogener Öffnungsklausel. Deshalb appellierte Auer an die SPÖ und die Grünen, sich für die Kärntner Bevölkerung zu entscheiden, denn auch die Bürgermeister warteten seit Jahrzehnten auf eine Einigung.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) betonte, dass bis vorige Woche der Konsens tatsächlich vorhanden gewesen sei. Die Regierung habe aber die ausverhandelte Einigung verlassen, weshalb sich die wesentlichen Partner getäuscht und über den Tisch gezogen fühlen. Verantwortlich dafür sei der Beschluss in der Kärntner Landesregierung, wodurch die Vetoklausel hineingekommen sei. Es liege daher am Bundeskanzler, das einzuhalten, was ursprünglich ausgemacht gewesen sei. Die Menschen in Kärnten hätten genug von feierlichen Ortstafelaufstellungen und der "Verrückungspolitik". Die überwiegende Mehrheit der Kärntner leben friedvoll mit ihrer Minderheit und wünschen sich endlich eine Lösung, hielt Trunk fest.

Bundesministerin Mag. GASTINGER appellierte als Kärntnerin, die verbleibenden zwei Tage zu nützen. Die Frage harre einer Lösung und die Bevölkerung erwarte sich vom Gesetzgeber, diese zu finden. In Richtung SPÖ meinte sie, dass auch Gaby Schaunig eine Stimme Kärntens sei.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) hielt fest, die SPÖ habe sich um einen Konsens bemüht und sei so weit wie nur möglich gegangen. Ihr gehe es vor allem um den Rechtsdurchsetzungsmechanismus, um die, wie er sagte, "Kasperliaden" in Zukunft zu verhindern. Ein solcher stelle eine unabdingbare Forderung dar. In diesem Sinne brachte er auch einen Entschließungsantrag ein. Wenn man eine Verfassungsbestimmung wolle, dann müsse man diese auch durchsetzen können, sagte Wittmann, denn man habe nicht nur eine Verpflichtung dem Staatsvertrag gegenüber, sondern auch der Minderheit gegenüber. Wenn man deren im Staatsvertrag garantierte Rechte einschränke, dann müsse wenigstens der kleinste gemeinsame Nenner hergestellt werden. Die Regierung sei aber von ihrem ursprünglichen Entwurf abgewichen und habe aus dem Anhörungsrecht ein Berücksichtigungsrecht von Land und Gemeinden und damit ein Vetorecht gemacht, kritisierte Wittmann.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) bezichtigte den Bundeskanzler, einen offenen Verfassungsbruch begehen zu wollen, um Teile des Staatsvertrages außer Kraft setzen zu können. Er frage sich, warum die SPÖ bei dieser Ausschaltung des VfGH mitmache. Schüssel wolle die Verfassungsbestimmung, weil er allen Grund dafür habe, den Verfassungsgerichtshof zu fürchten. Durch die Öffnungsklausel würden die Vertreter der autochthonen Minderheiten zu Bittstellern degradiert. Deshalb hätten die Slowenen das gemeinsame Boot verlassen. Dennoch rudere der Bundeskanzler nun weiter und suche offensichtlich einen Konsens ohne die Slowenen. Im Gegensatz dazu habe der Bundeskanzler im Zuge der Konsenskonferenz festgestellt, es gebe keinen Konsens, als der Kärntner Abwehrkämpferbund nein gesagt hatte.

Bei der Abstimmung wurde der Dringliche Antrag der Grünen betreffend Umsetzung des Ortstafelerkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs von ÖVP und F mehrheitlich abgelehnt. Ebenso wenig fand der Entschließungsantrag der SPÖ die erforderliche Mehrheit.

Kurze Debatte über Beantwortung einer Anfrage durch Gorbach

Abgeordnete Dr. MOSER (G) sprach die Problematik der möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunkanlagen an und erinnerte daran, dass eine diesbezügliche Petition vom Verkehrsausschuss bis jetzt bereits vier Mal vertagt wurde. Trotz nach wie vor bestehender Bedenken würden weiterhin Handy-Masten errichtet, ohne dass die Anrainer Rechte auf Information und Mitbestimmung hätten, kritisierte Moser. Sie forderte einen öffentlich zugänglichen Mobilfunkkataster, aber auch eine interdisziplinäre Abklärung möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen, eine Grenzwertfestsetzung  oder Nachbarschaftsrechte. Die Rednerin warf der Regierung vor, keinerlei entsprechende Forschungen zu betreiben und das Thema nicht ernst zu nehmen.

Staatssekretär Mag. MAINONI unterstrich den Stellenwert des Mobilfunks im heutigen Leben, äußerte aber auch Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung. Der Frage einer möglichen Gesundheitsgefährdung werde seitens der Regierung größte Aufmerksamkeit beigemessen, versicherte er. Mainoni verwies auf die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und die EU-Ratsempfehlung, die auf der WHO-Empfehlung und entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Mainoni erinnerte in diesem Zusammenhang auch an den wissenschaftlichen Beirat Funk, der unabhängig arbeitet und sämtliche Studien prüft. Die bisherigen Erkenntnisse allerdings würden, so Mainoni, Grund zur Entwarnung geben.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) berichtete über mehrerer Studien, die allesamt keinerlei negativen Einflusse auf die Gesundheit feststellen konnten, und warf den Grünen vor, Forschungsergebnisse, die nicht in ihrem Sinne sind, zu ignorieren und stattdessen Panikmache zu betreiben.

Abgeordneter EDER (S) trat für eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema und mit den Bedenken der Bevölkerung ein und forderte die Regierung auf, durch eine Verordnung endlich Grenzwerte festzulegen und dadurch Rechtssicherheit zu schaffen. Handlungsbedarf sah der Redner auch in Bezug auf die Erforschung möglicher Gesundheitsgefährdungen.

Abgeordneter WITTAUER (F) schlug vor, im Verkehrsausschuss mit dem wissenschaftlichen Beirat über die Problematik zu diskutieren.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) warf der Regierung vor, die WHO-Empfehlung, elektromagnetische Felder nach dem Vorsorgeprinzip zu behandeln, nicht zu berücksichtigen. Auch würde der Minister jegliche Risikoforschung verweigern. Überdies sei es an der Zeit, den Bürgern und den Gemeinden bei der Errichtung von Sendemasten Mitspracherechte einzuräumen, betonte Pirklhuber.

(Schluss Dringliche/Forts. NR)