Parlamentskorrespondenz Nr. 699 vom 13.07.2006

Von der UVP über ÖBB-Beraterleistungen bis zum UFS

Nationalrat beschließt Jubiläumsgabe für das Burgenland

Wien (PK) – Der nächste Punkt der Tagesordnung betraf Beschlüsse zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen. Abgeordneter KOPF (V) bekannte sich in seiner kurzen Wortmeldung zur Einbeziehung grenzüberschreitender Projekte in die Umweltverträglichkeitsprüfung und ersuchte die Abgeordneten um Zustimmung zum diesbezüglichen Übereinkommen.

Auch Abgeordneter KRAINER (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, sah sich aber veranlasst, Kritik an der Verschlechterung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Inland hinzuzufügen. Um die strauchelnde steirische ÖVP zu stützen, habe die Koalition im Vorjahr das UVP-Gesetz verschlechtert, beklagte Krainer. Unverständlicherweise, denn dem aktuellen UVP-Bericht sei zu entnehmen, dass das UVP-Gesetz kein Verhinderungs-, sondern ein Projektbeschleunigungs- und Projektverbesserungsgesetz sei. Die ÖVP spreche von Umweltschutz, handle aber anders.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) begrüßte die Einbeziehung von Nachbarstaaten in die Prüfung der Umweltverträglichkeit grenznaher Projekte und wies darauf hin, dass Österreich bei der Umsetzung der UVP-Richtlinien eine europäische Vorbildrolle einnehme.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) besprach die Ausweitung des Öffentlichkeitsbegriffs und die Einbeziehung von NGOs und Bürgerinitiativen in die UVP positiv. Kritik verdiene die Praxis der Länder, in Feststellungsverfahren selbst zu entscheiden, dass ihre eigenen Projekte nicht UVP-pflichtig seien. Spanplattenproduktionen und Massentierhaltung seien nach wie vor nicht UVP-pflichtig, klagte Weinzinger weiter.

Abgeordneter HORNEK (V) trat den Ausführungen seiner Vorrednerin mit dem Hinweis entgegen, Österreich habe nach Griechenland und Portugal die kleinräumigst strukturierte Landwirtschaft. Massentierhaltung werde in Österreich nicht betrieben. Um zu illustrieren, worum es beim vorliegenden Übereinkommen gehe, nannte Hornek die Einbeziehung des Zwischenlagers für Brennelemente beim AKW Temelin, Schnellstraßenprojekte und den Brenner Basistunnel als Beispiele für Bauvorhaben, die unter das Übereinkommen fallen.

Abgeordnete BAYR (S) brachte das türkische Staudammprojekt am Tigris im Südosten des Landes zur Sprache, um die Regierung daran zu erinnern, Standards österreichischer Gesetze nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland einzuhalten. Denn für dieses Projekt, das laut Experten dramatische Auswirkungen auf die Umwelt, die Wasserversorgung der Nachbarländer Irak und Syrien habe, für das Menschen zwangsumgesiedelt und jahrtausende alte Kulturstätten geflutet werden sollen, seien österreichische Exportförderungsmittel vorgesehen. Die Regierung sollte diese Absicht überdenken, sagte Abgeordnete Bayr.

Abgeordneter RÄDLER (V) unterstrich die Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planung und Durchführung von Großprojekten und bekannte sich dazu, NGOs in die Verfahren einzubeziehen.

Abgeordnete PFEFFER (S) begrüßte die Unterzeichnung eines Abkommens mit der Slowakei und wies darauf hin, dass Österreich nur noch von EU-Mitgliedsländern, in denen die UVP-Richtlinie gelte oder von Ländern wie der Schweiz und Liechtenstein umgeben sei, mit denen adäquate Übereinkommen bestehen.

Abgeordneter HEINZL (S) wandte sich dagegen, UVP-Verfahren mit hohen Grenzwerten zu unterlaufen. Als Beispiele nannte er die Errichtung von Windkraftanlagen und von Betrieben für intensive Tierhaltung. Sein Antrag auf Absenkung der diesbezüglichen Grenzwerte sei im Ausschuss vertagt worden, bedauerte Heinzl.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) beklagte seinerseits die wiederholte Vertagung oppositioneller Anträge im Umweltausschuss und kritisierte die Umweltpolitik der Bundesregierung. Von Verbesserung der Umweltqualität könne keine Rede sein, die Belastungen - vor allem beim Feinstaub - nehmen zu und von der Erreichung der Kyoto-Ziele sei Österreich weit entfernt.

Die Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag erfolgte einhellig.

Im Zusammenhang mit einem Rechnungshofbericht übte Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) scharfe Kritik an ÖBB-Generaldirektor Martin Huber, dessen Geldverschwendung bei Beraterverträgen vom Rechnungshof nachgewiesen wurde. Obwohl Huber dem Rechnungshof über die Medien ausrichten ließ, was er an dessen Bericht für falsch halte, haben sich die Regierungsparteien geweigert, Generaldirektor Huber in den Rechnungshofausschuss zu laden. Die Aussage von Nationalratspräsident Khol, Rechnungshof und Volksanwaltschaft seien die Wachhunde des Parlaments, hielt Kräuter für zynisch, der Rechnungshofausschuss habe sich durch die Politik der Regierungsparteien vielmehr zu einem Schoßhund der Regierung entwickelt. In diesem Zusammenhang kritisierte Kräuter einmal mehr die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen in der Visa-Affäre.

Abgeordneter GAHR (V) wies den Rundumschlag seines Vorredners zurück und erinnerte an die zahlreichen Terminvorschläge für Ausschüsse des Rechnungshofes, die die SPÖ ausgeschlagen habe. Zum Rechnungshofbericht über externe Beraterleistungen bei den ÖBB merkte der Redner an, die ÖBB seien auf einem guten Weg. Es habe sich als notwendig herausgestellt, externe Kompetenz zuzukaufen, um das Unternehmen fit zu machen und den öffentlichen Zuschuss zu reduzieren. Auch sei es gelungen, die Beraterleistungen zu reduzieren, sagte Gahr und machte darauf aufmerksam, dass die ÖBB heute schneller unterwegs seien und ihre Transportleistungen sowohl im Güterverkehr als auch bei der Personenbeförderung gesteigert haben. Er sehe keinen Grund, das Unternehmen schlecht zu machen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) dankte Rechnungshofpräsident Moser, der gute Traditionen seines Vorgängers fortsetze und Verbesserungen im Berichtswesen erreicht habe. Koglers Kritik galt den explodierenden externen Beraterleistungen und dem entsprechenden Kostenaufwand bei den ÖBB. Beim Vorstandschef registrierte er eine "Verschwendungssucht, die man sich offenbar von der Regierungsbank abgeschaut hat". Einmal mehr kritisierte Kogler auch die Haltung der Regierungsfraktionen im Rechnungshofausschuss, die es verhindert haben, die Beschaffung von Jagdpanzern, die derzeit in Niederösterreich vor sich hin rosten, zu untersuchen. Auch eine Behandlung der Kritik des Rechnungshofs an der Einführung der e-card sei am Widerstand der ÖVP gescheitert, klagte Abgeordneter Kogler.

Abgeordneter WITTAUER (F) wies die Angriffe des Abgeordneten Kräuter auf ÖBB-Generaldirektor Martin Huber zurück und erinnerte die Sozialdemokraten an die Zeiten, als sie Gewerkschafter in die Führungsgremien des Unternehmens schickten. "Die Ergebnisse sind bekannt", sagte Wittauer. Demgegenüber konnten die Beiträge des Bundes zu den ÖBB bei steigenden Transportleistungen zuletzt reduziert werden. Die Beschimpfung des Generaldirektors entbehre jeder Grundlage.

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER zeigte sich stolz darauf, dem Nationalrat in der zu Ende gehenden Gesetzgebungsperiode 33 Berichte über 191 Prüfergebnisse vorgelegt zu haben, und zeigte sich erfreut über die Umsetzung vieler Empfehlungen des Rechnungshofes. Als Beispiel für einen Erfolg des Rechnungshofes nannte Moser die Umsetzung von Empfehlungen zur Nutzung von Einsparungspotentialen bei den Bestandserhaltungskosten auf der Semmeringstrecke im Umfang von 25 Mill. €, was einem Jahresbudget des Rechnungshofes entspreche. Es gebe aber auch Empfehlungen des Rechnungshofes, die unbeachtet bleiben, etwa sein Drängen auf Errichtung des Semmering-Basistunnels. Die Nichtrealisierung dieses Projektes ziehe hohe Kosten nach sich, die als verloren zu gelten haben, etwa die Kosten der Erhaltung der historischen Bahnstrecke bis zur Eröffnung des Tunnels. Kritik übte Moser auch an der mangelnden Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung für externe Berater der ÖBB und hielt es im Sinne der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit für unvereinbar, ein Aufsichtsratsmandat mit kommerziellen Beziehungen zum Unternehmen zu verbinden.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) schloss sich in ihren Ausführungen an den Rechnungshofpräsidenten an und argumentierte, man hätte mit den Kosten für externe Berater bei den ÖBB viele Arbeitsplätze schaffen und den Mangel an Lokführern in der Ostregion beheben können. 

Abgeordneter LEDOLTER (V) würdigte die Qualität und Objektivität der Rechnungshofberichte. Zum Thema externe ÖBB-Beraterleistungen merkte Ledolter an, bei den ÖBB herrsche endlich Aufbruchstimmung, es werde mehr investiert und die Leistungen des Unternehmens steigen. Die Oppositionsparteien sollten beachten, welche Versäumnisse frühere Regierungen bei diesem Unternehmen zu verantworten haben.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) setzte sich kritisch mit der ÖBB-Reform auseinander und bemängelte in diesem Zusammenhang u.a. die hohen Ausgaben für Beraterverträge. "In Summe eine Verprasserei von öffentlichen Mitteln", konstatierte sie. Allgemein übte Moser Kritik daran, dass bei Bahninvestitionen oder Straßeninvestitionen keine Berechnungen über die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Projekts durchgeführt würden.

Abgeordneter NEUDECK (F) sieht es, wie er sagte, als Aufgabe des Rechnungshofes, Fehlentwicklungen aufzuzeigen. Auch ÖBB-Holdingchef Huber habe die Kritik des Rechnungshofes ernst genommen, betonte er, auch wenn dessen Reaktion teilweise "schnoddrig" gewesen sei. Generell sprach sich Neudeck für eine Prüfkompetenz des Rechnungshofes für gemeinnützige Wohnbaugesellschaften aus.

Abgeordneter REHEIS (S) hob die Feststellung des Rechnungshofes hervor, wonach bei den ÖBB nicht mit der notwendigen Sorgfalt gearbeitet worden sei. Zudem sei "Günstlingswirtschaft" bei den Bundesbahnen aufgedeckt worden, erklärte er. Massive Kritik übte Reheis an ÖBB-Chef Huber.

Abgeordneter STEINDL (V) hielt fest, bei den Bundesbahnen habe es Reorganisationsbedarf gegeben. Zudem sei man mangels Kompetenz in den eigenen Reihen auf externe Beratungsleistungen angewiesen gewesen.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) zollte Rechnungshofpräsident Moser Respekt für den kritischen Bericht und zeigte u.a. kein Verständnis dafür, dass hoch bezahlte Manager in den ÖBB Millionen für Coaching ausgegeben hätten, um das Auftreten vor den eigenen Mitarbeitern zu trainieren.

Staatssekretär Mag. KUKACKA wies darauf hin, dass die Ausgaben für Beraterleistungen in den ÖBB aufgrund einer Initiative des Verkehrsministeriums vom Rechnungshof untersucht worden seien. Auch dem Ministerium seien Umfang und Höhe der zwischen 1999 und 2004 vom damaligen Management in Auftrag gegebenen Beratungsleistungen zu hoch erschienen, skizzierte er und zeigte sich nunmehr zuversichtlich, dass aus dem Rechnungshofbericht die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Das Ministerium werde, so Kukacka, dafür sorgen, dass die "Cooperate Governance"-Regeln eingehalten würden.

Der jetzigen ÖBB-Führung hielt Kukacka zugute, auf die Rechnungshofkritik reagiert zu haben. Die ÖBB seien auf dem richtigen Weg, bekräftigte der Minister und machte u.a. geltend, dass sich die wirtschaftliche Situation der Bundesbahnen verbessert habe, die Zahl der Fahrgäste gestiegen sei und der Personalaufwand reduziert werden konnte.

Abgeordnete HÖLLERER (V) setzte sich in ihrer Wortmeldung mit Aspekten des Baus des Semmeringbasistunnels im Lichte des Rechnungshofberichts auseinander.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) zeichnete ein düsteres Bild des heimischen Bahnwesens und forderte dringend eine Verbesserung des Ist-Zustandes.

Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Sodann stand ein weiterer Rechnungshofbericht zur Debatte.

Abgeordneter KRIST (S) sprach zu den Erkenntnissen des Rechnungshofes zum Thema Lager- und Transportlogistik der ÖBB in Linz und rekapitulierte die dortigen Mängel. Die Leidtragenden seien die Mitarbeiter, jene, die für dieses Chaos verantwortlich seien, das Management, müsse zurücktreten.

Abgeordneter SCHÖLS (V) wies die Kritik seines Vorredners zurück und wies stattdessen auf Fehlentwicklungen hin, die unter sozialdemokratischer Verantwortung stattfanden.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) warf seinem Vorredner vor, Fehlentwicklungen allein der SPÖ angelastet zu haben, die von der großen Koalition verantwortet werden müssten, also auch von der ÖVP. Sodann setzte sich der Redner mit der Frage von Lenkungseffekten und mit dem Thema der Energieabgabe auseinander. Schließlich ging der Redner auf einzelne Fragen in Bezug auf die Geschäftsordnung und auf die Rechte eines Ausschussvorsitzenden ein, wobei er den Regierungsfraktionen vorwarf, rund um den Ausschuss Diskussionsverweigerung zu betreiben.

Abgeordneter WITTAUER (F) entgegnete der Opposition, sie beschränke sich auf Kritik und lasse aus Prinzip kein gutes Haar am Wirken der Regierungsfraktionen. Die Opposition wolle den Rechnungshofausschuss für ihre parteipolitischen Zwecke nutzen, doch derlei lehne seine Fraktion ab.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) sprach zum Thema Kontrollen an Arbeitsstätten und verwies darauf, dass auf diesem wichtigen Gebiet einiges im Argen liege. Hier fehle ein Gesamtkonzept, man sollte daher den Empfehlungen des Rechnungshofes folgen.

Abgeordneter HORNEK (V) ging gleichfalls auf die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung ein und zeichnete ein positives Bild dieser Tätigkeit. Der Redner bedankte sich zudem beim Rechnungshof für seine Prüfungsarbeit.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) thematisierte den Güterverkehr der ÖBB, wo sich die Grünen durch den Rechnungshofbericht bestätigt sahen. Dies sei ein Auftrag, endlich für die Kostenwahrheit im Transport zu sorgen.

Abgeordneter NEUDECK (F) ging auf das Kontrollwesen ein und verwies sodann auf eine Ausstellung zum Thema ÖBB.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) unterstrich die Bedeutung der eben erwähnten Ausstellung und setzte sich dann mit dem Thema Kontrollwesen auseinander.

Staatssekretär Dr. FINZ legte die Erfahrungen im Kontrollwesen bei der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung dar und meinte, hier habe es einige Anlaufschwierigkeiten gegeben, doch liefere man mittlerweile beachtliche Resultate, die noch besser werden würden, da die entsprechende Einrichtung ab 2007 bei der Finanzverwaltung ressortieren werde. Man nehme die Kritik des RH jedenfalls ernst und werde sie bei der Neuorganisation entsprechend berücksichtigen.

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER ging auf die Resultate der vier Prüfungen ein, die der RH in diesem Bericht zusammengefasst habe, und erläuterte diese anhand konkreter Details. Konkret setzte sich der Präsident auch mit dem Thema der Energieabgabe auseinander. Der Präsident nutzte die Gelegenheit, sich bei seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit zu bedanken.

Die Vorsitz führende Präsidentin Mag. PRAMMER gab bekannt, dass S und G einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bezüglich Missständen bei Banken und Bankdienstleistern eingebracht und eine diesbezügliche Debatte beantragt haben.

Zu einzelnen Aspekten des Berichts äußerten sich auch die V-Abgeordneten Dr. DERNOSCHEG, WÖGINGER und LENTSCH.

Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Die nächsten Tagesordnungspunkte: Änderung des Bankwesengesetzes und Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) erinnerte an die langjährige Arbeit an der Umsetzung von Basel II, den neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute. Bedauerlicherweise müsse dieses wichtige Thema in wenigen Minuten im Plenum abgehandelt werden, lautete der Protest des Finanzausschussobmannes gegen die Gestaltung der Tagesordnung. Dank sagte Stummvoll den Abgeordneten, den Beamten des Ressorts und Syndikus Pichler, deren Kompetenz für die Herbeiführung einer konsensualen Lösung ausschlaggebend war. Stummvoll sprach die Hoffnung auf eine bessere Beachtung der Bonität bei der Kreditgewährung aus, ohne dass dies zu Nachteilen für Klein- und Mittelbetriebe führe.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) erinnerte an die entscheidenden Weichenstellungen, die bei der Umsetzung von Basel II unter Mithilfe der EU-Abgeordneten bereits auf europäischer Ebene getroffen wurden. Was für Österreich besonders wichtig sei, da es mit seinen vielen kleinen Kreditinstituten besonders betroffen sei. Für kleine Unternehmen konnten Ausnahmebestimmungen erreicht werden. In Entschließungsanträgen wird den Kreditinstituten die Rute ins Fenster gestellt, ihre Gründe für Rating-Entscheidungen gegenüber den Kunden bekannt zu geben. Der zweite Entschließungsantrag unterstreiche die Tatsache, dass es sich beim Verordnungsrecht der FMA um delegiertes Recht handle.

    

Abgeordneter BUCHER (F) würdigte die konstruktive Vorgangsweise des Ausschussvorsitzenden in den langen Diskussionen über die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Basel II und im Bemühen, den neuen Eigenkapitalbestimmungen die Giftzähne zu ziehen. Er sei guten Mutes, dass für die Kreditwirtschaft wie für die Kreditnehmer eine gute Lösung gefunden werden konnte. Bucher meinte, es sei das Beste für den Wirtschaftsstandort Österreich herausgeholt worden.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) schloss sich den Danksagungen an und gab den Eindruck wieder, man habe ein gutes Gesetz und überdies Verbesserungen bei der Bankenaufsicht erreicht. Kogler erläuterte die besondere Situation Österreichs sowohl hinsichtlich seiner Bankenlandschaft als auch hinsichtlich der betroffenen Klein- und Mittelbetriebe. Die Wahlmöglichkeiten seien ausgeschöpft worden, um der österreichischen Situation Rechnung zu tragen. Die Unabhängigkeit der FMA betreffe deren operationale Tätigkeit, nicht aber ihre Normsetzungsermächtigung. Mit einem Entschließungsantrag seiner Fraktion sprach sich der Abgeordnete für eine externe Rotation der Bankprüfer aus.

Abgeordneter AUER (V) wollte hinsichtlich der zusätzlichen Bürokratie für die Banken sichergestellt sehen, dass Bankangestellte "auch in Zukunft noch eine Chance haben, noch einem lebendigen Kunden zu begegnen". Vier-Parteien-Entschließungsanträge betrafen die Offenlegung von Rating-Entscheidungen gegenüber den Kunden und die Einbindung des Nationalrates in die Ausübung der Verordnungsermächtigung durch die FMA. Auer zeigte sich überzeugt, dass es bei der Umsetzung von Basel II gelungen sei, die Interessen der Banken und der Kunden zu wahren. 

Abgeordneter Mag. MOSER (S) schilderte die Komplexität der Basel II-Regelung aus seiner Sicht und sprach die Erwartung einer weiteren Konzentration des Kreditapparats aus. Daher sei der Versuch wichtig, kleine Strukturen zu schützen. Der Verwaltungsaufwand bei den Banken werde steigen, zeigte sich Moser überzeugt und zugleich besorgt darüber, dass dies investitionshemmend wirken könnte. Weiterer Anpassungsbedarf in der Zukunft sei daher notwendig.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) berichtete vom Unbehagen vieler Banken und Unternehmen beim Thema Basel II. Daher sei das Bestreben darauf gerichtet gewesen, kleinere Kreditinstitute und kleine Unternehmen vor Belastungen zu schützen. Das sei über Parteigrenzen hinweg möglich geworden. In der Zukunft werde es notwendig sein, die Rahmenbedingungen für Kreditunternehmen zu verbessern. Ikrath schlug die Senkung oder Abschaffung von Gebühren vor, insbesondere der Kreditvertragsgebühr.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) unterstrich die Bedeutung einer guten Basel II-Lösung für die Freizeit- und Tourismuswirtschaft, weil dort wegen des hohen Fremdkapitalanteils die Ängste angesichts der ursprünglichen Basel II-Konzeption besonders groß waren. Diese Ängste konnten, zum Teil bereits auf EU-Ebene, entschärft werden, flankierende Maßnahmen für die Branche seien aber dennoch notwendig, betonte Hoscher.

Staatssekretär Dr. FINZ dankte den Abgeordneten und den Mitgliedern des Finanzausschusses für das Zustandekommen dieses großen Gesetzeswerks. Die Sorge, dass Kredite für KMU zu teuer werden, konnte entschärft werden, indem KMU-Kredite wie Retail-Kredite behandelt werden.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) zeigte sich erleichtert darüber, dass die Schreckbegriffe "Dienstleistungsrichtlinie" und "Basel II" nun ihren Schrecken verloren haben. Der Redner lobte die unbürokratische Lösung für die KMU. Das Rating sei wichtig, sagte Mitterlehner, weil es der Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen diene, wenn sie ratingorientiert denken und handeln. In Zukunft werde es um Maßnahmen im Bereich der Kreditgebühren und um Eigenkapital gehen.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) erläuterte die Probleme bei der Einführung eines Ratings in Europa und nannte dabei die Probleme mit der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen. Es sei gut gewesen, eine Regelung zu treffen, die verhindere, dass die KMU zu den Verlierern von Basel II werden. Mit dem erreichten Ergebnis könne man leben, Risiken könnten aber dennoch auftreten. Die Frage der Rotation der Bankprüfer sei wichtig, sagte Bauer und kündigte die Unterstützung des diesbezüglichen Antrages der Grünen an.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) zeigte sich begeistert, wie im Fall "Basel II" der Geist des Parlamentarismus zu vernünftigen Lösungen geführt habe. Dieser Prozess sollte weitergehen, denn nach wie vor bestehen offene Wünsche in den Fraktionen, die Arbeit erfordern, die unter starker Einbindung des Parlaments fortgesetzt werden sollten.

Abgeordneter WIMMER (S) hielt es für wichtig, dass die Befürchtungen hinsichtlich der Fremdkapitalaufbringung für KMU hintan gehalten werden konnten. Seine Zustimmung zu den neuen Strafbestimmungen für Bankprüfer, die er für ungenügend halte, gelte Bestimmungen, die zwar in die richtige Richtung gehen, aber zu kurz greifen.

Abgeordneter NEUDECK (F) sprach von einem seltenen Einklang der Abgeordneten, der zu einer Vier-Parteien-Einigung zugunsten der österreichischen KMU geführt hat. Die Verwendungszusage des Staatssekretärs für eine Bagatellgrenze nehme er gerne als bare Münze, weil sonst zu befürchten sei, dass Kosten auf die Kunden überwälzt werden.

Bei der Abstimmung wurden die beiden Gesetzentwürfe einstimmig angenommen.

Die beiden Vier-Parteienanträge zur Begründung von Rating-Entscheidungen gegenüber Kreditkunden sowie über die Einbindung des Nationalrates in wichtige Vorhaben der FMA wurden einstimmig beschlossen.

Der Entschließungsantrag der Grünen zur Verbesserung der Bankenaufsicht blieb in der Minderheit.

Abgeordnete TAMANDL (V) berichtete im Zusammenhang mit der UFSG-Novelle 2006 von der Erfolgsgeschichte des Unabhängigen Finanzsenats, der in einem Rückgang an Beschwerden über Finanzbescheide beim Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck komme. Das vorliegende Gesetz bringe Klarstellungen hinsichtlich der Kompetenzen des Präsidenten, damit die UFS ihre erfolgreiche Arbeit im Interesse der Steuerzahler und einer effizienten Verwaltung fortsetzen können. 

Abgeordnete HAGENHOFER (S) erinnerte an die Zustimmung der Sozialdemokraten zur Einrichtung der UFS. Probleme, die im Alltag aufgetreten seien, benötigten nun Klarstellungen, die mit dem vorliegenden Gesetz getroffen werden. Damit können in Zukunft Konfliktsituationen vermieden werden.

Abgeordneter BUCHER (F) sah die Erfolge in der Tätigkeit der UFS insbesondere bei der Beschleunigung von Finanzverfahren. Die vorliegenden Klarstellungen ermöglichen eine weitere Steigerung in der Effizienz dieser Institution, der er gerne zustimme.

Auch Abgeordneter Mag. KOGLER (G) bezeichnete die Novelle als eine Verbesserung, der er zustimme.

Abgeordneter NEUDECK (F) sprach von einer wesentlichen neuen Institution, die sich bewährt habe, deren weitere Stärkung er begrüßte. Die Qualität der Entscheidungen habe zugenommen, lobte Neudeck. Der Beseitigung von Mängeln in einer neu geschaffenen Institution sei zuzustimmen.

Die Vorlage wurde einhellig verabschiedet.

Das Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich, ein V-F-Antrag (844/A) zum Glücksspielgesetz und der Vier-Parteien-Antrag 834/A (E) betreffend Vorlage eines jährlichen Berichtes über die Vollziehung des Produktpirateriegesetzes 2004 standen sodann zur Debatte.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) wies auf die Problematik der illegalen Glücksspiele im Internet hin und ortete europäischen und weltweiten Handlungsbedarf. Er schlug insbesondere Regelungen im Bankwesengesetz vor, diesbezügliche Zahlungen über Kreditkarten zu verbieten, wobei er das Beispiel der Schweiz ansprach.

Abgeordneter GLASER (V) begrüßte die Jubiläumsgabe für das Burgenland und hob überdies auch die Bedeutung der Ziel-I-Förderungsmittel hervor. Klar war für den Redner, dass die Grenzöffnung und der Beitritt Ungarns zur EU für das Burgenland große wirtschaftliche Impulse gebracht und dazu beigetragen haben, eine lange Zeit bestehende benachteiligte Lage in einen Vorteil im Herzen Europas umzuwandeln.

Abgeordneter BUCHER (F) unterstützte ebenfalls die Jubiläumsgabe, von der er sich wertvolle Projekte in den Bereichen Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung erwartete.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) warnte vor den Gefahren des Glückspiels und meinte, im Zweifel sei es besser, das bestehende Monopol beizubehalten.

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) sprach von einer phantastischen Entwicklung des Burgenlandes in den 85 Jahren seiner Zugehörigkeit zu Österreich und führte die Erfolge auf den Willen zur Gemeinsamkeit zurück. Er bedauerte aber, in den letzten Jahren sei etwas von diesem Gemeinschaftsgefühl verloren gegangen. Dies gelte nach Meinung Fasslabends auch für Kärnten. Gerade in der Ortstafelfrage sollte hier das Gemeinsame betont und nicht das Trennende gestärkt werden, mahnte der Redner.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) erinnerte an die im vorigen Jahr beschlossene Jubiläumsgabe für Kärnten und teilte mit, die betroffenen Gemeinden hätten bisher noch keinen Cent davon gesehen. Sie könne dem Burgenland nur mehr Glück wünschen, sagte sie.

Abgeordnete LENTSCH (V) dankte als burgenländische Mandatarin für die Jubiläumsgabe und versicherte, dass das Geld sehr vernünftig vor allem im Bildungsbereich eingesetzt werde.

Staatssekretär Dr. FINZ betonte, die Jubiläumsgabe sei bereits an Kärnten überwiesen worden, das Ministerium habe aber seitens des Bundeslandes noch keine Abrechnung erhalten.

Abgeordnete PFEFFER (S) blickte auf eine hervorragende Entwicklung des Burgenlandes zurück und stellte fest, aus dem ehemaligen Armenhaus Österreichs sei ein international erfolgreicher Wirtschaftsstandort geworden.

Abgeordneter NEUDECK (F) griff die Anregung des Abgeordneten Maier auf und sprach ebenfalls von einem Regelungsbedarf im Bankwesengesetz zur Verhinderung illegaler Internetglückspiele.

Bei der Abstimmung wurden die Vorlagen jeweils einstimmig angenommen.

Weitere Vorlagen des Finanzausschusses: Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum IFAD, Multilaterale Entschuldungsinitiative, Abkommen mit Algerien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen sowie mit Venezuela, Saudi-Arabien und Tschechien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Abgeordneter GLASER (V) begrüßte die Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für Landwirtschaft und Entwicklung und die Dotierung der beiden Entschuldungsinitiativen. Der Beitrag Österreichs zeige, dass im internationalen Gleichklang mit sehr großem Engagement Entwicklungszusammenarbeit betrieben werde. Zur Erreichung der Millenniumsziele werde es aber noch größerer Anstrengungen Österreichs bedürfen, gab Glaser zu bedenken.

Abgeordnete BAYR (S) forderte die Regierung auf, sich auf internationaler Ebene für einen weitergehenden Schuldennachlass einzusetzen. Zur Erreichung der Millenniumsziele drängte sie auf einen konkreten und verbindlichen Stufenplan für die Erhöhung der Entwicklungshilfezahlungen.

Abgeordneter BUCHER (F) stimmte seinerseits in den Chor der zustimmenden Wortmeldungen zur Entwicklungshilfe ein.

Abgeordneter Mag. KOGLER (F) ortete einen sträflichen Rückstand Österreichs in der Entwicklungshilfe und forderte mit Nachdruck zusätzliche Anstrengungen zur Erreichung der Millenniumsziele.

Bei der Abstimmung wurden sämtliche Vorlagen einstimmig angenommen. (Forts.)