Parlamentskorrespondenz Nr. 700 vom 13.07.2006

Olympia 2014: Breite Nationalratsmehrheit für Salzburger Bewerbung

Kein BAWAG-Untersuchungsausschuss

Wien (PK) – In der Debatte über den V-S-F-Antrag 845/A betreffend ein Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz lehnte Abgeordneter BROSZ (G) eine Unterstützung der Bewerbung Salzburgs ab und argumentierte, nach den Ereignissen in Turin und insbesondere dem Konflikt zwischen dem ÖOC und dem IOC könne wohl niemand ernsthaft daran glauben, dass Österreich eine reelle Chance auf den Zuschlag habe. Er versicherte aber, die Grünen seien jederzeit bereit, über ökologisch fundierte, gut durchdachte und mit Chancen ausgestattete sportliche Großprojekte zu diskutieren.

Abgeordneter HAUBNER (V) rief zu mehr Optimismus auf und erwartete sich von einem Zuschlag nachhaltige Impulse für die ganze Region. Ein von Haubner eingebrachter V-F-S-Abänderungsantrag hatte redaktionelle Änderungen zum Inhalt.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) sah im Olympia 2014 große Chancen für Salzburg und für Österreich und bekannte sich zu diesem Gesetz. Seiner Ansicht nach werde es aber nun großer Überzeugungsarbeit beim IOC in Bezug auf das österreichische Antidopingengagement bedürfen, um den Zuschlag zu erhalten.

Abgeordneter FAULAND (F) unterstützte ebenfalls die Bewerbung Salzburgs und appellierte an die Grünen, die Sache nicht schon im Vorfeld krank zu reden.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) leitete aus einer allfälligen Austragung der Olympischen Spiele in Salzburg auch ein Argument für die Notwendigkeit der Luftraumüberwachung ab.

Abgeordneter KRAINER (S) mahnte zu Nachhaltigkeit und forderte Konzepte für Verkehr, Infrastruktur und Abfallmanagement, konnte aber bereits eine Reihe positiver Ansätze erkennen.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) begrüßte die Bewerbung und zeigte sich überzeugt, dass es mit entsprechendem Engagement zu einem Zuschlag kommen werde.

Abgeordneter BÖHM (V) sprach von einer bedeutenden Chance für Salzburg und die Salzburger Wirtschaft und votierte für die Annahme der gegenständlichen Vorlage, wobei er bedauerte, dass die Grünen diese nicht unterstützten.

Auch die S-Abgeordneten GARTLEHNER, WIMMER und GRADWOHL sprachen sich für die geplante Vorgangsweise aus. Wie zuvor Böhm nutzte auch Gradwohl die Gelegenheit, sich vom Nationalrat zu verabschieden und für die langjährige Zusammenarbeit zu danken.

Die Vorlage wurde mehrheitlich in der Fassung des V-F-S-Abänderungsantrages angenommen.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) erklärte, ihre Fraktion werde dem Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen nicht zustimmen, weil sie den Umgang des Hauses mit Petitionen nicht goutieren könne. Im Ausschuss würden die Anliegen der Bevölkerung nicht ernst genug genommen, und das müssten die Grünen missbilligen. Sodann ging sie auf einzelne Petitionen im Detail ein.

Abgeordneter FREUND (V) konzedierte dem Ausschuss gute und konstruktive Arbeit und verwies auf die konkreten Zahlen. Der Ausschuss habe jedes Thema gründlich diskutiert und sich um eine gute Lösung bemüht. So könne man eine positive Bilanz ziehen, wie sich auch an diesem Sammelbericht ablesen lasse. Konkret befasste sich der Redner sodann mit der Ökostromnovelle, zu der es drei Petitionen gegeben habe, und legte den Standpunkt seiner Fraktion zu dieser Thematik dar.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) begründete die Ablehnung dieses Berichts durch seine Fraktion und ging sodann auf die Ausführungen seines Vorredners zum Thema Ökostrom ein und mahnte Reformen in der Ausschussarbeit ein.

Abgeordnete Mag. WURM (S) beklagte, dass dieser wichtige Punkt als letzter zu später Stunde behandelt würde. Das sei insofern ein Problem, als man die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu prominenterer Zeit diskutieren sollte, um die Bedeutung dieser Anliegen auch zu unterstreichen. Hier habe der Nationalrat klar Handlungsbedarf. Sodann zog die Rednerin eine Bilanz über die Arbeit des Ausschusses in der zu Ende gehenden Legislaturperiode, wobei sie anregte, dass Bürgerinitiativen mit Ende der Periode nicht verfallen sollten.

Abgeordnete ROSSMANN (F) meinte, die Petitionen befassten sich mit Themen, welche die Bevölkerung bewegten, und hier erweise sich der Petitionsausschuss als ein eher zahnloses Instrument, sodass es erforderlich wäre, durch entsprechende Reformen den Stellenwert des Petitionsausschusses aufzuwerten. Zudem wäre es wichtig, dass die Petitionen nicht mit Ende der Periode verfallen.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) befasste sich mit einer Petition betreffend die weitere Nutzung eines Truppenübungsplatzes.

Abgeordneter HEINZL (S) sprach sich dafür aus, diesen Truppenübungsplatz als Naherholungsgebiet zu nutzen.

Abgeordnete MACHNE (V) setzte sich mit dem Thema Misteltherapie auseinander, die gleichfalls Gegenstand einer Petition ist.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) sprach über die Anliegen der Gehörlosen und Schwerhörigen in Österreich in Bezug auf deren Angebote im Rundfunk.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) beklagte, dass die Petition zur Tauernbahn vertagt und damit nicht behandelt wurde, wiewohl die Bevölkerung große Hoffnung auf die Errichtung einer solchen Bahn hätte.

Abgeordneter DOPPLER (V) setzte sich grundsätzlich mit der Bedeutung von Petitionen auseinander und stellte der Arbeit des Ausschusses ein gutes Zeugnis aus.

Abgeordneter STEIER (S) äußerte sich zum Thema Sicherheit in Schulbussen und monierte mehr Sicherheit am Schulweg. Es sei bedauerlich, dass die diesbezügliche Petition nicht positiv behandelt worden sei.

Abgeordnete FRANZ (V) ging auf eine Petition zu den Menschenrechten in Äthiopien ein.

Abgeordneter WIMMER (S) trat gleichfalls für einen prominenteren Zeitpunkt zur Diskussion der Sammelberichte ein und wünschte, die Petitionen mögen am Ende einer Periode nicht verfallen.

Abgeordnete GRANDER (V) kam auf die Petition zur Misteltherapie zurück.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) beklagte die Verschlechterungen im ländlichen Raum, die durch eine verfehlte Politik bedingt seien. Dementsprechend beschäftigte sich eine Vielzahl von Petitionen mit den ländlichen Regionen. Besonders ein gut ausgebautes Verkehrsnetz wäre vor allem für berufstätige Frauen von großer Wichtigkeit. Man solle die Anliegen der Bevölkerung ernst nehmen, unterstrich Grossmann.

Abgeordnete SCHIEFERMAIER (V) ging grundsätzlich auf die Arbeit des Ausschusses ein und trat dafür ein, die Anliegen der Menschen entsprechend zu vertreten.

Abgeordneter KECK (S) setzte sich mit einer Petition gegen das Dauerparken von LKW im Wohngebiet auseinander und bedauerte, dass diese Petition aufgrund des Endes der Gesetzgebungsperiode nicht mehr im Verkehrsausschuss behandelt werden könne. Keck äußerte den Wunsch, dass Petitionen und Bürgerinitiativen künftig mit Ende einer Legislaturperiode nicht mehr verfallen.

Abgeordnete MAREK (V) ging auf eine Petition betreffend die Umwidmung des Gebiets um den Wiener Khleslplatz in ein Naherholungsgebiet ein. Sie wies darauf hin, dass sich eine Bürgerinitiative schon sehr lange diesem Anliegen widme und zuletzt immer mehr Grünflächen für Anrainer verloren gegangen seien.

Abgeordnete SCHARER (S) bezog sich in ihrer Rede auf eine Petition betreffend die Optimierung des öffentlichen Verkehrs im Oberpinzgau und meinte, die in der Petition aufgezeigten Probleme stünden stellvertretend für ähnliche Probleme in anderen Regionen. In den letzten Jahren sei das öffentliche Verkehrsangebot drastisch reduziert worden, die Arbeitnehmer hätten immer größere Probleme, ihre Arbeitsplätze zu erreichen. Scharer macht die Regierung aufgrund ihrer "verfehlten Verkehrspolitik" für die Situation mitverantwortlich.

Abgeordneter DI HÜTL (V) befasste sich mit einer Petition betreffend Anerkennung der Misteltherapie und zeigte sich darüber erfreut, dass die Krankenkassen seit 1. April 2006 unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Behandlungen finanzierten. Ihm zufolge bringt die Misteltherapie für Krebspatienten eine zusätzliche Hoffnung.

Abgeordneter Dr. RADA (S) sprach sich für eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl aus und kritisierte, dass eine Petition betreffend die gleiche Ausbildung und gleiche Bezahlung aller Lehrerinnen und Lehrer keinen Niederschlag gefunden habe.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) verteidigte die Vertagung von Petitionen im Petitionsausschuss und hielt fest, manchmal sei eine Nachdenkphase durchaus nützlich. Generell wertete er die Arbeit des Ausschusses als positiv. Als Abgeordneter erfahre man, "wo der Schuh drückt", und man sei nahe am Bürger dran.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) wies darauf hin, dass viele Bürgerinnen und Bürger eine Bürgerinitiative und eine Petition zur Änderung der Zählregel in Schul- und Kindergartenbussen unterzeichnet hätten. Er hätte sich gewünscht, dass zur Petition Stellungnahmen der zuständigen Ministerien eingeholt worden wären, skizzierte er.

Abgeordneter KURZBAUER (V) beschäftigte sich mit einer Petition betreffend der Umwandlung des Garnisonsübungsplatzes Völtendorf in ein Naherholungsgebiet. Er trat dafür ein, das nicht mehr benötigte Gebiet wieder der Landwirtschaft zuzuführen.

Abgeordneter ESSL (V) betonte, man müsse Bürgeranliegen ernst nehmen, Entscheidungen seien aber von der Politik zu treffen. So machte er geltend, dass durch den Bau eines Kraftwerks in Pfarrwerfen, gegen den eine Bürgerinitiative auftrete, Arbeitsplätze geschaffen würden.

Der Sammelbericht des Petitionsausschusses wurde vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Debatte über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sprach sich für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der BAWAG-Affäre aus. Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, der die Sachlage bereits prüfe, habe keine entsprechenden Untersuchungsmöglichkeiten, betonte er. Wenn man die Sachlage aufklären wolle, werde man um die Vorlage von Originaldokumenten nicht herumkommen. Kogler zufolge geht es nicht zuletzt um die Verantwortung des Finanzministers. Hätte man wollen, hätte man schon im Jahr 2001 entdecken können, dass 1,4 Mrd. € Verluste der BAWAG in Stiftungen versteckt worden seien, zeigte er sich überzeugt. 

Nationalratspräsident Dr. KHOL erteilte Abgeordnetem Kogler für den Ausdruck "Lüge" einen Ordnungsruf.

Abgeordneter AMON (V) stimmte der Aussage von Abgeordnetem Kogler zu, man müsse zunächst einmal schauen, "wo die Gauner sind", und erst dann die Rolle der Aufsicht prüfen. "Pro Futuro" werde man ohne Untersuchungsausschuss nicht auskommen, prophezeite er, sprach sich gleichzeitig aber dafür aus, zuerst die Gerichte und Behörden arbeiten zu lassen. In Richtung der SPÖ hielt Amon fest, die SPÖ müsste dankbar sein, dass noch kein Untersuchungsausschuss zur BAWAG-Affäre eingesetzt worden sei.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) hielt in Richtung seines Vorredners fest, im Gegensatz zur ÖVP werde die SPÖ für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stimmen. Ein "Kriminalfall" gehöre durch die zuständigen Behörden aufgeklärt, unterstrich er, Aufgabe des Nationalrats sei es, Schwächen bei der Aufsicht aufzudecken. Die SPÖ habe größtes Interesse, dass alle Täter gefunden würden.

Abgeordneter NEUDECK (F) äußerte die Vermutung, die Grünen wollten mit ihrem Antrag lediglich eine rasche gerichtliche Aufklärung der BAWAG-Affäre verhindern und die Arbeit der Justiz behindern. Die Freiheitlichen seien gegen einen Untersuchungsausschuss, solange die Justiz ermittle, bekräftigte er. Neudeck erinnerte in diesem Zusammenhang an Ankündigungen von Auskunftspersonen, wonach sie vor einem Untersuchungsausschuss die Auskunft verweigern würden.

Für mehrere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung sorgte die Aussage von Abgeordnetem Neudeck, die SPÖ sei mit "Scheingewinnen" der BAWAG und des ÖGB saniert worden. Die SPÖ verlangte einen Ordnungsruf für Neudeck. Nationalratspräsident Dr. KHOL merkte dazu an, er werde das Protokoll studieren.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erinnerte daran, dass im Jahr 2000 ein Untersuchungsausschuss zur Causa Euroteam eingerichtet worden sei, ohne dass zuvor die Strafgerichte geurteilt hätten. Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses trage nichts zur Aufklärung der BAWAG-Affäre bei, meinte er, er werde aber wohl ausreichen, um das Thema BAWAG bis zur Wahl "am Köcheln" zu halten.

Der Antrag der Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Verantwortung aller Finanzminister seit 1994, der Bankenaufsicht und der Finanzmarktaufsicht "hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei Banken und Finanzdienstleistern" wurde in namentlicher Abstimmung mit 88 Nein-Stimmen und 67 Ja-Stimmen abgelehnt. (Schluss)