Parlamentskorrespondenz Nr. 716 vom 27.07.2006

Finanzvorlagen passieren ohne Einspruch die Länderkammer

BR-Mehrheit überzeugt: Salzburgs Chancen für Olympia 2014 stehen gut

Wien (PK) – Doppelbesteuerungsabkommen sind üblicherweise reine Routine. Anders verhielt es sich aber bei einer Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz, dem ersten Punkt der Tagesordnung des Bundesrats. Im Nationalrat hatten die Sozialdemokraten der Vorlage nicht zugestimmt, im Finanzausschuss des Bundesrats hatte es Stimmengleichheit und damit keine Empfehlung gegeben. Als erster Redner begründete der Vorarlberger Bundesrat EINWALLNER (S) die Ablehnung seiner Fraktion mit drohendem Steuerabfluss aus Österreich in der Folge des Gesetzes; für die Schweiz sei die – nach Einwallner auf Initiative Österreichs zu Stande gekommene, aber schlecht verhandelte – Vorlage hingegen erfreulich, was er mit Medienzitaten belegte. Er bezweifelte im Übrigen die finanziellen Annahmen, etwa einen drohenden Einnahmenverlust von bis zu 80 Mill. €, bei Unterbleiben einer Änderung. Auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder sehe Nachteile, meinte der Redner und übte überdies Kritik daran, dass der Grenzgängerverband auf einen Brief an den Finanzminister keine Antwort erhalten habe.

Bundesrat WEISS (V) brachte zunächst zwei Anträge ein: erstens keinen Einspruch zu erheben und zweitens der Vorlage die erforderliche Zustimmung zu erteilen. Er appellierte an die SPÖ, nicht einer "herostratischen Versuchung" nachzugeben, und erinnerte daran, dass die Länder in der Begutachtung keinerlei Einwände erhoben hätten. "Warum sollte ausgerechnet die Länderkammer von der Zustimmung der Länder abweichen?" fragte der Bundesrat. Die Schweiz habe keinen Änderungsbedarf, hätte sie doch bei unveränderter Rechtslage Vorteile zu erwarten. Mit der Vorlage würde der Gefahr vorgebeugt, dass Grenzgänger gelegentlich in der Schweiz nächtigten und damit überhaupt keine Steuern mehr in Österreich zahlen müssten. Außerdem enthalte die Vorlage Schweizer Amtshilfe bei der Vollstreckung. Die aus dem Abkommen resultierende Ausgleichszahlung sollte eigentlich nicht allein in die Kassen des Bundes fließen, sondern auch dem Finanzausgleich unterworfen sein, meinte Weiss. Sollte dies gesetzlich aber derzeit nicht möglich sein, müsse die Finanzverfassung geändert werden, sagte Weiss abschließend.

G-Bundesrätin Dr. LICHTENECKER sprach den Finanzminister zunächst auf das ihrer Ansicht einzigartige österreichische Stiftungsrecht an, das es vermögenden Einzelnen ermögliche, es "sich zu richten", um ihr Wohlergehen zu sichern. Das Abkommen mit der Schweiz sei zwar nicht optimal, generell sah sie aber den zu erwartenden Schaden ohne das Abkommen als größer an; ihre Fraktion werde der Vorlage daher die Zustimmung erteilen.

Finanzminister Mag. GRASSER sah niemanden, der in der Sache gegen die Interessen Österreichs verhandelt haben könnte. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen sei infolge eines Personenfreizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EU notwendig geworden, um die von Bundesrat Weiss genannte Möglichkeit hintan zu halten, durch Nächtigung in der Schweiz einer Steuerleistung in Österreich überhaupt zu entkommen. Für ein derartiges Verhalten sei Grenzgängern kein Vorwurf zu machen – "blöd wären sie", meinte Grasser, wenn sie nicht so handeln würden. Die genannten 80 Mill. € Einnahmenverlust seien als Maximalwert zu sehen, der einträte, wenn sämtliche österreichischen Grenzgänger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden. Würde die Revision des Abkommens unterbleiben, hätte die Schweiz den größeren Vorteil. Die Vollstreckungshilfe und die Refundierung von Steuern durch die Schweiz seien überhaupt "einzigartig". Eine Antwort an den Grenzgängerverband sei aktenmäßig erledigt worden; es müsse geklärt werden, weshalb der Brief nicht angekommen sei.

Abschließend sagte der Finanzminister zu, "in einer zweiten Phase" die Anregung von Bundesrat Weiss aufzugreifen, die Ausgleichszahlungen dem Finanzausgleich zu unterwerfen und dem entsprechend die Finanzverfassung zu ändern. Flugs brachte darauf Bundesrat WEISS (V) einen entsprechenden V-S-G-Antrag ein.

Der Antrag, keinen Einspruch gegen die Änderung des Abkommens zu erheben, fand die Mehrheit, ebenso der Antrag, der Vorlage die Zustimmung zu erteilen. Der Drei-Parteien-Antrag bezüglich Finanzverfassung fand die einhellige Zustimmung des Bundesrats.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Bankwesengesetzes und des Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetzes wies Bundesrätin EBNER (S) darauf hin, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Basel-II-Richtlinie umgesetzt werde. Der Weg zu Basel II sei ein sehr schwieriger gewesen, meinte sie, viele Punkte hätten aber im Vorfeld abgeklärt werden können. Vorgesehen sind ihr zufolge u. a. eine größere Sorgfaltspflicht der Kreditinstitute bei der Kreditvergabe, erweiterte Offenlegungspflichten und eine verstärkte Bankenaufsicht. Bei der Umsetzung der Vorschriften hätten, so Ebner, Nachteile für Klein- und Mittelbetriebe vermieden werden können.

Bundesrat MAYER (V) machte geltend, dass Basel II weitreichende Konsequenzen für die Kreditwirtschaft und für die Unternehmen habe. In langwierigen Verhandlungen sei es aber gelungen, eine auch für Österreich praktikable Lösung zu finden. Insbesondere werde auf die klein- und mittelständische Struktur der österreichischen Wirtschaft Rücksicht genommen. Mayer erwartet sich von Basel II eine Steigerung der Produktivität und der Konkurrenzfähigkeit österreichischer Unternehmen.

Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) hielt fest, die beiden vorliegenden Gesetzesvorlagen würden die Zustimmung der Grünen finden. Den Grünen sei es wichtig gewesen, dass NGOs, die nicht auf Gewinne ausgerichtet seien, beim "Rating" keine Nachteile haben. Enormen Nachholbedarf sieht Lichtenecker allerdings noch beim Zugang von Ein-Personen-Unternehmen und anderen Kleinstunternehmen zu Risikokapital. Darüber hinaus urgierte sie eine Verbesserung der Bankenaufsicht.

Bundesrätin ZWAZL (V) zeigte sich darüber erfreut, dass der siebenjährige Verhandlungsprozess über Basel II heute zu Ende gehe. "Wir können mit dem Ergebnis zufrieden sein", unterstrich sie und wies darauf hin, dass Befürchtungen und Ängste der Wirtschaft abgebaut werden hätten können. Allgemein forderte Zwazl weitere Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Klein- und Mittelbetrieben. Insbesondere mahnte sie die Abschaffung der Kreditvertragserrichtungsgebühr ein, die ihrer Ansicht nach gerade bei Betriebsübernahmen gemeinsam mit der Grundbucheintragungsgebühr eine massive Belastung darstelle.

Finanzstaatssekretär Dr. FINZ lobte die Zusammenarbeit zwischen den Parlamentsklubs bei der Umsetzung von Basel II und machte darauf aufmerksam, dass die Bestimmungen nunmehr zeitgerecht mit 1. Jänner 2007 angewendet werden könnten. In der Praxis werde darauf zu achten sein, dass die erforderlichen höheren Verwaltungsaufwendungen seitens der Banken nicht auf die Kunden übertragen werden, betonte er.

Die von Zwazl geforderte Abschaffung der Kreditvertragserrichtungsgebühr sei bereits bei der letzten Steuerreform ein Thema gewesen, sagte Finz, und werde sicher wieder geprüft, wenn es zu weiteren Entlastungen komme. Überdies gibt es ihm zufolge ein konkretes Projekt zur Entlastung von KMUs im Finanzministerium. Diese sollten durch Abschaffung unnötiger Melde- und Aufzeichnungspflichten um 2 Mrd. € entlastet werden.

Gegen beide vorliegenden Gesetzesbeschlüsse erhob der Bundesrat keinen Einspruch.

Auch die UFSG-Novelle 2006 passierte den Bundesrat ohne Einspruch.

Unter einem wurden die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich und die Änderung des Glücksspielgesetzes verhandelt.

Bundesrätin EBNER (S) begrüßte den vorgesehenen Zweckzuschuss für das Burgenland in der Höhe von 2 Mill. € und machte geltend, dass sich das Burgenland in den vergangenen acht Jahrzehnten wirtschaftlich gut entwickelt habe. Nicht zuletzt auf Grund von EU-Förderungen und auf Grund des Einsatzes der Menschen sei es zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort geworden. Auch als beliebtes Ausflugsziel werde es sehr geschätzt, unterstrich sie.

Zustimmend äußerte sich Ebner auch zur Änderung des Glücksspielgesetzes, wandte sich aber gegen eine Liberalisierung des Glücksspielmonopols. Illegales Spiel werde man nicht immer verhindern können, sagte die Bundesrätin, eine Liberalisierung sei aber keine adäquate Lösung, eine solche würde zu einem erhöhten Anteil an Spielsüchtigen führen.

Bundesrat JANY (V) äußerte sich als Burgenländer über die Jubiläumszuwendung an das Burgenland ebenfalls erfreut und verwies darauf, dass die Mittel für die Bereiche Beschäftigung, Sozialwesen, Jugend, Kultur und Bildung eingesetzt werden sollten. Wie seine Vorrednerin machte auch Jany geltend, dass sich der EU-Beitritt positiv auf das Burgenland ausgewirkt habe. Es gebe aber immer noch zahlreiche Pendler, skizzierte er, deshalb brauche man weitere Impulse für die Grenzregion.

Bundesrat SCHENNACH (G) führte aus, der Bundeszuschuss für das Burgenland sei "sinnvoll und wichtig", meinte aber gleichzeitig, dass die traditionellen Zweckzuschüsse an Kärnten und das Burgenland irgendwann einmal eingestellt werden sollten. Bedauern äußerte er darüber, dass die Förderung von Volksgruppen nicht explizit in die Kriterien für die Mittelverwendung aufgenommen worden sei.

Bundesrat Ing. KAMPL (o.F.) gab zu bedenken, dass sowohl Kärnten als auch das Burgenland zu ihrer Heimat stünden. Deshalb wertete er die regelmäßigen Zweckzuschüsse an die beiden Bundesländer als gerechtfertigt. Das Burgenland habe es, so Kampl, in den letzten 85 Jahren nicht leicht gehabt und jahrzehntelang unter dem Eisernen Vorhang gelitten, trotzdem habe es sich gut entwickelt. Er verwies u.a. auf den Bevölkerungszuwachs.

Bundesrat SODL (S) zog Bilanz über die Geschichte des Burgenlandes und zeigte sich zufrieden mit der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Bundeslandes, das sich durch den Fleiß seiner Bewohner vor allem in den letzten Jahrzehnten hervorragend entwickelt habe. Die ökonomischen Kennziffern wiesen es als eine dynamische Region aus, die vom Rand ins Zentrum Europas gerückt sei.

Bundesrat MOLZBICHLER (S) wies darauf hin, dass die im Vorjahr beschlossene Jubiläumsgabe an das Bundesland Kärnten bis heute nicht in Kärnten eingelangt sei und begehrte Aufklärung, weshalb die zugesagten2 Mill. € Kärnten noch nicht erreicht hätten.

Gegen die Vorlagen wurde kein Einspruch erhoben.

Ohne Einspruch passierten den Bundesrat die Abkommen mit Algerien, Venezuela sowie Saudi-Arabien und Tschechien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen.

In der Debatte über das Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz konzedierte Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) zwar, dass solche Großveranstaltung aus ökonomischer Sicht ihren Reiz habe, doch sei sie einigermaßen skeptisch, ob die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen gegeben seien. Es fehle ein Verkehrskonzept, das den Anforderungen entspreche, es gebe keine adäquate Kostenabschätzung und auch in umweltpolitischer Hinsicht gebe es Diskussionsbedarf. Schließlich sei die Obergrenze für die Haftungsübernahme unklar, und aus all diesen Gründen könnten sich die Grünen für diese Vorlage nicht erwärmen.

Staatssekretär Dr. FINZ meinte, er könne die von seiner Vorrednerin aufgeworfenen Frage beantworten. Die Kosten würden rund 40 Millionen Euro betragen, die entsprechenden Haftungen seien genau geregelt und zudem genau zwischen der Stadt Salzburg und ihren Anrainergemeinden, dem Land Salzburg und dem Bund aufgeteilt. Es handle sich hier um eine wichtige Investition in die Zukunft, von der auch künftige Generationen profitieren würden.

Bundesrat GRUBER (S) schloss an den Staatssekretär an und warb dafür, diese für Salzburg eminent wichtige Vorlage anzunehmen. Salzburg habe sich schon für 2006 beworben, sei damals jedoch gescheitert, weshalb man das Konzept noch einmal verbessert habe, sodass zu hoffen stehe, dass Salzburg diese Chance für 2014 optimal nützen könne.

Bundesrat SALLER (V) bedauerte, dass die Grünen sich nicht dazu durchringen könnten, diese Vorlage zu unterstützen, und zeigte sich erfreut darüber, dass nun auch der Bund ins olympische Boot gestiegen sei. Salzburgs Chancen stünden gut, und es stehe zu hoffen, dass Salzburg nun die Spiele 2014 ausrichten könne.

Gegen die Vorlage wurde kein Einspruch erhoben.

Bundesrat KALTENBACHER (S) setzte sich in der Debatte über das Bilanzbuchhaltungsgesetz dafür ein, die derzeit getrennten Berufe der Buchhalter zu vereinen, um einen einheitlichen Buchhalterberuf zu schaffen. Nun wurde ein entsprechendes Gesetz erarbeitet, was zu begrüßen sei, würden davon doch alle Betroffenen profitieren.

Bundesrat PERHAB (V) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion, denn auch sie sei erfreut über die geplante Maßnahme.

Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) meinte, diese Vorlage sei das Resultat langer Verhandlungen, ihre Fraktion könne mit diesem Ergebnis leben, wenngleich weitere Verbesserungen möglich und wünschenswert wären, weshalb man die Vorlage beizeiten evaluieren sollte.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN erläuterte den Hintergrund der Vorlage und erklärte, er sei den Anregungen in diese Richtung gerne nachgekommen. Dass es in zwei Jahren zu einer Evaluierung kommen werde, sei gut und richtig.

Kein Einspruch.

Der nächste Punkt der Tagesordnung betraf die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.

Bundesrat MOLZBICHLER (S) erinnerte an die Genese dieser Vorlage und zeigte sich mit der geplanten Novellierung zufrieden. Seine Fraktion stimme diesem Punkt gerne zu, da er für die Arbeitnehmer keinerlei Nachteile bedeute. Gerade im Bereich des Arbeitnehmerschutzes sollte es supranationale Regelungen geben, die Standards sollten bewahrt, ja verbessert werden, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bestmöglich zu gewährleisten. Konkret erwartete sich der Redner zudem weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Mobbing.

Bundesrat MAYER (V) ging ebenfalls auf die Vorgeschichte der Vorlage ein und meinte, mit der gegenständlichen Novelle würden wichtige Punkte erfüllt, sie sei daher zu unterstützen.

Bundesrätin KONRAD (G) meinte, es zeichne kein sehr schönes Bild des Arbeitnehmerschutzes in Österreich, wenn die EU hier den heimischen Standard heben müsse. Mit dieser Vorlage würden nun endlich die europäischen Mindeststandards erfüllt, Eigenlob sei daher nicht angebracht.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN erläuterte den Hintergrund der Materie und erklärte, die Vorgaben der Union würden umgesetzt, auch wenn teilweise ein wenig Überregulierung zu vermuten sei. Bei dieser Gelegenheit wies der Minister auf die zahlreichen Verordnungen im Interesse des Arbeitnehmerschutzes hin, die von seinem Haus in den letzten Jahren herausgegeben worden seien. Der Arbeitnehmerschutz in Österreich sei im europäischen Vergleich beispielhaft, hielt Bartenstein fest, und in diese Richtung werde mit den Sozialpartnern konsequent weitergearbeitet.

Es wurde kein Einspruch erhoben.

Bundesrat WINTER (S) sagte in der Diskussion zur Änderung des Übereinkommens über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen, seine Fraktion werde der Vorlage gerne zustimmen, beinhalte sie doch wichtige Erweiterungen und Präzisierungen. Sodann ging der Redner auf Details der Materie ein.

Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) unterstrich die Wichtigkeit der Vorlage für Österreich. Ihre Fraktion werde ihr daher gerne die Zustimmung geben. Die UVP sei ein gutes Instrument, man sollte sie daher laufend verbessern und ausbauen, damit man auch noch künftigen Generationen ein lebenswertes Österreich bieten könne.

Auch die Grünen werden der Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen zustimmen, kündigte Bundesrätin KERSCHBAUM (G) an. Dieser Vertrag sei sehr positiv, da Umweltschutz keine Grenzen kenne. In der Praxis laufe es leider nicht immer ganz so ideal, sowohl was ausländische (z.B. Kernkraftwerk in Paks, Ungarn) als auch heimische Projekte (Ausbau von Hochleistungsstraßen) betrifft, gab die Rednerin zu bedenken. Nicht zufrieden war sie auch mit der Umsetzung der Arhus-Konvention, da der Zugang zu den Gerichten nicht im notwendigen Ausmaß gewährleistet sei. Schließlich ging sie noch auf das österreichische UVP-Gesetz ein, das in der letzten Zeit leider immer wieder "zurückgestutzt" wurde.

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.

Bundesrätin HLADNY (S) befasste sich mit der Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau hinsichtlich der Nachtarbeit. Die Frauen erhalten damit eine tatsächliche Chancengleichheit, was vor allem den Arbeitsmarkt betrifft, erläuterte die Bundesrätin. Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. In der Konvention werden zwar einige Punkte zur Abmilderung der schädlichen Folgen von Nachtarbeit angeführt, diese seien ihrer Meinung nach aber nicht ausreichend. So gibt es etwa eine sehr hohe Anzahl an Nächten (48 pro Kalenderjahr) und einen viel zu langen Durchrechnungszeitraum (26 Wochen), außerdem wurde die Saisonarbeit nicht geregelt. Deshalb könne ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.

Bundesrätin ZWAZL (V) brachte zunächst den Antrag ein, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. Ebenso wie ihre Vorrednerin wies sie darauf hin, dass bereits mit Wirkung 1.8.2002 das Arbeitsgesetz geändert und somit der Verbot der Nachtarbeit von Frauen aufgehoben wurde. Es wurde u.a. vorgesehen, dass jeder Arbeitnehmer, der mindestens 48 Nächte im Kalenderjahr mindestens drei Stunden in der Nacht (von 22h bis 5h) arbeitet, Anspruch auf verschiedene Ausgleichsmaßnahmen hat. So gebe es etwa das Recht, sich - entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten - auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz versetzen zu lassen. Außerdem bleibt ein teilweiser Vorbehalt der Republik Österreich hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes von Frauen bestehen, betonte Zwazl.

Auch Bundesrätin KONRAD (G) machte darauf aufmerksam, dass der Vorbehalt Österreichs betreffend die Nachtarbeit von Frauen nur teilweise zurückgezogen wurde. Sie merkte noch an, dass sich ihre Fraktion mehr Rechte und Schutzmaßnahmen für die Menschen, die in der Nacht arbeiten, wünschen würde. Die Kritik der SPÖ sei daher absolut zutreffend. Der vorliegende Antrag befasse sich aber nicht mit einer inhaltlichen Umgestaltung, sondern stelle eine Rechtsbereinigung dar. Die Grünen werden dieser Angleichung an das EU-Recht die Zustimmung erteilen.

Der Antrag der V-Bundesrätin Zwazl, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. (Forts.)


Format