Parlamentskorrespondenz Nr. 717 vom 27.07.2006

Vom EU-Arbeitsprogramm bis zur Bekämpfung des Menschenhandels

Bundesrat verabschiedet außerdem eine Reihe von Übereinkommen

Wien (PK) - Bundesrat KALTENBACHER (S) kam auf die Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial zu sprechen. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung von Sicherheitsstandards beim Transport von Kernmaterial sowie die Regelung von Strafverfolgungsfragen. Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, ein nationales System zum physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen aufzubauen.

Ziel der Änderung dieses Übereinkommens ist die Schaffung einer internationalen Regelung zur Sicherung von Kernmaterial vor dem Zugriff Dritter, die Sicherung von Kernanlagen gegen – vor allem terroristische - Sabotageakte sowie das Festlegen von nationalen, grenzüberschreitenden Notfallsmaßnahmen, erläuterte Bundesrat KÖBERL (V). In der Präambel wird u.a. betont, dass bei der Einhaltung der Ziele der Nichtverbreitung von Kernwaffen große Bedeutung zukommt. Sodann ging Köberl noch auf zahlreiche Punkte ein, die neu im Vertrag aufgenommen wurden. Die konsequente Haltung der Bundesregierung habe auch auf einem anderen Gebiet zum Erfolg geführt, merkte der Bundesrat noch an. Die Einigung bezüglich des 7. Forschungsrahmenprogramms im Bereich EURATOM sei nämlich ein klarer Erfolg Österreichs: 70 % der EU-Mittel werden für die zukunftsweisende Kernfusionsforschung reserviert und 30 % für die Sicherheitsforschung. Das heißt, es gibt kein Geld für die Planung oder den Bau von neuen Atomreaktoren, stellte Köberl zufrieden fest.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) teilte nicht die euphorische Haltung ihres Vorredners bezüglich der Kernfusion. Diese Technologie, die seit 70 Jahren als "zukunftsorientiert" bezeichnet wird, habe noch nie Ergebnisse hervorgebracht, gab die Rednerin zu bedenken. Was den konkreten Vertrag angeht, so handle es sich zwar um einen Fortschritt, allerdings habe sie den Eindruck, dass viele Teile sehr zögerlich formuliert wurden. Trotz des Vertrags werde es notwendig sein, immer genau zu beobachten, was mit grenznahen AKW passiert, urteilte Kerschbaum. Der sicherste Schutz der Bevölkerung bestehe ihrer Meinung nach vor allem in einer konsequenten Anti-Atompolitik.

Bundesrat Ing. KAMPL (o.F.) ging noch einmal auf den fünften Punkt der Tagesordnung ein. Im Dezember 2005 wurde im Parlament beschlossen, dem Land Kärnten einen Zuschuss von 2 Mill. € zu gewähren. Diese Gelder wurden zweckgebunden für einzelne Projekte in den Gemeinden zugesichert, wobei die Einreichfrist für entsprechende Anträge am 15. August 2006 endet. Nun seien die jeweiligen Bürgermeister gefordert, betonte Kampl. Sodann befasste er sich mit dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial. Unter österreichischer Federführung wurde der Anwendungsbereich ausgeweitet und u.a. Strafverfolgungsmaßnahmen festgelegt. Er erinnerte sodann an die zahlreichen Reaktorstörfälle in der Vergangenheit und forderte den weiteren Ausbau der Alternativenergien.

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.

Unter einem gelangten zur Verhandlung: ein Abkommen mit Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und der Wissenschaft, ein Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, ein Protokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit und ein Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates.

Das Abkommen zwischen Österreich und Albanien soll die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und Wissenschaft fördern und weiterentwickeln, konstatierte Bundesrat LINDINGER (S). Gerade ein Land wie Albanien, in dem ein Viertel der Bevölkerung mit weniger als 1,6 € oder 2 Dollar pro Tag seinen Lebensunterhalt bestreiten müsse, brauche Unterstützung. Dieses Abkommen soll die bilateralen Beziehungen beleben und den Aufholprozess Albaniens unterstützen.

Bundesrat AGER (V) lobte zunächst die österreichische EU-Präsidentschaft, die seiner Meinung nach eine Erfolgsgeschichte war. Das Abkommen mit Albanien sei ein weiterer wichtiger Schritt in der Heranführung der Balkanstaaten an Europa. Gerade in Albanien gebe es ein großes Engagement von Seiten Österreichs. So habe etwa Bundesministerin Gehrer seit Jahren schon Hilfslieferungen in dieses Land organisiert, erinnerte Ager. Österreich war auch eines der ersten EU-Staaten, die das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen unterzeichnet hat. Mit diesem Vertrag bekomme die Brauchtumspflege in Österreich wieder eine neue Bedeutung.

Bundesrat SCHENNACH (G) schloss sich seinen Vorrednern an, was das Abkommen mit Albanien betrifft. Gerade die Vertiefung der Beziehungen in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft seien für die junge Generation am Westbalkan von großer Bedeutung. Sodann konzentrierte er sich in seiner Wortmeldung auf das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen. Man könne ganz stolz darauf sein, dass es diesen richtungsweisenden Vertrag gibt und dass Österreich ganz vorne dabei ist, unterstrich er. Zum ersten Mal wird in diesem Bereich eine Antwort auf die Problematik der Globalisierung gegeben. Es wird nämlich klar gestellt, dass Kultur keine Handelsware ist. Schennach ging sodann noch auf den Antrag bezüglich der Rückgabe des so genannten Federschmucks von Montezuma an Mexiko ein. Es wäre eine Geste des Respekts und ein schönes Zeichen, dieses einzigartige Objekt an Mexiko, das 1938 als einziges Land gegen den Einmarsch der Hitlertruppen in Österreich protestiert hat, zurückzugeben.

Gerade in einer Zeit wie heute, wo es wieder so viele kriegerische Auseinandersetzungen gibt, sei ein Übereinkommen wie jenes über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von besonderer Bedeutung, meinte Bundesrat Dr. SCHNIDER (V). Sehr viele Konflikte haben nämlich ursprünglich mit kulturellen und religiösen Fragen zu tun. Ein wichtiges Element sei auch die Rolle der Zivilgesellschaft bzw. die Möglichkeit der Partizipation der Bürger an der kulturellen Vielfalt, konstatierte der Redner. Dabei stehen nicht theoretische Überlegungen im Vordergrund, sondern diese Prinzipien müssen mit Leben erfüllt werden. Interkulturelles Zusammenleben bedeutet, dass verschiedene Gruppen mit ihren eigenen Identitäten und Ausdrucksformen zusammenleben können.

Bundesrat KRITZINGER (V) bezog sich in seiner Wortmeldung auf das Plädoyer des G-Mandatars Schennach für eine Rückgabe der "Federkrone des Montezuma" an Mexiko. Der Redner befürchtete Folgewirkungen für andere Museen und meinte daher, Österreich sei gut beraten, die Federkrone zu behalten.

Bei der Abstimmung über die vier Vorlagen gab es einstimmig keine Einsprüche; auch die verfassungsmäßige Zustimmung wurde einhellig erteilt.

Die Berichte des Bundeskanzleramtes, des Wirtschaftsministers, der Sozialministerin, des BMVIT, des BMGF sowie der Bildungsministerin und der Innenministerin zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2006 wurde unter einem beraten.

Nachdenklich gestimmt war Bundesrat SCHIMBÖCK (S) hinsichtlich der Berichte des Bundeskanzleramts und einer Reihe von Ressorts zum EU-Arbeitsprogramm 2006. Der Weg sei noch weit zu einem sozialen und fairen Europa, konstatierte der Redner, und die EU-Wirtschaftspolitik gleiche eher einer Ver-Wirtschaftspolitik. Hinsichtlich der Dienstleistungsrichtlinie sei zwar "Vernunft eingekehrt", doch vermisse er eine Perspektive der Umsetzung. Schimböck sprach in diesem Zusammenhang das Drittlandprinzip, die Ausstattung der KIBA, die Anti-Dumping-Maßnahmen, Fragen der Steuerharmonisierung – die "völlig ins Stocken" geraten sei -, den Bildungssektor sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Die Sozialdemokraten würden diese Berichte nicht zur Kenntnis nehmen, meinte Schimböck.

Bundesrat Dr. SCHNIDER (V) sah sich dadurch veranlasst, Grundsätzliches zum Thema "Kenntnisnahme von Berichten" zu sagen: Es gehe dabei um eine Evaluation und nicht darum, mit jedem Detail einverstanden zu sein. Zu den vom Sozialressort und vom Innenressort vorgelegten Berichten brachte Schnider Anträge auf Kenntnisnahme ein, weil in den Ausschussberatungen infolge Stimmengleichheit keine Empfehlung ausgesprochen worden war. Weiters trat der Redner dafür ein, bei manchen Berufsgruppen lebenslanges Lernen verpflichtend vorzusehen. Investitionen solle es nicht nur in IT-Infrastruktur, sondern auch in Programme geben, forderte der Bundesrat, und beim Exzellenzinstitut in Klosterneuburg sei es zu wenig, wenn es nur um Technologie gehe, auch Philosophie und Ethik müssten einbezogen werden.

Die vorliegenden Berichte der verschiedenen Ressorts seien von unterschiedlicher Qualität, befand Bundesrätin KONRAD (G) und befasste sich kritisch mit drei Berichten. Beim Thema Jugend seien im Bericht des Sozialressorts sämtliche Ziele wortgleich schon in früheren Berichten gestanden, es mangle zudem an der Wegbeschreibung zu den Zielen, etwa hinsichtlich der besseren Einbindung der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt. Das Frauenministerium schenke dem Thema geschlechtsspezifische Ungleichheiten gerade 22 Zeilen, und das sei ihr zu wenig, sagte Konrad. Das im Bericht des BKA angesprochene Thema Interkulturalität in Europa sah sie durch Äußerungen von Innenministerin Prokop ("integrationsunwillige Moslems") und Äußerungen im Wahlkampf konterkariert.

Staatssekretär Hans Winkler nützte seine Wortmeldung zu einer weiteren Bilanz über den österreichischen EU-Vorsitz im 1. Halbjahr 2006. Es sei "sehr viel weiter gebracht" worden, meinte Winkler, und belegte dies dann in einigen Bereichen. Der EU-Verfassungsvertrag sei wieder ein Thema; hinsichtlich Erweiterung habe Österreich den Schwerpunkt Westbalkan gesetzt und die Aufnahmefähigkeit neu thematisiert; gleich am Beginn der Präsidentschaft habe man sich mit dem Thema Energie befassen müssen; in der Dienstleistungsrichtlinie habe das Europäische Parlament eine wichtige Rolle gespielt; "Flexurity" sei ein wichtiges Instrument der Beschäftigungspolitik; den Universitäten stünde die Teilnahme an europäischen Forschungsprogrammen offen und beim österreichischen Exzellenz-Institut gehe es auch um interdisziplinäre Forschung. Enttäuscht zeigte sich der Staatssekretär, dass es bei der Grundrechtsagentur noch keinen Erfolg gebe.

Bundesrätin Mag. KNOLL (S) führte aus, die EU stehe vor großen Herausforderungen. Es müssten Lösungen gefunden werden, um die "empfindliche Vertrauenskrise" zu beheben. Nach Ansicht von Knoll hat die EU aber noch keine Antworten auf die Globalisierung gefunden. Existenzsichernde Arbeit sei das Thema Nummer 1 für die Menschen in Europa, sagte sie, viele wünschten sich nichts Anderes als eine Arbeit, von der sie auch leben könnten. Gleichzeitig bleibe das "Sozialmodell Europa" aber unklar. Zur Situation in Österreich merkte Knoll an, Wirtschaftsforschern zufolge haben die vorgenommenen Entlastungen für die Wirtschaft keine Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) hielt fest, die Grünen würden den Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ablehnen. Als Begründung führte sie an, dass sehr viele Punkte im Bericht fehlten. Unter anderem vermisst sie eine detaillierte Aufstellung der vereinbarten TEN-Finanzierungen. Sie würde, wie sie sagte, gerne wissen, welche transeuropäischen Verkehrsprojekte nunmehr wie viel Geld bekommen und wo Mittel gestrichen worden seien. Kritik übte Kerschbaum auch am nicht auf der Tagesordnung stehenden Bericht des Umweltministeriums, wobei sie unter anderem beklagte, dass Österreich während seiner EU-Ratspräsidentschaft entgegen entsprechender Ankündigungen keine Anti-Atom-Initiativen gesetzt habe.

Die vorliegenden Berichte wurden vom Bundesrat teils einstimmig, teils mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Bundesrat SCHIMBÖCK (S) erläuterte im Zusammenhang mit dem Verbraucherbehörden -Kooperationsgesetz, bei diesem Gesetz gehe es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in innerösterreichisches Recht. Konsumentenschutz ist seiner Auffassung nach nicht zuletzt bei Finanzdienstleistungen besonders wichtig, wobei im Interesse der Konsumenten auch strenge Kartellbestimmungen notwendig seien. Schimböck zufolge gibt es in Staaten mit monopolartigen Strukturen im Banken- und Versicherungsbereich Margen bis zu 30 %. Generell erachtet er es für wichtig, den kollektiven Schutz von Verbraucherinteressen mehr in den Mittelpunkt zu stellen.

Bundesrat Dr. SPIEGELFELD-SCHNEEBURG (V) begrüßte das vorliegende Gesetz ebenfalls. Es sei immer gut, wenn der Ansprechpartner bekannt sei, sollte es im Sinne des Konsumentenschutzes Verfehlungen geben, skizzierte er. Ausdrückliches Lob äußerte Spiegelfeld-Schneeburg zum Finanzplatz Österreich.

Gegen das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz erhob der Bundesrat einstimmig keinen Einspruch.

Nächster Tagesordnungspunkt: Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Bundesrätin HLADNY (S) wies darauf hin, dass immer wieder auch Kinder und Jugendliche zum Opfer von Menschenhandel würden. Das vorliegende Abkommen verpflichte die Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu, präventiv gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorzugehen und Maßnahmen zum Schutz des Privatlebens zu setzen. Sind Kinder von Menschenhandel betroffen, würden Straftaten als besonders erschwerend gelten. Das Übereinkommen weise zwar gewisse Mängel auf, sagte Hladny, die SPÖ werde ihm aber trotzdem zustimmen. Insbesondere verlangte sie Strafen für Freier, die vorsätzlich und wissentlich die Zwangssituation von Prostituierten ausnutzten.

Bundesrätin FRÖHLICH (V) machte darauf aufmerksam, dass sich der Menschenhandel in den letzten Jahren zu einem der größten Betätigungsfelder der international agierenden kriminellen Netzwerke entwickelt habe. Menschenhandel sei nach dem Handel mit Waffen und Drogen bereits die drittgrößte Einnahmequelle krimineller Organisationen. Das vorliegende Übereinkommen des Europarats ist Fröhlich zufolge eine der Bemühungen, um effizienter gegen Menschenhandel vorzugehen. Es gehe um Maßnahmen in den Ziel-, Transit- und Herkunftsländern von Opfern.

Bundesrat SCHENNACH (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum vorliegenden Übereinkommen an, wertete die Ratifikation der Konvention durch Österreich aber als "halbherzige Geschichte". Österreich gebe zwar einen Gesetzesvorbehalt gegen das Übereinkommen ab, halte aber gleichzeitig fest, dass keine österreichischen Ausführungsgesetze notwendig seien, skizzierte er. Konkret bedeutet das für Schennach, dass außer einem Bekenntnis gegen Menschenhandel "Null" beschlossen werde. Seiner Meinung nach gibt es in Österreich aber sehr wohl Handlungsbedarf. So bekämen sexuell ausgebeutete Frauen zwar humanitären Aufenthalt, dürften aber nicht arbeiten.

Bundesrätin MÖRK (S) betonte, die SPÖ stimme dem vorliegenden Übereinkommen gerne zu. Es sei wichtig, bereits präventiv gegen Menschenhandel vorzugehen, bekräftigte sie. Mörk sieht allerdings die Notwendigkeit, den Opferschutz in Österreich auszubauen. So fehlt ihr zufolge etwa eine Beratungsstelle im Westen Österreichs. Überdies urgierte Mörk die Einführung eines Straftatbestands für Freier, die vorsätzlich und wissentlich die Zwangslage einer Prostituierten ausnützen. International hält sie eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz für erforderlich.

Bundesrat MAYER (V) machte geltend, dass vom Menschenhandel in Europa zu 99 % Frauen betroffen seien. Vor allem aus dem Osten würden Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in den Westen gebracht und hier sexuell ausgebeutet. Nach einer Schätzung der EU seien bereits 500.000 Frauen Opfer von Menschenhandel geworden, davon 100.000 Kinder und Jugendliche, die der Prostitution zugeführt wurden.

Mayer wies darauf hin, dass das vorliegende Übereinkommen u.a. eine Definition von Menschenhandel enthalte und einheitliche Straftatbestände sowie eine Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Tätern vorsehe. Österreich habe in diesem Bereich bereits wichtige Vorarbeiten geleistet, sagte er, daher könne das Abkommen ratifiziert werden, ohne im nationalen Recht Adaptierungen vornehmen zu müssen.

Bundesrat LINDINGER (S) mahnte die Vorbildfunktion Österreichs bei der Umsetzung des Übereinkommens ein, insbesondere auch für die neuen EU-Mitgliedsländer. Der Bundesrat machte darauf aufmerksam, dass vom Menschenhandel vor allem Kinder und Frauen betroffen sind, wobei die Opfer hauptsächlich in Mitgliedsländer der EU verschleppt und hier in Form der Zwangsprostitution sexuell ausgebeutet werden. Der Redner zeigte sich erfreut über die Ratifikation des Übereinkommens in Österreich und plädierte für eine rasche Ratifikation in allen 46 Ländern des Europarates.

Staatssekretär Mag. MAINONI unterstrich die wesentliche Rolle des Menschenhandels in der internationalen organisierten Kriminalität, wobei es zur sexuellen Ausbeutung, zur Arbeitsausbeutung und zu illegalen Organentnahmen komme. Es sei wichtig, öffentliches Bewusstsein über diese schreckliche Form internationaler Kriminalität zu schaffen, sagte der Staatssekretär und betonte die Bedeutung einer raschen Ratifikation des Abkommens in Österreich.

Kein Einspruch.

Änderung des Luftfahrtgesetzes, Übereinkommen der EG zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Liftverkehrsraums und Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) sprach sich gegen eine Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes aus. Die Lärmgrenzwerte bei Flughäfen sollen nun durch Verordnung festgelegt werden können, wobei sie befürchtete, dass die in der Mediation zur Erweiterung des Flughafens Schwechat um eine dritte Flugpiste vereinbarten Grenzwerte überschritten werden könnten. Emissionsseitige Maßnahmen - weniger Flugbewegungen - seien nicht mehr vorgesehen, nur noch immissionsseitige Maßnahmen, also der Einbau von Lärmschutzfenstern. Zur "Lex Spielberg" komme nun mit einer "Lex Flughafen" eine weitere Verschlechterung des UVP-Gesetzes. Das lehnen die Grünen ab, hielt Kerschbaum fest. 

Staatssekretär Mag. KUKACKA betonte die Bedeutung des Flughafens Wien für die Bundeshauptstadt und für den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Erweiterung um eine dritte Start- und Landespiste sei notwendig; das Projekt sei einer ausführlichen Prüfung unterzogen worden. Von Aushöhlung der UVP und einer Erhöhung der Grenzwerte könne keine Rede sein. Im Gegenteil - die Ergebnisse der Mediation werden auf Grund der vorliegenden Novelle in die UVP einfließen und die Lärmausbreitung werde reduziert. Die Anrainer haben beim Erreichen bestimmter Lärmwerte einen Anspruch auf Einbau von Lärmschutzmaßnahmen, führte der Staatssekretär aus. 

Bundesrätin MOSBACHER (S) befasste sich mit der Überprüfung von Sicherheitsstandards bei Flugzeugen, die aus Drittländern kommend in der EU landen. Diese Überprüfungen sollen nun harmonisiert werden. Ebenfalls der Flugsicherheit dienen EU-weit einheitliche Flugdienstzeiten für Piloten. Nicht unerwähnt wollte die Rednerin lassen, dass strengere Kontrollen auch zu höheren Kosten für die Konsumenten führen. Dem nationalen Gesetz zur Implementierung dieser EU-Vorschriften stimmt die SPÖ zu.

Bundesrätin ROTH-HALVAX (V) berichtete von positiven Erfahrungen mit dem Mediationsverfahren beim Projekt der neuen Start- und Landepiste in Schwechat. Bei dieser Mediation wurden ein Verzicht auf die zusätzliche Kapazität der dritten Piste während der Nachtstunden und eine Verminderung der Belastung während der Nachtstunden erreicht. Auch dürfe der Flughafen nicht beliebig weiter wachsen. Medizinische Experten haben dem Ergebnis der Mediation zugestimmt, erinnerte die Rednerin. Ein Umweltfonds wird den betroffenen Gemeinden helfen, Schallschutzfenster und zusätzliche Lüftungseinrichtungen zu finanzieren. Zudem wurden Grundlagen für eine Entflechtung der Flugrouten und der Wohngebiete geschaffen. Es sei für sie unverständlich, wenn nun versucht werde, an dieser Vereinbarung zu rütteln. Die vorliegende Novelle stelle sicher, dass die Ergebnisse des Mediationsverfahrens umgesetzt werden können.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) wiederholte ihre Befürchtung, in der Verordnung könnten höhere Grenzwerte festgelegt werden. Der Sinn des durchaus begrüßenswerten Mediationsverfahrens könne nicht eine Abänderung des UVP-Gesetzes sein, die nur noch immissionsseitige, nicht aber emissionsseitige Maßnahmen zulasse. Lärmschutzfenster können Innenräume schützen, nicht aber die gesamte Umwelt, sagte Kerschbaum.

Kein Einspruch.

In der Debatte über den Ersten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees sprach Bundesrätin KERSCHBAUM (G) von einer interessanten Zusammenfassung der Problematik im Bericht, sah aber viele Fragen zum Thema Biopatente offen. Verwundert zeigte sie sich darüber, dass das für Konsumentenschutz zuständige Sozialressort im Komitee nicht vertreten sei. Zudem problematisierte die Rednerin die behaupteten positiven Auswirkungen der Biopatentrichtlinie auf Arbeitsplätze und Investitionen. Auch seien die Auswirkungen auf die Konsumenten nicht ausreichend untersucht worden. Die Geschäftsordnung des Komitees bezeichnete die Rednerin wegen der eher "klein geschriebenen" Minderheitenrechte für sie als Vertreterin einer kleinen Fraktion "irritierend". 

Staatssekretär Mag. MAINONI sagte der Bundesrätin zu, ihre Detailfragen zu dieser sehr komplexen Materie schriftlich zu beantworten.

Mehrheitliche Kenntnisnahme des Berichtes.

Der letzte Tagesordnungspunkt betraf den S-Entschließungsantrag hinsichtlich Berücksichtigung von kulturellen und volkskundlichen Veranstaltungen in der Sicherheitsgebühren-Verordnung.

Bundesrat WIESENEGG (S) begründete seinen Entschließungsantrag mit der Feststellung, Gemeinden würden aufgrund der neuen Sicherheitgebühren-Verordnung bei der Abhaltung kultureller Veranstaltungen von den Behörden mit Gebühren für zusätzliche Sicherheitsorgane gleichheitswidrig belastet. Die Ausnahmeregelungen seien ungenügend, weil nicht nur kommerzielle Veranstaltungen, sondern auch kulturelle Veranstaltungen belastet werden, bei denen die Gemeinden lediglich versuchten, einen Teil ihrer Unkosten wieder hereinzubekommen.

Bundesrat KAMPL (o.F.) unterstützte in einer kurzen Wortmeldung den Antrag seines Vorredners.

Bundesrat SCHIMBÖCK (S) sprach von einer exorbitanten Belastung der Gemeinden durch die zitierte Verordnung. Dass die Sicherheitsbehörden "bei den Gemeinden die Hand aufhalten", sei unzulässig, weil sie lediglich ihre ureigenste Aufgabe erfüllten, für Ruhe und Sicherheit zu sorgen. Das gelte auch bei der Abhaltung kultureller Veranstaltungen.

Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss)