Parlamentskorrespondenz Nr. 818 vom 08.11.2006

Vorlagen: Soziales

Grüne wollen Armutsrisiko der Arbeitslosen senken

Abgeordnete der Grünen wollen das Arbeitslosenversicherungsgesetz ändern, um die Armutsgefahr lohnarbeitsloser Menschen zu verringern. "Die Kaufkraft des durchschnittlichen Arbeitslosengeldbezugs hat seit 2000 um 3,1 % oder 22,2 € nachgelassen, jene des durchschnittlichen Notstandshilfebezugs um 6,2 % oder 34,6 € im Monat", klagen die Antragsteller. Mit ihrem Antrag 4/A wollen sie verhindern, dass bei der Berechnung von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung weiterhin veraltete, nicht valorisierte Beitragsgrundlagen herangezogen werden. Außerdem sollen zuerkannte Leistungsansprüche jährlich valorisiert werden. Der Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zumindest die schleichende Entwertung der AMS-Leistungen nicht zu einem weiteren Abrutschen der Betroffenen führt", argumentieren die Grünen.

Grüne verlangen Novellierung des Entwicklungshelfergesetzes

Die Grünen halten das "Entwicklungshelfergesetz aus dem Jahr 1983 für novellierungsbedürftig und verlangen von der Bundesregierung, das Gesetz den geänderten sozialrechtlichen Bedingungen und den geänderten Anforderungen in der Entwicklungszusammenarbeit anzupassen (13/A).

Grüne: Soziale Absicherung für alle Künstlerinnen und Künstler

Die Grünen wollen das bestehende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG ) aufheben und ein neues Gesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern schaffen. E ine soziale Kulturpolitik müsse verhindern, dass KünstlerInnen "ein arbeitsreiches Leben im kalten Zimmer ohne Einkommen" führen müssen, formulieren die Antragsteller in der Begründung ihres Gesetzentwurfes pointiert (17/A). Viele Künstlerinnen lebten deshalb an und unter der Armutsgrenze, weil sie einer Berufsgruppe angehören, die wie keine andere unterschiedliche und unregelmäßige Erwerbsformen aufweise. Wohl seien 2001 alle selbstständigen Künstler und Künstlerinnen in die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz einbezogen und zugleich der Künstlersozialversicherungsfonds gegründet worden, um einkommensschwache Künstler und Künstlerinnen mit einem 1.026 €-Zuschuss zum Pensionsversicherungsbeitrag abzufedern. Diese "Versicherung" stehe aber nur Künstlern und Künstlerinnen zur Verfügung, die pro Jahr mindestens 3758 € verdienen. Daher wollen die Antragsteller die Beschränkung des K-SVFG auf einen Zuschuss zur Pensionsversicherung aufheben und eine echte finanzielle Absicherung schaffen. Ihr Vorschlag lautet auf Einrichtung eines staatlichen Fonds zur Absicherung aller Künstler und Künstlerinnen, die weniger als 900 € verdienen. (Schluss)


Themen