Parlamentskorrespondenz Nr. 819 vom 08.11.2006

Vorlagen: Justiz

Grüne legen Gesetzentwurf für Zivilpakt vor

Die Grünen legen einen Antrag (3/A) betreffend die Schaffung eines Bundesgesetzes über einen Zivilpakt vor. "Ein Zivilpakt ist ein Vertrag, mit dem zwei natürliche Personen öffentlich ihren Willen erklären, in dauerhafter Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zu leben und gegenseitig Rechte und Pflichten einzugehen", lautet der § 1 der Vorlage. Die Grünen wollen damit die Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften beenden, aber auch verschiedengeschlechtlichen Paaren, die ihre Beziehung nicht in Form einer Ehe leben wollen, die Möglichkeit einer rechtlichen Absicherung dieser Beziehung geben. Dem entsprechend heißt es in der Begründung des Antrags: "Gegenüber der sozialen und staatlichen Umwelt wird die Anerkennung und Achtung konstituiert wie für das Rechtsinstitut Ehe." Die rechtlichen Folgen des Zivilpakts in den verschiedenen Bereichen – z.B. im Mietrecht, in der Strafprozessordnung, im Erbrecht, im Aufenthalts- und Fremdenrecht – sind analog zur Ehe gebildet, wie auch sowohl der Abschluss vor dem Standesamt und die Auflösung vor Gericht vorgesehen sind.

Unterschiede gegenüber der Ehe sind u.a. der Entfall eines Pflichtenkatalogs, "da die LebenspartnerInnen eines Zivilpakts die Art ihrer Lebensführung und die Ausgestaltung ihrer Beziehung zueinander völlig frei und subjektiv gestalten können sollen". Dies bedeutet, dass es weder eine Pflicht zum gemeinsamen Wohnen noch zur Treue gibt. Dem entsprechend entfällt bei Auflösung die Prüfung der Verschuldensfrage. "Das Leitbild des Zivilpakts sind LebenspartnerInnen, die jeweils für ihren eigenen Unterhalt die Verantwortung übernehmen und tragen", heißt es in der Begründung. Daher ist auch eine Witwer- bzw. Witwenpension für Hinterbliebene eines Zivilpakt-Partners bzw. einer Partnerin nicht vorgesehen.

Grüne gegen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Die Grünen beantragen (5/A), im § 44 des ABGB die Wortfolge "zwei Personen verschiedenen Geschlechts" durch die Wortfolge "zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts" zu ersetzen und so die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen. Damit soll die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hinsichtlich des Rechts auf Eheschließung und die Adoption von Kindern beendet werden. Österreich sei bisher einer entsprechenden Entschließung der EU aus dem Jahr 2002 nicht nachgekommen, kritisieren die Grünen. (Schluss)