Parlamentskorrespondenz Nr. 881 vom 29.11.2006

Erste Lesung von Anträgen

Wien (PK) – Am Schluss der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats stand eine Reihe von Anträgen, die in Erster Lesung in Verhandlung genommen wurden.

Erste Lesung des Antrages der Grünen für einen Zivilpakt

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) erläuterte den neuen Mitgliedern des Nationalrates den bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingebrachten Antrag ihrer Fraktion, allen Lebensgemeinschaften, sowohl von hetero- als auch von homosexuellen Partnern, die Möglichkeit eines Zivilpakts zu eröffnen. Dadurch werden Diskriminierungen beseitigt, die für Lebenspartner, etwa im Erbrecht auch dann bestehen, wenn sie jahrzehntelang zusammenleben und für einander sorgen. Zudem würde der Zivilpakt homosexuellen Lebenspartnern von Österreichern, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, den Aufenthalt in Österreich erleichtern. Die Abgeordnete sprach sich auch dafür aus, die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen und anderen Lebensgemeinschaften die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft zu ermöglichen. Was in vielen europäischen Staaten, aber auch außerhalb Europas, etwa in Südafrika, Realität sei, sollte auch in Österreich möglich sein, schloss Lunacek.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und appellierte an die Abgeordneten, den Antrag der Grünen vorurteilsfrei und in einem humanistischen Geist zu diskutieren. Auch der österreichische Staat sollte sich diesem Thema gegenüber so aufgeschlossen zeigen wie die Schweiz oder Spanien.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) warf den Grünen vor, mit ihrem Antrag die Rechte bestehender Lebensgemeinschaften, etwa beim Eintrittsrecht in einen Mietvertrag, zu verschlechtern, da dieses Recht künftig nur mehr bei Bestehen eines Zivilpakts bestünde. "Sie nehmen diesen Menschen jetzt schon bestehende Rechte und schicken sie auf das Standesamt." Dem könne die Volkspartei nicht zustimmen.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) widersprach der Auffassung, die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau stelle eine Diskriminierung homosexueller Lebensgemeinschaften dar. In Übereinstimmung mit der Position der katholischen Kirche erinnerte Rosenkranz daran, dass der Mensch als Mann und Frau geschaffen sei. Deren eheliche Gemeinschaft dürfe mit homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht verglichen werden, weil nur diese Lebensgemeinschaft die Fortpflanzung der Menschheit gewährleiste. Homosexuelle Gemeinschaften seien anderer Art. Man könne nicht von Diskriminierung sprechen, wenn verschiedene Lebensgemeinschaften verschieden behandelt werden. Für die Freiheitlichen habe sich der Staat nicht für private Beziehungen zwischen zwei Menschen zu interessieren - mit Ausnahme der Ehe zwischen Mann und Frau mit ihrer Ausrichtung auf Kinder. Dabei bleibe die FPÖ, egal, was der Zeitgeist dazu meint, schloss Abgeordnete Rosenkranz.

Auch Abgeordneter Mag. DARMANN (B) wandte sich gegen den Vorschlag der Grünen, mit dem Zivilpakt eine "Ehe zweiter Klasse" zu ermöglichen. Er argumentierte damit, dass dieser Pakt nur Rechte, aber keine Pflichten für die Partner bedeute, und sah die Gefahr, dass derartige Zivilpakte aus rein wirtschaftlichen Gründen abgeschlossen werden. Völlig ungeklärt sei für ihn die Frage der Rechtsverhältnisse zwischen den Adoptivkindern und ihren verschiedenen leiblichen und nicht leiblichen Eltern. Das BZÖ verlange demgegenüber eine Familienrechtsreform im Interesse der Kinder.

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) unterstrich die besondere Stellung von Ehe und Familie und sah deren Bedeutung durch die demographische Entwicklung zunehmen. Es sei nicht angemessen, durch einen Zivilpakt eine Gleichstellung bei den Rechten, nicht aber bei den Pflichten herbeizuführen, sagte Lopatka, zeigte sich aber gesprächsbereit, Diskriminierungen zu beseitigen, sofern dadurch nicht die Ehe in Frage gestellt werde. Für ihn biete das Zivilrecht ausreichende Möglichkeiten, vertragliche Regelungen zwischen Lebenspartnern zu schaffen. Er begrüße jede Diskussion über Ehe und Familie, die Ehe sei aber ein Rechtsinstitut, das auf heterosexuelle Beziehungen abstelle, einem Zivilpakt in der vorgeschlagenen Form könne er daher nicht zustimmen, sagte Abgeordneter Lopatka. 

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (S) forderte eine Gleichstellung sämtlicher Lebenspartnerschaften. Ziel sei es, jene Diskriminierungen, die sich aus der unterschiedlichen Behandlung heterosexueller und homosexueller Partnerschaften ergeben, auszuräumen

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) hielt es für rechtsstaatlich unmöglich und zutiefst unliberal, die Rechtsfolgen der Ehe auf andere Lebensgemeinschaften auszuweiten.

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen

G-Antrag auf Valorisierung in der Arbeitslosenversicherung

Abgeordneter ÖLLINGER (G) verlangte die Wiedereinführung der seit Jahren abgeschafften Valorisierung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe. Durch die Verweigerung der Valorisierung durch den Bund würde sich derzeit ein erhöhter Aufwand der Länder für die ergänzende Sozialhilfe ergeben. Der Bund spare somit auf Kosten der Länder und Gemeinden, dies sei nicht fair, argumentierte Öllinger.

Abgeordnete SILHAVY (S) verwies auf das Problem der steigenden Armut und kritisierte das Niveau des Arbeitslosengeldes als zu gering. Es gehe darum, durch Mindestsicherungen und Transferleistungen zu verhindern, dass Menschen unter die Armutsschwelle fallen. Der Antrag der Grünen sei ein tauglicher Ansatz dafür.

Abgeordneter WÖGINGER (V) versicherte, die ÖVP werde diesem Antrag näher treten. Wichtig sei aber, dass Leistung entsprechend berücksichtigt wird, den Betroffenen müsse durch Arbeit geholfen werden. Hauptziel sei es deshalb, die Arbeitslosen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Zur Grundsicherung hielt Wöginger fest, seine Fraktion sei gegen ein arbeitsloses Grundeinkommen nach dem Gießkannenprinzip. Existenzsicherung sollte auf drei Säulen aufbauen – Mindestpension für alle, bundesweit einheitliche Standards für die Sozialhilfe sowie Senkung der Lohnnebenkosten im Niedriglohnbereich.

Abgeordneter Ing. HOFER (F) hielt die Forderung nach Valorisierung für sinnvoll, plädierte aber auch für Indexanpassungen im Rahmen des Pflegegeldes und bei den Familienleistungen. Heftige Kritik übte der Redner auch an der Praxis, Arbeitslose in seiner Meinung nach unsinnige Kurse zu schicken, um dadurch "die Statistik zu beschönen"

Abgeordnete HAUBNER (B) bedauerte das Fehlen einer Wertsicherung bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, zeigte sich aber gesprächsbereit über die Initiative der Grünen. Priorität komme nach den Worten Haubners aber jenen Bemühungen zu, insbesondere schwer vermittelbare Menschen in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine bedarfsgerechte Sicherung sei wichtig, sie dürfe sich aber nicht zu einem arbeitslosen Grundeinkommen entwickeln.

Abgeordneter KLEMENT (F) meinte, der Antrag beruhe auf dem Gießkannenprinzip und greife die tatsächliche Problematik gar nicht auf. Wenn man unreflektiert die AMS-Leistungen erhöht, vergrößere man das Problem nur. Vielmehr sollte man bei der Ausbildung der Jugendlichen ansetzen, argumentierte Hofer.

Der Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen

G-Antrag auf Senkung der Klassenschüler-Höchstzahl

Abgeordneter BROSZ (G) untermauerte seine Forderung nach Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25. Es sei unabdingbar, entsprechende budgetäre Voraussetzungen zu schaffen, damit das Gesetz nicht zahnlos wird und die Senkung der Klassenschülerzahl nicht an mangelnden Ressourcen scheitert. Mit Nachdruck stellte Brosz klar, dass es ihm bei seiner Initiative auch um eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl an den AHS geht.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) zeigte sich erfreut, dass die Senkung auf 25 nun von einem Konfliktthema zu einer Konsensmaterie geworden ist. Wichtig war für den Redner überdies, dass die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auch auf die höheren Schulen ausgeweitet wird.

Abgeordneter Mag. AMON (V) bekannte sich ebenfalls zu einer Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, gab aber zu bedenken, dass sich aus den Vereinbarungen des Finanzausgleichs gewisse Klassenschülerzahlen ergeben. Es gelte nun, alle Beteiligten an den Tisch zu holen und gemeinsam mit den Finanzausgleichspartnern an das Problem heranzugehen. Auch sollte die Absenkung in die Autonomie der Schulen gegeben werden, betonte Amon.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) brach aus pädagogischen Gründen eine Lanze für die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 und meinte, das Fördern und Fordern, wie es vom Lehrplan verlangt wird, sei in Klassen mit 30 Schülern nicht mehr möglich.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) brachte die Sichtweise des ländlichen Raums zur Sprache. Dort gehe es vielmehr darum, wie man die Existenz von kleinen Schulen sicherstellen kann, gab er zu bedenken. Im städtischen Bereich nütze die Reduktion auf 25 oft nicht, da es zu viele verhaltensauffällige Schüler gebe. Flexibilität ist daher nach Meinung Hausers angesagt, um auf die konkreten Bedürfnisse einzugehen. Weiters forderte der Redner eine Senkung des Anteils an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache auf 30 %.

Abgeordnete HAUBNER (B) unterstütze ebenfalls die Forderung nach einer Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 und meinte, nur in kleineren Gruppen sei es möglich, die Qualität zu verbessern und auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Haubner trat deshalb für eine rasche Umsetzung der Initiative ein.

Abgeordnete SCHASCHING (S) forderte eine rasche Umsetzung des Anliegens und erwartete sich davon vor allem mehr individuelle Förderung. Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl stufte sie dabei als erstes Vorhaben auf der Großbaustelle Bildung ein.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) wies darauf hin, dass alle Fraktionen im Prinzip dasselbe wollten, diskutiert würde über die Schritte, wie man zum Ziel gelange.  Er sprach sich für das sukzessive Einführen kleinerer Klassen von der ersten Schulstufe an aufsteigend aus und mahnte Gespräche mit den Gemeinden und den Schuldirektoren ein. Großruck brachte auch eine Studie zur Sprache, der zufolge Österreich mit seinem Schulsystem zu den "Vorzugsschülern" gehöre. Traditionsgemäß beendete Großruck seine Rede mit einem "Vierzeiler", der sich dieses Mal mit den Untersuchungsausschüssen befasste.

Abgeordneter Dr. RADA (S) zeigte sich darüber erfreut, dass die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen auf 25 wieder aufs Tapet gebracht worden sei. Für ihn wäre eine solche Maßnahme, wie er sagte, ein pädagogisch wertvoller Schritt. Rada befürchtet allerdings Raumprobleme in manchen Schulen.

Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 2/A dem Unterrichtsausschuss zu.

G-Antrag zur sozialen Absicherung von KünstlerInnen

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) begründete den Antrag der Grünen auf Beschluss eines Bundesgesetzes zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern damit, dass das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz an der Lebensrealität von Künstlerinnen und Künstlern vorbeigehe. Es gebe kaum jemanden in der Kunstszene, der damit zufrieden sei, erklärte er. Zinggl appellierte an die Abgeordneten, sich den Vorschlag der Grünen anzuschauen und eine gemeinsame Lösung zu suchen.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) stimmte ihrem Vorredner zu, wonach es massive Kritik am Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz gebe. Ihrer Ansicht nach ist diese Kritik berechtigt. So seien etwa Künstlerinnen und Künstler, die wenig verdienen, vom System ausgeschlossen. Überdies gebe es lediglich Pensionszuschüsse, Kranken- und Unfallversicherung seien ausgenommen. Zum Antrag der Grünen merkte Muttonen an, die Intention sei richtig, das vorgeschlagene Modell sei aber in vielen Punkten widersprüchlich und unausgegoren.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) brachte in Erinnerung, dass es Aufgabe des Künstler-Sozialversicherungsfonds sei, Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen zu leisten. Wer ein Künstler bzw. eine Künstlerin sei, sei explizit geregelt. Der Antrag der Grünen hat nach Auffassung Brineks eine Reihe von Schwachstellen, wobei sie u.a. auf die "unsauberen Kriterien" bei der Definition eines Künstlers hinwies.

Abgeordneter KICKL (F) setzte sich kritisch mit dem vorliegenden Antrag auseinander und meinte, in Wirklichkeit würden die Grünen ein "Künstlerabhängigkeitsgesetz" vorschlagen. Gerade diejenigen, die sich über Freiheit, Unabhängigkeit und Selbständigkeit definierten, sollten über die materielle Absicherung in Abhängigkeit gedrängt werden. Zur breiten Kritik am immer wieder von FPÖ-Vertretern verwendeten Begriff "Fäkalkünstler" hielt er fest, zur Freiheit der Kunst gehöre auch die Freiheit der Kritik.

Abgeordneter SCHALLE (B) führte aus, für ihn gehöre Kunst unverzichtbar zur Kultur eines Landes. Kunst und Kunstschaffende seien daher auch zu fördern. Ihm zufolge ist das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz jedoch gut durchdacht, es erspare den Betroffenen einen Lebensabend in Armut. Den Vorschlag der Grünen, der auf eine monatliche Absicherung der Künstler abzielt, lehnte Schalle ab, wobei er u.a. auf den gravierenden finanziellen Mehraufwand und die Schwierigkeit der Definition eines Künstlers verwies.

Abgeordneter REHEIS (S) sprach sich für eine generelle Grundsicherung im Kunstbereich aus. Künstlerinnen und Künstler sollten "nicht am Hungertuch nagen müssen", sagte er. Es dürfe aber, so Reheis, nicht so weit gehen, dass der Künstler die Hand, die ihn füttert, nicht beißen dürfe. Über den Antrag der Grünen sollte ihm zufolge diskutiert werden.

Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 17/A dem Kulturausschuss zu.

B-Antrag auf Senkung der Klassenschüler-Höchstzahlen

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) wies darauf hin, dass der Antrag des BZÖ zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl weiter gehe als jener der Grünen. Seiner Meinung nach sollte nicht nur in Pflichtschulen die Schülerzahl gesenkt werden. Für ihn wäre das ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung. Skeptisch äußerte sich Westenthaler zur Gesamtschule.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) hielt fest, sie hätte sich von der Regierung zu einem früheren Zeitpunkt eine Initiative zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl erwartet. BZÖ und ÖVP hätten das Thema aber "auf die lange Bank geschoben". Die Zahl von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache in einer Klasse mit 30 % zu begrenzen, wertete Kuntzl als keine kinderfreundliche Vorgangsweise. Sie forderte vielmehr eine bessere Frühförderung und mehr Begleitlehrer.

Abgeordnete FUHRMANN (V) stellte fest, die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl allein sei "kein Allheilmittel", das Bildungsprogramm für die nächsten Jahre müsse mehr Punkte umfassen. Überdies sprach sie sich dafür aus, in der Frage der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auch die Länder und Gemeinden einzubinden. Niederösterreich sei mit gutem Beispiel vorangegangen, zeigte sich Fuhrmann erfreut.

Abgeordneter BROSZ (G) äußerte sich verwundert darüber, dass es offenbar seit 15 Jahren einen Konsens über die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen gebe, wie die Wortmeldungen in der Debatte zeigten. Passiert sei jedoch nichts, kritisierte er. Der Rückgang der Schülerzahlen werde die Umsetzung des Wunsches jetzt jedoch erleichtern, hoffte er. Allgemein hielt Brosz fest, eine Beendigung des Sparkurses im Bildungsbereich sei dringend angebracht.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) konstatierte, der Antrag auf Senkung der Klassenschülerhöchstzahl decke sich mit den Vorstellungen und Zielen der FPÖ. Weniger Schüler in einer Klasse würde den Lehrern die Möglichkeit bieten, besser auf die Begabungen der Schüler einzugehen. Die hohe Zahl von Migranten-Kindern in manchen Klassen sieht Kurzmann als ein Problem, vor dem man nicht die Augen verschließen könne.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) lehnte die Aufteilung von Migranten-Kindern auf Schulen in einer Region ab und meinte, echte Integration könne nicht heißen, die betroffenen Kinder quer durch die Stadt zu schicken. Lapp zufolge schlägt die SPÖ ein Bündel von Maßnahmen im Bildungsbereich vor, beginnend bei der Vorschule bis zur Etablierung der Schule als Erlebnis-, Lern- und Kommunikationsort.

Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 32/A dem Unterrichtsausschuss zu.

B-Antrag zum Kinderbetreuungsgeldgesetz

Abgeordnete HAUBNER (B) verwies auf die Summe der Familienleistungen und nannte das Kinderbetreuungsgeld ein Erfolgsmodell, dem eine große Zufriedenheit entgegengebracht werde, wie Umfragen belegten. Damit sei ein Paradigmenwechsel in der Familienpolitik eingeleitet worden, meinte die Rednerin. Die Evaluierung habe gezeigt, dass eine Änderung bei der Zuverdienstgrenze wünschenswert wäre, und diesem Umstand sollte entsprechend Rechnung getragen werden, schloss Haubner unter Verweis auf den Antrag ihrer Fraktion.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) zeigte sich verwundert über den Gesinnungswechsel ihrer Vorrednerin, die eine Änderung bei der Zuverdienstgrenze jahrelang als Regierungsmitglied blockiert habe und diese nun plötzlich in aller Vehemenz fordere. Die Evaluierung zeige, dass die ursprünglich intendierten Ziele bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes nicht erreicht worden seien. Nötig sei an dieser Stelle also eine Generalreform, der Weg, den das BZÖ einschlagen wolle, sei mithin nicht Ziel führend. Vielmehr brauche es Rechtssicherheit und mehr Wahlmöglichkeiten, erklärte Kuntzl.

Abgeordnete STEIBL (V) bezeichnete das Kinderbetreuungsgeld als ein Herzstück der Familienpolitik der Regierung, das zudem ein wichtiger Schritt bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei. Man solle den Trend der Zeit erkennen und das Instrument Kinderbetreuungsgeld weiterentwickeln, sagte die Rednerin. Es sei jedenfalls wichtig, dass Familienleistungen erhalten blieben, weshalb man auch dem FLAF das nötige Augenmerk widmen müsse.

Abgeordnete MANDAK (G) schloss sich der Kritik der Abgeordneten Kuntzl an und erinnerte daran, dass es seitens der Grünen wiederholt Initiativen zu einer Änderung bei den Zuverdienstgrenzen gegeben habe, die aber just von der zuständigen Ministerin abgeblockt worden seien. Das Projekt Kinderbetreuungsgeld sei hinsichtlich seiner Zielsetzungen gescheitert, es müsse daher so umgebaut werden, dass die diesbezüglichen Ziele tatsächlich erreicht werden könnten.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) erinnerte daran, dass die Abschaffung der Zuverdienstgrenze eine langjährige Forderung der F sei. Mit dem Wegfall der Zuverdienstgrenze würde es auch mehr Wahlmöglichkeiten geben, zeigte sich die Rednerin überzeugt, die aber gleichzeitig weitere Reformschritte auf diesem Gebiet einmahnte.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) bemängelte das in Rede stehende Gesetz als lücken- und mangelhaft. Die damit verbundenen Ziele seien nicht erreicht worden, positive Impulse seien ausgeblieben, die Beteiligung der Männer sei beklagenswert niedrig, von Armutsvermeidung könne keine Rede sein. Ein grundlegender Wandel sei daher unumgänglich, zeigte sich die Rednerin überzeugt. Das sozialdemokratische Modell werde sich jedenfalls als das zweckmäßigere erweisen, kündigte Heinisch-Hosek an.

Abgeordneter DONABAUER (V) zog eine zufrieden stellende Bilanz der Familienpolitik der letzten Jahre und meinte, Ministerin Haubner habe eine gute Politik gemacht. Die jetzige Regelung bei der Zuverdienstgrenze sei brauchbar, über Verbesserungen könne man aber jederzeit reden.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) meinte, jede Verbesserung der Situation der Familien sei zu begrüßen. Die sozialpolitische Kompetenz des BZÖ sei jedoch insgesamt zu hinterfragen, wie die Probleme beim Müttergeld in Kärnten zeigten.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) unterstrich die Position ihrer Fraktion in dieser Frage und votierte gleichfalls für weitere Schritte und Maßnahmen auf diesem Gebiet.

Der Antrag wurde dem Familienausschuss zugewiesen.

Im Anschluss an die 4. fand eine weitere, 5., Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)