Parlamentskorrespondenz Nr. 925 vom 14.12.2006

Nationalrat: Erste Lesung von Anträgen

Fristsetzungsantrag der Grünen findet keine Mehrheit

Wien (PK) Der Nationalrat nahm in seiner 6. Sitzung in der XXIII. GP eine Reihe von Anträgen in Erster Lesung in Verhandlung.

Antrag der Grünen auf Abschaffung der Studiengebühren

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) forderte die Abschaffung der Studiengebühren und meinte, Österreich brauche mehr Studierende und nicht weniger. Den jungen Menschen dürfe nicht vermittelt werden, dass Bildung eine Ware sei, die einen Preis habe. Grünewald drückte seine Hoffnung aus, dass in Zukunft die Debatte über die Studiengebühren entideologisiert geführt werden könne.

Abgeordneter BROUKAL (S) wies darauf hin, dass laut einer neuen AK-Untersuchung drei Viertel der Studenten berufstätig sind, "weil sie es sein müssen". Die Studiengebühren entsprechen etwa dem Ertrag von eineinhalb bis zwei Tagen eines versteuerten Studentenjobs. Die SPÖ habe sich schon im Wahlkampf dafür eingesetzt, dass diese zwei Tage im Monat den jungen Menschen fürs Studieren "zurückgegeben" werden sollten, erinnerte der Redner. Da sich eine Mehrheit im Parlament - ÖVP, FPÖ und BZÖ - gegen diese Forderung ausspricht, werde die SPÖ den Weg über die Regierungsverhandlungen gehen. Man dürfe nicht aus den Augen verlieren, dass die StudentInnen noch eine Reihe von anderen Problemen hätten, zum Beispiel die schlechte Bezahlung und die mangelnden Karriereaussichten von vielen jungen WissenschafterInnen und fehlende ProfessorInnenstellen in den Studienrichtungen Pflegewirtschaft, Erziehungswissenschaften, Publizistik und an der Wirtschaftsuni.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) forderte ein differenziertes Argumentieren in dieser Thematik ein. Sie gab zunächst zu bedenken, dass derzeit so viele Studenten an den Universitäten und Fachhochschulen seien wie nie zuvor, nämlich insgesamt 250.000. Interessant sei auch die Tatsache, dass 55 % der Studenten Eltern haben, die nicht eine Schule mit Matura besucht haben. Was die Forderung der Abschaffung der Studiengebühren betrifft, so gab sie zu bedenken, dass dann mit einem Zustrom von Studenten aus Deutschland gerechnet werden müsse. Beim Thema Erwerbstätigkeit sollte man bedenken, dass die älteren Studenten danach trachteten, eine Beschäftigung zu finden; und das sei auch gewünscht. Ihrer Meinung nach sei es nicht sozial fair, die Gesamtheit der Bevölkerung das Studium finanzieren zu lassen, damit eine ganz bestimmte Gruppe davon profitiert. Sozial abgefederte Studiengebühren seien sozial gerecht, betonte Brinek.

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) sprach sich im Namen ihrer Fraktion für eine Abschaffung der Studiengebühren aus. Studiengebühren verhindern und behindern das Studieren, war sie überzeugt. Das historische Zitat "Bildung macht frei" sei aktueller denn je, meinte Schatz, denn Bildung ermögliche individuelle Aufstiegschancen, trage zu Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit gegenüber der feudal-obrigkeitlichen Tradition der Untertänigkeit bei und liefere Einsichten in die soziale und ökonomische Wirklichkeit. Die Akademikerquote in Österreich sei noch immer sehr niedrig und liege im Gegensatz zum OECD-Durchschnitt, der 24 % beträgt, bei nur 14 %, zeigte Schatz auf. Dies sei nicht nur aus bildungspolitischer Sicht peinlich, sondern auch eine volkswirtschaftliche Katastrophe.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) konnte sich der Argumentation seiner Vorrednerin, wonach Studiengebühren, das Studieren be- bzw. verhindern, nicht anschließen. Dagegen sprächen unter anderem auch die Absolventenzahlen, die gestiegen sind. Außerdem wurden die so genannten Trittbrettfahrer, die früher "unnötig die Unis gefüllt haben", vom Inskribieren abgehalten. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass parallel zur Einführung der Studiengebühren die Studienbeihilfen enorm erhöht wurden. 40 % der Studierenden zahlten zudem keine Studienbeiträge, weil sie entweder davon befreit sind oder Förderungen erhalten, führte Graf weiter aus. Ziel könne es auch nicht sein, dass generell mehr junge Menschen studieren, sondern vor allem in den technisch-naturwissenschaftlichen Fächern, wo es einen großen Mangel gebe. Ein wichtiges Anliegen war ihm, dass die eingehobenen Studienbeiträge effizient und im Sinne der Studierenden ausgegeben werden, was derzeit leider nicht geschehe.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) wies darauf hin, dass seit der Einführung der Studiengebühren die Zahl der Studienanfänger an den Unis um 24 % gestiegen ist, bei den Fachhochschulen sogar um 81 %. Insgesamt studieren derzeit 250.300 junge Menschen in Österreich, heuer sind noch 43.040 sowohl an den Universitäten und an den Fachhochschulen dazu gekommen. Maturanten, die sich das Studium nicht leisten können, sowie sehr erfolgreiche Studenten sind von den Studienbeiträgen befreit und können auch auf Stipendien zurückgreifen. In diesem Zusammenhang merkte Darmann an, dass der "Stipendientopf" in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft wurde. Angesichts der realen Kosten für einen Studienplatz pro Jahr (durchschnittlich 9.352 €) tragen die Studenten durch die Gebühren 3,9 % der erforderlichen Mittel zu ihrer eigenen Ausbildung bei, gab der Redner zu bedenken. Was die Selbstverwaltung betrifft, so räumte Darmann ein, dass sie von einigen Universitäten noch nicht so wahrgenommen wird, wie es möglich wäre. Im Gegensatz zu den Unis kooperieren schon viele Fachhochschulen mit der Wirtschaft und auch die TU Graz habe bereits ein technisches Institut, das durch den Magna-Konzern gesponsert wird.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) unterstützte den Antrag der Grünen, "der in der Sachlage völlig richtig sei". Die SPÖ sei mit der klaren Forderung "Weg mit den unsozialen Studiengebühren" in den letzten Wahlkampf gegangen und daran habe sich nichts geändert. Studiengebühren seien unsozial, sie benachteiligen Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien und sie belasten vor allem die Studierenden, war Oberhauser überzeugt. Zwei Drittel der Studenten müssten einer Berufstätigkeit nachgehen, wodurch sich die Studiendauer verlängere und wodurch sich auch gesundheitliche Belastungen ergeben. Ein weiters großes Problem sei der Rückgang bei der Anzahl der Lehrenden, argumentierte Oberhauser. So war etwa die Medizinische Universität Wien in den letzen Jahren gezwungen, mehr als 70 Ärztinnen und Ärzte abzubauen.

Abgeordnete Dr. KARL (V) ging auf die "Defizite" des Antrags der Grünen ein, der unter anderem zu einer Abschaffung der Universitätslehrgänge führen würde. Außerdem würde es im Falle der Abschaffung der Studiengebühren zu einem Zustrom an deutschen Studenten kommen, da in Deutschland im Sommersemester 2007 Studiengebühren – die noch höher als die österreichischen sind – eingeführt werden. Es fehlen auch Vorschläge im Antrag, wie der Entfall von 460 Mill. € - hochgerechnet auf die Jahre 2007 bis 2009 – kompensiert werden soll. Was den Vergleich mit den Akademikerquoten in anderen Ländern angeht, so müsse man sich fragen, wer in anderen Staaten überhaupt als Akademiker gilt, erklärte Karl. In manchen Ländern gelten nämlich auch Pflichtschullehrer und Kindergärtnerinnen als Akademiker.

Außerdem stehe für sie die Frage im Vordergrund, wie viel Absolventen Österreich brauche. Karl warnte auch davor, junge Menschen "in Studien zu hetzen", die keine Zukunftsperspektiven bieten.

Der Antrag wurde dem Wissenschaftsausschuss zugewiesen.

SP- Antrag auf jährlichen Bericht zum Thema Produktpiraterie

Abgeordneter Mag. MAIER (S) begründete, warum er den Antrag auf Änderung des Produktpirateriegesetzes, der in der letzten Legislaturperiode bereits einstimmig beschlossen wurde, wieder eingebracht hat. Seiner Auffassung nach sei es absolut notwendig, dass die Abgeordneten über Materien, über die sie zu befinden haben, auch ausreichend informiert werden. Derzeit sehe die rechtliche Situation bezüglich des Produktpirateriegesetzes so aus, dass zwar die Europäische Kommission über die Vollziehung informiert wird, aber nicht das österreichische Parlament. Ein ähnliches Manko gebe es beim Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, gab Maier zu bedenken. Die Vorlage eines Berichtes sei deshalb so notwendig, weil die Probleme der Produktpiraterie weltweit und europaweit ständig zunehmen. Was den EU-Richtlinienentwurf betrifft, so denke er, dass sich Strafsanktionen gegen gewerblich tätige Unternehmen zu richten haben und nicht gegen Konsumenten. Es müsse aber auch klar sein, dass Patentverletzungen nicht mit normalen Piraterietatbeständen gleichgesetzt werden können, da nicht verhindert werden soll, dass etwa Aids-Arzneimittel für Länder der Dritten Welt hergestellt werden.

Abgeordnete FLECKL (S) fand es wichtig und richtig, dass der noch einmal eingebracht wurde. Trotz der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene gebe es noch eine Reihe von ungelösten Punkten. Dies betreffe zum Beispiel den Bereich des Einkaufs über das Internet, erklärte Fleckl. Plattformen wie Ebay seien zum Tummelplatz mancher dubioser Verkäufer geworden, die dort ihre gefälschten Produkte anbieten. Im Jahr 2004 wurden allein in Österreich mehr als 4 Millionen Stück gefälschte Ware beschlagnahmt. Die Käufer von solchen Produkten, die oft nur gutgläubig gehandelt haben, sind dann teilweise mit exorbitanten Klagen konfrontiert. Deshalb habe man bereits bei der Beschlussfassung des Produktpirateriegesetzes gefordert, dass sich Österreich auf europäischer Ebene für Ausnahmebestimmungen bei Internetbestellungen einsetzt. Ein weiteres massives Problem stellen gefälschte Arzneimittel dar, die oft wirkungslos oder sogar gesundheitsschädlich sind.

Abgeordneter RÄDLER (V) zeigte sich erfreut darüber, dass in dieser Legislaturperiode ein Ausschuss für Konsumentenschutz eingerichtet wird. Es sei eine Tatsache, dass auch Österreich mit gefälschten Produkten überflutet wird, wobei die Palette von Luxusgütern bis hin zu Arzneimitteln reicht. Sehr viele Waren kommen natürlich aus den Schwellenländern wie zum Beispiel China. Rädler schlug vor, dass im nächsten Jahr eine parlamentarische Enquete stattfinden soll, die sich mit den zahlreichen Fragen rund um die Produktpiraterie und deren Auswirkungen für den Konsumentenschutz befassen soll.

Abgeordnete HRADECSNI (G) wies ebenfalls darauf hin, dass sich die Produktpiraterie längst nicht mehr auf Luxusartikel beschränke, sondern immer mehr Güter des täglichen Bedarfs betreffe. Besondere Probleme ergeben sich dadurch im Bereich der Medikamenten- und der Nahrungsmittelproduktion. Die Anzahl der an den EU-Grenzen konfiszierten Fälschungen sei innerhalb von sechs Jahren um über 1000 % gestiegen, und dieser Trend sei weltweit zu beobachten. Erwähnenswert sei auch die Tatsache, dass die Produktionsstätten nicht mehr nur im asiatischen Raum liegen, sondern dass mittlerweile auch in Europa ein sehr gut organisiertes Produktions- und Vertriebsnetz aufgezogen wurde. Es sei auf jeden Fall eine globale Strategie notwendig, um diesem Betrug, der sowohl volkswirtschaftlich als auch konsumentenpolitisch einen enormen Schaden anrichtet, Einhalt gebieten zu können.

Auch Abgeordneter VILIMSKY (F) zeigte sich erfreut über die Einrichtung des Konsumentenschutzausschusses. In der Frage der Produktpiraterie müsse man der ÖVP völliges Versagen vorwerfen, da sie die österreichischen Interessen geopfert und unser Land dem rauen Wind der internationalen Globalisierung ausgesetzt habe. Deshalb sei es seiner Meinung nach kein Wunder, dass Kopisten und Fälscher, die sich teilweise auch bereits in Österreich niedergelassen haben, mit ihren Produkten überschwemmen. International geht man dabei von einem Volumen in der Höhe von 500 Mrd. € aus. Verstärkte Maßnahmen müssen auch hinsichtlich der "erschlichenen Visa" unternommen werden, forderte er.

Auch Abgeordneter DOLINSCHEK (B) zeigte sich erfreut darüber, dass es nun einen eigenen Ausschuss für Konsumentenschutz gebe. Man habe auf diesem Gebiet schon bisher gut zusammengearbeitet und müsse auch weiterhin die erforderlichen Aktivitäten entwickeln, um der Produktpiraterie einen effizienten Riegel vorzuschieben, zumal die Produktpiraterie immer weitere Kreise ziehe und ständig neue Güter betreffe.

Abgeordneter ZANGER (F) erinnerte daran, dass Produktpiraterie die Wirtschaft in hohem Masse schädige, weshalb es dringend entsprechender Maßnahmen bedürfe, müsse doch der Produktpiraterie Einhalt geboten werden.

Die Vorlage wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

F- Antrag auf Änderung der Nationalrats-Wahlordnung

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) trat für eine punktuelle Neuordnung der NRWO ein. So solle ein eigenes Richtergremium für die Bestellung der Wahlbehörde zuständig sein, der Innenminister solle der Bundeswahlbehörde nicht mehr angehören, sondern lediglich für die Logistik einer Wahl verantwortlich sein, zudem sollte der VfGH bereits früher als derzeit in Streitfragen angerufen werden dürfen, hielt der Redner fest.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) bezeichnete den vorliegenden Antrag als in der Tendenz richtig. Es gebe auf diesem Gebiet Handlungsbedarf, man sollte daher diese Materie eingehend diskutieren, um zu einer vernünftigen Neuregelung im Konsens zu gelangen.

Abgeordneter FREUND (V) meinte hingegen, wichtiger als die von der FPÖ intendierten Änderungen sei die Einführung der Briefwahl, die er in der Folge als dringend erforderliche Maßnahme befürwortete. Man brauche in Österreich ein einfaches und wählerfreundliches System, er sei überzeugt, dass dieses mit dem ÖVP-Vorschlag gegeben wäre.

Abgeordnete SBURNY (G) warf dem Vorredner vor, er habe am eigentlichen Thema vorbeigeredet, sodass man nun nicht wisse, welche Position die ÖVP zu dieser Frage einnehme. Sie gab dem Antragsteller recht, man müsse hier zu einer neuen Lösung finden, wobei man allerdings auch sehen müsse, dass einige Probleme durch Ungenauigkeiten in den Gesetzen aufgetreten seien. Die gesetzliche Grundlage müsse also präzisiert werden, so die Rednerin.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) vertrat die Auffassung, es gebe im Wahlrecht eine Vielzahl von Aspekten, über die man diskutieren könne, um zu mehr Verständnis und Klarheit zu kommen. In letzter Zeit habe es ja einiges an Diskussionsstoff gegeben, die damit verbundenen Probleme sollte man verbindlich klären, indem man Rechtsklarheit schaffe.

Abgeordneter PARNIGONI (S) pflichtete seinen Vorrednern bei, hier gebe es Diskussions- und Klärungsbedarf. Man werde sich daher im Ausschuss ernsthaft mit diesen Fragen auseinandersetzen. Zudem trat der Redner für eine Senkung des Wahlalters ein.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) sagte, man sollte es sich nicht so einfach machen, nur eine Anlassgesetzgebung anzudenken, gerade auf diesem Gebiet gebe es viele Themen, die diskutiert werden müssten, worunter vor allem die Briefwahl falle. Diese vielen Ansätze sollten zu einem Paket zusammengeführt werden.

Abgeordneter BROSZ (G) resümierte die vorliegende Problemlage und trat dafür ein, Klarheit in den vorliegenden Gesetzen zu schaffen, wofür es eine entsprechend umfassende Debatte brauche.

Abgeordneter MURAUER (V) trat gleichfalls für die Einführung der Briefwahl ein, müsse doch den Mitbürgern das Wahlrecht erleichtert werden.

Die Vorlage wurde dem Innenausschuss zugewiesen.

B- Antrag auf Anerkennungsbeitrag für Kindererziehung

Abgeordneter WESTENTHALER (B) begründete den Antrag damit, dass es immer noch Frauen gebe, die einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag geleistet hätten, ohne eine Pensionsversorgung zu haben. Dieser soziale Missstand müsse behoben werden. Konkret gehe es um ca. 55.000 Frauen, die gemäß dem bereits in Kärnten erprobten Modell entsprechend bedacht werden sollten, wäre die Gesellschaft den Betroffenen dieses Dankeschön doch schuldig.

Abgeordnete SILHAVY (S) hielt den Ansatz ihres Vorredners für unzweckmäßig. Die betreffenden Frauen würden auf diesem Weg mit wenig abgespeist, das Modell der bedarfsorientierten Grundsicherung wäre stattdessen wesentlich zweckmäßiger, betonte die Rednerin. Den Frauen stünden Rechte statt Almosen zu, so Silhavy.

Abgeordnete LENTSCH (V) meinte, es sei sehr viel für die Familien, die Frauen und die Mütter beschlossen worden; wiewohl man sich natürlich immer noch mehr wünschen würde, müsse man doch auch die finanzpolitischen Möglichkeiten im Auge behalten, sei das heimische Budget doch leider kein Bankomat, der im Himmel gefüllt und auf Erden entleert werden könne. Man solle daher den Konsolidierungskurs nicht verlassen, mahnte die Rednerin.

Abgeordnete MANDAK (G) bewertete die Sozialpolitik der Regierung als aus der Sicht der Frauen mangelhaft, und auch die gegenständliche Vorlage sei unzweckmäßig, zumal auf diese Zuwendung gemäß diesem Antrag nicht einmal ein Rechtsanspruch bestehe. Eine solche Vorgangsweise könne nicht die Zustimmung der Grünen finden, erklärte die Rednerin. Vielmehr trete ihre Fraktion für eine Grundpension für alle auf Basis klarer gesetzlicher Regelungen ein.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) wertete das Anliegen des Antrags als berechtigt, ihrer Meinung nach würden durch die Formulierung der einzelnen Bestimmungen aber viele betroffene Frauen von Leistungen ausgeschlossen. Es gehe nicht darum, "Zuckerl" an Mütter zu verteilen, betonte sie, sondern um die Unterstützung von Frauen, die gerade deshalb, weil sie Kinder erzogen haben, im Alter im Armut leben müssten. Generell bemängelte Rosenkranz, dass im Pensionsversicherungssystem genau jene benachteiligt seien, die Kinder erziehen und damit das System maßgeblich aufrecht erhielten.

Abgeordnete FUHRMANN (V) verwies auf die Maßnahmen, die von der Regierung in den vergangenen Jahren zugunsten von Frauen gesetzt worden seien. So habe die Regierung dafür gesorgt, dass Kindererziehungszeiten bei der Pensionsberechnung besser berücksichtigt würden, skizzierte sie. Frauen, die besondere Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich erbracht hätten, hätten eine Anerkennung erhalten.

Sozialministerin HAUBNER (B) führte aus, sie sehe – mit Ausnahme der SPÖ – eine große Bereitschaft aller Fraktionen, etwas für eine Generation zu tun, die in der Vergangenheit oft vernachlässigt worden sei. In Zusammenhang mit der Pensionsreform hob sie hervor, dass Frauen künftig nur noch sieben Jahre Erwerbstätigkeit notwendig hätten, um – gemeinsam mit Kindererziehungszeiten – einen Pensionsanspruch zu erwerben.

Die vorsitzführende Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG wies den Antrag 31/A dem Sozialausschuss zu.

G- Antrag mit Zielsetzung der Verbesserung der Luftqualität

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) begründete die Forderung der Grünen nach einer Änderung des Immissionsschutzgestzes-Luft damit, dass die letzte Novellierung des Gesetzes massive Verschlechterungen für die Umwelt gebracht habe und damit der Gesundheit der Menschen schade. Ihrer Ansicht nach dürften in Gebieten, wo die Luft ohnehin bereits stark belastet sei, keine neuen Schadstoff-Emittenten zugelassen werden. "Wir wollen keine Regionen und Städte in Österreich, in denen Kinder krank werden, nur weil sie atmen", argumentierte sie.

Lichtenecker sprach sich darüber hinaus gegen ein Vetorecht des Verkehrsministers aus, wenn Landeshauptleute Maßnahmen setzten, um verkehrsbedingte Schadstoffemissionen einzudämmen. Die Grünen seien für Tempo 100 auf Autobahnen in schadstoffbelasteten Regionen, bekräftigte sie.

Abgeordneter KRAINER (S) äußerte sich zu dem Antrag teils kritisch, teils zustimmend. Grundsätzlich müsse die Inbetriebnahme neuer Betriebe aber möglich bleiben, zumal dadurch ältere, für Menschen und Umwelt schädliche Betriebe geschlossen werden könnten. Diese Aspekte gelte es im Ausschuss zu erörtern.

Die Grünen würden "nur auf die Betriebe losgehen", kritisierte Abgeordneter HÖRL (V) die Intentionen des Antrags. Zur Lebensqualität gehörten auch eine funktionierende Wirtschaft und Arbeitsplätze.

Abgeordneter WEINZINGER (F) nannte einen "Schuft", wer die Wirtschaftsentwicklung hemme; die Senkung der Geschwindigkeit auf Autobahnen bewirke nichts. Es gelte, die gesamte Wirtschaft zu ändern, nicht alles zu internationalisieren und Produktionen in kleineren Räumen anzusiedeln, statt Waren sinnlos durch Europa zu karren.

Eine intakte Umwelt sei das größte Gut, das man den kommenden Generationen hinterlassen könne, sagte Abgeordneter SCHALLE (B). Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sei eine genaue Abwägung nötig; das Vetorecht des Verkehrsministers beziehe sich nur auf das hochrangige Straßennetz, und uneingeschränkte Länderverordnungen hätten einen "verkehrspolitischen Fleckerlteppich" zur Folge. Der Schutz der Gesundheit sei wichtig, aber auch der Wirtschaftsstandort dürfe nicht gefährdet werden, meinte Schalle.

Man stünde jetzt "am Beginn der Feinstaubsaison", stellte Abgeordneter STEIER (S) fest, und die Menschen fragten sich, wann die Politik Maßnahmen setze. Der Antrag wolle die schlimmsten Folgen der letzten Novelle ausmerzen, Ziel der Gesetzgebung müsse aber der Schutz von Menschen und Umwelt sein. Problemlösungskompetenz sei nicht gerade eine Stärke der Regierung gewesen, sagte Steier, und wies darauf hin, dass man bei den Kiotozielen um 29 % zu hoch liege.

F-Abgeordneter VILIMSKY kündigte an, die Interessen der Autofahrer vertreten zu wollen und wandte sich massiv gegen das Gesetz für Fahren mit Licht am Tag, gegen Tempo 30 und gegen mangelnde Parkmöglichkeiten. Mobilität sei ein Grundrecht der Bevölkerung, fasste er seinen Standpunkt zusammen.

Abgeordneter EDER (S) prangerte die "Chaospolitik" der Verkehrsminister Schmid, Forstinger und Reichhold – alle F – an. Hinsichtlich Fahren mit Licht am Tag habe man eine Evaluierung bezüglich der Verkehrssicherheit beschlossen.

Der Antrag wurde dem Umweltausschuss zugewiesen.

G- Antrag : Jeder Klub soll Untersuchungsausschuss verlangen können

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) skizzierte die Position seiner Fraktion, wonach 20 Abgeordnete für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses reichen sollten. Beschränkungen seien zwar nicht nötig, könnten aber gleichwohl vorgesehen werden, etwa analog zu Untersuchungsaufträgen für den Rechnungshof, meinte Kogler. Man sollte aber auch innovativ hinsichtlich der Rechte jedes einzelnen Ausschuss-Mitglieds sein, forderte Kogler.

SP-Klubchef Dr. CAP bekannte sich zur Stärkung der Rechte der parlamentarischen Minderheit; die konkrete Ausformung dieser Rechte müsse aber von allen Fraktionen vorgenommen werden. "Respekt und Lob" zollte Cap den Vorsitzenden und den Mitgliedern des Eurofighter- und des Banken-Untersuchungsausschusses; was sich dort zeige, seien "Vorboten für das Minderheitsrecht". Cap regte darüber hinaus an, die Praxis der Fragestunden zu verbessern, Bürgerinitiativen und Volksbegehren nicht mit Ablauf einer Gesetzgebungsperiode als erledigt gelten zu lassen, Überlegungen hinsichtlich Rechnungshof und Volksanwaltschaft anzustellen und sprach sich für eine "grundsätzliche Öffnung der Ausschüsse" aus.

ÖVP-Abgeordnete Dr. FEKTER trug zunächst taxativ sämtliche Minderheitsrechte – von einem Abgeordneten, von 5, von 20 Abgeordneten, von einem Fünftel, einem Viertel und einem Drittel der MandatarInnen – vor und befand die Kontrollrechte sowie die Rechte der Mehrheit und der Minderheit im Parlament als "ausgewogen", daher solle nichts geändert werden.

Er habe mit dieser Rede Fekters "ein größeres Problem", replizierte Abgeordneter ÖLLINGER (G). Auf diese Weise könne jede Ausweitung der Rechte des Parlaments verhindert werden. Öllinger konstatierte eine "Saturiertheit", die alles gut finde, während es Unzufriedenheit mit dem Parlament gebe. So sei auch die Fragestunde in ihrer jetzigen Form "eines entwickelten Parlamentarismus nicht würdig", urteilte der Redner.

Es tue offenbar gut, "ein paar Jährchen auf der Oppositionsbank zuzubringen", sagte Abgeordneter STADLER (F) in Richtung Abgeordnetem Cap. Er hoffe, dass sich das "temporäre Zeitfenster" für die Stärkung der Minderheitsrechte nach dem 11. Jänner kommenden Jahres nicht wieder schließen werde. Generell konstatierte Stadler eine Schwerpunktverlagerung von den legislativen zu den Kontrollrechten; die Stärkung der Minderheitsrechte bedürfe aber auch der Stärkung der Rechte der einzelnen Abgeordneten, forderte Stadler.

Entweder keine oder schlechte Vorboten eines neuen Minderheitsrechts sah Abgeordneter SCHEIBNER (F) im Zusammenhang mit den beiden Untersuchungsausschüssen, denn dort hätte ja gerade die Mehrheit entschieden – etwa, indem statt einer Untersuchung über den BAWAG-Skandal eine Untersuchung aller Banken und der Finanzmarktaufsicht eingerichtet worden sei. Im Eurofighter-Ausschuss sei die Ladung des Rechnungshofpräsidenten von der Mehrheit verhindert worden. Scheibner sprach sich für Minderheitsrechte aus, forderte aber zugleich deren Begrenzung, damit dieses parlamentarische Kontrollinstrument sich nicht "abschleife". Auch bei anderen Instrumenten – Scheibner nannte Dringliche Anfragen und Misstrauensanträge – hätte die Schärfe infolge der Quantität gelitten.

Abgeordnete BECHER (S) meinte, die Diskussion über die Minderheitsrechte gebe es seit längerem, es werde von ihrer Fraktion auch entsprechender Verbesserungsbedarf geortet. Wien sei 2001 als erstes Bundesland einen vorbildhaften Weg gegangen, und dieser habe sich sehr bewährt. Man gehe mit dem Antragsteller konform, ein Mehr an Kontrollrechten täte dem Parlamentarismus gut, sagte die Rednerin, die selbst weitere Beispiele für konkrete Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigte. Die Rechte der Minderheitsfraktionen sollten gestärkt werden, die Zeit sei reif dafür.

Die Vorlage wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

G-Fristsetzungsantrag findet keine Mehrheit

Um 15 Uhr wurde die laufende Debatte unterbrochen und ein Fristsetzungsantrag der Grünen diskutiert. Abgeordneter DI Pirklhuber und seine FraktionskollegInnen hatten beantragt, dem Landwirtschaftsausschuss zur Vorberatung des Antrags 55/A(E) betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2007-2013 eine Frist bis zum 29. Jänner 2007 zu setzen.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) begründete den Fristsetzungsantrag der Grünen mit der Notwendigkeit, möglichst rasch Rechtssicherheit für die Landwirte zu schaffen. Seiner Meinung nach geht es nicht an, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung – Pirklhuber zufolge im Zeitraum 2007 bis 2013 immerhin 7 Mrd. € – ohne gesetzlichen Rahmen verteilt würden. Das Programm würde am Parlament vorbei, "in irgendwelchen Stuben des Ministeriums oder der Interessenvertreter" beschlossen, klagte er. Seien die Landwirte mit der Verteilung der Förderungen nicht einverstanden, müssten sie die Agrarmarkt Austria vor Zivilgerichten klagen. Pirklhuber bezweifelt, dass diese Vorgangsweise verfassungskonform ist.

Kritik übte Pirklhuber jedoch nicht nur am fehlenden Rahmengesetz, auch inhaltlich zeigte er sich mit dem vorliegenden Programm wenig zufrieden. Unter anderem bemängelte er Kürzungen im Agrar-Umweltprogramm und fehlende Bestimmungen in Bezug auf gentechnikfreies Saatgut.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) hielt fest, auch die SPÖ habe in der Vergangenheit eine stärkere Einbindung des Parlaments im Bereich der Agrarförderungen gefordert, er sehe sich aber außer Stande, den Fristsetzungsantrag der Grünen zu unterstützen. Das Paket für 2007 bis 2013 liege derzeit bereits in Brüssel und werde dort verhandelt, skizzierte er, neuerliche Korrekturen könnten dazu führen, dass die Bauern im kommenden Jahr ohne Förderungen da stünden. Allgemein merkte Gaßner an, sogar der Europäische Gerichtshof habe Bedenken geäußert, dass das Programm für die ländliche Entwicklung zu landwirtschaftslastig sei.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) schloss sich in Bezug auf das Zeitproblem der Argumentation Gaßners an und erinnerte gleichzeitig daran, dass im Parlament ausführlich über die GAP-Reform und das Programm für die ländliche Entwicklung diskutiert worden sei. Er sei froh, dass es in diesem Bereich einigermaßen Sicherheit für die Landwirtschaft gebe, sagte er. Es liege ein gutes Programm vor, "das auf Schiene ist und in Brüssel liegt". Grillitsch zufolge ist es Landwirtschaftsminister Pröll und seinem Team zu verdanken, dass Österreich in Brüssel sogar mehr Geld als bisher "herausverhandelt" hat.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) sprach sich wie ihr Fraktionskollege Pirklhuber dagegen aus, einen Betrag von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr ohne gesetzlichen Rahmen über eine "Sonderrichtlinie" an die Landwirtschaft zu verteilen. Es stimme zwar, dass die Papiere bereits in Brüssel liegen, meinte sie, sie seien aber noch nicht offiziell eingereicht worden. Änderungen sind ihrer Meinung nach also durchaus noch möglich. Die Ziele des Programms für die ländliche Entwicklung müssten Rechtsverbindlichkeit bekommen, forderte Zwerschitz.

Abgeordneter HAIMBUCHNER (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum Fristsetzungsantrag der Grünen an. Seiner Auffassung nach hat sich der Staat in der Vergangenheit bereits von zu vielen Aufgaben getrennt. Es sei "höchste Zeit", dass für die Abwicklung von Agrarförderungen gesetzliche Regeln geschaffen würden, sagte er. Die Landwirte dürften nicht als Bittsteller gesehen werden, sondern bräuchten eine erleichterte Rechtsdurchsetzung.

Die Wortmeldung von Abgeordnetem SCHEIBNER (B) löste eine Debatte zur Geschäftsbehandlung aus. Scheibner klagte, die Grünen würden mit der Fristsetzungsdebatte die Geduld der Abgeordneten "missbrauchen". Ihm zufolge liegt eine Vereinbarung der Präsidiale vor, wonach an beiden Sitzungstagen des Nationalrats auf Sonderaktionen verzichtet wird, auch wenn das im Protokoll unklar formuliert sei.

Die Grünen verstoßen mit der Fristsetzungsdebatte gegen diese Vereinbarung, bekräftigte Scheibner und wurde darin auch von BZÖ-Klubobmann WESTENTHALER, FPÖ-Klubobmann Strache und ÖVP-Klubobmann Mag. MOLTERER unterstützt. Es seien die Grünen gewesen, die genug Zeit für die vorgesehenen Ausschussberatungen nach Schluss der Nationalratsitzung moniert hätten, sagte Westenthaler. SPÖ-Klubobmann Dr. CAP regte eine Aussprache der Klubobleute parallel zur Sitzung an.

Der Fristsetzungsantrag der Grünen wurde bei der Abstimmung nur von den Grünen und der FPÖ unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Im Anschluss an die Sitzung fand eine weitere, 7., Sitzung statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente.

(Schluss)