Parlamentskorrespondenz Nr. 44 vom 29.01.2007

Frauenanteil in den meisten Ressorts weiter gestiegen

Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2006 liegt dem Nationalrat vor

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden Bundes-Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Dieser gliedert sich in zwei Teile, und zwar in den 6. Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Jänner 2004 bis Juli 2005) sowie den 6. Bericht der Bundes-Gleichbehandlungskommission (III-9 d.B). Erfasst wurden dabei nicht nur die einzelnen Ressorts, sondern auch der Rechnungshof, die Höchstgerichte, die Volksanwaltschaft, die Präsidentschaftskanzlei, die Parlamentsdirektion sowie das AMS. Aufgrund des außerordentlich umfangreichen Datenmaterials handelt es sich um eine auszugsweise Darstellung, heißt es in der Einleitung.

Der Frauenanteil in den höherwertigen Verwendungen nimmt zu

Den einzelnen Ressortberichten vorangestellt ist eine Gesamtübersicht der Voll- und Teilzeitbeschäftigten des Bundes. Demnach ist im Jahr 2005 der Anteil an Frauen in allen angeführten Dienststellen im Vergleich zum Jahr 2003 zwar etwas gesunken, von 39,1 % (66.178) auf 38,3 % (71.285). Den höchsten Frauenanteil weist der Verfassungsgerichtshof mit 77,4 % auf, gefolgt vom AMS (63,4 %), dem Sozialministerium (62,2 %) und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (59,7 %). Die Schlusslichter bilden wie schon in den früheren Jahren das Landesverteidigungsressort (12,6 %) sowie das Innenministerium (18,2 %). In allen anderen Bereichen liegt der Frauenanteil zumindest über 38 %. Wenn man sich die Vergleichsdaten aus dem Jahr 2003 ansieht, dann sind die größten Steigerungen vor allem in folgenden Ressorts feststellbar: Rechnungshof (plus 5,2) Finanzministerium (plus 4,3 %), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (plus 3,8 %) und Verfassungsgerichtshof (plus 3,8 %). Rückgänge bei der Beschäftigung von Frauen verzeichneten insbesondere das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (minus 1,9 %), das Bundeskanzleramt (minus 1,2 %) sowie das Sozialressort (minus 1,1 %).

Interessant ist natürlich die Frage, inwiefern sich nicht nur der Frauenanteil generell, sondern vor allem jener, der sich auf die höherwertigen Verwendungen bezieht, verändert hat. Da es keine einheitliche Definition für "höherwertige Verwendung" gibt und die AutorInnen somit auf die jeweiligen Daten, die sie von den zu meldenden Stellen bekommen, angewiesen sind, ist die Vergleichbarkeit sehr schwierig. Auf den ersten Blick ist zwar der Anteil an Frauen, die in einer höherwertigen Verwendung beschäftigt sind, von 15,2 % (2003) auf 27,2 % (2005) sprunghaft gestiegen, allerdings hat sich durch die teils sehr weitreichenden Reformen (z.B. im Innen-, Finanz- und Landesverteidigungsministerium) die Gesamtzahl der Beschäftigten in höherwertiger Verwendung stark verändert. Im Jahr 2003 betrug diese Zahl 11.493, im Jahr 2005 nur mehr 4.530. Was die einzelnen Ressorts betrifft, so gab es die größten Steigerungen in der Präsidentschaftskanzlei (plus 33,7 %!); starke Zunahmen registrierte man auch beim Verfassungsgerichtshof (plus 12,8 %), beim Verwaltungsgerichtshof (plus 12,3 %) und beim Rechnungshof (plus 5,8 %); Rückgänge gab es nur beim AMS (minus 2,2 %), beim Wissenschafts- und beim Finanzministerium (1,7 % bzw. minus 0,5%).

Bundes-Gleichbehandlungskommission behandelte 34 Anträge

Der zweite Teil des Berichts gibt Auskunft über die Tätigkeit des Senats I der Gleichbehandlungskommission (B-GBK) des Bundes im Zeitraum 1. März 2004 bis 1. März 2006. Seit 1. Juli 2004 ist die B-GBK in zwei Senate aufgeteilt: Senat I (zuständig für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen) und Senat II (zuständig für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung). Beide Senate sind im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen angesiedelt. Grundsätzlich kann die Gleichbehandlungskommission nur Empfehlungen aussprechen.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 34 Anträge behandelt, wobei 29 weibliche Bedienstete und 4 männliche Bedienstete betrafen; außerdem wurde ein allgemeiner Antrag von einer Gleichbehandlungsbeauftragten eingebracht. Die Beschwerdefälle sind nach Ressorts gegliedert und werden in anonymisierter Form dargestellt (auch auf der Homepage www.bmgf.gv.at nachzulesen). So wurde etwa in einem Fall, der das Außenministerium betrifft, konstatiert, dass die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes nach der Rückkehr aus der Schwangerschaft eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes darstellt. Im Bereich der Bundesrechenzentrum GmbH wiederum wurden höherwertige Arbeitsplätze ohne vorangehende Bekanntmachung/Ausschreibung besetzt; dies stelle eine Verletzung des Gleichbehandlungs- und des Frauenförderungsgebotes dar.

Was die Verteilung nach Ressorts angeht, so hatten folgende Ministerien die meisten Anträge zu verzeichnen: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (9 Anträge), das Bundesministerium für Inneres (7 Anträge) und das Bundesministerium für Finanzen (6 Anträge). Die überwiegende Mehrheit der Fälle bezieht sich auf den beruflichen Aufstieg, heißt es im Bericht. Es wurde seitens der Kommission auch öfter festgestellt, dass viele Auswahlverfahren schwer wiegende Mängel aufwiesen. Die Auswertung der Verfahrensergebnisse ergab in 50 % der Fällen eine Verletzung des Gleichbehandlungs- bzw. des Frauenförderangebotes, 21 % der Fälle wurden als "sexuelle Belästigung/Belästigung" eingestuft. Keine Verletzung des Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsgebotes wurde in 6 % der Fällen festgestellt. (Schluss)