Parlamentskorrespondenz Nr. 126 vom 28.02.2007

Buchinger: Härten der Pensionsreform 2003/4 sollen gemildert werden

Der Sozialminister präsentiert seine Vorhaben im Ausschuss

Wien (PK) – Im zweiten Teil der heute am späten Nachmittag stattfindenden Sitzung des Sozialausschusses stand dann der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Erwin Buchinger, den Abgeordneten Rede und Antwort. Im Rahmen der aktuellen Aussprache präsentierte der Ressortchef erstmals im zuständigen Ausschuss seine Vorhaben und die Schwerpunkte seiner Arbeit: die Milderung der Härten der Pensionsreform 2003/2004; die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung ("Armutsbekämpfung"), die Neuregelung der Korridorpension (Halbierung der Abschläge), der Schwerarbeiterregelung und der Berufs- und Invaliditätspension; eine Lösung für eine 24-Stunden-Pflege von kranken Angehörigen zu Hause, die sowohl legal als auch leistbar ist; Verbesserungen für Frauen im Pensionsrecht (u.a. Aufwertung der Kindererziehungszeiten) sowie für pflegende Angehörige; mehr Transparenz in der Pensionsberechnung; die soziale Absicherung von atypisch Beschäftigten und verstärkte Maßnahmen hinsichtlich der besseren Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Beeinträchtigungen. In einigen Bereichen erwarte er sich eine sehr rasche Umsetzung, weil damit das klare Signal gesetzt werden soll, dass der Regierung soziale Fragen von größter Bedeutung sind.

Im Detail wies der Minister darauf hin, dass er möglichst rasch die Härten der Pensionsreform 20003 und 2004 abmildern möchte. Es gehe dabei nicht darum, an der grundsätzlichen Ausrichtung etwas zu ändern, erklärte er, sondern um punktuelle Verbesserungen. Eine entsprechende 67. ASVG-Novelle sei bereits in Begutachtung, eine Beschlussfassung wäre seiner Meinung nach Anfang Juli vorstellbar. Ein wichtiger Punkt sei dabei die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung ("40/45 Jahre sind genug"), die garantiere, dass man abschlagsfrei in Pension gehen könne. Dies bedeute eine Beibehaltung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sowie Abschlagsfreiheit, erklärte der Minister mit Nachdruck.

Bei den Verbesserungen für Frauen im Pensionsrecht sprach Buchinger die Aufwertung der Kindererziehungszeiten sowie die Anhebung der Beitragsgrundlage von geringfügig Beschäftigten an.

Bei der Pflege naher Angehöriger soll bei der Weiter- bzw. Selbstversicherung ab der Pflegestufe V der Dienstnehmer-Anteil zur Gänze vom Bund übernommen werden, bei Pflegestufe IV sind 50 % vorgesehen. Grundsätzlich soll das Pensionssystem auf Reformbedarf durchforstet werden, um es generell übersichtlicher und transparenter zu gestalten. Die Schaffung eines nachvollziehbaren Pensionskontos wäre daher ein großer Fortschritt. Buchinger unterstrich in diesem Zusammenhang, dass das bestehende umlagenfinanzierte, staatliche Pensionssystem das wichtigste Element im 3-Säulen-Modell darstelle, und es soll noch weiter gestärkt werden. Es sei höchst unverantwortlich, wenn manche von einer Unfinanzierbarkeit des Systems sprechen, denn die Zahlen beweisen das Gegenteil.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) erkundigte sich beim Minister hinsichtlich seiner Pläne bezüglich der Schwerarbeiterregelung. Weiters sprach er das Invaliditätspensionsrecht sowie die konkrete Umsetzung des Prinzips "40/45 Jahre sind genug" an.

Die Grünen begrüßen die Absicht des Ministers, die Härten der Pensionsreform zurückzunehmen, erklärte Abgeordneter Karl Öllinger (G). Allerdings stehe dann die Aussage von Buchinger, eventuell über eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters nachzudenken, im Kontrast zu seinen Vorhaben. Bezüglich der generellen Finanzierbarkeit des Pensionssystems verwies der G-Mandatar auf eine Studie, wonach die Pensionsaufwendungen im Jahr 2050 geringer ausfallen werden als heute.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) kam auf die Pflege naher Angehöriger zu sprechen und favorisierte in diesem Zusammenhang das dänische Modell. Eine Forderung seiner Fraktion sei auch die Abschaffung der Rezeptgebühren für chronisch kranke Menschen.

Weiters thematisierte er die Probleme bei der Umsetzung von "behindertengerechten Baunormen", die Anerkennung des Seniorenrats als Sozialpartner sowie die soziale Absicherung von atypisch Beschäftigten.

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ) unterstützte das Vorhaben Buchingers, die Pensionsberechnung transparenter gestalten zu wollen. Sie interessierte sich zudem für die Pläne hinsichtlich der Abteilung für Senioren und forderte eine bessere Anerkennung von ehrenamtlicher und freiwilliger Arbeit

Weiters stellten die Ausschussmitglieder Fragen zu folgenden Themen: bedarfsorientierte Mindestsicherung und "Müttergehalt" (Abgeordnete Ridi Steibl, V), Pläne für die Männerabteilung im Sozialressort (Christian Füller, S) Maßnahmen für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt und Unterstützung von Unternehmen in diesem Bereich, Finanzierung der 24-Stunden-Pflege (Abgeordnete Christine Lapp, S), Invaliditätspension (Abgeordneter Fritz Neugebauer, V), Anhebung der Ausgleichstaxe (Abgeordnete Theresia Haidlmayr, G) Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit (Abgeordneter August Wöginger, V) konkrete Ausgestaltung der Mindestsicherung (Abgeordnete Birgit Schatz, G) sowie die Position der Länder bezüglich des flexiblen Modells der persönlichen Assistenz im Gegensatz zur Heimunterbringung (Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg, V).

In Beantwortung der einzelnen Fragen ging Sozialminister Erwin Buchinger zunächst auf die Schwerarbeiterregelung ein. Bevor er konkrete Vorschläge mache, soll zunächst die aktuelle Regelung, die seit 1.1.2007 in Kraft ist, evaluiert werden, meinte der Minister. Eine Kommission, die sich mit diesem Thema beschäftigt, habe bereits die Arbeit aufgenommen; ein erster Bericht soll Mitte des Jahres vorliegen.

Was die Invaliditätspension angeht, so habe er sofort nach seinem Amtsantritt damit begonnen, Gespräche mit nationalen und internationalen Experten zu führen. Eine sozialpartnerschaftlich besetzte Arbeitsgruppe soll Vorschläge zur Harmonisierung des Berufsschutzes und zur Verbesserung der Situation von ungelernten Arbeitskräften entwickeln. Auch wenn ihm klar sei, dass es sich dabei um eine sehr komplexe Materie handle und viele Interessen mitspielen, wolle er dieses Thema "anpacken". Er hoffe, dass im Jahr 2008 bereits legistische Vorschläge unterbreitet werden können. In Bezug auf die Frage nach der Anpassung der Pensionen führte Buchinger aus, dass der Pensionistenindex hinsichtlich seiner sachlichen Fundierung in seinem Ressort geprüft werde. Außerdem seien Gespräche mit der Statistik Austria sowie mit dem Seniorenrat, dessen Vorschläge er sehr ernst nehme, geplant. 

Im Rahmen der Armutsbekämpfung, die ihm persönlich sehr am Herzen liege, wolle man ein Modell für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung präsentieren. Die erste Gesprächsrunde mit den Ländern habe am 26.2. stattgefunden, wo zunächst primär die weitere Vorgangsweise festgelegt wurde. In Unter-Arbeitsgruppen sollen dann bis Mai Vorschläge erarbeitet werden. Er wolle bereits im Juni, bei der Tagung der Landessozialreferenten, einen ersten "runden Entwurf" vorstellen. Sein ambitioniertes Ziel sei es, bis Anfang 2009 eine gemeinsame Lösung gefunden zu haben.

Ein weiterer Eckpfeiler seiner Arbeit sei die bessere Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Hier kündigte er eine Ausweitung der Mittel für die Beschäftigungsoffensive um 10 % (7 Mill. €) an. Es könne nicht hingenommen werden, dass einerseits die allgemeine Arbeitslosenrate um 10 % sinkt, bei den behinderten Menschen jedoch eine Steigerung feststellbar sei. Als weitere Maßnahmen führte Buchinger ein besseres Unternehmerservice, den Ausbau der Arbeitsassistenz sowie die Durchführung von Pilotprojekten, mit denen gegen das Vorurteil des Kündigungsschutzes

angekämpft werden soll, an. Mit diesen drei Maßnahmen sollen rund 500 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. 

Sodann nahm Buchinger zur Männerabteilung im Ressort Stellung, die in den letzten Jahren teils auf Zustimmung und teils auf Kritik gestoßen sei. Kritisch wurde u.a. beurteilt, dass manche Projekte mit sehr großem finanziellen Aufwand betrieben wurden; hier komme es sicher zu Änderungen. Auch in der grundsätzlichen Ausrichtung gebe es eine Korrektur, da für ihn die Männerpolitik eingebettet sei in eine allgemeine Gleichstellungspolitik. Ein zukünftiger Arbeitsschwerpunkt werde der Kampf gegen die männliche Gewalt sein. Was die Bundessozialämter angeht, so soll hier sicher nicht eingespart werden. Das Gegenteil sei der Fall, es werden um 10 % mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Es soll jedoch geprüft werden, ob die Strukturen effizienter gestaltet werden können. (Schluss)