Parlamentskorrespondenz Nr. 127 vom 01.03.2007

Ausschuss stimmt gesetzlichem Haushaltsprovisorium zu

Hilfe für dürregeschädigte Viehbauern

Wien  (PK) - Seit Anfang dieses Jahres wird die Republik auf der Basis eines automatischen Budgetprovisoriums regiert und verwaltet, weil der neue Nationalrat noch keinen ordentlichen Haushalt für das Jahr 2007 beschließen konnte. Dieses Budgetprovisorium ermöglicht der Regierung bislang monatliche Ausgaben im Umfang eines Zwölftels des Vorjahrsbudgets. Mit diesem Provisorium könnte die Regierung noch bis zum Sommer auskommen, erläuterte Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter im heutigen Budgetausschuss. Erst dann würde die "Schuldenbremse" des Provisoriums wirksam werden. Das gesetzliche Budgetprovisorium, das der Ausschuss dem Plenum unter der Vorsitzführung seines Obmannes Jakob Auer mit der Mehrheit von ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ auf der Basis einer Regierungsvorlage (24 d.B.) dem Plenum zur Annahme empfahl, sei aber notwendig, um der geänderten Aufgabenverteilung in der neuen Bundesregierung Rechnung zu tragen, erklärte Matznetter. Diesem Zweck diente ein ebenfalls angenommener Abänderungsantrag des Abgeordneten Kai Jan Krainer (S). Abgeordneter Josef Bucher (B) sprach die Hoffnung auf schnelle Verhandlungen für ein gutes ordentliches Budget im Interesse des Landes aus.

Die Ablehnung des gesetzlichen Budgetprovisoriums durch die Grünen begründete Abgeordneter Bruno Rossmann (G). Das Provisorium schreibe den Budgetsparkurs 2005/2006 fort, der für die Misere an den Schulen und Universitäten verantwortlich sei, argumentierte Rossmann. Die Grünen verlangen Zukunftsmaßnahmen zugunsten von Forschung, Bildung und Klimaschutz. Ein weiterer Vorwurf des grünen Budgetsprechers lautete auf mangelnde Budgettransparenz, zumal die Vorlage keine Auskunft über die Wirkungen der 4 % Ausgabenbindung bei den Ermessensausgaben gibt.

Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter informierte, dass die Regierungsentwürfe für das Doppelbudget 2007/08 am 28. März im Ministerrat beschlossen werden, Finanzminister Molterer die Budgetrede am 29. März halten wird und am 30. März die Erste Lesung im Nationalrat vorgesehen ist. Die 4 %-Bindung für Ermessensausgaben begründete Staatssekretär Matznetter mit der Absicht der Bundesregierung, Finanzmittel für ihre neuen Schwerpunktsetzungen frei zu bekommen. In Summe bezifferte Matznetter die Wirkung der Ausgabenbindung mit 210 Mill. €.

Dürresommer 2006: Hilfe für geschädigte Viehbauern 


Wegen der Dürre und der darauffolgenden intensiven Regenfälle im Sommer 2006 waren viele Viehbauern in Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg zum Zukauf teurer Ersatzfuttermittel gezwungen. Finanzielle Hilfe im Gesamtumfang von 1,25 Mill. € ermöglicht eine Änderung des Katastrophenfondsgesetzes (25 d.B.), die den Budgetausschuss einstimmig passierte. Zugleich wird das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 auf 2007 ausgedehnt, um eine Rechtsgrundlage für Entschädigungen zu schaffen, die nach Beschwerdeverfahren noch fällig werden könnten.

Abgeordneter Bruno Rossmann (G) bekannte sich dazu, Mittel des Katastrophenfonds zur Abdeckung der Folgen widriger Witterungsverhältnisse einzusetzen. Er sah aber ein prinzipielles Problem darin, nicht ausgeschöpfte Mittel des Katastrophenfonds zu "rollieren", statt sie wieder in das Budget zurückzuführen.

Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Hannes Bauer (S) sprachen unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern zur Berücksichtigung privater Versicherungen bei der Schadensabgeltung aus dem Katastrophenfonds an. Gemeinsam mit Abgeordnetem Franz Essl (V) drängte Bauer auf die Abgeltung der jüngsten Sturmschäden.  

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) wollte wissen, welche Ablehnungsgründe bei Anträgen an den Katastrophenfonds gelten.

Abgeordneter Jakob Auer (V) regte an, bei der Berücksichtigung privater Versicherungen den Unterschied zwischen versicherbaren und nicht versicherbaren Schäden zu beachten, wie dies bei Hagelschäden praktiziert werde.

Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter stimmte Abgeordnetem Rossmann zu: Nicht ausgeschöpfte Mittel des Katastrophenfonds sollen grundsätzlich in das Budget zurückgeführt werden. Im gegenständlichen Fall sind aber durch die Dürre des letzten Sommers zusätzliche Notwendigkeiten entstanden, die den Einsatz von 1,25 Mill. € erfordern.

Hinsichtlich der Berücksichtigung privater Versicherungsleistungen bei der Abgeltung von Katastrophenschäden schloss sich Matznetter dem Vorschlag des Ausschussobmanns an, die Vorgangsweise bei Hagelschäden als Beispiel für eine generelle Regelung heranzuziehen.

Die angesprochenen Sturmschäden bezifferte der Staatssekretär mit 100 Mill. €, von denen 22 Mill. € durch die Bundesländer abgedeckt werden sollen. (Schluss)