Parlamentskorrespondenz Nr. 146 vom 07.03.2007

Formale Reparaturen am Hochschülerschaftsgesetz

S, G, F und B sehen weiteren Reformbedarf; höhere Visagebühren

Wien (PK) – Der nächste Tagesordnungspunkt betraf die Änderung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998, die auf einem V-S- Antrag (97/A) basiert.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) stellte den Antrag, dass der zuständige Minister für Wissenschaft bei der Debatte anwesend ist. – Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Klubobmann Dr. SCHÜSSEL (V) machte darauf aufmerksam, dass der Minister entschuldigt ist und ordnungsgemäß durch eine Ministerin vertreten wird. Ein solcher Antrag sei also geschäftsordnungsmäßig gar nicht zulässig. Darüber sollte man einmal in der Präsidiale sprechen, schlug Schüssel vor.

Klubobmann Dr. CAP (S) schloss sich den Ausführungen von Schüssel an. Aus politischer Sicht sei er jedoch der Auffassung, dass Minister Hahn anwesend sein sollte.

Klubobmann WESTENTHALER (B) hielt fest, dass die Präsidentin Glawischnig "ein neues Instrument des Suggestivantrages" eingeführt habe. Dies entspreche nicht einer objektiven Vorsitzführung.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) erläuterte die Korrekturen, die nun im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz vorgenommen werden sollen. Leider betreffe es aber nur jene Punkte, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, bedauerte er. Sollte das Gesetz nicht massiv geändert werden, könnten die Studenten und Studentinnen auch in Zukunft nicht an jenen Gesetzen, die sie massiv betreffen, mitwirken. Kritisch beurteilte Grünewald, dass etwa die Direktwahl abgeschafft wurde, keine Wahlen an Privatunis stattfinden, ein ungleiches Wahlrecht geschaffen, kein passives Wahlrecht für AusländerInnen eingeführt und die Budgets für die Bundesvertretung halbiert wurden. Er brachte daher einen entsprechenden Entschließungsantrag seiner Fraktion ein. Die Studenten sollten als Partner der Politik gesehen werden, die mitreden, mitgestalten und mitbestimmen wollen.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) wies darauf hin, dass Minister Hahn, der wegen einer sehr wichtigen EU-Angelegenheit in Brüssel ist, durch Ministerin Kdolsky vertreten wird, die eine sach- und fachkundige Expertin in dieser Frage ist. In Richtung ihres Vorredners strich Brinek hervor, dass die Studenten und Studentinnen immer als Partner und nicht als Kunden oder Konsumenten angesehen wurden. Mit der vorliegenden Novelle soll in einem kleinen Bereich Rechtssicherheit geschaffen werden. Was die Frage der Strukturen angeht, so gab sie zu bedenken, dass die Interessenvertretungen Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer genauso organisiert sind wie die Interessenvertretung der Studenten, nämlich die österreichische Hochschülerschaft. Sie erinnerte nochmals daran, dass die Regierung mit den Themen Bildung, Wissenschaft und Forschung die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat. Mit einer 3%-igen Forschungsquote können mittelfristig 30.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, unterstrich sie.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) legte ein Bekenntnis zum freien Hochschulzugang "ohne wenn und aber" ab und forderte überdies in einem Entschließungsantrag gesetzliche Initiativen, um ein gleiches, geheimes und unmittelbares Wahlrecht zu den Hochschülerschaftswahlen zu garantieren, das weiters auch den Grundsätzen der direkten Demokratie entspricht.

Abgeordneter BROUKAL (S) wies darauf hin, dass die Reparatur des Hochschülerschaftsgesetzes eine "Notreparatur" sei und vor den ÖH-Wahlen im Mai vorgenommen werden müsse. Er sieht allerdings die Notwendigkeit, in nächster Zeit über eine weitere Novellierung des Gesetzes zu sprechen, und zeigte Sympathie für die Vorschläge der Grünen. Als interessant wertete Broukal die Initiative einer Fachhochschule, die auf die Einrichtung einer Bundeskonferenz der Studierenden an Fachhochschulen abzielt, um gemeinsame Anliegen der Fachhochschülerinnen und Fachhochschüler zu vertreten.

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) übte Kritik am bestehenden Wahlmodus für die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft. Auch wenn dieser vom Verfassungsgerichtshof gebilligt worden sei, heiße das nicht, dass die in der letzten Legislaturperiode vorgenommene Änderung des Wahlmodus notwendig gewesen wäre, betonte er. Zinggl bedauerte, dass die Direktwahl der Bundes-ÖH – wie auch die Abschaffung der Studiengebühren – nicht Teil des Koalitionsübereinkommens sei.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Gesetzesänderung an und wies darauf hin, dass es lediglich um eine Gesetzesreparatur in Folge eines VfGH-Erkenntnisses gehe. In Bezug auf die Strukturen der Österreichischen Hochschülerschaft sieht Darmann allerdings größeren Reformbedarf.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) hielt kritisch fest, die Hochschülerschaft vertrete nicht die Interessen der Studierenden an den Universitäten, sondern agiere parteipolitisch. Er wertete dies gerade angesichts der vielfältigen Probleme an den Universitäten als bedenklich und forderte eine Reform des Hochschülerschaftsgesetzes. Hauser sprach sich für die verstärkte Verankerung basisdemokratischer Elemente aus.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) wies darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof den Wahlmodus für die ÖH-Wahlen als verfassungskonform bewertet habe. Eine Reparatur des Gesetzes sei nur aus formalen Gründen und in einem kleinen Teilbereich erforderlich. In Bezug auf die Beschränkung des Universitätszugangs in manchen Fächern forderte Donnerbauer faire, angemessene Zulassungsverfahren ein.

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) erklärte, den Grünen gehe es darum, dass Studierende als demokratische Mitgestalter wieder ernst genommen würden. Man müsse demokratische Räume und Partizipation fördern, mahnte sie. Bei der Änderung des Wahlmodus für die ÖH-Wahlen ist es der schwarz-blauen Regierung nach Auffassung von Schatz ausschließlich um Machtfragen und nicht um die Interessen der Studierenden gegangen.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) verglich den heutigen Gesetzesbeschluss mit der akuten Behandlung eines Herzinfarkts. In weiterer Folge gelte es, eine Änderung der Lebensgewohnheiten zu erreichen, meinte sie, dies werde aber ein harter Weg. Eine schlagkräftige ÖH-Vertretung sei jedoch unbedingt erforderlich. Verwundert äußerte sich Oberhauser darüber, dass die ÖH bis dato noch nicht in die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsministers betreffend Rückerstattung der Studiengebühren einbezogen worden sei.

Abgeordnete FUHRMANN (V) verteidigte die Änderung des Wahlmodus für ÖH-Wahlen in der letzten Legislaturperiode und meinte, sie sei nach wie vor davon überzeugt, dass eine gute Lösung gefunden worden sei und die Studierenden optimal vertreten würden. Die ÖH rief Fuhrmann auf, sich stärker auf ihre Kernkompetenz zu besinnen und sich auf konkrete Probleme der Studierenden zu konzentrieren.

In einer zweiten Wortmeldung sprach sich Abgeordneter Dr. GRAF (F) dagegen aus, eine Bundesvertretung für Studierende von Fachhochschulen in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts einzurichten. Die Freiheitlichen seien gegen jede Form von Zwangsmitgliedschaft, argumentierte er. Im Übrigen erhielten die Fachhochschulen von allen Seiten beste Noten.

Abgeordneter MAYER (S) führte aus, die SPÖ hätte es befürwortet, das Hochschülerschaftsgesetz weitreichender zu ändern. Mit der ÖVP sei in der Kürze der Zeit aber nicht mehr zu erreichen gewesen. Die vorliegende Adaptierung sei jedoch dringend erforderlich, sonst könnten im Mai keine Hochschülerschaftswahlen stattfinden. Die Notwendigkeit einer starken Studentenvertretung begründete Mayer mit den vielfältigen Problemen an den Universitäten, wobei er u.a. auf Studienverzögerungen durch das "Kursplatz-Lotto" hinwies.

Abgeordnete Dr. KARL (V) verwies auf die weitgehende Bestätigung des ÖH-Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof habe keine Beschneidung der demokratischen Rechte sehen können, stellte sie in Richtung der Grünen fest. Die vorliegende Gesetzesreparatur dient Karl zufolge dazu, auch kleinen Universitäten bzw. Akademien eine Vertretung in der Bundes-ÖH zu ermöglichen.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) machte darauf aufmerksam, dass das Medizinstudium gegenüber anderen Studien einige Besonderheiten habe. So seien viele Universitätslehrer gleichzeitig klinisch tätig. Auch könne man die Zahl der Studienplätze nicht beliebig erhöhen, da Patientenzahlen nicht "aufgestockt" werden könnten. Lob äußerte Hakl für Wissenschaftsminister Hahn, dem es gelungen sei, akute Probleme an der medizinischen Universität in Innsbruck zu beseitigen.

Abgeordneter BROUKAL (S) nahm in einer zweiten Wortmeldung zu einzelnen Redebeiträgen Stellung. Die Aufstockung der Praktikumsplätze an der medizinischen Universität in Innsbruck führte er darauf zurück, dass Wissenschaftsminister Hahn im Gegensatz zu seiner Vorgängerin guten Willen gezeigt habe.

Gesundheitsministerin Dr. KDOLSKY kündigte eine Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes noch bis zum Sommer dieses Jahres an.

Bei der Abstimmung wurde der Entwurf mit S-V-B-Mehrheit angenommen. Die Entschließungsanträge der Grünen und der FPÖ fanden keine Mehrheit.

Erhöhung der Visagebühren

Eingangs der Debatte über die Änderung des Konsulargebührengesetzes erhob Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) schwere Bedenken gegen die Erhöhung der Visagebühren von 35 € auf 60 € und befürchtete, dass sich viele ärmere Menschen und vor allem auch Jugendliche aus Südost-Europa einen Besuch in Österreich nicht mehr werden leisten können. Es entstehe der Eindruck, dass in Europa nur noch wohlhabende Personen willkommen sind, meinte sie und forderte hingegen die Aufhebung der Visumspflicht für alle Staaten des Westbalkans.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) stellte klar, hier gehe es um die Umsetzung einer Entscheidung des Europäischen Rates, Österreich tue nichts anderes als alle anderen Mitgliedsstaaten. Die zahlreichen Ausnahmen von den Visagebühren, etwa jene für Schüler und Studierende im Rahmen einer Reise zu Ausbildungszwecken, widerlegten für den Redner das Argument der Grünen, wonach sich junge Menschen aus Südost-Europa nun einen Aufenthalt in Österreich nicht mehr leisten können.

Abgeordneter HEINZL (S) zeigte Verständnis für die Kritik Lunaceks, hob aber ebenfalls die Vielzahl der Ausnahmen als positiv hervor.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) betrachtete die Anhebung der Gebühren auf 60 Euro als durchaus vertretbar und zumutbar und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Er kam im Rahmen seiner Wortmeldung weiters kritisch auf das österreichisch-slowenische Kulturabkommen zu sprechen, durch das es seiner Meinung nach zu keinerlei Verbesserungen der Lage der österreichischen Volksgruppe in Slowenien komme. Die Altösterreicher in Slowenien seien nach wie vor die einzige deutsche Minderheit in Südost-Europa, die nicht anerkannt ist, stellte er fest.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) sah in der Gebührenerhöhung eine sinnvolle Maßnahme, um die gestiegenen Verwaltungskosten in diesem Bereich abzudecken. Wenn sich jemand das Geld für das Visum nicht leisten kann, dann stelle sich die Frage, "wie kommt denn der oder die überhaupt nach Österreich?".

Staatssekretär Dr. WINKLER betonte, Österreich sei verpflichtet, diesen EU-Beschluss umzusetzen. Gerade die Staaten des Westbalkans, mit denen Österreich intensive Beziehungen unterhält, seien aber von der Erhöhung ausgeschlossen, auch habe Österreich großes Interesse, für diese Staaten Visa-Erleichterungen durchzusetzen, teilte Winkler mit. Zu einer europäischen Perspektive gehöre aber auch die derzeit noch nicht realistische Vision, dass es am Ende des Tages Reisefreiheit gibt, bemerkte der Staatssekretär überdies.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) hielt es für legitim, dass der Verwaltungsaufwand zum Teil auch durch Gebühren abgedeckt werde, und unterstützte die Maßnahme.

Abgeordneter GAHR (V) begrüßte die Erhöhung als Ausdruck der Kostenwahrheit und unterstrich vor allem die Ausnahmen für Schüleraustausch, Sport und Studienaufenthalte.

Abgeordneter MURAUER (V) erinnerte an die 400.000 Visa-Anträge, die jährlich vor österreichischen Vertretungsbehörden gestellt werden, und wies mit Nachdruck Vorwürfe zurück, dass es bei der Erteilung der Sichtvermerke zu Missbräuchen kommt. Im Übrigen bezeichnete Murauer die baldige Verwirklichung der Reisefreiheit für die Balkanländer als vorrangiges Ziel Österreichs.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz mit S-V-F-B-Mehrheit angenommen. (Fortsetzung)