Parlamentskorrespondenz Nr. 191 vom 21.03.2007

Entschädigungsfonds: Verlängerte Antragsfrist auf Naturalrestitution

Verfassungsausschuss befasst sich mit Ortstafel-Frage

Wien (PK) – Die Frist für die Einbringung von Anträgen auf Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz wird voraussichtlich um ein weiteres Jahr verlängert. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller fünf Fraktionen wurde heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats einstimmig angenommen. Folgt der Nationalrat der Empfehlung, können Liegenschaften, die durch das NS-Regime entzogen wurden und jetzt im öffentlichen Eigentum stehen, von den ehemaligen EigentümerInnen oder ihren ErbInnen noch bis zum 31.12.2007 zurückgefordert werden. Begründet wird die Fristverlängerung damit, dass sich einige Gebietskörperschaften erst vor kurzem dazu entschlossen hätten, sich der im Gesetz verankerten Schiedsinstanz zu bedienen.

Darüber hinaus wird mit der Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes klargestellt, dass eine nachträgliche Naturalrestitution auch dann möglich ist, wenn der/die Anspruchsberechtigte für den Verlust bereits Entschädigungsleistungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds erhalten hat. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Rückzahlung der entsprechenden Entschädigungsleistung. Weiters ermöglicht die Gesetzesänderung einen Austausch personenbezogener Daten zwischen dem Allgemeinen Entschädigungsfonds und dem Nationalfonds. Ein im Rahmen der Ausschussberatungen eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat lediglich formale Korrekturen zum Inhalt.

Ortstafel-Konflikt: Oppositionsanträge vertagt

Ein weiteres Thema im Verfassungsausschuss war der Ortstafel-Konflikt in Kärnten. Basis dafür bildeten drei Entschließungsanträge der Opposition, die schließlich vertagt wurden. FPÖ und BZÖ drängen in ihren Anträgen auf eine Volksgruppenzählung in Kärnten (96/A[E], 160/A[E]), die Grünen sprechen sich einerseits für ein Einschreiten von Verkehrsminister Werner Faymann und anderseits für eine klare Bundeskompetenz für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln aus (90/A[E]). Faymann soll den Grünen zufolge entweder selbst die notwendigen straßenpolizeilichen Durchführungsverordnungen zum Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln veranlassen oder den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider mittels einer Weisung dazu auffordern.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) begründete die Vertagung der Anträge damit, dass bis zum Sommer ein Konsens in der Ortstafel-Frage angepeilt werde. Er sei felsenfest davon überzeugt, dass dieser Zeitplan eingehalten werde, meinte er. Fazekas sprach sich gleichzeitig allerdings klar gegen eine Volksgruppenerhebung aus, da er darin nur trennende Elemente sieht. Der Antrag der Grünen hätte hingegen, so der Abgeordnete, seine Berechtigung.

Auf deutliche Ablehnung stieß der Wunsch nach einer Volksgruppenerhebung auch bei Grün-Abgeordneter Terezija Stoisits. Eine geheime Minderheitenfeststellung sei zutiefst diskriminierend und minderheitenfeindlich, sagte sie und erinnerte daran, dass vor einigen Jahren der Passus über eine geheime Zählung von Minderheiten einstimmig aus dem Volkszählungsgesetz gestrichen worden sei.

Der Argumentation von Stoisits wollten weder Abgeordneter Karlheinz Klement (F) noch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) folgen. Er frage sich, was an einer Minderheitenfeststellung minderheitenfeindlich sein solle, erklärte Scheibner, es sei schließlich nicht davon auszugehen, dass Minderheiten ständig schrumpften, sie könnten auch wachsen. Abgeordneter Klement machte geltend, dass auch in Südtirol alle zehn Jahre eine Minderheitenfeststellung erfolge.

Sowohl FPÖ als auch BZÖ wollen die Minderheitenzählung als Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln heranziehen. Es sei nicht zulässig, all jene, die bei der letzten Volkszählung deutsch und slowenisch als Umgangssprache angegeben hätten, automatisch der slowenischen Volksgruppe zuzurechnen, argumentieren die beiden Parteien.

Einig waren sich FPÖ und BZÖ auch in der Ablehnung des Antrags der Grünen zum Ortstafel-Konflikt. So meinte etwa Abgeordneter Robert Aspöck (F), es sei immer problematisch, zur Anlassgesetzgebung zu greifen und Kompetenzen zu ändern, wenn man politisch nichts erreiche. Sein Fraktionskollege Klement hielt fest, der Grüne Antrag argumentiere in Verkennung der Situation in Kärnten in eine völlig falsche Richtung. Abgeordneter Scheibner verwies darauf, dass das Problem leicht zu lösen wäre, indem man den alten Vorschlag einer verfassungskonformen Regelung aufgreife. Dieser sei im letzten Jahr schließlich erst "eine Sekunde vor der Einigung" gescheitert.

Auch Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) sprach sich dafür aus, die Grundpfeiler des letzten Jahres vereinbarten Konsenspapiers zur Ortstafelfrage als Basis einer Einigung heranzuziehen. Er gab zu bedenken, dass der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes die von den Grünen vorgeschlagene Vorgangsweise als verfassungsrechtlich bedenklich einstufe. Es sei sicher nicht der richtige Weg, eine Vorgangsweise zu wählen, über deren Rechtmäßigkeit letztendlich wieder der Verfassungsgerichtshof entscheiden müsste, skizzierte er.

Diese Argumentation stieß bei Abgeordneter Terezija Stoisits (G) auf kein Verständnis. Sie verwies darauf, dass der Antrag der Grünen nichts mit dem Konsenspapier und neuen zweisprachigen Ortstafeln zu tun habe, vielmehr gehe es um die Einhaltung der bestehenden Topographieverordnung, die ÖVP und BZÖ im vergangenen Jahr beschlossen hätten und die 93 zweisprachige Ortstafeln vorsehe. Diese geltende Topographieverordnung werde von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider permanent gebrochen, bekräftigte sie, Haider verschaukle und verulke durch das Entfernen, Verrücken und Verändern von Ortstafeln die Öffentlichkeit, den Rechtsstaat und die Repräsentanten des Verfassungsgerichtshofs. Der Schaden für den Rechtsstaat Österreich sei, so Stoisits, bereits "immens groß". Für sie ist die von den Grünen vorgeschlagene Vorgangsweise die einzige Möglichkeit, den bestehenden Missstand zu beheben. Ganz sicher werden die Grünen Stoisits zufolge keiner Lösung zustimmen, die darauf abzielt, Artikel 7 des Staatsvertrages einzuschränken und die Ortstafelfrage der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen.

Wahlrecht: Silhavy stellt Gesetzesvorlage für Ende April in Aussicht

Eingangs der Sitzung des Verfassungsausschusses hatten die Abgeordneten eine Aktuelle Aussprache abgehalten, wobei BZÖ und FPÖ Kritik daran übten, dass sich Bundeskanzler Alfred Gusenbauer durch Staatssekretärin Heidrun Silhavy vertreten ließ. Bei der Aussprache ging es vor allem um die geplante Staats- und Verwaltungsreform, die angestrebte Wahlrechtsänderung, die Reform des Beamtendienstrechts und um Medienfragen. So erkundigten sich etwa Abgeordneter Herbert Scheibner (B), Abgeordneter Karlheinz Klement (F) und Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek (G) nach dem Zeitplan für die Wahlrechtsreform und wollten wissen, ob es bereits erste Ergebnisse der zur Staats- und Verwaltungsreform eingesetzten Expertengruppe gebe. Scheibner bedauerte in diesem Zusammenhang, dass nunmehr ein extrem kleines Gremium an der Verfassungsreform arbeite, und erinnerte an das ursprüngliche Vorhaben, das Verfassungsprojekt auf eine möglichst breite Basis zu stellen.

Seitens der Grünen sprachen sich Dritte Nationalratspräsidentin Glawischnig-Piesczek und Abgeordnete Terezija Stoisits für eine Ausweitung des Wahlrechtspakets aus und wiesen beispielsweise auf die hohe Hürde in einzelnen Bundesländern hin, die überschritten werden müsse, um in den Landtag zu kommen. Zudem mahnten sie ein generelles Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene ein. Durch die geplante Verlängerung der Legislaturperiode werde das Wahlrecht der Bevölkerung eingeschränkt, sagte Stoisits, deshalb brauche es ausgleichende Regelungen.

Von mehreren Abgeordneten wurde auch die Ausweitung der parlamentarischen Kontrollrechte angesprochen, insbesondere die Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht. Glawischnig-Piesczek und SPÖ-Abgeordneter Günther Kräuter erinnerten daran, dass laut Regierungsprogramm darüber ergebnisoffen diskutiert werden solle, und zeigten sich in diesem Zusammenhang über jüngste Aussagen des Zweiten Nationalratspräsidenten Michael Spindelegger (V) verwundert, der im Gegenzug auf das eingesetzte Geschäftsordnungs-Komitee verwies. Abgeordneter Karl Donabauer (V) merkte an, für ihn sei dieser Punkt keine zentrale Frage, das Land sei in der Vergangenheit ordentlich regiert worden und werde auch in den nächsten Jahren ordentlich regiert. Als dringender wertete Donabauer die rasche Umsetzung der Wahlrechtsreform. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) betonte die Notwendigkeit, Untersuchungsausschüsse als objektive Kontrollinstrumente einzurichten, sie sollten seiner Ansicht nach aber nicht über Monate hinweg als "parteipolitische Tribunale" missbraucht werden.

Staatssekretärin Heidrun Silhavy teilte den Abgeordneten in Bezug auf die Wahlrechtsreform mit, dass Ende März ein Textvorschlag in Begutachtung gehen werde. Bis Ende April könnte ihr zufolge dann eine Regierungsvorlage vorliegen. Ein generelles Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene sei vorerst nicht vorgesehen.

Was die zur Staats- und Verwaltungsreform eingesetzte Expertengruppe betrifft, müsse sie, so Silhavy, Antworten auf detaillierte Fragen schuldig bleiben. Die Expertengruppe sei beauftragt, bis zum Sommer Textvorschläge vorzulegen, wobei sie auf Basis der Ergebnisse des Österreich-Konvents und auf Basis des Regierungsübereinkommens arbeite. Weitere konkrete politische Vorgaben gebe es nicht. Laut Silhavy gibt es allerdings bei der Verfassungsbereinigung große Fortschritte.

In Bezug auf das Beamtendienstrecht und den Medienbereich verwies Silhavy auf die dafür zuständige Ministerin Doris Bures. Abgeordneter Helmut Kukacka (V) hatte dazu gemeint, dass er sich in Bezug auf eine unabhängige Medien- und Telekombehörde sehr wohl Vorschläge der zuständigen Ministerin erwarte und nicht, wie diese gemeint hatte, die Mediensprecher von SPÖ und ÖVP, Josef Cap und Franz Morak, von sich aktiv werden sollten. Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek (G) drängte auf eine Förderung freier Radios zur Stärkung der Medienvielfalt. Für den Bereich des Beamtendienstrechts sprach sich Abgeordneter Herbert Scheibner für höhere Einstiegsgehälter der Beamten und im Gegenzug eine Abflachung der Gehaltskurve aus.

Als letzter Punkt der Tagesordnung wurde FPÖ-Abgeordneter Robert Aspöck anstelle seines Fraktionskollegen Ewald Stadler zu einem der Stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsausschusses gewählt. (Schluss)