Parlamentskorrespondenz Nr. 210 vom 26.03.2007

Vorlagen: Sport

Übereinkommen gegen Doping im Sport

Die Ratifikation des von der UNESCO 2005 angenommenen Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport ist eine Voraussetzung für eine weltweite Ächtung von Doping, heißt es in den Erläuterungen zu dieser Vorlage. Mit 27. Feber 2007 haben 41 Staaten die Konvention ratifiziert, sodass sie mit 1. Feber 2007 in Kraft getreten ist.

Die Schwerpunkte des Übereinkommens liegen dabei auf der Verpflichtung der Vertragsstaaten, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Grundsätzen des Welt-Anti-Doping-Codes vereinbar sind – bei Widersprüchen gelten die Bestimmungen des Übereinkommens -, international zusammenzuarbeiten, um die Athleten und die Ethik im Sport zu schützen, sowie Forschungsergebnisse weiterzugeben und die Kooperation zwischen den Vertragsstaaten und den führenden Organisationen im Bereich der Bekämpfung des Dopings im Sport, vor allem der Welt-Anti-Doping-Agentur, zu fördern.

Angeschlossen sind diesem Übereinkommen als Beilagen die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden, die jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) erstellt und regelmäßig aktualisiert wird, und die Standards für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur therapeutischen Anwendung, um einem Athleten die Möglichkeit zu geben, einen sonst in der Verbotsliste enthaltenen verbotenen Wirkstoff oder eine dort enthaltene verbotene Methode anzuwenden.

Österreich hat wesentliche im Übereinkommen enthaltene Verpflichtungen und Maßnahmen bereits mit dem Anti-Doping-Bundesgesetz aus 2006 umgesetzt. Mit einer bereits in Arbeit befindlichen Novelle des Bundes-Sportförderungsgesetzes (BSFG) sollen die noch ausstehenden Verpflichtungen umgesetzt werden. (44 d.B.)

(Schluss)