Parlamentskorrespondenz Nr. 298 vom 23.04.2007

Studienplatz in rotweißrot

Evaluierungsbericht liegt vor

Wien (PK) – 2005 hatte der EuGH in Sachen Hochschulzugang in Österreich ein Urteil gefällt, welches eine Situation herbeiführte, auf die Österreich entsprechend zu reagieren hatte. Die daraufhin gesetzten Maßnahmen wurden in gebotenem Abstand evaluiert, die Resultate dieser Evaluierung liegen nun in einem Bericht des Wissenschaftsministeriums vor. (III-35 d.B.)

2005 wurde das Universitätsgesetz dahingehend geändert, dass die Rektorate der jeweiligen Universitäten in jenen Studien, die von den deutschen bundesweiten Numerus-clausus-Studien betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken können.

Mittels einer Safeguard-Klausel sollte zudem ermöglicht werden, durch Verordnung von diesen Studien jene festzulegen, bei denen ein erhöhter Zustrom von InhaberInnen nicht in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse gegeben ist. 95 Prozent der Studienplätze sollten EU-BürgerInnen vorbehalten bleiben, wobei jedenfalls 75 Prozent dieser Plätze InhaberInnen von in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen zur Verfügung stehen sollten. In diesem Sinne wurden die Studien Medizin und Humanmedizin in Wien, Graz und Innsbruck als Geltungsbereich für diese Regelung festgelegt.

Der Evaluierungsbericht weist zunächst auf die Alternativen zur gewählten Vorgangsweise hin und begründet, warum diese politisch nicht wünschenswert gewesen seien: "Die Heterogenität der österreichischen Universitätslandschaft und das Bekenntnis zum Prinzip des freien Hochschulzugangs erforderten eine flexible gesetzliche Regelung unter größtmöglicher Wahrung der im Rahmen des Universitätsgesetzes 2002 ermöglichten universitären Autonomie."

Der Bericht erläutert sodann die gewählte Vorgangsweise in ihren Details und attestiert, man habe ein geeignetes Verfahren, das den verschiedenen Vorgaben Rechnung trage, installiert. Die diesbezüglichen Optionen seien "in großer Bandbreite" genutzt worden. Es sei ein engagiertes und organisatorisch sorgfältiges Vorgehen der verantwortlichen Stellen zu konstatieren, heißt es in dem Bericht weiter. Die entwickelten Verfahren "könnten einen wichtigen Schritt zu einer gesteigerten Planungssicherheit und Kapazitätsorientierung im öffentlichen Hochschulwesen darstellen", resümieren die Autoren des Berichts.

Schließlich habe man die in Wien, Graz und Innsbruck gewählte Vorgangsweise evaluiert: "In den Ergebnissen der Aufnahmeverfahren zu Tage getretenen Unterschiede nach dem Geschlecht, die nach den derzeitigen Datenlagen nicht erklärbar sind, geben Anlass zu genauer Untersuchung der gewählten Verfahren", lautet einer der Befunde des Berichts, der jedoch gleichzeitig festhält: "An allen untersuchten Universitäten wurden für die unterschiedlichen Regelungen plausible Argumentationen präsentiert und versucht, die neuen Verfahren besonders im Interesse der Studierenden rasch und transparent durchzuführen."

Nach einer Analyse der Erfahrungen im ersten Jahr der gesetzlichen Regelung erfolgten im Studienjahr 2006/07 vielfach Adaptierungen und Umstellungen der gewählten Vorgangsweisen, die größtenteils zu Entlastungen oder zumindest zur Verhinderung der Eskalation angespannter Situationen geführt hätten. Anfänglich festgestellte Systemmängel und Abstimmungsprobleme könnten durch verstärkte Vernetzung und Koordinierung behoben werden, meinen die Verfasser des Berichts, die "größtmögliche Transparenz und Objektivität der Verfahren" als "wichtigstes Ergebnis der Untersuchung" hervorheben.

Die Verfasser empfehlen "unter Zugrundelegung der ersten Erfahrungen und einer darauf aufbauenden Weiterentwicklung der Maßnahmen eine sorgfältige weitere Beobachtung der Situation" als angebracht und sinnvoll und unterstreichen die "große Bedeutung" einer "adäquaten Nachfolgeregelung" angesichts der "weiterhin hohen Nachfrage nichtösterreichischer Staatsangehöriger nach den betroffenen Studien".

Nachdem die Autoren des Berichts die Eckdaten der Evaluierung darlegen und die gewählte Methode erläutern, folgt der eigentliche Berichtsteil, ein umfangreiches Zahlenwerk, in dem Aufnahmeverfahren vor und Auswahlverfahren nach Zulassung und Quotenregelungen überprüft werden. Der Bericht stellt ausgewählte Auswahlverfahren vor und anhand konkreter Beispiele an den verschiedenen Universitäten dar. Zudem wird auf die Reaktion der Studierenden und auf Veränderungen im Studienerfolg aufgrund der Aufnahme- und Auswahlverfahren vertiefend eingegangen.

Ein Anhang mit Literatur, den gesetzlichen Regelungen im Wortlaut und den Stellungnahmen der Universitäten, der Rektorenkonferenz und der ÖH runden den Bericht ab. (Schluss)