Parlamentskorrespondenz Nr. 300 vom 24.04.2007

Erregte Gemüter um geschwärzte Akten

Dringliche G-Anfrage zu Aktenvorlage für Untersuchungsausschuss

Wien (PK) – Die Parlamentsdebatte im Rahmen der Tagesordnung des Nationalrats wurde am Nachmittag für die Diskussion über die Dringliche Anfrage der Grünen betreffend "Zensur der Akten für den Untersuchungsausschuss hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen" unterbrochen. Die Debatte um "geschwärzte Akten" aus dem Finanzministerium verlief über weite Strecken sehr erregt, die Vorsitz führende Präsidentin Prammer erteilte mehrere Ordnungsrufe.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) wies in seiner Begründung der Dringlichen Anfrage zunächst darauf hin, dass sich der Eurofighter-Untersuchungsausschuss regelmäßig mit sogenannten Beweisbeschlüssen an den Finanzminister wende und um die Übermittlung von Steuerakten ersuche. Immer wieder würden dem Ausschuss jedoch Akten übergeben, die so "geschwärzt" sind, dass "sie ausschauen wie ein Parteiprogramm der ÖVP". Er erinnerte in diesem Zusammenhang an ein Zitat von Vizekanzler Molterer vom 11. April 2007: "Ich erwarte jetzt volle Transparenz und Aufklärung". Aber was trage er selbst dazu bei, fragte Pilz?

Außerdem wurde in einem Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments unmissverständlich festgestellt, dass diese Schwärzungen keine gesetzliche Basis haben.  Auch Universitätsprofessor Heinz Mayr habe in einer Stellungnahme erklärt, dass vor dem Hintergrund allgemeiner verfassungsrechtlicher Überlegungen die Unkenntlichmachung eines überwiegenden Teils der Werbeausgaben im Steuerakt Steininger unzulässig sei. In einem weiteren Gutachten von Universitätsprofessor Bernd-Christian Funk wird darauf hingewiesen, dass das System der einschlägigen Regeln und Grundsätze des Geschäftsordnungsrechts ein klares Gesamtbild erkennen lasse: Die Entscheidung darüber, welche Informationen angefordert werden, sei ausschließlich in die Hand des Ausschusses gelegt. Eine Prüfung oder Auswahl unter den Gesichtspunkten der Relevanz oder der Wahrung der Amtsverschwiegenheit stehe den vorlageverpflichteten Ämtern nicht zu; eine Vorauswahl durch die Finanzverwaltung sei angesichts der Untersuchungs- und Aufklärungszusammenhange unzulässig. Eine Vorlage von Steuerakten mit unkenntlich gemachten Textteilen sei in der konkreten Situation daher nicht rechtskonform.

Angesichts dieser Vorgangsweise müsse man sich fragen, was hier zu befürchten sei und was sich hinter den geschwärzten Zeilen verberge, führte Pilz weiter aus und erhob den Vorwurf des Verfassungsbruchs. Warum vertrete die ÖVP in der Frage der parlamentarischen Untersuchung der Affäre Eurofighter in keinem einzigen Fall die Interessen der Republik, aber ausschließlich die Interessen von zwei Firmen? "Wir stehen kurz davor, diese 2 Mrd. € aus dem Bundesbudget für ganz andere Investitionen in die Zukunft Österreichs zu retten", unterstrich der G-Mandatar, und zwar für den Klimaschutz, die Bildung und die Finanzierung von Grundsicherung.

Für den Vorwurf des Verfassungsbruchs erhielt Abgeordneter Dr. Pilz von der Vorsitz führenden Nationalratspräsidentin Mag. Prammer einen Ordnungsruf.

Die Abgeordneten des Hauses hätten dem Untersuchungsausschuss einen sehr klaren Auftrag gegeben, erklärte eingangs der Beantwortung der Anfrage Vizekanzler Mag. MOLTERER (V). Die Mitarbeiter seinen Hauses kennten diesen Auftrag und stellten nach bestem Wissen und Gewissen und unter strikter Einhaltung aller Gesetze die vom Ausschuss verlangten Unterlagen zur Verfügung, unterstrich der Minister. Er weise daher mit Nachdruck alle ungerechtfertigten Vorwürfe zurück, die von Pilz gegen die Beamten des Finanzressorts vorgebracht wurden. Molterer erinnerte daran, dass die Bediensteten nicht nur zur Unterstützung der Ausschussarbeit, sondern auch zur Wahrung des Steuergeheimnisses – eines fundamentalen Bürgerrechts, das nur in Ausnahmefällen durchbrochen werden kann -, verpflichtet sind.

Nicht Ausschussvorsitzender Pilz könne entscheiden, ob und in welchem Umfang Akten vorgelegt werden müssen, führte Bundesminister Molterer weiter aus. Dies sage nicht nur die Finanzprokuratur, sondern auch Universitätsprofessor Heinz Mayer in der Publikation "Untersuchungsausschüsse und Rechtsstaat": "So zeigt sich, dass eine Pflicht aller öffentlichen Ämter zur Vorlage ihrer Akten nur angenommen werden kann, wenn und soweit diese Akten einen Inhalt haben, der sich auf die Kompetenz des Ausschusses, der ihre Vorlage verlangt, bezieht. Nur soweit die Ausschusskompetenz reicht, wird das Verlangen rechtswirksam und löst eine Vorsorgepflicht aus". Komme jedoch die Behörde zum Schluss, dass das Ersuchen eines Ausschusses dessen Kompetenz überschreitet, so sei das Ersuchen abzulehnen, führte Molterer weiter aus. Damit könne auch der Fall eintreten, dass Akten nur zum Teil vorgelegt werden dürfen. Auch die Finanzprokuratur weise darauf hin, dass nur in jenem Umfang, in dem Akte oder Aktenbestandteile in einem Zusammenhang mit dem im Einsetzungsbeschluss bekannt gemachten Untersuchungsgegenstand gebracht werden können, dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden dürfen. Anderenfalls würde von jener Person, die die Übermittlung veranlasst hat, nicht nur in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte, wie dem Recht auf Datenschutz, sondern insbesondere auch in das Recht auf Wahrung der Abgabenverschwiegenheit eingegriffen und das Amtsgeheimnis verletzt werden. So wie im Bankenausschuss das Bankgeheimnis gelte, so müsse im Eurofighter-Ausschuss das Steuergeheimnis gelten.

In der Folge ging Molter auf die einzelnen Fragen ein und erläuterte u.a. die genaue Vorgangsweise bei der Aktenübermittlung. Da sich die Vorlage von Unterlagen aus den Steuerakten am Untersuchungsgegenstand und an den Beweisanträgen zu orientieren haben, sei davon auszugehen, dass durch diese so genannten Schwärzungen keine Aktenbestandteile betroffen sind, deren Übermittlung vom Untersuchungsausschuss rechtmäßig angefordert wurden. Es stehe aber dem Untersuchungsausschuss selbstverständlich frei, dem Bundesministerium für Finanzen nach dem Vorliegen neuer Beweisergebnisse durch Ergänzung des Beweisantrages bis dato nicht bekannte Anhaltspunkte für einen Zusammenhang von Teilen des Steueraktes mit den Untersuchungsgegenstand bekannt zu geben. Molterer teilte Abgeordnetem Pilz auch mit, dass die Beamten über keine Listen aller Personen und Firmen verfügen, die jemals mit dem Beschaffungsvorgang in Zusammenhang gestanden sind. Als Vizekanzler und Finanzminister sei es für ihn eine Selbstverständlichkeit, die Interessen der Republik Österreich und die des österreichischen Steuerzahlers zu vertreten. Gleichzeitig müsse er auch den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Sicherung des österreichischen Luftraums wahrnehmen.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) bezeichnete die Ausführungen von Vizekanzler Molterer als "ganz originell", da er buchstäblich keine einzige Frage beantwortet habe. Wie könne parlamentarische Kontrolle funktionieren, wenn zwar dem Untersuchungsausschuss das – verfassungsmäßige - Recht eingeräumt werde, Akten von Behörden einzufordern, das Finanzministerium jedoch darüber entscheiden könne, was und in welchem Umfang übermittelt wird? Offensichtlich habe die ÖVP Universitätsprofessor Heinz Mayer missverstanden, denn er sage ganz klar, dass die Behörde prüfen könne, ob die Ausfolgung der Akten im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes erfolgt; aber damit ende die Berechtigung der Behörde auch schon. Es sei kein Zweifel daran, dass die Vorgangsweise in Bezug auf den Steuerakt von Steininger - der überwiegende Teil der Werbekosten wurde unkenntlich gemacht – unzulässig sei. Es gebe tatsächlich bestimmte Dinge, auch in einem Steuerakt, die dem Untersuchungsausschuss nichts angehen, räumte Van der Bellen ein. Darunter fallen aber sicher nicht Betriebsausgaben einer Person, die im Rahmen des Eurofighter-Ankaufs im dringenden Verdacht stehe, sich an Sachen beteiligt zu haben, die nicht mit rechten Dingen zugegangen sind.

Abgeordneter Dr. CAP (S) war der Auffassung, dass das Kontrollrecht des Parlaments uneingeschränkt geschützt werden müsse. Deshalb müsse man auch verhindern, dass die Arbeit der Untersuchungsausschüsse schlecht gemacht oder skandalisiert werde; dafür stehe die SPÖ sicher nicht. Diese Strategie solle offenbar auch verwendet werden, damit keine Einigung im Geschäftsordnungskomitee bezüglich der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht zustande kommt, mutmaßte er. Aus seiner Sicht sei es absolut legitim zu hinterfragen, warum manche Teile des Steueraktes von Steininger geschwärzt wurden. Es könnte zumindest dem Verfahrensanwalt erlaubt werden, Einblick in die vollständigen Akten zu nehmen, schlug Cap vor. Damit würde die Arbeit von allen verbessert und erleichtert werden. Es sollte alles getan werden, damit in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, das Parlament bemühe sich, den Untersuchungsauftrag gewissenhaft zu erfüllen.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) verteidigte die Schwärzung von Teilen der Steuerakten, die dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss übermittelt wurden. Es sei notwendig, die Daten unbeteiligter Dritter zu schützen, und es gehe nicht an, dass Ausschussvorsitzender Peter Pilz bzw. der  Untersuchungsausschuss in Dienstnehmerdaten "schnüffeln", bekräftigte sie. Überdies sei es in Wissenschaft und Lehre unbestritten, dass ersuchte Behörden nur solche Akten übermitteln dürften, die vom Prüfauftrag des Untersuchungsausschusses umfasst seien. Auch Verteidigungsminister Darabos habe trotz eines einstimmigen Beschlusses des Eurofighter-Untersuchungsausschusses das "Koziol-Gutachten" nicht herausgerückt.

Abgeordnetem Pilz warf Fekter vor, "unter dem Deckmantel der Immunität nach der Reihe Gesetze zu verletzen". Wenn Pilz einen Funken Anstand hätte, würde er nach dem heute bekannt gewordenen Gerichtsurteil seinen Vorsitz im Untersuchungsausschuss zurücklegen, betonte sie. Die Grünen könnten den Datenschutz nicht einfach über Bord werfen.

Für den Vorwurf an die Grünen, diese würden die Rechtsordnung brechen, erhielt Fekter von Nationalratspräsidentin Dr. PRAMMER einen Ordnungsruf.

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) äußerte sich dem gegenüber "zutiefst entsetzt" darüber, dass dem Untersuchungsausschuss derart geschwärzte Unterlagen zugestellt worden seien. Er sprach von "einer Zensur wie zu Zeiten Metternichs". Beim Steuerakt Steiningers handle es sich nicht um den Steuerakt irgendeiner Person, sondern um den Steuerakt einer Schlüsselfigur bei der Eurofighter-Beschaffung, argumentierte er und fügte hinzu, er fühle sich als Abgeordneter "hinters Licht geführt und betrogen". Wenig Verständnis zeigte Haimbuchner auch über die Vorgangsweise von Finanzminister Molterer.

Für Haimbuchner ist es Faktum, dass der Untersuchungsausschuss dem Kern der Sache "sehr, sehr nahe gekommen ist" und die ÖVP nervös werde. "Wir werden uns jedoch nicht daran hindern lassen, dass wir diesen Beschaffungsvorgang bis ins Detail prüfen", bekräftigte er, diese Verpflichtung habe man gegenüber der Bevölkerung.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) meinte, selbstverständlich sei eine volle Aufklärung des Sachverhalts erforderlich, bei aller Notwendigkeit der Aufklärung sei es aber nicht legitim, Bürger- und Menschenrechte auszuschalten. Gerade die Grünen, seien es immer gewesen, die – auch bei der Terrorbekämpfung – auf die Einhaltung von Staatsbürgerrechten und Datenschutzbestimmungen gedrängt hätten, skizzierte er. Offenbar seien den Grünen aber, so Scheibner, "die Rechte jedes Drogendealers" wichtiger als die Rechte unbescholtener Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss.

Massive Kritik übte Scheibner etwa an der Weitergabe von Akten durch Mitglieder des Untersuchungsausschusses. In diesem Zusammenhang verwies er insbesondere auf das jüngste Gerichtsurteil gegen Ausschussvorsitzenden Pilz und gab zu bedenken, dass beim Bruch der Vertraulichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohe. "Untersuchungsausschuss ja, Aufklärung ja, aber die Inquisition, die lassen wir in den Geschichtsbüchern", fasste Scheibner zusammen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) hielt in Richtung seines Vorredners fest, es gebe kein Menschenrecht auf das Schwärzen von Akten, insbesondere dann nicht, wenn der massive Verdacht der Bestechung vorliege. Seiner Meinung ist klar, dass die Vorgangsweise der Finanzbehörden unzulässig ist, das gehe auch aus einer Expertise des Rechtsexperten Mayer hervor. Kogler zufolge sind auch Kontonummern geschwärzt worden, "die eindeutig in die Sphäre des Untersuchungsgegenstandes führen". Finanzminister Molterer dürfe sich nicht "abseilen", mahnte der Abgeordnete, sondern habe für Transparenz zu sorgen und die Linie vorzugeben.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) führte aus, die Öffentlichkeit vermute zu Recht "Schmutz unter der Schwärzung". Für ihn ist es außerdem klar, dass EADS-Lobbyist Erhard Steininger an den Vertragsverhandlungen zum Eurofighter-Kauf teilgenommen hat. Generell erinnerte Kräuter an die Aussage des damaligen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel, wonach bei der Eurofighter-Beschaffung alles transparent abgelaufen sei. Vorwürfe richtete er zudem an Innenminister Platter, zum einen in Bezug auf dessen seinerzeitiger Verteidigung von Luftwaffenchef Erich Wolf, zum anderen in Bezug auf Versäumnisse bei der Bestellung der notwendigen  Software-Lizenzen für den Eurofighter.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) sagte, er sei "schwer verstört", wie sehr seitens der Grünen das Gerichtsurteil gegen Abgeordneten Pilz bagatellisiert werde. Der Vorsitzende des Eurofighter-Untersuchungsausschusses habe die Vertraulichkeit durch die Veröffentlichungen von Rechnungen auf seiner Website gebrochen, konstatierte er. Ikrath ortete insbesondere Eingriffe in den Schutz der Privatsphäre sowie eine Verletzung des Steuergeheimnisses und von Datenschutzbestimmungen. Damit trete Pilz das Vertrauen der Österreicher in die Gesetzestreue von Abgeordneten mit Füßen. Unter dieser Prämisse wertete es Ikrath als "Glück", dass Beamte Teile von Steuerakten geschwärzt haben, um unbeteiligte Dritte nicht in die Angelegenheit hineinzuziehen.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) stellte in einer Tatsächlichen Berichtigung klar, dass er im Jahr 2006 nicht bei der Werbeagentur von Gernot Rumpold beschäftigt gewesen sei.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) rief ein Gutachten der Finanzprokuratur in Erinnerung, wonach sich jede Behörde vor der Weitergabe von Akten an den Eurofighter-Untersuchungsausschuss zu vergewissern habe, dass diese Akten mit der Beschaffung etwas zu tun hätten. Wenn Aktenteile nicht entfernt werden könnten, seien sie zu schwärzen, um nicht gegen die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zu verstoßen, skizzierte er.

Abgeordnetem Peter Pilz warf Darmann vor, mit der Verletzung der Vertraulichkeit die Glaubwürdigkeit des Untersuchungsausschuss zu untergraben. Er forderte Konsequenzen, wenn vertrauliche Akten an Medien gelangen. Generell stellte Darmann fest, durch die Schwärzung mancher Akten habe es bisher keine wirkliche Beeinträchtigung der Arbeit des Untersuchungsausschusses gegeben. Keine Veranlassung sieht er darin, das "Koziol-Gutachten" zurückzuhalten.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) beharrte auf der Forderung seiner Fraktion nach Vorlage der Akten, insbesondere jener betreffend die Buchhaltung, und wies die Bemerkung der Abgeordneten Fekter zurück, der Untersuchungsausschuss "schnüffle". Die Mitglieder würden sich vielmehr bemühen, ihrem Prüfungsauftrag nachzukommen, gehe es doch darum zu untersuchen, ob beim größten Beschaffungsauftrag der Republik alles mit rechten Dingen zugegangen sei, betonte Gaßner.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) zeigte sich irritiert darüber, dass nun bei Steininger anders als bei Rumpold mit den Argumenten Steuergeheimnis und Datenschutz operiert werde, und warf dem Finanzminister vor, er wolle die Arbeit des Untersuchungsausschusses behindern. 

Abgeordneter Dr. GRAF (F) ortete in der Frage der Aktenbeischaffung  ein Spannungsverhältnis zwischen dem Amtsverständnis der Behörden auf der einen Seite und dem Selbstverständnis der Abgeordneten auf der anderen Seite. Für Vertrauen in die Behörden bestehe aber kein Grund, betonte Graf unter Hinweis auf das schleppende Vorgehen der Ministerien bei der Vorlage wichtiger Unterlagen an den Banken-Ausschuss. Warum sollten wir einer Behörde noch glauben, wenn wir Unterlagen, die wir permanent verlangt hatten, bis heute noch nicht erhalten haben bzw. wenn die vorgelegten Unterlagen dann überwiegend aus Schwärzungen bestehen, fragte Graf, der von einem Missbrauch des Amtsverständnisses gegenüber dem Parlament sprach.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) erwartete sich nach dieser Debatte "eine Extrazuteilung von schwarzen Filzstiften" an die Beamten durch den Vizekanzler. Pilz meinte, nun sei die Stunde des Bundeskanzlers gekommen, zumal es nicht angehe, dass der Vizekanzler darüber entscheide, was zur Unterstützung des Parlaments geschehen dürfe.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) bemerkte, die Aufklärung eines Skandals könne doch nicht mit durch und durch geschwärzten Unterlagen passieren. Bestätigt fühlte sich der Redner dabei vor allem auch durch die Aussage Professor Mayers, wonach durch die Schwärzung von Akten der Untersuchungsauftrag des Ausschusses gefährdet würde.

Kurzdebatte über Anfragebeantwortung des Verteidigungsministers

Im Anschluss an die Dringliche Anfrage debattierten die Abgeordneten die Anfragebeantwortung des Finanzministers auf eine Anfrage von BZÖ-Mandataren.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) stellte im Zusammenhang mit den Eurofightern die Frage, wie es denn nun mit der Sicherheitspolitik in Zukunft weitergehen solle, und meinte, es könne doch nicht sein, dass Darabos nur danach trachtet, ein Wahlversprechen umzusetzen. Scheibner warf dem Minister vor, in einer Anfragebeantwortung konkrete Fragen zur Luftraumüberwachung nicht beantwortet zu haben. Darabos interessiere sich lediglich für seinen parteipolitischen Auftrag und lasse Initiativen für die Sicherheit des Landes gänzlich vermissen, stand für Scheibner fest. 

Bundesminister Mag. DARABOS bekannte sich mit Nachdruck zur Luftraumüberwachung und betonte zudem, er stehe auch zur Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate und zur Umsetzung der Heeresreform.

Was die Eurofighter betrifft, verwies Darabos auf den Auftrag des Parlaments, Verhandlungen mit EADS über einen kostengünstigen Ausstieg aus dem Eurofighter-Vertrag zu führen. Derartige Gespräche werden laufend geführt, teilte er mit. Derzeit werde der Luftraum durch 12 Schweizer F 5 bestmöglich überwacht, für die Zukunft werde es eine kostengünstige und effiziente Lösung geben, versicherte er. Er werde in den nächsten Wochen dafür kämpfen, dass es eine sichtbare Verbilligung des Vertrages geben wird, schloss Darabos.

Abgeordneter GAAL (S) vertrat die Meinung, die Beschaffung der Eurofighter habe nichts mit Luftraumüberwachung zu tun, der einzige Ausweg aus diesem "Debakel" sei der sofortige Ausstieg. Die bisherigen Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zeigten für Gaal die Richtigkeit der SPÖ-Position, wonach die Beschaffung der Eurofighter die teuerste Fehlentscheidung der Zweiten Republik sei. Die SPÖ werde jedenfalls das Ziel des Vertragsaustiegs weiterhin verfolgen, kündigte der Redner an.

Abgeordneter MURAUER (V) meinte, es sei unverständlich, dass die oberste Priorität des Verteidigungsministers der Ausstieg aus einem Vertrag ist, den die Republik abgeschlossen hat. Irritiert zeigte sich Murauer auch über die Weigerung des Ressortchefs, das Rechtsgutachten über die Ausstiegsvariante vorzulegen. 

Abgeordneter Dr. PILZ (G) erinnerte daran, dass der Untersuchungsausschuss einstimmig beschlossen habe, dass ihm das Koziol-Teilgutachten zuzuleiten sei. Der Minister sei verpflichtet, dem Ausschuss dieses Teilgutachten zur Verfügung zu stellen. Der Konflikt mit dem Verteidigungsminister werde daher, auch wenn er, Pilz, dies bedaure, weiter geführt werden müssen. Persönlich erwarte er sich viel vom geplanten Ausschussgutachten, erklärte Pilz, der prinzipiell festhielt, jeder müsse sich an die Verfahrensregeln halten.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) beklagte eingangs, dass das Bundesheer seit Jahrzehnten budgetär vernachlässigt werde. Bei der Nachbeschaffung für die Draken sei es zu einer nennenswerten Verzögerung gekommen, der diesbezügliche Beschluss habe eindeutige Vorgaben beinhaltet, denen nachzukommen sei. Persönlich sei er davon überzeugt, dass das in Rede stehende Gutachten als Verwaltungsakt dem Untersuchungsausschuss zuzuleiten sei. Der Redner schloss mit grundsätzlichen Gedanken zur Landesverteidigung, wo dringende Erfordernisse zu konstatieren seien, denen man entsprechend Rechnung tragen müsse.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) meinte, man müsse sich zur Luftraumüberwachung bekennen und entsprechend handeln. Die derzeitige Lösung sei nur eine Notlösung. Der Minister habe stets erklärt, er wolle aus dem Eurofighter-Vertrag aussteigen, doch brauche es hier klare Verhältnisse. In diesem Sinne brachte er den Antrag ein, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Der Antrag blieb in der Minderheit.

(Schluss Dringliche/Forts. NR)