Parlamentskorrespondenz Nr. 301 vom 24.04.2007

Respekt vor der Schöpfung am Beispiel von Robbenbabys

Nationalrat einstimmig für Einfuhrverbot für Robbenprodukte

Wien (PK) – Harmonie und Einigkeit bestimmten die Debatte des Nationalrats über ein Verbot der Einfuhr und des Handels für Robbenprodukte. Abgeordneter HORNEK (V) wies in Übereinstimmung mit Sprechern der anderen Fraktionen darauf hin, dass es keinen vernünftigen wirtschaftlichen Grund gebe, alljährliche hunderttausende Robben  bestialisch abzuschlachten, da in Kanada ohnehin Überschuss an Öl, Fleisch und Fellen herrsche. Nur für die Inuits, die ausschließlich sich selbst versorgen, habe die Robbenjagd noch Bedeutung. Nutznießer der Robbenjagd seien ausschließlich Pelzhändler, die reiche Russen und Chinesen mit Robbenfellen versorgen, sagte Hornek, sowie einige NGOs, die mit Tierschutzkampagnen mehr Spenden einnehmen, als der Wert der Robbenprodukte ausmache.

Abgeordneter KECK (S) machte darüber hinaus darauf aufmerksam, dass beim alljährlichen Abschlachten von Robbenbabys Tierschutzgesetze gebrochen werden und merkte an, dass man auch bei der Gewinnung von Omega 3-Fettsäuren nicht auf Robben angewiesen sei, da ausreichend andere tierische sowie pflanzliche Ersatzprodukte zur Verfügung stehen.

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) sagte, die "Robbenjagd" habe nichts mit Jagd zu tun, da die Tiere vielfach bei lebendigem Leib gehäutet werden und einen qualvollen Tod sterben müssen - diese Vorgangsweise sei abzulehnen, weil es die Menschlichkeit gebiete, respektvoll mit anderen Lebewesen umzugehen. Außerdem gelte es, für die Erhaltung einer Art zu sorgen, die vom Klimawandel bedroht sei.

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) plädierte ebenfalls mit dem notwendigen Respekt vor der Schöpfung für den 5-Parteienantrag und ermahnte die Grünen, neben dem Schutz tierischen Lebens den Schutz menschlichen Lebens nicht zu vergessen - ungeachtet dessen, ob es sich um bereits geborenes oder noch ungeborenes Leben handle.

Abgeordneter SCHALLE (B) plädierte dafür, sich in der EU für ein Einfuhrverbot von Robbenprodukten einzusetzen, da Europa immer noch der größte Markt für Robbenprodukte darstelle. Dann wandte sich der Redner den großen Gefahren zu, die vom AKW Temelin ausgehen, wo häufige Störfälle zeigten, dass westliche und östliche Technologie in Reaktoren nicht kompatibel seien. Veit Schalle drängte vehement auf die Abschaltung dieses AKWs und warnte vor einem Supergau.

Auch Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) wandte sich gegen das brutale Abschlachten von Robbenbabys und plädierte für ein EU-weites Import- und Handelsverbot für Robbenprodukte. Es geht um die Erhaltung dieser Art, argumentierte die Abgeordnete.

Abgeordnete BAYR (S) sagte, man könne am Umgang mit schwächeren Wesen den Grad der Humanität einer Gesellschaft ermessen. In diesem Sinn sei sie über die in Rede stehende Initiative erfreut, so Bayr, die gleichzeitig weitere Schritte auf dem Gebiet des Schutzes der Natur sowie der Tier- und Pflanzenwelt einmahnte, dabei besonders auf die Situation in den Ozeanen hinweisend.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Fünfparteieneinigung, erläuterte Details zur gegenständlichen Thematik und trat überdies für eine gesamteuropäische Linie ein. Schließlich verwies er darauf, dass seine Partei sich stets für den Tierschutz stark gemacht habe.

Abgeordneter KAINZ (V) zeigte sich erfreut über den Fünfparteienantrag und erinnerte an die diesbezügliche Diskussion im Ausschuss. Der Redner setzte sich mit den Fakten auseinander und empfahl dem Hause, für die Vorlage zu votieren, nehme Österreich doch damit neuerlich eine Vorreiterrolle in Europa ein.

Ebenfalls für die Annahme der Initiative traten schließlich auch die Abgeordneten STEIER, PFEFFER, SCHOPF, STAUBER, MUCHITSCH und DOBNIGG (sämtlich S) ein. Die Argumente der Vorredner wurden dabei aufgegriffen und unterstrichen. Es gelte, ein deutliches Zeichen zu setzen.

Generell wurde von den sozialdemokratischen Mandataren festgehalten, dass die kommerzielle Robbenjagd widersinnig sei, weshalb kein vernünftige Grund vorhanden sei, Jahr für Jahr unzählige Robben barbarisch zu töten. Generelle Handelsverbote seien der beste Weg, dem Schlachten Einhalt zu gebieten.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Drei Anträge in Erster Lesung

Drei Anträge – zwei von der Fraktion der Grünen, einer von den Freiheitlichen – standen am Schluss der Tagesordnung der 20. Sitzung des Nationalrats.

Zunächst ging es bei einem Antrag der Grünen um das Thema bedingten Entlassung unter bestimmten Voraussetzungen. Abgeordnete Mag. STOISITS (G) wies darauf hin, dass dieser Antrag schon in der letzten Legislaturperiode eingebracht und diskutiert worden sei. Die nunmehrige Ministerin stehe diesem Ansinnen offenkundig aufgeschlossen gegenüber, was ihre Fraktion erfreut konstatiere. Die Rednerin begründete ihren Antrag dahingehend, dass die österreichischen Strafanstalten massiv überbelegt seien, weshalb man schon aus diesem Grund entsprechend reagieren müsse.

Nun starte ihre Fraktion eine neue Initiative zu einer bedingten Entlassung von Häftlingen, da man der Ansicht sei, es sei sinnvoller, die Möglichkeit von Auflagen zu besitzen, als gegenüber einem Häftling, der seine Strafe verbüßt habe, keinerlei Handhabe mehr zu haben. Dies sei ein wichtiges Thema, über das eine entsprechende Diskussion zu führen sei, auf welche sie sich schon freue.

Abgeordneter PENDL (S) vertrat die Ansicht, man müsse darüber nachdenken, welchen Effekt es auf Häftlinge habe, wenn dieser keinerlei Chance auf Besserung seiner Lage besitze. An dieser Stelle gebe es viel Anlass zu Diskussion, wobei er auch auf Initiativen der Bundesministerin und der Regierung hoffe. Schließlich müsse man auch an die öffentlich Bediensteten denken, die in den Anstalten unter den genannten schwierigen Bedingungen ihren Dienst verrichteten. In diesem Sinne freue er sich auf eine konstruktive Debatte im Justizausschuss.

Es sei richtig und wichtig, eine Diskussion über die Reform der bedingten Entlassungen zu führen, meinte Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V). Eine Ursache für die höheren Haftzahlen sah er darin, dass in der Vergangenheit mehr Fälle aufgeklärt wurden. Dies sei nicht nur ein Erfolg der Innenminister, sondern vor allem der heimischen Exekutive, die Tag und Nacht unterwegs sei, um den Tätern das Handwerk zu legen. Der Ansatz der Grünen, "Häfentüren auf"

könne nicht die allein seligmachende Antwort auf dieses Problem sein, gab Donnerbauer zu bedenken. Im Budget seien daher zusätzliche Mittel für 150 Wachebeamten im Jahr 2007 vorgesehen. Was die Weiterentwicklung der bedingten Entlassung angeht, so dürfe aus ÖVP-Sicht keine "Automatik" eingeführt werden.

Wenn gerade in Zeiten wie diesen Forderungen nach frühzeitiger Entlassung von Kriminellen auftauchen, dann greifen sich viele Bürger an den Kopf, meinte Abgeordneter STRACHE (F). Es gebe stark steigende Kriminalitätszahlen, unglaubliche Entwicklungen, zum Bespiel in Wien beim Straßenraub (+ 30 %) und bei den Wohnungseinbrüchen (450 Fälle am Tag) und immer mehr Überfälle auf Banken und Postfilialen. Es sei ein völlig falscher und unverantwortlicher Ansatz, wenn das Problem der steigenden Häftlingszahlen nun dadurch gelöst werden solle, die Kriminellen, die oft schon mehrmals vorbestraft seien, früher zu entlassen. Vielmehr sollte man danach trachten, ausreichende Hafträume und genügend Personal sicherzustellen, forderte Strache.

Kriminelle müssten damit rechnen, dass sie zu harten Haftstrafen verurteilt werden und dass sie diese in der Regel auch abzusitzen haben. Der "gelockerte Vollzug" mache Sinn, aber nur wenn er kontrolliert und innerhalb der Haftanstalt stattfindet. Schließlich wies Strache noch darauf hin, dass fast schon 50 % der Häftlinge Nicht-Österreicher sind. Er trete dafür ein, dass ausländische Kriminelle, die in Österreich verurteilt werden, in ihrem Heimatland die Strafe absitzen müssen. Generell kritisierte er, dass im Budget die falschen Schwerpunkte im Sicherheitsbereich gesetzt wurden. Seit dem Jahr 1997 gab es einen Rückgang bei der Exekutive um 3.000 Beamte, und nun soll – z.B. bei den Überstunden - noch weiter gespart werden, bemängelte er.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) war auch der Meinung, dass es bei den Haftanstalten, die zurzeit maßlos überfüllt sind, einen Veränderungsbedarf gibt. Man rechne damit, dass bis zum Jahr 2008 ein Häftlingsüberschuss in der Höhe von 2.500 (bei 8.650 Haftplätzen) zu verzeichnen ist. Wenn es aufgrund der sprunghaft gestiegenen Kriminalitätszahlen in den letzten drei Monaten in den Zellen zu eng geworden sei, dann müsse man mehr Hafträumlichkeiten schaffen, forderte Darmann für das BZÖ. Außerdem trat der Redner für eine Ausweitung der Planstellen für die Justizwachebeamten ein. Was die Forderungen der Grünen angeht, so lehnte Darmann die Einführung einer Automatik bei der bedingten Hafteinlassung ab. Die richterliche Einzelfallentscheidung sowie die Versuche mit den Fußfesseln sowie mit der gemeinnützigen Arbeit statt einer Ersatzfreiheitsstrafe sollten fortgeführt werden. Das BZÖ sei aber für eine menschenrechtskonforme Überarbeitung der Entlassung in Richtung der Möglichkeit, auch über nicht bedingt entlassbare Häftlinge diverse Kontrollmaßnahmen und Auflagen verhängen zu können.

Es sei niemanden verborgen geblieben, dass sich der österreichische Strafvollzug in einer Krise befindet, konstatierte Abgeordneter KÖFER (S). Ab 2001 kam es zu einer starken Zunahme bei den Häftlingszahlen, wofür seiner Meinung nach u.a. der Rückbau des Sozialstaates sowie die mangelnde Integration von Randgruppen verantwortlich seien. Führende Strafrechtsexperten an der Linzer Universität treten dafür ein, dass vorzeitige Haftentlassungen begründet sein sollen und hätten zudem festgestellt, dass vorzeitig entlassene Straftäter weniger häufig rückfällig werden. Es sei aber wohl unbestritten, dass bei Gewalt- und Sexualstraftätern andere Maßstäbe angewendet werden müssen.

Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) sprach die katastrophale Aufklärungsrate in Österreich an. Daran sei aber nicht die Exekutive schuld, denn sie wurde jahrelang ausgehungert und dezimiert. Es sei auch richtig, dass die österreichischen Gefängnisse derzeit stark überfüllt sind. Völlig falsch sei jedoch, dass dieses Problem dadurch gelöst werden soll, dass die Kriminellen einfach frei gelassen werden, wie dies von den Grünen gefordert werde. Dies würde nicht nur die Unabhängigkeit der Rechtssprechung untergraben, sondern auch dazu führen, dass "mehr Gauner frei herumlaufen". 

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

G-Antrag 151/A sieht ein Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz vor, durch das die Opfer homosexueller Strafgesetze amnestiert, rehabilitiert und entschädigt werden sollen. Die Diskriminierung von lesbischen Frauen und schwulen Männern sei ein Thema, das das Parlament schon seit vielen Jahren beschäftige, erklärte Abgeordnete Dr. LUNACEK (G). Bei dem vorliegenden Antrag gehe es um die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Männern, die menschenrechtswidrig in Gefängnissen gesessen sind oder – nachdem ihre sexuelle Orientierung bekannt wurde - ihren Job, den Führerschein oder die Gewerbeberechtigung verloren haben. Lunacek erinnerte daran, dass zwischen 1945 und 1971 ca. 15.000 homosexuelle Personen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Zu Beginn des Gesetzes stehe eine allgemeine Verurteilung jeder Form von Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegen homo- und bisexuelle Frauen und Männer, erläuterte Lunacek. Außerdem enthalte es einen Passus, in dem der Nationalrat bedauert, dass diese Menschen in der Vergangenheit schweren Verfolgungen ausgesetzt waren und auch heute noch mit Diskriminierungen konfrontiert seien. Was den Paragraph 209 betrifft, so gab sie zu bedenken, dass eine Tilgung allein die nachteiligen Rechtswirkungen und sämtlichen Urteilsfolgen nicht beseitige. Es sei daher eine tatsächliche Aufhebung der Urteile notwendig, argumentierte sie.

Die SPÖ unterstütze diese Initiative, erklärte Abgeordneter Dr. JAROLIM (S), wobei man sich überlegen müsse, wie damit am besten umgehen soll. Natürlich sei es inakzeptabel, dass Verurteilungen aufgrund eines Sonderstrafrechts, das menschenrechtswidrig ist, nach wie vor im Sinne einer Vorstrafe angerechnet werden. Er freue sich jedenfalls auch die Diskussion im Ausschuss.

Sie gehe davon aus, dass sich alle Fraktionen im Haus gegen jegliche Form von Diskriminierung von homo- und bisexuellen Menschen aussprechen, meinte Abgeordnete FUHRMANN (V). Den Antrag der Grünen halte die ÖVP in der Sache für richtig und unterstützenswert, allerdings lehne man den Vorschlag nach einer Generalamnestierung ab. Sie halte es für sinnvoller, auf Einzelprüfungsverfahren abzustellen.

Auch Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) zeigte sich äußerst skeptisch hinsichtlich einer "blanken Generalamnestie". Er warnte davor, aufgrund geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse eine "rückwärtsgewendete Korrektur" inklusive Entschädigungszahlungen ins Auge zu fassen. Strafrecht sei jeweils die aktuelle und auf demokratisch legitime Weise zustande gekommene Gesetzeslage. Anti-Diskriminierungsmaßnahmen seien zu begrüßen, der vorliegende Entwurf werde jedoch kaum die Zustimmung der Freiheitlichen finden, erklärte Fichtenbauer.

Er könne den ersten Satz voll und ganz persönlich unterschreiben, leitete Abgeordneter Mag. DARMANN (B) seine Wortmeldung ein. Den Entwurf als Ganzen lehne er jedoch ab, da dadurch z.B. auch Personen begünstigt würden, die die mangelnde Reife oder die Zwangslage einer Person unter 16 Jahren für sexuelle Handlungen ausgenützt hätten oder eine Person unter 18 Jahren für geschlechtliche Handlungen bezahlt haben (z.B. Kunden von Strichjungen).

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

Letzter Punkt der Tagesordnung war ein Antrag der Freiheitlichen. Abgeordneter Lutz WEINZINGER (F) erläuterte, im vorliegenden Antrag gehe es darum, Behinderten zu ermöglichen, Beiträge zu ihren Interessenverbänden im Rahmen von Sonderausgaben steuerlich abzusetzen. Wer behindert sei, habe unglaubliche Nachteile und könne daher nicht genug Hilfe bekommen, betonte er. Überdies wäre seiner Meinung nach angesichts der guten Konjunkturlage der Staatshaushalt durch diese Maßnahme in keiner Weise gefährdet.

Abgeordneter KRAINER (S) signalisierte die Unterstützung des Anliegens der FPÖ durch seine Fraktion. Man müsse sich aber überlegen, ob es nicht besser wäre, die Beiträge für Behindertenverbände im Rahmen von Werbungskosten geltend machen zu können, unterstrich er.

Abgeordneter Dr. SCHELLING (V) gab zu bedenken, dass Finanzminister Molterer täglich mit derartigen Forderungen konfrontiert werde. Er sprach sich dafür aus, darüber im Rahmen der für 2010 geplanten Steuerreform zu diskutieren. Generell machte Schelling darauf aufmerksam, dass Behinderte außergewöhnliche Belastungen ohnehin von der Steuer absetzen könnten.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) meinte in Richtung Abgeordnetem Weinzinger, "so billig werden Sie behinderte Menschen nicht kriegen". Ihrer Ansicht nach bringt der FPÖ-Vorschlag den Behinderten "gar nichts". Haidlmayr argumentierte, Behinderte würden in der Regel so wenig verdienen, dass sie gar keine Steuer zahlten, und selbst wenn, wäre der Vorteil bei üblichen Mitgliedsbeiträgen zwischen 12 € und 36 € verschwindend gering. Sie urgierte dem gegenüber höhere Steuer-Freibeträge und eine Anhebung der Negativsteuer für Behinderte.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) verwies darauf, dass es schon seit längerem eine Diskussion darüber gebe, ob Spendengelder an Behindertenorganisationen steuerlich absetzbar sein sollten. Das Problem bei dieser Frage sei, wo man die Grenzen ziehe, skizzierte er. Er zeigte sich aber zuversichtlich, dass hier unter dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein" eine Lösung gefunden werden könne.

Die Vorsitz führende Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK wies den Antrag 173/A dem Finanzausschuss zu.

Nach Schluss der Plenarberatungen trat der Rechnungshofausschuss zu einer Sitzung zusammen, um die Beratungen über mehrere Berichte des Rechnungshofes formal aufzunehmen und zugleich zu vertagen.

(Schluss)