Parlamentskorrespondenz Nr. 339 vom 08.05.2007

Vorlagen: Finanzen, EU

EU-Strukturfonds: Bund-Länder-Vereinbarung regelt Förderabwicklung

Die Regierung legt dem Nationalrat eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Strukturfonds der Europäischen Union in der Finanzperiode 2007 – 2013 zur Genehmigung vor. Diese Vereinbarung lehnt sich an eine ähnliche Vereinbarung für die Finanzperiode 2000 – 2006 an und regelt insbesondere Fragen der Zuständigkeit und der Koordination in Bezug auf die Abwicklung von Förderungen, die aus Mitteln der EU-Strukturfonds kofinanziert werden. Derartige Regelungen sind vorgeschrieben, wollen die EU-Mitgliedstaaten Strukturfondsmittel lukrieren. Die Form einer Bund-Länder-Vereinbarung wurde deshalb gewählt, da es keine klaren verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten für Regional- und Strukturpolitik in Österreich gibt und sachlich gesehen mehrere Ministerien sowie die Länder dafür zuständig sind. (74 d.B.)

Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland

Bei Geschäften zwischen Österreich und Neuseeland kommt es wegen der Überschneidung der nationalen Steuerrechte zu Doppelbesteuerungen bei Einkommen und Vermögen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sich an international anerkannten OECD-Grundsätzen orientiert, soll die Doppelbesteuerung vermeiden und wechselseitig Investitionstätigkeiten erleichtern (83 d.B.).

Anpassungen im Finanzstrafverfahren 

Am 1. Jänner 2008 wird die 2004 beschlossene neue Strafprozessordnung in Kraft treten. Diese Reform erfordert Anpassungen im gerichtlichen und im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren, vor allem bei den Verfahrensgrundsätzen und hinsichtlich der Rechtsstellung des Beschuldigten.

Ein Entwurf für eine Finanzstrafgesetz-Novelle schreibt den  Finanzstrafbehörden vor, künftig bei Ermittlungen die Strafprozessordnung anzuwenden. Anzeigepflichten werden durch das in der StPO vorgesehene Berichtswesen ersetzt. Aufgaben der Ratskammer und des Untersuchungsrichters werden vom Einzelrichter des Landesgerichts wahrgenommen. Die allgemeinen Bestimmungen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens werden um Grundsätze des gerichtlichen Strafverfahrens ergänzt. Die Rechte der Beschuldigten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren werden präziser umschrieben (81 d.B.).

Umsetzung der 5. Kraftfahrversicherungs-Richtlinie

Ein Entwurf für ein Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz und für ein Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 dient der Umsetzung der 5. Kraftfahrversicherungs-Richtlinie in Österreich (80 d.B.). In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird eine  Pauschalversicherungssumme für alle Personen- und Sachschäden von 6 Mill. € festgesetzt. Damit im Zusammenhang stehen die Anhebung von  Haftungshöchstbeträgen im Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen. Für Fahrzeuge, die weiterhin von der Versicherungspflicht ausgenommen bleiben (landwirtschaftliche Fahrzeuge, bestimmte Heeresfahrzeuge, selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Elektrofahrräder), übernimmt der Garantiefonds des Fachverbands der Versicherungen die Schadenshaftung.

Bei Fahrerflucht-Unfällen werden künftig unter bestimmten

Voraussetzungen auch Sachschäden ersetzt, die Selbstbeteiligung des Geschädigten für Sachschäden bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen entfällt. Auch die Stichprobenkontrollen bei der Einreise mit einem Fahrzeug aus einem EWR-Vertragsstaat zum Bestehens einer Haftpflichtversicherung fallen künftig weg. Die Schadensregulierung in anderen EWR-Vertragsstaaten kann von inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen ausgeübt werden. Bei der Verbringung eines Fahrzeuges von einem EWR-Vertragsstaat in einen anderen kann die Haftpflichtversicherung auch dann bei einem Versicherungsunternehmen im Bestimmungsstaat abgeschlossen werden, wenn dieses zum Betrieb im Ursprungsstaat sonst nicht berechtigt ist.

FPÖ will Staatskontenführung neu ausschreiben

Die F-Abgeordneten Weinzinger und Zanger verlangen in einem Entschließungsantrag die Neuausschreibung der Staatskontenführung. Anlass dafür sind die aktuellen Ereignisse rund um Auflösung der Konten kubanischer Staatsbürger bei der vom US-Fonds Cerberus übernommenen ehemaligen Gewerkschaftsbank "BAWAG-PSK". Die Kündigung der Konten sei menschenrechtswidrig, argumentieren die Antragsteller, weil es verboten ist, Menschen wegen ihrer Rasse oder Nation zu benachteiligen. Der Helms-Burton-Act, auf den sich die "BAWAG"-Eigentümer berufen, ist kein österreichisches Gesetz und hat somit keinerlei rechtliche Wirkung in Österreich, schreiben die F-Abgeordneten und warnen davor, dem BAWAG-PSK-Eigentümer Cerberus Einblick in wichtige Daten des Staates zu gewähren (190/A(E)).

FPÖ für Erhöhung des Kinder-Absetzbetrages

FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz beantragt die Anhebung des Kinderabsetzbetrages, weil dieser wegen der Steigerung der Verbraucherpreise (+16 % seit 1997)  unter die verfassungsrechtliche Mindestanforderung bei der steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltskosten von Kindern für die Familien gefallen sei. Die Bundesregierung soll dem Nationalrat daher ehest möglich eine Regierungsvorlage zuleiten, die den Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht, das dem diesbezüglichen VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 1997 nachkommt und Steuerfreiheit für zumindest die Hälfte des für den Unterhalt erforderlichen Einkommens schafft (200 A/E). (Schluss)