Parlamentskorrespondenz Nr. 342 vom 08.05.2007

Vorlagen: Familie

Jugendwohlfahrt: Meldepflichten werden ausgeweitet

Die Regierung schlägt dem Nationalrat eine Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes vor. Ziel ist ein besserer Informationsfluss zwischen einzelnen Behörden und Einrichtungen, damit Vernachlässigungen von Kindern und sonstige Gefährdungen des Kindeswohls im Sinne eines "Frühwarnsystems" möglichst schnell offenkundig werden. Demnach sollen in Hinkunft nicht nur Behörden und Organe der öffentlichen Aufsicht, sondern alle Einrichtungen, die Minderjährige betreuen bzw. unterrichten, verpflichtet sein, Beobachtungen und Anhaltspunkte für Kinder-Verwahrlosung der Jugendwohlfahrt zu melden, also etwa auch Schulen, Kindergärten und Horte. Gleichzeitig werden alle in der Jugendwohlfahrt tätigen Berufsgruppen von entsprechenden Meldepflichten umfasst. (87 d.B.)

(Schluss)