Parlamentskorrespondenz Nr. 373 vom 18.05.2007

Vorlagen: Justiz

Justizielle Zusammenarbeit wird erweitert

Durch eine Novellierung des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedsstaaten der EU soll diese Zusammenarbeit auf vermögensrechtliche Anordnungen und Geldsanktionen ausgeweitet werden (48 d.B.). Damit werden zwei Rahmenbeschlüsse des EU-Rates in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt. Dies bezieht sich nur auf Entscheidungen von Gerichten; Entscheidungen von Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten sollen von den Bezirksverwaltungsbehörden vollstreckt werden. Die Vollstreckung richtet sich in Österreich nach österreichischem Recht. Der Erlös fällt bis zu einer Höhe von 10.000 € dem Bund zu, ab 10.000 € wird der Erlös im Verhältnis 50:50 zwischen dem Entscheidungs- und dem Vollstreckungsstaat aufgeteilt. Budgetäre Auswirkungen werden von der Novelle nicht erwartet. (Schluss)