Parlamentskorrespondenz Nr. 382 vom 22.05.2007

Vorlagen: Soziales

SVÄG bringt Anpassungen im Sozialversicherungsrecht

Zahlreiche Anpassungen im Sozialversicherungsrecht bringt eine Regierungsvorlage(93 d.B.), die vor kurzem dem Nationalrat zugeleitet wurde. So soll unter anderem dem Antrag der Österreichischen Zahnärztekammer auf Einbeziehung ihrer Funktionäre in den Unfallversicherungsschutz nachgekommen werden. Weiters kommt es infolge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs zu einer Neuregelung der elektronischen Abrechung des Hauptverbands mit den Vertragspartnern, einer Erweiterung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Hinblick auf eine Influenzaepidemie, einer Anpassung der Regelungen betreffend die Fristen im Verfahren zur Aufnahme einer Arzneispezialität in den Erstattungskodex (Reaktion auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren), einer Klarstellung im Zusammenhang mit der Bemessung der Geldleistungen in der bäuerlichen Unfallversicherung, einer Neuregelung des Anfalls und Wegfalls einer Betriebsrente nach dem BSVG unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juni 2006, einer Relativierung des Gebotes der ausschließlichen Anwendung der gesamtsolidarischen Bemessungsgrundlage bei Bildung der Gesamtrente sowie zu einigen redaktionellen Anpassungen.

Außerdem soll sichergestellt werden, dass die einmal erworbene Angehörigeneigenschaft von mit dem Versicherten nicht verwandten Personen, die mit ihm seit mindestens zehn Monaten in Hausgemeinschaft leben und ihm seit dieser Zeit den Haushalt führen, jedenfalls auch dann bestehen bleibt, wenn die mitversicherte Person - aufgrund von Krankheit, Gebrechen oder Pflegebedürftigkeit - nicht mehr in der Lage sein sollte, sich der Haushaltsführung, der Kindererziehung oder der Pflege des/der Versicherten zu widmen.

Organisationsreform der Verwaltungsorgane der BUAK

Zentraler Gegenstand der Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes ist die Organisationsreform der Verwaltungsorgane der BUAK sowie der regionalen Verwaltungseinheiten. Bisher gab es für die Sachbereiche der Urlaubs- und Abfertigungsregelung je einen Ausschuss, einen Vorstand und einen Kontrollausschuss, und die Verwaltungsorgane tagten getrennt nach Sachbereichen. Der Entwurf bringt nun eine Zusammenlegung der jeweiligen Verwaltungsorgane. Es gibt nur mehr einen Vorstand, einen Ausschuss und einen Kontrollausschuss. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Erweiterung der Zugriffsmöglichkeit der BUAK auf die Daten der Krankenversicherungsträger vor. In Hinkunft wird eine direkte Abfrage sämtlicher Beschäftigungsverhältnisse eines Arbeitgebers möglich sein. Damit wird – heißt es in den Erläuterungen – die BUAK in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob Arbeitgeber Arbeitnehmer auch korrekt bei der BUAK gemeldet haben. Um eine volkswirtschaftlich nachteilige Erhöhung der Lohnnebenkosten im Baubereich zu vermeiden, soll im Rahmen des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes für eine Übergangszeit von drei Jahren an Stelle des bisherigen ergebnisabhängigen Beitrags ein Pauschalbeitrag von jeweils 2,5 Mill. € aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik geleistet werden. (52 d.B.) (Schluss)

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