Parlamentskorrespondenz Nr. 422 vom 31.05.2007

Vorlagen: Konsumentenschutz

Vernetzung des Hilfsangebots im Bereich Konsumentenschutz

Die BZÖ-Abgeordneten machen in einem Entschließungsantrag (124/A[E]) darauf aufmerksam, dass im Bereich des Konsumentenschutzes zahlreiche Organisationen tätig seien und die Situation für die Konsumenten derzeit sehr unübersichtlich sei. Jeder dieser Anbieter von Konsumentenschutzleistungen habe Spezifika bezüglich Tätigkeitsfeld, Stellung, (Un-)Abhängigkeit, Aufgabe, Aktionsmöglichkeit, Finanzierungsform, Fachwissen, Personalstärke etc. aufzuweisen. Rasch die Organisation zu finden, die bei einem bestimmten Anliegen am besten helfen kann, sei daher eine schwierige Aufgabe, argumentieren die BZÖ-Mandatare.

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird daher von ihnen ersucht, bis Ende 2007 eine niederschwellige zentrale Erstanlaufstelle (persönliche Vorsprachemöglichkeit, einfache Telefonnummer zum Ortstarif, zentrale Internet-Adresse als Informations-Plattform) einzurichten und auch entsprechend wirksam publik zu machen. Durch eine Vernetzung des Beratungs- und Hilfsangebots aller Konsumentenschutzeinrichtungen in Österreich soll dadurch eine optimale Beratung und Hilfe sichergestellt werden. Dies trage zudem zu einer Spezialisierung der Konsumentenschutzeinrichtungen ebenso bei wie zu einer gleichwertigen Betreuung aller Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von individuellen Merkmalen wie Mitgliedschaften, Wohnort, Beruf etc.

Bruttoauszeichnungspflicht für Flugticket-Angebote in der EU

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP weisen die Mandatare darauf hin, dass in Österreich für in- und ausländische Luftverkehrsunternehmen, die in Österreich Werbung für ihre Flugreisen machen, bereits die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung besteht. Auf EU-Ebene gebe es jedoch weiterhin Regelungsbedarf. Werbepraktiken für Billigflüge, bei denen Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge und sonstige Nebenkosten nicht angegeben werden, müssen gestoppt werden. Die Abgeordneten Johann Maier (S) und Johann Rädler (V) begrüßen es, dass die zuständigen Bundesminister bereits auf Kommissionsebene für eine EU-weite Regelung eingetreten sind. Sie werden ersucht, sich weiterhin dafür einzusetzen, eine klare europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen zu unterstützen. (154/A[E])

Freiwillige Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Standby

Die EU-Kommission schätzt, dass allein 10% des Elektrizitätsverbrauchs in Haushalten auf Standby-Verluste zurückgehen. Berechnungen der AK zufolge verursacht der Standby-Betrieb von Elektrogeräten pro österreichischem Haushalt im Schnitt Jahreskosten von rund 50 €; je nach Größe und Geräteausstattung des Haushalts können sich die Jahresstromkosten für den Standby-Betrieb von Elektrogeräten bis auf 150 € summieren, heißt es in einem S-V-Entschließungsantrag (158/A[E]).

Eine Kennzeichnung des Stromverbrauchs von Elektrogeräten auf den Preisschildern, die sowohl Stromverbrauch im Betrieb als auch im Standby beinhaltet, könnte für die Konsumenten und Konsumentinnen in Österreich eine gute Orientierungshilfe darstellen, um sich für ein energiesparendes Gerät entscheiden zu können.

Die Abgeordneten von SPÖ und ÖPV ersuchen die zuständigen Bundesminister, bis Ende 2007 Vereinbarungen zur freiwilligen Kennzeichnung von Elektrogeräten zu ermöglichen, die ergänzend zur bestehenden Energie-Kennzeichnung (Energielabel mit Angaben über den Energieverbrauch der Elektrohaushaltsgroßgeräte) Angaben zum Stromverbrauch im Betrieb und im Standby ausweisen. Diese Kennzeichnung der Energieverbrauchsdaten sollte sich auf alle Gerätetypen – also z.B. auch auf Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik – erstrecken. Die Preis-Kennzeichnung von Mobiltelefonen sollte auch den SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) beinhalten. Außerdem sollte eine breit angelegte Informations- und Motivationskampagne zur Reduzierung von Standby-Verlusten bei Elektrogeräten gestartet werden, um die Konsumenten und Konsumentinnen, aber auch die für die Beschaffung Verantwortlichen in Unternehmen und Behörden zu sensibilisieren, beim Kauf von Elektrogeräten wesentlich stärker als bislang auf energiesparende Geräte zu achten.

Grüner Antrag betreffend Grenzwert für Uran bei Mineralwassern

Für eine Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes tritt die G-Abgeordnete Bettina Hradecsni  ein (209/A). Im besonderen geht es bei ihrer Initiative darum, dass natürliches Mineralwasser mit dem deutlich lesbaren und in unmittelbarer Nähe der Sachbezeichnung angebrachten Hinweis versehen wird: "Enthält mehr als 0,002mg/l Uran: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet".

Was diesen Stoff gefährlich mache, sei nicht seine Strahlung, sondern, dass er als giftiges Schwermetall die Nieren, aber auch Lunge, Leber und Knochenmark schädigen könne, erläutert die G-Mandatarin. Unklar sei auch, ob Kinder unter einem Jahr Uran nicht stärker resorbieren als Erwachsene. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung forderte deshalb bereits vor einem Jahr, dass Mineralwasser, das mit dem Zusatz "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" versehen ist, kein Uran enthalten sollte. Da das Wissen darüber fehlt, wie das Schwermetall im kindlichen Körper verstoffwechselt wird, wurde eine vorläufig tolerierbare Maximalkonzentration von 2 Mikrogramm Uran pro Liter Wasser festgelegt. Der VKI hat nun 11 Mineralwasser getestet, die den Vermerk "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" tragen. Das Erschreckende war, dass alle getesteten Mineralwasser, die in Österreich Marktbedeutung haben, zum Teil weit über dem deutschen Grenzwert lagen.

BZÖ-Antrag zur Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird von den BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Ursula Haubner ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Verein für Konsumenteninformation bis Ende 2007 zu einer unabhängigen zentralen Interessenvertretung der Verbraucher umgestaltet wird, deren Finanzierung durch einen gesetzlich geregelten Bundeszuschuss oder durch ein ausreichendes Stiftungskapital der bisherigen Vereinsmitglieder sichergestellt wird.

Die Finanzierung des VKI sei derzeit nämlich dadurch gekennzeichnet, dass die ursprünglich gleich hohen Finanzierungsanteile der Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer Österreichs, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskammern) vom Bund nahezu verdoppelt wurden. Der Anteil des Bundes ist mittlerweile von weniger als der Hälfte auf 66 % gestiegen, der Anteil der BAK ist von einem Maximalstand von 25 % auf 17 % gesunken (wenn man unterstellt, dass die Übernahme des Beitrags des ÖGB nur für das Jahr 2007 schlagend wird). Der Anteil der WKÖ ist über die Jahre von 12 % auf 10 % gesunken, der von ÖGB und LWK weggefallen. Dennoch bestimmen die Sozialpartner im VKI laufend mit und beeinträchtigen den VKI auch in seiner Tätigkeit durch vielfach geforderte Rücksichtnahmen auf die Eigeninteressen der Interessenvertretungen. (210/A[E]) (Schluss)