Parlamentskorrespondenz Nr. 440 vom 05.06.2007

Sportförderung: Einstimmig für Fortsetzung eines erfolgreichen Wegs

Nationalrat auch einmütig im Kampf gegen Doping im Sport

Wien (PK) – Einhellig zeigte sich der Nationalrat bezüglich einer Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes, ebenso einstimmig wurden Bestimmungen gegen Doping verabschiedet.

Abgeordnete SCHASCHING (S) sprach von einem guten Tag für den österreichischen Sport, zumal der Nationalrat das Anti-Dopinggesetz beschließe und die Weichen für die Einrichtung einer Anti-Dopingagentur stelle. Es gehe um gesunde Bewegung, wobei Schasching einräumte, dass der Spitzensport an sich oft ungesund, aber notwendig für die nationale Identifikation und als Vorbild für den Breitensport sei. Mit der Änderung des Sportförderungsgesetzes sollen mehr Mittel für flächendeckende Initiativen für den Sport im Schul- und Vorschulalter zur Verfügung gestellt werden. Dabei sei es wichtig, die Kooperation zwischen den Sportvereinen mit den Bildungsinstitutionen zu fördern.

Abgeordneter HAUBNER (V) erinnerte an die erfolgreiche Entwicklung der Sportförderung während der letzten Jahre und unterstrich die Notwendigkeit, Schul- und Vorschulkinder stärker als bisher "in Bewegung zu bringen". "Wir müssen auch jene 60 % der Österreicher, die noch keinen Sport betreiben, für aktiven Sport begeistern", sagte Haubner. Von den diesbezüglichen Initiativen profitieren alle, Schüler, Lehrer und Vereine, zeigte sich Haubner überzeugt. Ein von Haubner eingebrachter Abänderungsantrag enthielt die Erhöhung des Mittelanteils für innovative Sportförderungsprojekte von 3 % auf 6 % sowie die Widmung von 1 % der Einnahmen für die unabhängige Dopingkontrolleinrichtung.

Abgeordneter BROSZ (G) kündigte die vorbehaltlose Zustimmung seiner Fraktion an, forderte aber mehr Transparenz über den Einsatz der Mittel und stellte die Vorlage eines Rechenschaftsberichts an den Nationalrat zur Diskussion.

Abgeordneter KICKL (F) schloss sich dem Chor der zustimmenden Wortmeldungen an und begrüßte es vor allem, dass es nun zu einer Herauslösung der Anti-Dopingbestimmungen aus dem Bundessportförderungsgesetz gekommen sei. Wichtig war dem Redner auch die Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen, in der er einen wesentlichen Aspekt der Gesundheitsvorsorge sah.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) interpretierte das Gesetz als weiteren Schritt in Richtung genereller Ächtung des Dopings und warnte überdies beim Thema Übergewicht und Bewegungsförderung vor einer Verbotsdiskussion, wobei er "Fettsteuern" eine klare Absage erteilte.

Bundeskanzler Dr. GUSENBAUER verwies auf die entscheidende Bedeutung des Sports für die Gesellschaft, meinte aber, es gehe beim Sport nicht nur um die Spitzenleistungen, sondern auch um gesundheitspolitische Aspekte wie etwa die Bewegungsförderung bei den Kindern. In Sachen Anti-Doping wiederum ortete der Kanzler absoluten Handlungsbedarf und begrüßte mit Nachdruck das neue Anti-Doping-Gesetz als unabdingbar für die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit des Sports. Gedopte Sportler seien aber keine Verbrecher, deshalb komme es auch nicht zur Anwendung des Strafrechts, stellte Gusenbauer klar, der zudem auch die Verantwortung der Ärzte und der Funktionäre ansprach. Doping müsse aber geächtet werden, da es moralisch und ethisch verwerflich sei und den Wettkampfsport insgesamt in Frage stelle.

Hinsichtlich der Bewerbung von Salzburg für die Winterspiele bemerkte Gusenbauer, wir sollten unser Licht nicht unter den Scheffel stellen, die Chancen auf den Zuschlag seien internationalen Medienberichten zufolge nach wie vor intakt und sollten gemeinsam wahrgenommen werden. Das IOC werde auch beeindruckt davon sein, dass Österreich im Bereich Anti-Doping die richtigen Maßnahmen gesetzt habe.

Staatssekretär Dr. LOPATKA erwartete sich von den nunmehr 3,6 Mill. € wesentliche Impulse für Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen und sprach von einem Qualitätssprung. Er sah vor allem Schulen mit Nachmittagsbetreuung aufgefordert, die Einheit Bewegung und Sport in ihr Programm einzubauen. Hinsichtlich der Verwendung der Sportförderungsmittel plädierte er für größtmögliche Transparenz bei Wahrung der Autonomie der Verbände.

Abgeordneter STEIER (S) verwies auf die durch Bewegungsmangel bei Kindern herbeigeführten negativen gesundheitlichen Folgen wie Übergewicht und unterstütze aus diesem Gesichtspunkt die Umschichtung der Mittel für bewegungsfördernde Maßnahmen.

Abgeordnete STADLER (V) trat für eine engere Kooperation zwischen den Schulen und den Vereinen ein und sprach sich für zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Nachmittagsbetreuung an den Schulen aus.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) rief dazu auf, das Geld stärker für den Frauensport einzusetzen und brach eine Lanze für den Frauenfußball. Handlungsbedarf sah Lunacek auch beim Gender-Mainstreaming in den Vereinen und gab zu bedenken, von 65 Machtpositionen im österreichischen Sport seien 62 mit Männern besetzt.

Abgeordneter KECK (S) sprach als Obmann des SK VÖEST über die finanziellen Herausforderungen der Vereine und wertete die heutige Mittelumschichtung auch als Beitrag zur Attraktivierung des Vereinssports.   

Abgeordneter PRAßL (V) dankte als Abgeordneter aus dem ländlichen Raum den Bürgermeistern für deren Engagement bei der Errichtung von Sportstätten.

Bei der Abstimmung wurde der Entwurf in der Fassung des Fünf-Parteien-Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

Anti-Doping- Bundesgesetz, Internationales Übereinkommen gegen Doping

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) äußerte zunächst seine Zufriedenheit darüber, dass die Materie letztlich in einen Allparteien-Antrag münden konnte, und sah dies auch als Signal an das IOC. Die österreichische Haltung gehe von dem Grundsatz aus, nicht den Sportler zu kriminalisieren, sondern das Umfeld unter Strafe zu stellen, erläuterte Wittmann, wobei er meinte, damit liege man im internationalen Trend. Wichtig war für den Redner, dass auch bei dieser Variante das gesamte Instrumentarium des Strafrechts zur Verfügung steht. In Summe habe man ein effizientes, modernes Mittel im Kampf gegen Doping gefunden, war Wittmann überzeugt.

Abgeordneter HAUBNER (V) erinnerte an die Bewerbung Salzburgs für die Winterspiele 2014 und sprach im Zusammenhang mit dem Anti-Doping-Gesetz ebenfalls von einem Signal an das IOC, dass Österreich den Kampf gegen Doping ernst nimmt.

Abgeordneter BROSZ (G) ließ österreichische Dopingfälle der letzten Zeit Revue passieren und meinte, es sei hoch an der Zeit, dass nun endlich durch dieses Gesetz Klarheit geschaffen werde. Kein Verständnis äußerte Brosz für das "Augenzwinkern", das seiner Meinung nach in Sachen Doping immer wieder geübt wurde. Brosz setzte sich sodann mit der Frage auseinander, welche Rolle das Strafrecht hierbei spielen könne. Er selbst sei in dieser Hinsicht skeptisch, eine entsprechende Sperre sollte ausreichend sein.

Abgeordneter KICKL (F) erklärte, er würde sich wünschen, dass die Grünen auch in anderen Bereichen mit derartiger Verve gegen illegale Substanzen eintreten. Generell brauche es internationale Standards, die Dopingregeln müssten im Interesse der Sportler selbst so gut sein wie die gezeigten Leistungen.

Allerdings müsse vermieden werden, dass man über das Ziel hinausschieße. Es gebe auch international noch genug zu tun, erinnerte der Redner. Das Modell der Sippenhaftung, wo man mit völlig überzogenen Maßnahmen agiere, gehe jedenfalls weit über jedes Maß hinaus und könne nicht der Weg sein. Viel mehr gelte es, mit Maß und Ziel vorzugehen. Man müsse gegen die "schwarzen Schafe" vorgehen, aber auch den Finger in die Wunden anderer Länder legen.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) meinte, es gehe um die Ethik im Sport, um sauberen Sport und saubere Leistungen, und daher freue es ihn, dass es zu einer einstimmigen Verabschiedung kommen werde. Man müsse dafür sorgen, dass die Athleten, wo immer sie ihren Sport ausübten, auch mit einheitlichen Regeln konfrontiert seien. Dies sei eine Aufgabe der Politik, sagte der Redner, der für eine internationale Harmonisierung der entsprechenden Bestimmungen eintrat. In diesem Sinne brachte der Redner auch einen Entschließungsantrag ein. Die Vorlage selbst sei jedenfalls ein richtiger Schritt, resümierte der Redner.

Staatssekretär Mag. LOPATKA bedankte sich bei allen Fraktionen, dass man gemeinsam an diesem Gesetz gearbeitet habe. Doping schade dem Athleten, den Verbänden und der Öffentlichkeit, und in dieser Reihenfolge seien die Benannten auch gefordert. Mit diesem Gesetz habe man einen Quantensprung geschafft. Es gebe jetzt klare Richtlinien, man werde auch drei entsprechende Kommissionen einrichten, die sicherstellen sollen, dass die Antidopingbewegung weit stärker bemerkbar wird als dies bisher der Fall war, so der Staatssekretär, der zudem darauf verwies, dass man auch keine Schlupflöcher offen lassen werde. Hier sei wirklich ein gutes Resultat erzielt worden, das man auch gemeinsam nach außen vertreten sollte.

Abgeordneter KRIST (S) hielt es für angebracht, namens der Politik ein Signal gegen Doping setzen und zeigte sich sehr zufrieden mit dem breiten Konsens zu den Themen Dopingprävention und Dopingkontrolle sowie über die neuen Pflichten der Sportorganisationen und der Sportler selbst. Im Mittelpunkt stehe die Fairness im Sport und die Gesundheit der Sportler. Das Anti-Doping-Bundesgesetz diene diesen Zielen, zeigte sich Krist überzeugt. Zum Schluss wandte sich der Redner gegen mediale Kampagnen gegen die aus seiner Sicht hervorragende Olympiabewerbung Salzburgs.

Abgeordneter Dr. EDER (V) bekannte sich dazu, für den Kampf gegen das Doping im Sport mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Doping sei Betrug am Zuschauer und - aus der Sicht des Athleten - Betrug an sich selbst. Der Sportarzt warnte vor den gesundheitlichen Gefahren des Dopings und bezeichnete das Anti-Doping-Gesetz aus medizinischer Sicht als gelungen.

Abgeordneter ZANGER (F) unterstrich das Prinzip der Fairness im Sport, wo gleiche Rahmen- und Ausgangsbedingungen für alle wichtig seien. Hinsichtlich der jüngsten IOC-Beschlüsse sprach Zanger von dreizehn "Bauernopfern", zumal die Schuld der Betroffenen nicht erwiesen wurde. Er habe den Eindruck, hinter den Machenschaften und Razzien in Turin hätten Machtinteressen gestanden. Österreich sollte sich die Vorgangsweise des IOC nicht gefallen lassen. Doping sei nicht zu akzeptieren - dies habe aber für alle Verbände zu gelten. Überdies forderte Zanger Solidarität mit Beschuldigten, denen keine Schuld nachgewiesen werden konnte.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) machte darauf aufmerksam, dass auch der Besitz verbotener Substanzen und Gerätschaften Sanktionen nach sich ziehe und riet dazu, "nicht über unsere Opferrolle diskutieren, sondern über die Täterrolle einzelner Funktionäre im ÖSV". Über die Probleme im Spitzensport hinaus wies Maier auf Dopingprobleme im Breiten- und Amateursport hin und brachte einen Abänderungsantrag ein, mit dem klargestellt werden soll, dass in allen Bundesdienststellen, auch beim Bundesheer, Dopingkontrollen durchgeführt werden können. Dazu kommt die Einrichtung einer Anti-Doping-Agentur und ein jährlicher Bericht an den Nationalrat. Neue Wege werden auch bei den Sanktionen beschritten: Nicht mehr die Verbände, sondern eine unabhängige Kommission wird über Sanktionen entscheiden. "Wir wollen einen sauberen Sport", schloss Maier. 

Abgeordneter ZWEYTICK (V) zeigte sich froh über die heute gesetzten Schritte, die dafür sorgen sollen, dass Sport Sport bleibt und Doping erfolgreich bekämpft werden könne. Zweytick dachte an den Weinskandal vor mehr als zwanzig Jahren und an das damals beschlossene Weingesetz, das den Aufschwung der österreichischen Weinwirtschaft eingeleitet habe. Schwarze Schafe seien zu bestrafen, es sei aber unzulässig, eine ganze Nation zu verurteilen, lautete der Appell Zweyticks an die Medien.

Abgeordneter FAZEKAS (S) sprach von historischen Schritten für die Entwicklung des österreichischen Sports. Die Politik könne nicht tatenlos zusehen, wenn dem Sport, den AthletInnen und einer ganzen Sportnation geschadet werde. Ursache des Dopings sei letztlich der enorme Leistungsdruck, der auf den SportlerInnen laste. Es sei daher wichtig, den Sportlern eine Ausbildung und berufliche Existenz nach ihrer aktiven Sportkarriere zu sichern. Denn immer noch gebe es Sportler, die nach ihrer Karriere nicht abgesichert seien. Das vorliegende Gesetz kriminalisiere nicht Sportler, sondern sehe Maßnahmen gegen Personen vor, die verbotene Substanzen verabreichen und zum Doping animieren.

Bei der Abstimmung wurde das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 in der Fassung des Fünf-Parteien-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Der B-Entschließungsantrag fand keine ausreichende Mehrheit und wurde abgelehnt.

Das Übereinkommen gegen Doping im Sport wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss Sport/Forts. NR)