Parlamentskorrespondenz Nr. 448 vom 06.06.2007

Hausbetreuungsgesetz im Nationalrat beschlossen

Bislang keine Einigung über Förderung selbständiger Pflegetätigkeit

Wien (PK) - Die nächsten Tagesordnungspunkte betrafen das Hausbetreuungsgesetz, die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes, den G-Antrag 110/A(E) betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes und den B-Antrag 139/A(E) zur fehlenden nachhaltigen Lösung der Pflegevorsorge.

Abgeordnete MANDAK (G) setzte sich mit dem Hausbetreuungsgesetz auseinander und meinte, dieser Entwurf sei nicht tauglich, die diesbezüglichen Probleme adäquat zu lösen. Und dies sei umso bedauerlicher, als die Betroffenen dringend eine verbindliche Regelung bräuchten. Konkret sollte sofort die Amnestieregelung bis zum Jahresende ausgeweitet werden, damit die Betroffenen mehr Zeit hätten, sich entsprechend zu orientieren und für sich selbst zu einem brauchbaren Weg zu kommen – in diesem Sinne brachte die Rednerin auch einen eigenen Entschließungsantrag ein. Man könne davon ausgehen, dass rund 19.000 Personen derzeit im Regen stehen würden, wenn die geplante Regelung in ihrer derzeitigen Form komme, und einem solchen Gesetz könnten die Grünen nicht zustimmen.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) warf der Vorrednerin vor, die Betroffenen zu verunsichern. Man habe es mit einer Vielzahl an Problemen zu tun, auf welche man mit einem Maßnahmen-Mix reagiere, um allen Betroffenen eine bestmögliche Lösung anzubieten. Man habe das Problem analysiert und ein tragfähiges Modell erarbeitet, das wichtige Maßnahmen bringe und effizient sei. Dieses Modell müsse nun aber auch auf breiter Basis mitgetragen werden, appellierte die Rednerin an die Abgeordneten der ÖVP. Sie dankte den Beratern und den Beamten für ihre Arbeit und regte an, nun die nächsten Schritte zu überlegen, um das Problem dauerhaft einer guten Lösung zuzuführen, und hier seien Bund und Länder gleichermaßen in der Ziehung.

Abgeordneter HOFER (F) stellte fest, dass die ÖVP ihre Wahlversprechen gehalten habe. Was sich die Wähler der ÖVP von ihrer Partei erwartet hätten, das werde nun auch tatsächlich umgesetzt. Die SPÖ hingegen falle nun schon zum wiederholten Mal um, sie halte ihre Wahlversprechen nicht ein, wie sich auch an der gegenständlichen Materie ablesen lasse. Die Vorlage gewährleiste die umfassende Betreuung eben nicht, zudem fehle eine entsprechende Qualitätssicherung, und auch die Finanzierung sei keinesfalls gesichert, zumal die Einigung mit den Ländern ausstehe. Warum werde dieser Entwurf dann in dieser Form zur Abstimmung gestellt? Das Pflegegeld müsste überdies endlich valorisiert werden, meinte Hofer, der einen entsprechenden Entschließungsantrag einbrachte. Generell brauche es eine gerechte Lösung, in der alle gleich behandelt werden, schloss Hofer.

Abgeordnete RIENER (V) verwies auf das Pflegemodell, das Vizekanzler Molterer in die Diskussion eingebracht habe. Dieses sei richtungweisend und beinhalte die nötigen Antworten auf die offenen Fragen auf diesem Sektor. Im Sinne einer leistbaren Pflege und Betreuung zeigte sich die Rednerin zufrieden mit der erzielten Einigung im Ministerrat, wobei sie besonders auf die Ausweitung der Amnestieregelung hinwies, die für die Betroffenen eine entscheidende Bedeutung habe. Für die ÖVP stünden die Menschen und ihre Anliegen im Mittelpunkt, und davon lasse sich ihre Partei auch leiten.

Abgeordnete HAUBNER (B) meinte, nach vielversprechenden Vorarbeiten aus der letzten Gesetzgebungsperiode war es allen offensichtlich, dass es dringend eine umfassende und verbindliche Lösung für die Pflege brauche. Doch müsse man leider feststellen, dass die neue Regierung an dieser Stelle gescheitert sei. Viele Fragen seien nach wie vor offen, unterschiedliche Signale sorgten für Verunsicherung, die Lage sei für die Betroffenen unerträglich. Zu Recht erwartete man von der Politik, dass sie Abhilfe schaffe, doch dieser Entwurf sei dazu nicht geeignet. Die Rednerin plädierte für eine Anhebung des Pflegegeldes und brachte einen Abänderungsantrag ein, wonach die künftige Regelung bereits ab Pflegestufe 3 gelten solle. Mit einer Beschlussfassung dieser Vorlage würde man nur die Katze im Sack kaufen, ein Gesamtkonzept sei nicht zu erkennen, ihre Fraktion könne diesem Entwurf daher nicht zustimmen.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN interpretierte das vorliegende Pflegepaket als ersten Schritt, "nicht mehr, aber auch nicht weniger". Einen zweiten Schritt hielt Bartenstein nach den Beratungen im heutigen Ministerrat ab dem 4. Juli für möglich. Kritik übte er an den Intentionen des Sozialministeriums, nur unselbständige Betreuungspersonen in das Fördermodell aufzunehmen, und sprach von einer Diskriminierung der selbständigen Pfleger. Irritiert zeigte sich der Minister aber auch über die Weigerung der Länder, Mittel zur Verfügung zu stellen. Nun werde aber wieder zur Sachpolitik zurückgekehrt, die es erlaube, über eine Verlängerung der Amnestie, eine Einbeziehung der Selbständigen und eine Ausgangsbasis der Pflegestufe 3 als Kriterium zu verhandeln. Mit Nachdruck betonte Bartenstein abermals die Notwendigkeit der Einbindung der Länder, wobei er meinte, eine diesbezügliche Kofinanzierung sollte nicht erst ab 2008 stattfinden.

Pflege und Betreuung daheim im Familienverband müsse zu denselben Bedingungen möglich sein wie Pflege und Betreuung im Heim, steckte der Minister seine langfristige Perspektive ab.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) schob die Verantwortung für die Pflegemisere Bartenstein zu, dem sie vorwarf, viel zu lange tatenlos zugeschaut zu haben und jetzt Buchinger "anzupatzen". Der Sozialminister habe vielmehr an einer langfristigen Lösung gearbeitet, die auf die Bedürfnisse der Betroffen Bedacht nimmt, stand für die Rednerin fest. An Bartenstein appellierte sie, auf die Länder einzuwirken, um eine Kofinanzierung zu ermöglichen. Im Übrigen meinte die Rednerin, man sollte in der Debatte endlich vom Parteihickhack wegkommen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erwiderte auf Bartenstein, auch eine Einbeziehung der Pflegestufen 3 und 4 würde den Betroffenen nicht helfen, eine Anstellung von selbständigen oder unselbständigen Pflegepersonen sei angesichts der finanziellen Belastung nicht möglich. Das von den Regierungsparteien vorgelegte Modell reiche nicht aus, man brauche mehr, meinte Öllinger. In einem Abänderungsantrag forderte der Redner, auf die Pflegestufe 3 abzustellen, war sich aber, wie er sagte, klar darüber, dass dies noch nicht die Lösung sei.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) forderte mehr Bewegung von den Ländern, um eine Gleichstellung von Hausbetreuung und Heimbetreuung zu verwirklichen. Die Verlängerung der Amnestie bezeichnete der Redner als Gebot der Stunde, herrsche doch unter den Betroffenen eine große Verunsicherung. Wichtig waren für Huainigg auch die Förderung schon ab Pflegestufe 3 und die Einbeziehung von selbständigen Pflegepersonen.

Abgeordneter NEUBAUER (F) sprach von einem beschämenden Spektakel der Koalition und bemerkte, die Bevölkerung habe es satt, sich diese Polemik weiter anhören zu müssen. Die Betroffenen wüssten nach wie vor nicht, ob sie nun legalisiert sind oder ob sie wieder in die Illegalität getrieben werden. Die Finanzierung sei ebenfalls nicht gesichert, es wären 300 Mill. € nötig, rechnete der Redner vor. Neubauer zog aus den Zwistigkeiten zwischen Bartenstein und Buchinger im Übrigen den Schluss, dass Arbeit- und Sozialressort nicht hätten getrennt werden sollen.

Abgeordnete RUDAS (S) äußerte Befremden über die Kritik der ÖVP und meinte, der Volkspartei gehe es nur darum, einen populären, authentischen Minister anzugreifen, der Wahlkampf sei aber längst vorbei.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) drängte auf eine Lösung für den großen Bereich jener Pflegebedürftigen unterhalb der Pflegestufe 5, die zu Hause und in der Nachbarschaft betreut werden. Die Einbeziehung der selbständigen Betreuung begrüßte Dolinschek mit Nachdruck, wobei er argumentierte, die Hilfsorganisationen würden aufgrund ihres Verwaltungsapparates die Pflege bloß verteuern.

Bundesminister Dr. BUCHINGER meinte, auf die große Herausforderung der Pflege und Betreuung könne nur mit einer breiten Palette von Lösungsansätzen reagiert werden. Ein Mosaikstein sei die heute beschlossene Regelung der 24-Stunden-Betreuung, für die es bisher noch kein legales Modell gegeben hatte. Buchinger zeigte sich überzeugt, dass es möglich sein werde, nunmehr den 5 000 bis 20 000 Familien, die illegale Pflegepersonen anstellen, ein legales Angebot zu machen.

Zur Kritik, das Fördermodell stelle auf die Pflegestufe 5 ab, betonte der Minister, dies sei das Ergebnis der Arbeitsgruppe, der Vertreter des Finanzministeriums hätte gar erst auf die Pflegestufe 6 abstellen wollen. Weiters verteidigte Buchinger seine Haltung zur Förderung der unselbständigen Pflegetätigkeit und gab zu bedenken, diese Form der Pflege sei teurer als die selbständige Pflege und sollte deshalb gefördert werden. Eine Einigung über die Förderung selbständiger Pflegetätigkeit gebe es nicht, stellte der Minister klar, zeigte sich aber gesprächsbereit. Insgesamt bemerkte Buchinger, die Debatte der letzten Tage sei kein Ruhmesblatt gewesen, es sei nun an der Zeit, wieder zu den Gemeinsamkeiten zurückzukehren.   

Abgeordnete GRANDER (V) bekräftigte zwar ihre ideelle Unterstützung der Vorschläge von Abgeordneter Haubner, meinte aber, dass sie nicht zustimmen könne, weil die Finanzierung durch die Länder nicht geklärt sei. Die vorliegenden Finanzierungsmodelle werfen für Grander mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Sie kritisierte auch, dass nur die unselbständigen Pflege gefördert wird, nicht jedoch die selbständige. Die Pflege daheim müsse genauso unterstützt werden wie jene im Heim, legte Grander ihren Standpunkt dar. Sie verlangte ganzheitliche Ansätze und keine punktuellen und trat daher für eine Verlängerung der Amnestie ein.

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) zeigte sich "fassungslos" über die Auswirkungen des vorliegenden Hausbetreuungsgesetzes. Dieses bedeute, dass in erster Linie Frauen innerhalb von 14 Tagen 128 Stunden arbeiten müssen, wobei nur drei Stunden Ruhezeit täglich zugestanden werden. Was darüber hinausgeht, gelte als Bereitschaftsdienst. Dies alles zu einem Mindestlohn von 600 € anzubieten, sei "anmaßend, menschenverachtend und sittenwidrig". Damit werde die Ausbeutung legalisiert, stellte Schatz aus ihrer Sicht fest und brachte daher einen Antrag ein, den Gesetzentwurf an den Ausschuss rückzuverweisen.

Abgeordneter SIEBER (V) räumte zwar ein, dass die beiden vorliegenden Gesetze nicht der Weisheit letzter Schluss seien. Sie stellten aber eine gute Grundlage dar, auf der man aufbauen könne. Abschließend betonte er, dass es Aufgabe des Sozialministers sei, die Finanzierung sicherzustellen.

Abgeordneter Dr. EDER (V) wies darauf hin, dass 80 % der gepflegten Personen zu Hause betreut werden. Jene mit der höchsten Pflegestufe seien aber in Heimen untergebracht, da zu Hause eine 24-Stunden-Pflege nicht machbar und leistbar sei. Es gebe daher einen arbeitsrechtlichen Notstand im Pflegebereich, jedoch keinen generellen Pflegenotstand. Eder würdigte in diesem Zusammenhang die Tätigkeit mobiler Dienste in den einzelnen Sozialsprengeln. Die vorliegenden gesetzlichen Grundlagen bezeichnete er für gut. Er wünschte sich aber für beide Gesetze die Festlegung der Untergrenze auf Pflegestufe drei.

Abgeordnete FRANZ (V) gab zu bedenken, dass es in diesem Bereich es sehr schwierig ist, eine Lösung zu finden. Wahrscheinlich brauche es mehrerer Schritte, meinte sie, das Hausbetreuungsgesetz mit den Begleitgesetzen sei jedoch ein erster Schritt, weil es eine 24-Stunden-Pflege zu Hause ermögliche. Franz bedauerte, dass die Finanzierung noch nicht gesichert ist. Sie sprach sich für individuelle Lösungen aus und hob in diesem Zusammenhang die vielfältig tätigen ehrenamtlichen MitarbeiterInnen am Beispiel Vorarlberg hervor. Länder und Gemeinden müssten als Schnittstelle und Netzwerkträger eine wichtige Funktion erfüllen, so Franz abschließend.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) begann seinen Redebeitrag mit einer Kritik an der vorangegangenen Regierung, indem er meinte, dass aufgrund der unsozialen Politik der letzten sieben Jahre nun wieder mehr soziale Wärme in der Gesetzgebung Einzug halte. Bundesminister Bartenstein warf er vor, lediglich ein Schauspiel zu bieten, wenn dieser nun versuche, als großer sozialer Ritter aufzutreten, der eine Gesamtlösung anbiete. Er müsse wissen, dass sich im Sozialministerium längst eine Arbeitsgruppe mit der umfassenden Lösung des Pflegeproblems befasse. Der ÖVP geht es nach Spindelberger nur darum, dem Sozialminister Prügel vor die Füße zu werfen. Er, Spindelberger, sehe grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Amnestie zu verlängern.

Bei der Abstimmung wurden das Hausbetreuungsgesetz mehrheitlich angenommen. Der Rückverweisungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz erhielt ebenfalls mehrheitliche Zustimmung. Die Abänderungsanträge, die von den Grünen und vom BZÖ eingebracht worden waren, wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Entschließungsantrag der Grünen zur Verlängerung der Amnestieregelung blieb ebenso in der Minderheit wie der Entschließungsantrag der FPÖ zur Erhöhung des Pflegegeldes.

Der Entschließungsantrag der Grünen zur Valorisierung des Pflegegeldes wurde mehrheitlich abgelehnt, ebenso der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend fehlende nachhaltige Lösung der Pflegevorsorge.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes ging Abgeordneter MUCHITSCH (S) auf die Geschichte des Gesetzes ein und betonte, es sei dessen Aufgabe, auch für die Bauarbeiter eine Absicherung zu gewährleisten und die Strukturen so zu gestalten, dass die Aufgaben auch entsprechend erfüllt werden können. Er begrüßte die Ziele des Gesetzes, wie die Zusammenfassung von Verwaltungsorganen, die Einrichtung von Organisationseinheiten auf Regionalebene, die Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten der Sozialversicherungsträger und die befristete Neuregelung der Ausfallshaftung des Bundes.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) unterstützte die Gesetzesänderung vollinhaltlich, da damit eine Branche, die von saisonalen Schwankungen stark betroffen ist, von der Allgemeinheit befristet unterstützt wird. Er bedauerte jedoch, dass die in der Baubranche zahlreich tätigen ArbeitsmigrantInnen in der Bauarbeiter-Urlaubskasse nichts mitzureden haben, obwohl auch sie Beiträge zahlen. Er legte daher einen Abänderungsantrag der Grünen vor, der die Vertretung aller Beschäftigten im Selbstverwaltungsorgan vorsieht.

Abgeordneter KICKL (F) konzentrierte sich in seinem Redebeitrag in erster Linie auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Er begrüßte in diesem Zusammenhang die Änderungen zur Bekämpfung des Sozialbetruges, meinte jedoch gleichzeitig, dass man viel härter gegen schwarze Schafe vorgehen sollte. Allein durch Schwarzarbeit am Bau, die 40 % des gesamten Schwarzarbeitsmarktes ausmache, gingen 8 Mrd. € verloren, rechnete er vor. Daher hielt er es für notwendig, die exekutiven Finanzbehörden personell aufzustocken, eine Haftung für Generalunternehmer einzuführen und jene schwarzen Schafe, die man schon einmal erwischt hat, von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen.

Abgeordnete HAUBNER (B) begründete die Zustimmung des BZÖ mit den aus ihrer Sicht positiven Zielsetzungen. Zum einen würde die Zusammenlegung der Verwaltungsorgane eine Kosteneinsparung und Verwaltungsvereinfachung bringen, sagte Haubner. Die erweiterte Zugriffsberechtigung auf die Daten der Sozialversicherungsträger biete eine bessere Kontrollmöglichkeit. Schließlich könne durch die Übergangsregelung zur Finanzierung des Bereichs Schlechtwetterregelung Kündigungen vermieden werden.

Abgeordneter SCHOPF (S) hielt den Antrag der Grünen für richtig und wichtig und regte an, diesen Vorschlag bei der nächsten Novelle zu berücksichtigen. Auch er begrüßte den erweiterten Zugang zu Sozialversicherungsdaten, da man damit die Illegalität und das Schwarzunternehmertum besser bekämpfen könne.

Bei der Abstimmung wurde die Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. (Forts./Forschung- und Wirtschaftsförderung)


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