Parlamentskorrespondenz Nr. 492 vom 19.06.2007

Höchstgrenzen für Roaming-Gebühren ab Herbst 2007

Staatssekretärin Kranzl lobt schnelles Handeln der EU

Wien (PK) - Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union befasste sich in seiner heutigen Sitzung eingehend mit den Themen Roaming-Gebühren in öffentlichen Mobilfunknetzen sowie mit den EU-Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt.

Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Christa Kranzl, wies in in ihrem Eingangsstatement darauf hin, dass die Europäische Kommission am 12. Juli 2006 einen Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen präsentiert hat, der Höchstgrenzen bei den Entgelten vorsieht. Die teilweise sehr hohen Preise, die die Mobilfunkkunden für das Auslandsroaming zahlen mussten, waren schon seit einigen Jahren Anlass für Kritik, vor allem zu Beginn der Urlaubszeit. Es sei daher erfreulich, dass es unter der deutschen Präsidentschaft zu einer grundsätzlichen Einigung zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat gekommen sei, die im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten ist. Die Kernpunkte des Kompromisses betreffen sowohl den Großhandelspreis (maximal 0,30 € pro Minute; nach 12 bzw. 24 Monaten eine automatische Gebührenabsenkung auf 0,28 € bzw. 0,26 €) als auch den Endkundenpreis. Für die Konsumenten bedeutet dies, dass ein so genannter "Eurotarif" als absolute Obergrenze eingeführt wird. Aktive Gespräche sollen demnach nicht mehr als 0,49 €, passive nicht mehr als 0,24 € kosten. Überdies sollen die Gebühren nach 12 bzw. 24 Monaten automatisch auf 0,46 €/0,22 € bzw. 0,43 €/0,19 € gesenkt werden.

Die Betreiber müssen ihren Kunden binnen eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung die Möglichkeit zum Wechsel in den Eurotarif anbieten. Die Kunden haben danach zwei Monate Zeit, um ihre Wahl zu treffen. Tun sie dies nicht, dann werden sie automatisch auf den Eurotarif umgestellt. Wichtig sei auch, dass ein Tarifwechsel innerhalb nur eines Arbeitstages möglich sein soll. Kranzl ging davon aus, dass die Verordnung am 29. Juni im Amtsblatt veröffentlicht wird und per 30. Juni in Kraft tritt. Die Regulierung der Großhandelspreise soll zwei Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, die Transparenzbestimmungen drei Monate nach Inkrafttreten wirksam werden; dies heißt Ende September bzw. Ende Oktober. Generell gilt die Verordnung drei Jahre lang, danach soll eine Evaluierung durchgeführt werden. Von österreichischer Seite wurde die Tarifsenkung immer ausdrücklich begrüßt, betonte Kranzl, gleichzeitig sollte aber auch eine Flexibilität bei der Tarifgestaltung erhalten bleiben.

Abgeordneter Caspar Einem (S) sprach von einem vernünftigen Schritt, der den Bürgern beweise, dass die EU gute Lösungen finden kann. Der einzige Wermutstropfen sei, dass den Mobilfunkbetreibern noch eine Schonfrist bis Herbst eingeräumt wird, da die Verordnung erst nach der Urlaubszeit im September bzw. im Oktober in Kraft trete.

Auch Abgeordnete Beatrix Karl (V) begrüßte die Verordnung, die wichtig für die europäischen und österreichischen Konsumenten sei. Etwas paradox erscheinen ihr jedoch die Begründungen von Seiten der EU, da u.a. ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes ins Treffen geführt werde, obwohl bei dieser Maßnahme der Verbraucherschutz im Vordergrund stehe.

Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) befürwortete grundsätzlich die Senkung der Handytarife. Bedauerlich sei jedoch, dass die niedrigsten Gebühren erst nach drei Jahren wirksam werden. Abgeordnete Gabriela Moser (G) erkundigte sich danach, ob auch SMS von dieser neuen Regelung betroffen sind.

Die Verordnung, die nach einer vernünftigen Lösung ausschaue, sei bereits eine politische Realität, die man nur mehr zur Kenntnis nehmen könne, erklärte Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F). Er frage sich, was nach Ablauf der drei Jahre passiert. 

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bezeichnete die Verordnung als eine längst fällige Initiative, da in diesem Bereich teilweise "Raubrittermethoden" angewandt und die Konsumenten mit "0-Euro-Tarifen" in die Falle gelockt wurden. Offensichtlich handle es sich um einen Kompromiss, da den Mobilfunkbetreibern noch das Sommergeschäft ermöglicht wird.

Bei der vorliegenden Verordnung handle es sich ihrer Meinung nach um ein Musterbeispiel, wie schnell Lösungen in der EU gefunden werden können, wenn alle Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen, meinte Staatssekretärin Christa Kranzl. Sie glaube, dass der Inkrafttretenstermin im Herbst ein vertretbarer Kompromiss sei, zumal die Netzbetreiber sich eine Neuregelung erst ab 1.1.2008 wünschten. Wichtig sei auch, dass nach 18 Monaten ein Bericht vorgelegt werden müsse, wodurch eine erste Evaluierung vorgenommen werden kann. Es werde u.a. streng darauf geachtet, dass es zu keiner Kostenverschiebung kommt und im Gegenzug etwa andere Dienstleistungen oder die Inlandstarife erhöht werden. SMS und mobiles Breitband fallen derzeit noch nicht unter die Verordnung, diese Punkte müssen jedoch weiterverfolgt werden, betonte Kranzl.

Keine Einigung bei den Sicherheitsvorschriften in der Zivilluftfahrt

Die EG-Verordnung Nr. 2320/2002 des EP und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt entstand infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA, erläuterte Staatssekretärin Christa Kranzl. Es gebe nun einen Vorschlag von Seiten der Kommission, der darauf abzielt, die rechtlichen Vorgaben dieser Verordnung klarer und einfacher zu gestalten und die Sicherheitsstandards zu erhöhen, allerdings noch keine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Es wäre sehr schade, wenn es zu keiner Lösung kommt, da es bei den neuen Regelungen u.a. darum geht, dass sensible Sicherheitsbestimmungen aus der öffentlichen Verordnung herausgenommen werden sollen. Auch wäre es in Hinkunft leichter, auf neue Entwicklungen schnell zu reagieren, weil Durchführungs-VO nun rascher und unbürokratischer erlassen und geändert werden können, erklärte Kranzl. Es würde auch ein neuer Aspekt hinzukommen, nämlich die "In-flight-security-measures".

Das Hauptproblem liege darin, dass das EP und der Rat unterschiedliche Ansichten in Bezug auf die Finanzierung der Sicherheitsmaßnahmen haben. Während das Europäische Parlament die öffentliche Hand stärker in die Pflicht nehmen will, damit die Kosten nicht – wie bisher – ausschließlich auf die Passagiere abgewälzt werden, präferiert der Rat die Finanzierung über die Einhebung von Sicherheitsgebühren. Österreich könne sich eine duale Lösung vorstellen, wodurch auch die Wettbewerbssituation mitberücksichtigt würde, erklärte Kranzl; damit wäre ein erster großer Fortschritt erreicht.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) sprach von einem Paradebeispiel, wie Europa nicht funktionieren soll. Es stehe außer Streit, dass die Sicherheit der Fluggäste verbessert werden soll, allerdings müssen die jeweiligen Bestimmungen auch vernünftig angewandt werden. Aufgrund der Umsetzung der Sicherheitsvorschriften fallen derzeit etwa beim Flughafen Schwechat täglich Unmengen an Abfall an, gab der Redner zu bedenken. Er wollte von der Staatsekretärin auch wissen, ob das Großgepäck genauso streng kontrolliert werde. – Abgeordnete Beatrix Karl (V) verwies darauf, dass die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen und ihr Nutzen in einem guten Verhältnis stehen müssen. - Abgeordnete Gabriela Moser (G) machte darauf aufmerksam, dass es nicht nur bei der Finanzierung unterschiedliche Positionen gebe, sondern auch in vielen inhaltlichen Punkten. – Nach Auffassung des EP werde im Kommissionsvorschlag z.B. dem Prinzip der Subsidiarität nicht ausreichend Rechnung getragen, zeigte Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) auf. – Während Abgeordneter Herbert Scheibner (B) sich nach dem Zeitplan erkundigte, fragte Abgeordneter Caspar Einem (S), wie es in Österreich weitergehe.

Staatssekretärin Christa Kranzl betonte mit Nachdruck, dass Großgepäcksstücke sehr wohl in den Scanner kommen und kontrolliert werden. Sie hoffe, dass es unter der portugiesischen Präsidentschaft gelinge, eine Einigung in dieser wichtigen Frage zu finden; da es eine Frist von 18 – 24 Wochen für die Durchführung des Vermittlungsverfahrens gibt, sollte ein Ergebnis noch im heurigen Jahr vorliegen. (Schluss)