Parlamentskorrespondenz Nr. 501 vom 20.06.2007

Energiedebatte im Wirtschaftsausschuss

Antrag der Grünen auf Totalreform des Ökostromgesetzes vertagt

Wien (PK) - Die parlamentarische Enderledigung des Jahresberichts 2006 der Energie-Control (III-58 d.B.) durch die Mehrheit von SPÖ und ÖVP gab dem Wirtschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung Gelegenheit zu einer umfassenden Energiedebatte mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und Johannes Mayer von der Energie Control. Vertreter aller Fraktionen lobten den übersichtlichen Bericht, brachten aber zugleich den Wunsch nach stärkerer Behandlung von Zukunftsthemen zum Ausdruck. In der Debatte konzentrierten sich die Abgeordneten auf die Themen Energiesicherheit, Preisentwicklung und auf die Frage nach dem Einsatz erneuerbarer Energieträger. Ein Entschließungsantrag der Grünen auf Totalreform des Ökostromgesetzes (191/A(E)) wurde auf Antrag der SPÖ mit der Mehrheit der Koalitionsparteien vertagt, um die Auswirkungen des Einsatzes erneuerbarer Energieträger auf Märkte und Volkswirtschaft sorgfältig zu prüfen, ehe man eine Novellierung des Ökostromgesetzes vornehme, für die sich im Grundsatz alle Abgeordneten aussprachen. Der Bericht der Energie Control wurde mit S-V-B-Mehrheit zur Kenntnis genommen und enderledigt.

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) bedauerte eingangs der Debatte, dass das Ziel der Strommarktliberalisierung, die Preissenkung für den Endverbraucher, nur anfänglich erreicht wurde, das Preisniveau in den letzten Jahren aber wieder gestiegen sei.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) schloss sich dem Lob für die E-Control an, die weit über die Regulierung leitungsgebundener Energien hinaus ihr energiepolitisches Know-How unter Beweis stelle. Die in der EU geführte Diskussion über ein Ownership Unbundling veranlasste den Abgeordneten zur Feststellung, es wäre zweckmäßiger, zuerst den ersten Schritt, die organisatorische Entflechtung der ehemaligen Strommonopolisten umzusetzen. Gegenüber seinem Vorredner meinte Kopf, man könne die Marktliberalisierung nicht dafür verantwortlich machen, dass die Energiepreise infolge der weltweiten Nachfrage steigen.

Abgeordneter Kurt Eder (S) wollte bei der Gestaltung der Durchleitungstarife berücksichtigt sehen, dass die Investitionsfreude der Unternehmen erhalten bleibt. Auch er wollte eher das Legal Unbundling weitertreiben, bevor man an ein Ownership Unbundling denke. Die Abstimmung zwischen Netzbetreibern und Kraftwerken dürfe nicht verloren gehen. Bei der Gestaltung der Energiepreise sei laut Eder darauf zu achten, leistbare Tarife und zugleich Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) erkundigte sich nach den Ursachen für die schleppende Entwicklung des EU-Binnenmarktes und wollte wissen, ob weitere Netzkostensenkungen möglich seien.

Abgeordneter Franz Riepl (S) sah die Versorgungssicherheit durch Lücken im grenzüberschreitenden Leitungsnetz und im Höchstspannungsnetz bedroht.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) registrierte eine immer stärkere Konzentration der energiepolitischen Diskussion auf das Thema Versorgungssicherheit. Bauer wies auf die Verbrauchsprognosen und die daraus abzuleitenden Preisentwicklungen sowie auf den steigenden Importbedarf der EU bei Energie hin. Dass die Anfangserfolge der Strommarktliberalisierung zuletzt kleiner geworden seien, führte Bauer auf Megafusionen in Europa zurück. Ownership Unbundling könne aber nicht die Lösung sein, zeigte sich der Redner überzeugt.

Abgeordneter Franz Glaser (V) machte darauf aufmerksam, dass Österreich über überdurchschnittliche Gasreserven verfüge und durch erneuerbare Energieträger an Versorgungssicherheit gewinne. Seine Sorge galt der konventionellen Sicherheit von Energieversorgungseinrichtungen.

Abgeordneter Peter Marizzi (S) klagte darüber, dass Österreich wegen der Versäumnisse der letzten Regierung im Bereich der Investitionen in die Kraftwerke zu einem Nettoimporteur geworden sei. Marizzi schlug vor, sich das Geothermieprogramm Deutschlands zum Vorbild zu nehmen, mehr in die Stromproduktion zu investieren und bei der Standby-Funktion von Computern und Fernsehgeräten Energie zu sparen.

Johannes Mayer, ein Vertreter der E-Control, informierte die Abgeordneten darüber, dass die Strommarktliberalisierung zur Einsparung von 500 Mill. € auf der Netzebene geführt habe, und wies darauf hin, dass das Potenzial von 400 Mill. € wegen der geringen Wechselquote bei den Endverbrauchern nicht genutzt werde.

Ein Investitionsdefizit bei Kraftwerken sah der Vertreter der E-Control nicht, es werde zuletzt wieder stark investiert, vorhandene Kraftwerke würden vielfach nicht genutzt, weil importierter Strom billiger sei. Die Lücke im 380-KV-Netz werde rechtzeitig geschlossen werden, sagte Mayer und informierte über die Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Erhöhung der Versorgungssicherheit. Eine weitere Erhöhung der Versorgungssicherheit setze eine stärkere Integration der Netze mit den Nachbarländern voraus. In der EU zeige sich, dass ehemalige Monopolunternehmen den Leitungsausbau vermeiden, um eigene, weniger effiziente Kraftwerke zu schützen. Daher sei das Unbundling ein großes Thema auf EU-Ebene, wobei aber die Übertragungsnetze gemeint seien, nicht die Netze für die regionale Versorgung. In Österreich habe sich die Versorgungssicherheit in den letzten zwei Jahren verbessert. Der bestehende Kraftwerkspark reiche bis 2013.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein berichtete den Abgeordneten, dass in der Steiermark bald mit dem Lückenschluss der 380-KV-Leitung begonnen werden könnte. Für die Energiesicherheit, die in Österreich gewährleistet sei, wäre der Lückenschluss beim 380-KV-Ring wichtig. Damit könnte die Produktion von zwei Großkraftwerken eingespart werden. Leider sei man in Salzburg noch nicht so weit wie in der Steiermark. Beim Thema Kraftwerksbauten sei laut Bartenstein zwischen Sonntagsreden und Werktagsaussagen unterscheiden, gegen viele Wasserkraftprojekte würden Naturschutzargumente ins Treffen geführt.

Die Forderung nach Ownership Unbundling hielt auch der Minister für überzogen, auf konkrete Vorschläge der EU werde man gemeinsam mit einer Reihe anderer Mitgliedsländer, die dem skeptisch gegenüber stehen, zu reagieren haben.

Da die Ökostromproduktion Kosten für die Konsumenten mit sich bringe, laute die Frage, "wie viel Ökostrom wir uns leisten wollen". Hinsichtlich der Windkrafteuphorie in Deutschland dürfe man nicht vergessen, dass dort Windparks vor den Küsten gebaut werden, was in Österreich nicht möglich sei.

Zu Problemen bei der Errichtung eines Windparks im Weinviertel sagte Abgeordneter Hannes Bauer (S), dafür sei nicht die Ökostromgesetznovelle verantwortlich, sondern die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung.

Ökostromgesetz-Novelle soll sorgfältig vorbereitet werden     

Zum Thema Ökostrom meinte Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G), die Planungs- und Investitionsunsicherheit der Ökostromunternehmen zu beenden. Die Antragstellerin wies auf das Vorbild des deutschen Gesetzes für neue Energien hin, auf dessen Basis 200.000 Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Konkret forderte Lichtenecker eine langfristige Tarifgarantie, die Rücksichtnahme auf energieintensive Betriebe und eine degressive Investitionsförderung, um die Entwicklung zur Marktreife anzureizen.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) erinnerte daran, dass das Ökostromgesetz eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger an der Energieproduktion seit 2002 von 1 % auf 8 % ermöglicht habe. Für Anteilsverluste am Stromverbrauch seien die überdurchschnittlichen Verbrauchszunahmen verantwortlich. Auch Kopf hielt eine Novellierung des Gesetzes für notwendig, plädierte aber dafür, zunächst eine sorgfältige Evaluierung alles Auswirkungen vorzunehmen. Die Nutzung der Biomasse ziehe nämlich Verzerrungen auf dem Holzmarkt nach sich und erzeuge Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Werden auf landwirtschaftlichen Flächen Energieträger produziert, verteuere dies die Lebensmittelpreise. Zu prüfen sei auch, wie effizient der Einsatz erneuerbarer Energieträger beim Klimaschutz sei.

Abgeordneter Kurt Eder (S) schloss sich seinem Vorredner an und erwähnte Berechnungen, die zeigten, dass Investitionen in die Wärmedämmung CO2-Emmissionen stärker reduzierten als in alternative Energieproduktionen. Vieles von dem, was die Grünen verlangten, rechne sich erst bei einem Rohölpreis von 130 bis 140 Dollar. Die Differenz von 3 bis 4 Mrd. € jährlich bezahlten derzeit die Konsumenten, darunter auch Sozialhilfeempfänger. Biodiesel verbrauche in der Produktion große Mengen an Wasser, und auch Eder fragte, was es für die Ärmsten der Armen bedeute, wenn die Landwirtschaft ihre Ressourcen für die Energieproduktion einsetze. Um alle Fragen zu klären, die geklärt werden müssen, um ein ausgewogenes Ökostromgesetz zu formulieren, beantragte Eder die Vertagung des Antrags der Grünen.

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) trat für eine Totalreform des Ökostromgesetzes ein und stimmte den Grünen auch darin zu, dass man sich am Vorbild des deutschen Gesetzes für erneuerbare Energien orientieren sollte.

Abgeordneter Franz Glaser (V) hielt es für sinnvoll, die Frage zu prüfen, welche alternativen Rohstoffe zur Energieproduktion verfügbar seien, und wie Effizienzfragen zu beurteilen seien. Seiner Meinung nach verfüge die Landwirtschaft, etwas auf Grünbracheflächen, über große Ressourcen zur Energieproduktion. Glaser wollte die Novellierung des Ökostromgesetzes nicht auf die lange Bank schieben. Dieser Ansicht schloss sich auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) an.

Das Argument des Abgeordneten Kurt Eder, die großen Gewinne von Ökostromproduzenten beruhten auf öffentlichen Förderungen, veranlasste Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) zur Feststellung, die großen Gewinne der OMV beruhten auf der Tatsache, dass sie für die Umweltkosten des Autoverkehrs nicht aufzukommen habe. (Fortsetzung)


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