Parlamentskorrespondenz Nr. 526 vom 27.06.2007

Finanzausschuß: Neuerungen für Rückversicherer und Finanzinstrumente

Keine unangemessenen Belastungen für Banken

Wien (PK) - Die zur Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie in Österreich notwendige Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle 2007 (128 d.B.) verabschiedete der Finanzausschuss heute einstimmig. Die Rechtsvorschriften für das Rückversicherungsgeschäft werden weitgehend an die Vorschriften für Direktversicherungen angeglichen, die Bestimmungen über Zulassung und Konzession harmonisiert und Kapitalanlagevorschriften eingeführt. Bei der Versicherung inländischer Betriebe wird das Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat den Bestimmungen des VAG unterstellt.

Auf die Kritik des Abgeordneten Bruno Rossmann (G) an einer fehlenden Quantifizierung der Verwaltungskosten reagierte Finanzstaatsekretär Christoph Matznetter mit dem Hinweis darauf, dass diese geringfügig, aber ziffernmäßig nicht abschätzbar seien.  

Weiters wurde dem Nationalratsplenum ein Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 samt begleitenden Gesetzesänderungen (143 d.B.) übermittelt. Es implementiert EU-Normen für Finanzinstrumente sowie für die Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten in das österreichische Recht. Wertpapierdienstleistungen werden gemeinschaftsweit harmonisiert und der Schutz der Anleger durch Informationspflichten und Wohlverhalten der Unternehmen verbessert. Das Gesetz bringt höhere Anforderungen an Risikomanagement und interne Revision und bezieht operationelle Risiken in die Eigenmittelunterlegung ein. - Der Beschluss erfolgte mit S-V-F-B-Mehrheit.

In der Debatte plädierte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) dafür, bis zur Abstimmung im Plenum einen Abänderungsantrag auszuarbeiten, um Interessen der Konsumenten stärker zu berücksichtigen.

Abgeordneter Bruno Rossmann (G) konkretisierte die Forderung nach stärkerem Anlegerschutz mit Vorschlägen zur Verlängerung der Frist beim Schadenersatz, für eine Beweislastumkehr zugunsten geschädigter Anleger, besseren Informationen für die Anleger und nach einer Erhöhung der Anlegerentschädigung von 20.000 auf 70.000 €. Bei Hausverkäufen von Derivaten soll dem Käufer ein Rücktrittsrecht zustehen.

Die Abgeordneten Josef Bucher (B) und Wolfgang Zanger (F) unterstrichen die Notwendigkeit, Anleger sorgfältig über die Risken von Wertpapiergeschäften zu informieren.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) machte darauf aufmerksam, dass die vorliegenden EU-Anpassungen für die Kreditinstitute Kosten von 140 Mill. € mit sich bringen. Ikrath beantragte im Interesse der Absicherung der finanziellen Nahversorgung eine Feststellung, in der der Finanzausschuss seine Erwartung zum Ausdruck brachte, dass die Finanzmarktaufsicht den Zeitfaktor und den Umfang der Anpassungsarbeiten der Institute bei der Erfüllung der neuen Anforderungen angemessen berücksichtigt, insbesondere bei der praktischen Umsetzung des Proportionalitätsprinzips.

In seinen Antworten auf Detailfragen der Abgeordneten riet Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter dazu, in der Diskussion über eine Erhöhung der Anlegerentschädigung die Risken für den Steuerzahler nicht aus dem Auge zu verlieren. Daher sei eine Grenze notwendig, wobei er 70.000 € für zu hoch hielt. Eine Beweislastumkehr zugunsten geschädigter Anleger hielt Matznetter aus rechtlichen Gründen für problematisch. Auf die FMA kommen Mehrkosten in der Höhe von 3,5 Mill. € zu, zusätzliches Personal werde bereits aufgenommen, teilte der Staatssekretär mit. (Fortsetzung)