Parlamentskorrespondenz Nr. 531 vom 28.06.2007

Verfassungsausschuss: Koalition einigt sich auf Dienstrechts-Novelle

Beschlussfassung für kommenden Dienstag in Aussicht genommen

Wien (PK) – Die Koalition hat sich nach langwierigen Verhandlungen auf die Dienstrechts-Novelle 2007 für den öffentlichen Dienst geeinigt. Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) legte in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses das Verhandlungsergebnis in Form zweier umfangreicher Abänderungsanträge zu einem formellen S-V-Antrag vor. Seinen Erläuterungen zufolge wurde unter anderem die Einführung eines Sabbaticals für Beamte, die Gleichstellung von Fachhochschulabsolventen mit Universitätsabsolventen im Bundesdienst und die Ausdehnung des Anspruchs auf Pflegefreistellung vereinbart. Darüber hinaus werden die im ASVG-Bereich vorgenommenen pensionsrechtlichen Verbesserungen auch für Beamte gelten. Ebenfalls eine Einigung gibt es in Bezug auf die Abstandnahme einer Neuverleihung schulfester Stellen, wobei Neugebauer zufolge Übergangsregelungen vorgesehen sind.

Die Beschlussfassung der Dienstrechts-Novelle 2007 im Verfassungsausschuss wird allerdings erst kommenden Dienstag erfolgen, SPÖ und ÖVP wollen der Opposition ausreichend Gelegenheit geben, die beiden Abänderungsanträge zu studieren.

Seitens der SPÖ äußerte sich Abgeordneter Otto Pendl im Ausschuss über die Einigung erfreut. Er sprach von einer zeitgemäßen Novelle im Sinne der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Grüne, FPÖ und BZÖ kritisierten dem gegenüber die knappen Erläuterungen zu den Abänderungsanträgen und die "Terminplanung".

Die für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Doris Bures betonte, die in der Dienstrechts-Novelle enthaltenen Maßnahmen seien ein Beitrag zu einer effizienten und modernen Verwaltung. Es sei wichtig, dass die Novelle noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werde, unterstrich sie. Konkret hob Bures u.a. die Sabbatical-Regelungen und die pensionsrechtlichen Verbesserungen, etwa die Verlängerung der so genannten "Hacklerregelung", hervor. Zudem wird es ihr zufolge mehr Gerechtigkeit für Lebensgemeinschaften bei der Pflegefreistellung geben. Vom vorgesehenen transparenteren Auswahlverfahren im Bundesdienst erwartet sie sich bessere Karrierechancen für Frauen.

Gleichfalls für Dienstag ist die Beschlussfassung gesetzlicher Grundlagen für Handy-TV in Aussicht genommen, wobei die Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage in Aussicht stellten.

Bundesvergabegesetz wird adaptiert

Mit S-V-Mehrheit stimmte der Verfassungsausschuss heute einer Änderung des Bundesvergabegesetzes zu. Vorgesehen ist eine Reihe von Detailänderungen, wobei es insbesondere um die Umsetzung diverser EU-Richtlinien und die Berücksichtigung mehrerer VfGH-Erkenntnisse geht. So sollen unter anderem die Bestimmungen über statistische Verpflichtungen präzisiert und die Gebührenregelung adaptiert werden. Konkret kommt es etwa zu einer Verringerung der Gebührensätze bei Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und bei der Zurückziehung von Anträgen, zudem stehen Zeugen in Verfahren vor dem Bundesvergabeamt künftig Gebühren zu.

Im Unterschwellenbereich wird dem Auftraggeber mehr Gestaltungsspielraum beim Widerruf des Vergabeverfahrens eingeräumt. Er hat künftig die Möglichkeit, auf den zweistufigen Widerruf zu verzichten und das Verfahren ohne vorherige Widerrufsentscheidung und ohne Abwarten einer Stillhaltefrist zu beenden. Darüber hinaus ist eine Reihe legistischer Bereinigungen und terminologischer Anpassungen in Aussicht genommen.

Abgeordneter Robert Aspöck brachte im Rahmen der Ausschussberatungen namens der FPÖ einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf ein, der jedoch keine Mehrheit fand. Aspöck und seine Fraktionskollegen wollten erreichen, dass sich Unternehmen, die gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoßen haben, nicht mehr an öffentlichen Aufträgen und Ausschreibungen beteiligen dürfen. Einer Studie der Arbeiterkammer zufolge würden der Sozialversicherung durch Schwarzarbeit ca. 300 Mill. € entgehen, argumentierte er, insofern sei eine konsequente Haltung notwendig.

Während der Abänderungsantrag von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (B) unterstützt wurde, wandte Bundeskanzler Alfred Gusenbauer ein, dass eine ähnliche Formulierung bereits einmal vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sei. Die Idee sei eine gute, sagte er, man müsse sich aber überlegen, wie man diese verfassungskonform umsetzen könne.

Zur von Dritter Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek (G) vorgebrachten Forderung nach ökologischen Beschaffungsrichtlinien, merkte Gusenbauer an, die Regierung wolle auf diesem Gebiet ein Pilotprojekt in fünf Bereichen starten. Auf Basis der Erfahrungen mit diesem Projekt sollten dann entsprechende Richtlinien erstellt werden.

Generell betonte der Kanzler, in die vorliegende Gesetzesnovelle seien auch zahlreiche Anregungen der Länder aufgenommen worden. Negative Auswirkungen des Bundesvergabegesetzes auf Architektenwettbewerbe bei Bauvorhaben hätten bislang nicht festgestellt werden können.

Zuvor hatte Glawischnig-Piesczek kritisiert, dass die Regierung eine Entschließung des Nationalrats zur Frage ökologischer Beschaffungsrichtlinien nach wie vor nicht umgesetzt habe. Über das Bundesvergabegesetz würden jährlich Milliarden bewegt, meinte sie, es sei daher bedauerlich, dass das Bundesvergabegesetz ökologische Beschaffungen und Energieeffizienz zu wenig berücksichtige.

BZÖ-Abgeordneter Dolinschek äußerte die Befürchtung, dass die Präzisierung statistischer Verpflichtungen im Bundesvergabegesetz einen bürokratischen Mehraufwand zur Folge haben werde.

Die Änderung des Bundesvergabegesetzes wurde mit S-V-Mehrheit beschlossen, der Abänderungsantrag der FPÖ blieb in der Minderheit. Gleichzeitig ersucht der Verfassungsausschuss Wirtschaftsminister Martin Bartenstein mittels einer von SPÖ und ÖVP angenommenen Entschließung, die Auftraggeber der öffentlichen Hand auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene sowie im Sektorenbereich (Wasser, Energie, Verkehr und Post) auf die besondere Bedeutung eines Leitfadens der EU-Kommission zum Thema "Innovationsförderndes Beschaffungswesen" hinzuweisen und diese zu ermutigen, den in den vergaberechtlichen Bestimmungen eingeräumten Entscheidungsspielraum innovationsfördernd zu nutzen.

Da vom Bundesvergabegesetz auch Länderkompetenzen berührt sind, bedarf die Kundmachung der Gesetzesänderung der Zustimmung der Länder. (Schluss)