Parlamentskorrespondenz Nr. 533 vom 28.06.2007

Ausbau der 24-Stunden-Betreuung um Pflegestufen 3 und 4

Sozialausschuss beschließt Verlängerung der Amnestieregelung

Wien (PK) – Im letzten Teil der über sechsstündigen Sitzung des Sozialausschusses befassten sich die Mandatare mit der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Während einerseits ein ÖVP-Antrag auf Verlängerung der Amnestieregelung um ein halbes Jahr mit S-V-Mehrheit angenommen wurde, einigte man sich andererseits auf den SPÖ-Vorschlag, die Pflegestufen 3 und 4 mit einzubeziehen und dafür entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen (Annahme des Antrags teils einstimmig, in der Fassung des Abänderungsantrags mit S-V-F-Mehrheit). Ein von den Grünen vorgelegter Antrag auf Änderung des Bundespflegegeldgesetzes galt dadurch als miterledigt. Mit S-V-Mehrheit vertagt wurde ein F-Antrag, in dem verlangt wird, Taubblindheit als eigenständige Behinderung anzuerkennen. Abgelehnt wurden Forderungen der Freiheitlichen nach einer sofortigen Valorisierung des Pflegegeldes, der Festschreibung des Anspruchs auf Pflege in der Verfassung und nach einer Erhöhung des BIP-Anteils an den Ausgaben für die Pflege von 1,1 % auf 2 %. Die Grünen beantragten, dass die Behindertenanwaltschaft - analog zur Volksanwaltschaft - jährlich dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Tätigkeitsbericht vorlegen soll. In diesem Zusammenhang stimmten SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ für einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag, wonach ein Bericht über die Tätigkeit des Behindertenanwaltes als eigenständiger Teil des in Zukunft alle zwei Jahre vorzulegenden Berichts über die Lage der behinderten Menschen aufzunehmen ist.

Mit S-V-Mehrheit wurde schließlich ein neues Arbeitszeitgesetz beschlossen, das einerseits flexiblere Regelungen im Hinblick auf schwankende Auslastungen enthält, und andererseits Maßnahmen, die der Vereinfachung des Arbeitszeitrechts dienen.

24-Stunden-Betreuung auch für Pflegestufen 3 und 4

Abgeordnete Christine Lapp (S) sprach von einem wichtigen Schritt, zumal die Pflegestufen 3 und 4 einbezogen werden. Sie brachte noch einen Abänderungsantrag ein, in dem festgehalten wird, dass eine Förderung auch ohne angemessenen Beitrag anderer Gebietskörperschaften bis 31.12.2007 möglich ist.

Die heutige Lösung sei ein Armutszeugnis für die Koalition und zeuge von einem Nicht-Miteinander-Können, urteilte Abgeordnete Ursula Haubner (B). Eine große Schwachstelle sei etwa die Vermögensgrenze, da die Betroffenen erst zum Sozialfall werden müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Bedenklich sei ihrer Meinung nach auch, dass in den Medien schon eine Lösung beworben wird, die erst heute im Parlament beschlossen werden soll. 

Auch wenn nun die Pflegestufen 3 und 4 in den Genuss einer Unterstützung kommen, so sehe er noch keine zufriedenstellende Lösung, meinte Abgeordneter Norbert Hofer (F). Er trete generell dafür ein, dass unter der Pflegestufe 5 eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden soll und jeder, der es braucht, dann Hilfe bekommen soll. Außerdem müssten noch einige rechtliche Probleme ausgeräumt werden. Negativ stand er auch zur Einkommensgrenze, die seiner Meinung nach abgeschafft werden soll, zumal der Verwaltungsaufwand auch viel zu hoch ist.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt die gewählte Vorgangsweise für wenig glücklich, zumal tausende Betroffene nicht wüssten, auf welche Rechtslage sie sich beziehen müssten. Rechtssicherheit gebe es keine, vieles sei unklar, sodass sich die Frage stelle, ob die Verlängerung der Amnestieregelung bis Jahresende überhaupt ausreichend sei. Zudem fehle es an strategischen Planungen. Man müsste heute die Strukturen schaffen, um die Pflege auch morgen noch leistbar zu machen. Die vorgesehene Lösung sei nicht zweckdienlich, sie gehe auf Kosten der Betroffenen. Unterstrichen wurden diese Ausführungen von Abgeordneter Theresia Haidlmayr (G), die insbesondere auf die Lage der Betroffenen hinwies und diese anhand konkreter Beispiele illustrierte. Insbesondere setzte sich die Rednerin auch mit der Situation pflegebedürftiger Behinderter auseinander, um schließlich wie ihr Fraktionskollege die Frage der Vermögensverwertung zu thematisieren.

Nachdem Abgeordnete Barbara Riener (V) angeregt hatte, den Antrag bezüglich der Taubblindheit als eigenständige Behinderung vorerst zurückzustellen, da ein ähnliches Anliegen dem Petitionsausschuss vorliege, sodass hier eine Akkordierung sinnvoll erscheine, befasste sich Abgeordnete Beatrix Karl (V) mit der geplanten Zuwendung bei der 24-Stunden-Betreuung. Sie beleuchtete zudem die Vorlage im Lichte der EU-Wettbewerbsregelung und meinte, das Angebot dürfe im Interesse der Betroffenen nicht eingeschränkt werden. Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) besprach das Thema aus der Sicht behinderter Menschen und ging dann auf die Situation taubblinder Personen ein.

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) erinnerte an die schwierigen Rahmenbedingungen, unter denen dieses Paket zustande gekommen sei. Es gebe natürlich Verbesserungsmöglichkeiten, aber mehr sei eben in den Verhandlungen vorerst nicht zu erreichen gewesen. Zudem beschäftigte sich auch Heinisch-Hosek mit dem Antrag betreffend Taubblindheit. Sie stellte den Antrag auf Vertagung, zumal auf diesem Gebiet einiges im Fluss sei und man die diesbezüglichen Ergebnisse abwarten sollte. Öllinger unterstrich hingegen die Bedeutung der Anerkennung der Taubblindheit, weil nur diese erst sicherstelle, dass die Zahl der Betroffenen erhoben wird. Der Antrag sei gut und zweckmäßig, er sollte daher unterstützt werden. Überdies erinnerte er an die Forderungen des Sozialstaats-Volksbegehrens und an die dort erhobenen diesbezüglichen Forderungen.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) warb um die Annahme seines Antrags bezüglich der Taubblindheit und meinte dann, das Recht auf Pflege sollte staatlich garantiert sein. Der Zugriff des Staates auf das Vermögen der Kinder wäre jedoch inakzeptabel, weil, wer Kinder in die Welt gesetzt habe, ohnehin seinen Beitrag für die Gesellschaft geleistet habe. Hier müsste der Staat seine Verantwortung wahrnehmen. Auch Haidlmayr sprach sich für die Anerkennung der Taubblindheit aus. 

Sozialminister Erwin Buchinger betonte, das vorliegende Ergebnis stelle gegenüber dem, was bereits im Plenum beschlossen worden ist, eine Verbesserung dar. Da die Inhalte zuwenig bekannt sind, gibt es eine Informationskampagne des Sozialministeriums. Wie die Vermögensfrage zu bewerten ist, ist der Richtlinie zu entnehmen: Ein selbstbewohntes Eigenheim wird nicht als Vermögen herangezogen. Das muss man den Menschen sagen und man darf sie nicht verunsichern; "Kritik ist mit Augenmaß zu formulieren", hob der Minister hervor. Rechtliche Schwierigkeiten oder Umsetzungsprobleme, so sie auftreten sollten, werden nach etwa eineinhalb Jahren korrigiert, versprach Buchinger.

Die neu eingeführte Vermögensgrenze sei eine Forderung der Länder. Buchinger selbst kann sich eine Erhöhung, aber auch eine Abschaffung der Vermögensgrenze vorstellen, aber diese habe in Abstimmung mit den Ländern zu erfolgen. Der Äußerung von Landeshauptmann Pröll, er wolle eine eigene Einkommensgrenze einführen, stand der Ressortleiter kritisch gegenüber, dies auch deshalb, weil man dadurch die Unterschiedlichkeit der einzelnen Länderbestimmungen weiter verstärkt, statt zu einer Zusammenführung zu kommen.

Wenn man einen Gewerbeschein löst oder ein Angestelltenverhältnis anmeldet, bestehe nicht nur Sicherheit, sondern es können auch beim Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgeschrieben werden und man sichere sich damit eine Steuerrückvergütung.

Dass ein hohes Maß an Rechtssicherheit geschaffen werde, betonte auch Staatssekretärin Christine Marek. So wie der Sozialminister vor ihr strich auch sie heraus, dass man nicht verunsichern und zu Ängsten beitragen solle und dass erstmals ein rechtlicher Rahmen für die legale Betreuung zu Hause geschaffen wurde. Die Einbeziehung der Pflegestufen 3 und 4 sowie die Verlängerung der Amnestie sind aus ihrer Sicht notwendig, um den Familien die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Es ist ein erster wichtiger Schritt, aber keine finale Lösung. In den nächsten Jahren werde noch vieles zu tun sein, so Marek.

Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen

Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes enthält einerseits Regelungen, um die Flexibilität von Unternehmen im Hinblick auf schwankende Auslastungen zu erhöhen, und andererseits Maßnahmen, die der Vereinfachung des Arbeitszeitrechts dienen. So geht es in dieser Regierungsvorlage um die Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei besonderem Arbeitsbedarf auf 24 (bisher 12) Wochen im Jahr, maximal jedoch acht Wochen in Folge, die generelle Zulassung von 12-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag, um die Ermächtigung an den KV, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden anzuheben, die Vereinfachung der Regelungen über Gleitzeit, Vier-Tage-Woche und das Einarbeiten sowie um Maßnahmen über den Abbau von Zeitguthaben. Außerdem haben künftig Teilzeitbeschäftigte, die Mehrarbeit leisten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 %.

Staatssekretärin Christine Marek gab bekannt, dass es sich um eine Sozialpartnereinigung aus dem Jahr 2006 handle, die in das Regierungsübereinkommen übernommen wurde. Stellt man Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen gegenüber, dann handle es sich um ein ausgewogenes Paket. Sie unterstrich, dass es sich um keine Arbeitszeiterhöhung handle, vielmehr werde den Unternehmern die Möglichkeit eingeräumt, auf Auftragsbedingungen oder saisonale Schwankungen reagieren zu können. Im Vordergrund stehe auch der gesundheitliche Aspekt, denn längere Arbeitszeiten können zu größeren gesundheitlichen Belastungen führen. Wichtig war und sei daher die Sicherstellung von Ruhephasen bzw. Ruhepausen. Am 8-Stunden-Tag und an der 40-Stunden-Woche ändere sich nichts.

Zu einem anderen Ergebnis kam F-Abgeordneter Herbert Kickl. "Viel Flexi und wenig Security", sagte er, sprach von einem Arbeitszeitverlängerungspaket und davon, dass die Ausdehnung der Arbeitszeit betriebswirtschaftliche Vorteile, aber volkswirtschaftliche Nachteile bringe.

Abgeordnete Birgit Schatz (G) meinte, der 25-prozentige Zuschlag für Mehrarbeit bei den Teilzeitbeschäftigten sei keine faire Abgeltung, wenn Vollzeitarbeitskräfte einen 50-prozentige Überstundenzuschlag erhalten. Da hauptsächlich Frauen teilzeitbeschäftigt sind, bedeute dies eine Schlechterstellung der Frauen.

Abgeordneter Walter Schopf (S) betonte wie Staatssekretärin Marek vor ihm, dass es sich um keine Arbeitszeitverlängerung handle. Das vorliegende Gesetz diene nicht dazu, dass es mehr Flexibilität gibt, vielmehr werden die Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Kollektivvertragspartner, wenn es notwendig sein sollte, derartige Regelungen im Kollektivvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung zulassen können. Auf ein Problem wies Schopf hin: dass in Kleinst- und Kleinbetrieben, in denen es keine betriebsrätliche Vertretung gibt, die Möglichkeit besteht, Einzelvereinbarungen abzuschließen. "Froh und dankbar" war er über den 10-Stunden-Tag, werde damit offiziell die 4-Tage-Woche erreicht.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) meinte, das BZÖ werde der Vorlage nicht zustimmen, weil die Kritikpunkte überwiegen. Die Flexibilisierung gehe zu Lasten der Arbeitnehmer. Die Menschen arbeiten länger, aber am Lohn ändere sich nichts. Mit der Arbeitszeitflexibilisierung werde auch kein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen und Auswirkungen auf die Gesundheit seien zu befürchten. Positiv sah Haubner die Teilzeitzuschläge, die unter bestimmten Voraussetzungen zu zahlen sind, sprach aber von einem komplizierten Ablauf.

Abgeordneter Werner Amon (V) glaubt nicht, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeit a priori zu Lasten der Arbeitnehmer gehen muss.

Die Opposition geht von einer Arbeitszeitverlängerung aus, die zu Lasten der Arbeitnehmer geht. Diese Interpretation ist unzulässig, sagte Staatssekretärin Christine Marek, weil sich die Gesamtarbeitszeit nicht verändert. Es gehe darum, dass Spitzen abgedeckt werden. Der 25-prozentige Zuschlag sei ein Kompromiss zwischen zwei Gruppen, die höchst unterschiedliche Interessen haben. Es wurde eine verantwortungsvolle Politik gemacht, für beide Seiten gebe es eine Win-Win-Situation. (Schluss)


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