Parlamentskorrespondenz Nr. 571 vom 06.07.2007

Die letzten Beschlüsse des Nationalrates vor der Sommerpause

Nationalrat stimmt für Halbierung der Kfz-Steuer für Lkw

Wien (PK) - Im Rahmen der Debatte über das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle 2007 meinte V-Abgeordneter Dr. STUMMVOLL, man habe es hier im wesentlichen mit einer Umsetzung von EU-Richtlinien zur Schaffung eines einheitlichen EU-Finanzmarktes und einer Harmonisierung von Finanzdienstleistungen zu tun, die prinzipiell zu begrüßen sei. Es liege ein Gesetzeswerk vor, bei dem man versucht habe, die Thematik möglichst praxisnah zu regeln.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) skizzierte, Ziel der europäischen Finanzmarkt-Richtlinie MIFID sei es, den Anlegerschutz europaweit zu verbessern. Er zeigte sich daher darüber erfreut, dass es in Bezug auf die Umsetzung dieser Richtlinie nunmehr zu einer Einigung gekommen sei. Das vorliegende Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 kann seiner Meinung nach aber nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssten. Nur so könnten Anleger-Skandale, wie es sie in der Vergangenheit immer wieder gegeben habe, verhindert werden.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) hielt fest, die europaweite Verbesserung des Anlegerschutzes sei sehr begrüßenswert. Die Grünen würden in diesem Sinn dem vorliegenden Gesetzespaket ihre Zustimmung erteilen. Wie Maier erachtet aber auch Rossmann weitere Schritte im Sinne des Konsumentenschutzes für erforderlich. Unter anderem braucht es Rossmann zufolge eine Änderung bei der Anlegerentschädigung und bessere Informationen für Anleger.

Abgeordneter ZANGER (F) führte aus, das vorliegende Gesetzespaket bringe im Sinne des Konsumentenschutzes Verbesserungen. Dennoch machte er einige kritische Anmerkungen zur Novelle. Zanger bezweifelt etwa, ob die Verpflichtung, dem Kunden möglichst viel Information zu geben, dem Grundsatz der Transparenz diene. Weiters fürchtet er einen hohen administrativen Aufwand bei der Umsetzung der Vorgaben.

Abgeordneter BUCHER (B) gab zu bedenken, dass es innerhalb der EU unterschiedliche Aufsichtsqualitäten in Bezug auf den Wertpapiermarkt gebe. Er fürchtet daher, dass künftig Wertpapiere in Österreich landen könnten, die nicht so sorgsam geprüft worden seien wie Wertpapiere, die der Kontrolle der österreichischen Finanzmarktaufsicht unterliegen. Man müsse Anleger darauf hinweisen, dass Wertpapiergeschäfte – unabhängig vom Anlegerschutz – immer mit Risiken verbunden seien, mahnte Bucher.

Staatssekretär Dr. MATZNETTER wies darauf hin, dass Österreich bei der Umsetzung der europäischen Finanzmarkt-Richtlinie MIFID im Verzug sei. Die Banken und Kreditinstitute hätten nur wenig Zeit, die Vielzahl der neuen Informationsgebote umzusetzen, skizzierte er. Die Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes bringt Matznetter zufolge Erleichterungen beim Rückversicherungsgeschäft.

Abgeordneter AUER (V) machte darauf aufmerksam, dass ein Großteil der EU-Länder die europäische Finanzmarktrichtlinie noch nicht umgesetzt habe. Bei der Information der Anleger ist es seiner Meinung nach wichtig, die Übersichtlichkeit und nicht die Menge des Informationsmaterials in den Vordergrund zu stellen. Grundsätzliches Lob äußerte Auer für die Finanzmarktaufsicht.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) hält, wie er sagte, weitere Harmonisierungsschritte im Bereich des Finanzmarktes auf EU-Ebene für erforderlich. Zur österreichischen Finanzmarktaufsicht merkte er an, diese sei nicht schlecht, aber auch Österreich habe, wie einzelne Fälle gezeigt hätten, seine Probleme. Bauer drängte daher auf baldige Reformen.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) führte aus, die ÖVP stehe hinter den Zielen der europäischen Finanzmarkt-Richtlinie, er bezweifelte allerdings, ob die Umsetzung auf EU-Ebene wirklich gut gelungen ist. Überschießende Informationspflichten tragen seiner Ansicht nach eher zur Desinformation von Konsumenten bei. Überdies werde die Kreditwirtschaft maßgeblich belastet.

Zum vorliegenden Gesetzespaket legte Ikrath einen V-S-Abänderungsantrag vor. Dieser soll zum einen die Vorbereitung der Kreditwirtschaft und der Wertpapierdienstleister auf die neue Rechtslage erleichtern, zum einen werden damit weitere Verbesserungen im Sinne des Konsumentenschutzes vorgenommen.

Abgeordneter KAIPEL (S) verwies darauf, dass mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Rückversicherer verbessert werde. Allgemein sprach er sich für eine Reform der Finanzmarktaufsicht aus. Österreich brauche im Interesse der kleinen Sparerinnen und Sparer eine rasche und effiziente Aufsicht über die Kredit- und Bankwirtschaft, bekräftigte Kaipel.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) machte geltend, ein Aufsichtsgesetz brauche Zähne. Nur so könnten solche Fälle vermieden werden, die Gegenstand des Banken-Untersuchungsausschusses gewesen seien.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) äußerte sich positiv zum vorliegenden Gesetzespaket. Seiner Meinung nach ist es schwierig, eine Balance zwischen notwendigem Anlegerschutz und dem Faktum zu finden, dass es sich bei Wertpapiergeschäften um Risikokapital handle.

Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und damit zusammenhängende Gesetzesänderungen wurden unter Berücksichtigung des V-S-Abänderungsantrages vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Auch die VAG-Novelle 2007 erhielt einhellige Zustimmung.

Die nächsten Tagesordnungspunkte betrafen die Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 und die Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) übte scharfe Kritik an der Halbierung der Kfz-Steuer für Lkw und sprach von einem "Kniefall vor der österreichischen Frächter-Lobby". Im Sinne der Kostenwahrheit im Verkehr sei dies ein völlig falscher Schritt, meinte er. Ihm zufolge entgehen dem Bund dadurch Steuereinnahmen in der Höhe von 70 Mill. €. Rossmann sprach sich stattdessen für eine flächendeckende Lkw-Maut in Österreich aus.

Auch die Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes werden die Grünen nach Auskunft von Rossmann ablehnen. Er sieht keine Notwendigkeit, den Bonus für Autos mit Dieselpartikelfilter zu verlängern, nachdem bereits 80 % der Neufahrzeuge mit einem solchen ausgestattet seien.

Abgeordneter STEINDL (V) machte geltend, dass die Halbierung der Kfz-Steuer für Lkw kein "Geschenk" an die Frächter sei, sondern ein Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer und die erfolgte Anhebung der Lkw-Maut. Für ihn ist es überdies unverständlich, dass die Grünen eine Verlängerung des Bonus für Autos mit Dieselpartikelfilter ablehnten. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag sieht die Verlängerung dieses Bonus bis zum Juni 2008 vor.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) lehnte die Halbierung der Kfz-Steuer für Lkw vehement ab. Sie gab zu bedenken, dass Straßen durch Lkw um ein Vielfaches mehr abgenützt würden als durch Pkw. Eine Senkung der Steuer für Lkw kann sie sich bestenfalls nach Einführung einer flächendeckenden Lkw-Maut vorstellen. Bedauern äußerte Moser darüber, dass die immer beliebter werdenden Offroad-Fahrzeuge (SUFs) nicht zusätzlich steuerlich belastet würden.

Abgeordneter KÖFER (S) wies darauf hin, dass die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Frächter bringe. Er verwies allerdings darauf, dass dadurch nicht nur der Bund, sondern auch Länder und Gemeinden weniger Steuereinnahmen hätten.

Staatssekretär Dr. MATZNETTER meinte, den Grünen können man es offenbar nie recht machen. Er machte geltend, dass durch die Anhebung des Road Pricing für Lkw bei gleichzeitiger Halbierung der Kfz-Steuer genau jene belastet würden, die die Straßen stärker nutzten und die Umwelt durch mehr Emissionen stärker belasteten.

Von der Verlängerung des Bonus für Autos mit Dieselpartikelfilter erwartet sich Matznetter eine Senkung der Feinstaubbelastung. Mit dem Bonus helfe man Konsumenten, von alten Dieselautos ohne Partikelfilter auf neue Autos mit Partikelfilter umzusteigen. Für ihn ist die Ablehnung dieser Maßnahme durch die Grünen unverständlich.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) wertete den Lkw-Verkehr, insbesondere im Transitverkehr als den - neben der Atomenergie - am meisten subventionierten Wirtschaftszweig und hielt daher das Niveau der Lkw-Besteuerung für problematisch. Man sollte sich daher darauf konzentrieren, lohnbezogene Besteuerungskomponenten zu senken, "statt an der Lkw-Besteuerung herumzudoktern".

Abgeordneter ZANGER (F) begrüßte die Halbierung der Lkw-Steuer, sah darin aber lediglich einen ersten Schritt zur Entlastung der Transportwirtschaft.

Abgeordneter BUCHER (B) erinnerte an die Forderung seiner Fraktion auf Halbierung der Kfz-Steuer, trat aber für eine Ökologisierung der Kfz-Besteuerung ein, die sich nicht an der Nutzlast, sondern an der Schadstoffemission orientieren soll.

Abgeordnete LENTSCH (V) gab ihrer Genugtuung über die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Transportwirtschaft Ausdruck, dies sei notwendig, weil die Frächter durch Anhebung von Lkw-Maut und Möst-Erhöhung unter Druck geraten.

Abgeordnete RINNER (S) sprach von einem erfreulichen Tagesordnungspunkt, der eine Entlastung der Wirtschaft bringe und ökologische Akzente setze, da die Halbierung der Kfz-Steuer im Zusammenhang mit der Möst-Erhöhung steht. Diese Maßnahme verbessere die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Frächter gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland.

Abgeordneter THEMESSL (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur Halbierung der Kfz-Steuer an. Von einer Entlastung der Wirtschaft könne aber keine Rede sein. Die Transportwirtschaft beschäftigt über 100.000 Mitarbeiter. Es handle sich lediglich um ein Zuckerl im Hinblick auf die Erhöhung von Möst und Lkw-Maut. An der Tatsache, dass die österreichischen Frächter steuerlich stärker belastet werden als in anderen EU-Ländern, ändere dies aber nichts. Abgeordneter Themessl erinnerte daran, dass die Zahl der Insolvenzen in den letzten Jahren um 60 % zugenommen habe. Heimische Unternehmer haben bereits ein Viertel ihrer Fahrzeuge im Ausland angemeldet, was zu Steuerausfällen in Österreich führe. Er, Themessl, wundere sich, dass die Koalitionsparteien all das in Kauf nehmen, und riet zu einem Umdenken in Richtung Senkung der Kfz-Steuer für Lkw auf EU-Niveau und gänzliche Streichung für schadstoffarme Fahrzeuge.

Abgeordnete STADLER (V) begrüßte den Kostenausgleich für die heimischen Frächter nach der Erhöhung von Möst und Lkw-Maut. Damit werden auch die Auswirkungen der Steuer- und Abgabenerhöhungen für die Konsumenten gemildert, auf die Transportkosten in Form höherer Preise für Produkte des täglichen Bedarfs überwälzt würden. Dieser Novelle sei daher zuzustimmen.

Die Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 sowie die Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes samt S-V-Abänderungsantrag wurden jeweils mehrheitlich angenommen.

Die letzten Tagesordnungspunkte befassten sich den Anträgen 251/A (Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes) und 252/A (Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes) und mit einem Abkommen mit Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) erinnerte einmal mehr an die Absicht, das Ausfuhrförderungssystem grundlegend zu reformieren, und zeigte sich enttäuscht darüber, dass nun nur die Haftungsgrenzen angehoben werden sollen. Rossmann wies auf mit Ausfuhrförderungsmitteln unterstützte Staudamm-Projekt in der Türkei hin und brachte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, der auf die Beachtung ökologischer, sozialer und kultureller Kriterien bei der Genehmigung von Ausfuhrförderungsanträgen gerichtet war. Bei sensiblen Projekten sei zudem ein begleitendes Monitoring durch unabhängige Institutionen vorzusehen, verlangte Abgeordneter Rossmann.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) zeigte sich erfreut darüber, dass die "unglaubliche Erfolgsstory der österreichischen Exportwirtschaft" der Grund für die vorliegenden Gesetzesänderungen sei: Die Nachfrage nach Exporthaftungen mache es notwendig, den Haftungsrahmen anzuheben.

Abgeordnete BAYR (S) machte auf die internationale Kritik an Exportförderungssystemen aufmerksam, die zu wenig auf soziale, ökologische und kulturelle Werte Rücksicht nehmen. Diese Ziele müssen stärker berücksichtigt werden, zeigte sich die Rednerin überzeugt und erinnerte in diesem Zusammenhang ihrerseits an das vieldiskutierte Staudammprojekt in der Türkei. Auch sie brachte einen Entschließungsantrag ein, der auf die Geltung der OECD-Kriterien für die Genehmigung von Ausfuhrförderungsanträgen zielte.

Abgeordneter THEMESSL (F) relativierte das Selbstlob von Abgeordnetem Stummvoll, indem er darauf hinwies, dass die österreichische Exportentwicklung knapp über dem EU-Schnitt liege. Die FPÖ wird der Anhebung der Haftungsgrenzen aber selbstverständlich zustimmen, weil ihr die Exportwirtschaft am Herzen liege.

Auch Abgeordneter BUCHER (B) unterstrich die Bedeutung der Exportwirtschaft für Österreich und sah im gegenwärtigen Exportboom einen Beweis für die hervorragende Arbeit der letzten Bundesregierung.

Staatssekretär Dr. MATZNETTER bekannte sich dazu, die OECD-Leitlinien sowie soziale und ökologische Kriterien in der Exportförderung stärker zu berücksichtigen, wie dies der Entschließungsantrag der Abgeordneten Bayr vorsehe. Der Staatssekretär merkte aber an, dass in der Exportförderung, die in Wahrheit eine Exportversicherung darstelle, nur noch wenige Steuermittel eingesetzt werden - die Exportförderung sei daher nur noch sehr bedingt als Instrument für die Durchsetzung politischer Ziele geeignet.

Auch Abgeordneter SCHULTES (V) wertete die Notwendigkeit, den Haftungsrahmen für die Exportförderung anzuheben, als Zeichen dafür, dass es der Wirtschaft gut gehe.

Abgeordneter Mag. SCHIEDER (S) mahnte Verantwortung nicht nur für die heimische Wirtschaft, sondern auch für die Auswirkungen der Projekte ein, die im Ausland gefördert werden. In diesem Sinne unterstützte der Redner den Entschließungsantrag zur stärkeren Beachtung ökologischer, sozialer und kultureller Belange in der Exportförderung.

Abgeordneter HABERZETTL (S) sprach sich dafür aus, die Auswirkungen der Exportförderung sowohl im Inland als auch im Ausland stärker zu berücksichtigen und auf die diesbezüglichen OECD-Richtlinien zu achten.

Bei der Abstimmung wurden die beiden Gesetzesänderungen jeweils mehrheitlich angenommen, bei der Novelle zum Ausfuhrförderungsgesetz stellte Präsidentin Prammer die erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. - Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend soziale und ökologische Nachhaltigkeit in der Ausfuhrförderung blieb in der Minderheit der Antragsteller und wurde abgelehnt. Der diesbezügliche S-V-F-B-Entschließungsantrag erlangte einhellige Zustimmung.

Die Zustimmung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland erfolgte einstimmig.

Beim Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien auf behördliche Verfolgung des Abgeordneten Dr. Pilz stellte der Nationalrat einen Zusammenhang zwischen der behaupteten Straftat und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten fest und stimmte der Auslieferung einhellig nicht zu.

Der Antrag auf Beendigung der Tagung 2006/2007 wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss)