Parlamentskorrespondenz Nr. 627 vom 24.08.2007

Rundfunk- und Telekombehörde berichtet über Tätigkeit im Jahr 2006

Im Einsatz für Wettbewerb, Meinungsvielfalt und Konsumentenschutz

Wien (PK) – Exakt 2.852 Mal musste die Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR im Jahr 2006 aktiv werden, um Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und Kunden zu schlichten. Vor allem verrechnete Mehrwertdienste aller Art führten zu Beschwerden, aber auch die steigende Verbreitung mobiler Internetzugangsdienste machte sich bemerkbar. Das ist dem Tätigkeitsbericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für das Geschäftsjahr 2006 zu entnehmen, der von Bundesministerin Doris Bures im Einvernehmen mit Verkehrsminister Werner Faymann dem Nationalrat vorgelegt wurde (III-63 d.B.).

Als besonderes Problem stellten sich laut RTR dabei kostenpflichtige Mehrwert-SMS heraus. So wurden zahlreichen Nutzern etwa SMS-Abo-Dienste zum Verhängnis, die sie – oftmals unbemerkt – bestellt hatten und nicht mehr beenden konnten. Aber auch bei Chat-Diensten wurde immer wieder grober Missbrauch von unseriösen Diensteanbietern betrieben.

Im Sinne des Konsumentenschutzes hat die RTR 2006 daher die so genannte Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) novelliert. Diensteanbieter sind seither verpflichtet, das Kennwort "Stopp" zum Beenden von Abo-Diensten anzubieten. Sendet ein Nutzer ein SMS mit dem Wort "Stopp" an die betreffende Mehrwertdiensterufnummer, müssen sämtliche Abo-Dienste unter dieser Rufnummer beendet werden. Dies ist besonders hilfreich, wenn der Konsument nicht oder nicht mehr weiß, wie viele bzw. welche Abonnements unter der betreffenden Mehrwertdienstenummer laufen. Weiters ist der Nutzer von Abo-Diensten jeweils beim Erreichen von 10 € über das pro SMS zur Anwendung gelangende Entgelt zu informieren, unabhängig davon, in welcher Zeitspanne diese 10 € anfallen. Wird diese regelmäßige Tarifinformation vom Nutzer nicht positiv bestätigt, ist der Abo-Dienst jedenfalls zu beenden. SMS-Chat-Dienste dürfen künftig ausschließlich auf Basis der vom Nutzer gesendeten SMS verrechnet werden.

In der KEM-Verordnung ergänzt wurden darüber hinaus die Nutzungsvorschriften für Sprach-Mehrwertdienste mit einem fixen Entgelt bis 70 Cent pro Anruf. Solche Dienste werden häufig bei Votings in Zusammenhang mit Fernsehsendungen angeboten, wobei in der Vergangenheit vielen AnruferInnen nicht klar war, dass oftmals auch bei fehlgeschlagenen Votings (z.B. der Ansage "Du bist leider nicht durchgekommen") eine Verrechnung stattgefunden hat. Die Novelle der KEM-V schreibt nun vor, dass die Ansagen den Anrufer hinkünftig eindeutig darüber informieren müssen, ob ein Anruf eine Tarifierung ausgelöst hat.

Schließlich wurden auch noch neue Schutzmaßnahmen vor Dialer-Programmen unter ausländischer Rufnummer eingeführt. Die Telekom-Betreiber sind nunmehr explizit dazu verpflichtet, angemessene Schritte zu ergreifen, damit Dialer-Programme keine unerwünschten Verbindungen aufbauen. Dialer-Dienste unter österreichischen Rufnummern stellten durch das bereits 2005 festgelegte Opt-In-Prinzip im vergangenen Jahr hingegen de facto kein Problem mehr dar.

Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der RTR ist, dass der Kunde zuerst selbst versucht hat, sich mit seinem Betreiber zu einigen. Nur wenn es dabei zu keiner befriedigenden Lösung kommt, kann die Beschwerde an die Schlichtungsstelle herangetragen werden, die dann bestrebt ist, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Beteiligten ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitteilt. Rekordjahr bei den Schlichtungsfällen war das Jahr 2004 (4.766), wo es zu besonders starkem Missbrauch von Dialer-Programmen kam.

Einzelne Bestimmungen der KEM-V wurden 2006 von der RTR – aufgrund von Erfahrungen in der Praxis – gelockert. So kann seither bei der Bewerbung eines Mehrwertdienstes mit einem Tarif unter einem Euro die Angabe auch in Cent erfolgen und in den Bereichen 0810, 0820 und 0821 (max. 10 bzw. 20 Cent) auch generell entfallen.

Weitere Tätigkeitsbereiche der RTR

Die Zuständigkeit für die KEM-Verordnung und die Schlichtungstätigkeit sind allerdings nur zwei kleine Mosaiksteine im breiten Aufgabenfeld der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). In ihrem Tätigkeitsbericht 2006 informiert die Regulierungsbehörde, die als Geschäftsapparat der Kommunikationsbehörde KommAustria und der Telekom-Control-Kommission (TKK) fungiert sowie eigene behördliche Aufgaben im Fachbereich Telkommunikation wahrnimmt und die Mittel des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfonds Austria verwaltet, auch umfassend über ihre weitere Tätigkeit bzw. jene der KommAustria und der TKK sowie damit in Zusammenhang stehende relevante gerichtliche Entscheidungen.

Fachbereich Rundfunk

Im Fachbereich Rundfunk ging es dabei etwa um Zulassungsverfahren für private Rundfunksender, die Zuordnung von Übertragungskapazitäten, die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter, die Forcierung der Digitalisierung des Fernsehens, die Beobachtung der Einhaltung von Werbebestimmungen durch private Rundfunkveranstalter und den ORF, Marktanalysen, die Vergabe von Mitteln aus dem Digitalisierungsfonds und dem Fernsehfilmförderungsfonds sowie die Abwicklung der Presse- und Publizistikförderung.

"2006 war ein sehr intensives Jahr in der regulatorischen Sacharbeit im Fachbereich Rundfunk", heißt es dazu im Bericht wörtlich. So stellte etwa das Zulassungsverfahren für die Hörfunkfrequenz Wien 98,3 MHz mit ursprünglich 25 antragstellenden Parteien das bisher größte Einzelverfahren der KommAustria dar. Gleichzeitig mussten die finalen Vorbereitungsarbeiten für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) durchgeführt werden.

Insgesamt wurden 2006 29 Zuordnungsverfahren nach dem Privatradiogesetz durchgeführt und vier neue Privatradios zugelassen. Es sind dies Sunshine Radio für das Versorgungsgebiet Wien, ein Sender der Österreichischen Christlichen Mediengesellschaft für das Versorgungsgebiet Baden, Radio-TV Grün Weiß für das Versorgungsgebiet Bruck an der Mur, Mur-/Mürztal sowie Radio Arabella für das Versorgungsgebiet Stadt Salzburg. Zudem erhielten einige bereits bestehende Privatsender zusätzliche Übertragungskapazitäten. So konnten beispielsweise durch die Zuordnung 15 weiterer regionaler Frequenzen an den einzigen bundesweiten privaten Hörfunksender KRONEHIT Radio vor allem in Kärnten, Tirol und Vorarlberg Versorgungslücken vermindert werden. Der Versorgungsgrad von KRONEHIT Radio stieg damit von 70 % auf 80 % der österreichischen Bevölkerung.

Im Bereich Fernsehen ist für den Berichtszeitraum 2006 vor allem die Vorbereitung von digitalem terrestrischem Fernsehen (DVB-T) hervorzuheben. Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS), einer Tochtergesellschaft von ORF und Medicur Holding, die Zulassung für den Betrieb zweier Multiplex-Plattformen (MUX A und MUX B) erteilt; andere Bewerber hat es dafür nicht gegeben.

Über "MUX A" werden die Programme ORF1, ORF2 (in je zwei Regionalversionen) und ATV sowie als Zusatzdienste ein Elektronischer Programmführer (EPG) der ORS sowie MHP-MultiText-Dienste der Programmveranstalter übertragen. Bis zum 1. März 2009 müssen 90 % der österreichischen Bevölkerung mit diesem Angebot versorgt werden, im Endausbau ist – in Entsprechung zum bisherigen analogen Antennenfernsehen – ein Versorgungsgrad von 95 % geplant. "MUX B" bietet die Möglichkeit zusätzlicher regionaler und überregionaler Programme und Zusatzdienste und ist bis spätestens 1. Jänner 2008 mit einer technischen Reichweite von 60 % in Betrieb zu nehmen.

Weiters genehmigte die KommAustria 2006 einen Testbetrieb für digitales Handy-Fernsehen (DVB-H) in Salzburg und Wien und bewilligte 12 neue Satelliten-TV-Programme. Die Bandbreite reicht dabei von "Volksmusik-TV" und "Lifestyle-TV" über einen Musikkanal mit orientalischer Musik bis hin zu einem Teleshopping-Programm mit Esoterik-Schwerpunkt und Erotikprogrammen.

Gleich mehrfach musste die KommAustria im vergangenen Jahr wegen der Verletzung von Werbebestimmungen in Radio- und Fernsehprogrammen einschreiten, wobei es in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Trennungsgebot zwischen Programm und Werbung und das Gebot der Erkennbarkeit von Werbung ging, etwa in Zusammenhang mit Product Placement. Bei Privatsendern entscheidet die KommAustria dabei als erste Instanz, während sie beim ORF vermeintliche Rechtsverletzungen beim – im Bundeskanzleramt eingerichteten – Bundeskommunikationssenat (BKS) zur Anzeige zu bringen hat.

Im Bereich der Presseförderung hat die KommAustria laut Bericht im Jahr 2006 144 von 133 Ansuchen positiv entschieden. Insgesamt wurden Förderungsmittel in der Höhe von 12,84 Mill. € an Tages- und Wochenzeitungen zuerkannt, wobei der Kreis der Förderungsempfänger im Vergleich mit den Vorjahren weitgehend unverändert blieb.

Publizistikförderung wurde 107 periodischen Druckschriften zugesprochen, sie erhielten insgesamt 353.302 €. Neun Ansuchen wurden mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen abgelehnt.

Fachbereich Telekom

Im Fachbereich Telekom wurden im Jahr 2006 – neben der oben erwähnten Novellierung der KEM-Verordnung und der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren zwischen Kunden und Betreibern  – u.a. marktbeherrschenden Unternehmen Regulierungsmaßnahmen auferlegt, mehrere Entscheidungen zur Rufnummernportierung im Mobilfunkbereich getroffen, Tarifverfahren geführt, Frequenzen im Bereich 450 MHz versteigert, der bereits im Jahr 2005 eingeleitete Kauf von tele.ring durch T-Mobile geprüft, Streitschlichtungsverfahren zwischen Betreibern geführt, eine neue Schriftenreihe bezüglich Internet-Telefonie (VoIP) veröffentlicht und Benchmarking-Studien zur Planung und Implementierung von Strategien im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) erstellt.

Die TKK stimmte 2006 dabei der beantragten Änderung der Eigentumsverhältnisse von tele.ring unter der Auflage zu, dass T-Mobile Austria binnen einer Zeitspanne von neun Monaten die beiden UMTS-Frequenzpakete verwerten müsse. Dabei ist zunächst One und Hutchinson 3G je ein Frequenzpaket zum Kauf anzubieten. Erfolgt binnen neun Monaten keine Verwertung, fallen die Nutzungsrechte an den nicht verwerteten Frequenzen laut TKK-Bescheid ohne finanziellen Ausgleich an den Verkehrsminister zurück.

Durch die erfolgte Versteigerung von Frequenzen im Bereich 450 MHz erwartet sich die RTR nicht nur eine verbesserte Breitband-Versorgung in einigen österreichischen Regionen, sondern auch mehr Wettbewerb auf diesem Gebiet. Die von der TKK durchgesetzte Möglichkeit der Portierung von Rufnummern im Mobilfunkbereich wurde bis Ende 2006 von über 216.000 TeilnehmerInnen genutzt.

Seit dem vergangenen Jahr ist überdies eindeutig geklärt, dass auch Besitzer von Wertkarten-Handys (Prepaid-Kunden) einen Anspruch auf einen Einzelentgeltnachweis (EEN) haben. Eine entsprechende Verordnung der RTR trat am 1. Juli 2006 in Kraft.

Als auffallend wird im Bericht die steigende Anzahl an Zuteilungsansuchen für geografische Rufnummern vermerkt. Im Jahr 2006 wurden demnach fast fünfmal so viele entsprechende Bescheide ausgestellt wie im Jahr 2004. Die RTR führt dies in erster Linie auf vermehrte Anträge von Unternehmen zurück, die in Österreich Telefonie über das Internet (VoIP) anbieten. Gemäß KEM-Verordnung können geografische Rufnummern – technologieneutral – auch für VoIP-Dienste genutzt werden, sofern einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Die RTR unterscheidet im Bereich der Internet-Telefonie im Übrigen zwischen zwei Hauptgruppen: auf der einen Seite VoIP-Dienste, die auch Anrufe vom klassischen Telefonnetz bzw. ins klassische Telefonnetz ermöglichen und als Telefondienst reguliert sind (Klasse A), auf der anderen Seite unregulierte "Internet-Only" VoIP-Dienste (Klasse B).

Anhaltendes Interesse ortet die RTR für Electronic Number Mapping (ENUM), das der Abbildung von Telefonnummern auf im Internet verwendbare Adressen (Domain Names) dient und als Brücke zwischen dem klassischen Telefonnetz und dem Internet verstanden werden kann.

Aufsichtsverfahren der TKK bzw. der RTR im Jahr 2006 hatten unter anderem die Nichteinhaltung von Informationspflichten von Nutzern, Verstöße bei der Verwendung von geografischen Rufnummern durch VoIP-Anbietern und die missbräuchliche Verwendung von Rufnummern im Bereich 118 zum Inhalt. So wurden 118er-Rufnummern nicht für Auskunftsdienste, sondern teilweise als Firmen-Hotlines verwendet oder unter solchen Nummern andere Dienstleistungen erbracht.

In ihrer Funktion als Aufsichtstelle für elektronische Signaturen wurden von der TKK im Jahr 2006 22 Verfahren nach dem Signaturgesetz durchgeführt. Bei stichprobenartigen Überprüfungen von Zertifizierungsdiensteanbietern wurden keine gröberen Mängel festgestellt, aufgrund derer Aufsichtsmaßnahmen hätten ergriffen werden müssen.

Entscheidungen der Oberinstanzen, des VwGH und des VfGH

Ein eigenes Kapitel im Tätigkeitsbericht widmet sich den Entscheidungen der Oberinstanzen und der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts. Im Konkreten sind das der Bundeskommunikationssenat (BKS), bei dem Bescheide der KommAustria in Angelegenheiten der Rundfunkregulierung angefochten werden können, sowie der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof.

Laut Bericht wurden vom BKS im Jahr 2006 17 Berufungsentscheidungen getroffen – fünf davon betrafen Hörfunkzulassungen oder Frequenzzuordnungen, fünf weitere Werbebeobachtungen. Der VwGH entschied in sieben Verfahren über Hörfunkzulassungen bzw. Hörfunkfrequenzzuordnungen. Unter anderem ging es dabei um die Freqency-Sharing-Anordnung zwischen Puls TV und dem ORF hinsichtlich der Nutzung des Frequenzkanals 34.

Gegen Entscheidungen der TKK wurden beim VwGH 2006 insgesamt 22 Beschwerden erhoben, gleichzeitig wurden vom VwGH 9 Entscheidungen getroffen. Im gleichen Zeitraum wandten sich sieben Beschwerdeführer im Zusammenhang mit Zusammenschaltungsverfahren an den VfGH, der jedoch in allen Fällen die Behandlung der Beschwerden ablehnte.

Zielvorgaben der RTR

Maßgeblich für die Arbeit der RTR sind gesetzlich vorgegebene Zielsetzungen. Dazu gehören im Bereich Rundfunk etwa die Förderung des Marktzutritts neuer Anbieter, die Sicherung der Meinungsvielfalt, die Förderung der Qualität der Rundfunkprogramme, die Optimierung der Nutzung des Frequenzspektrums für den Rundfunk und die Bereitstellung von Fachwissen. Überdies arbeitet die RTR in ihrer Funktion als Rechtsaufsichtsorgan für private TV- und Radioveranstalter permanent an der Sicherstellung und Einhaltung europäischer Mindeststandards im Bereich des Kinder-, Jugend- und Konsumentenschutzes.

Als Zielvorgaben im Bereich Telekommunikation werden im Bericht insbesondere die Klärung der Rahmenbedingungen für den Markt, die Durchsetzung von Verpflichtungen und Rechten, die faire, transparente und nicht diskriminierende Vergabe knapper Ressourcen, die Wahrung des Konsumentenschutzes, die Förderung von Investitionen und Innovationen und die Unterstützung der Harmonisierung auf EU-Ebene angeführt. Geschäftsführer des Bereichs Rundfunks ist Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Bereichs Telekom Georg Serentschy.

Ausblick auf 2007

Als Schwerpunkte für das Jahr 2007 nennt der Bericht in einem Ausblick unter anderem die regulatorische Begleitung der Umstellung auf digitales Antennenfernsehen (DVB-T), die Neuausschreibung jener 21 Hörfunkzulassungen, die im Jahr 1998 vergeben wurden und deren auf zehn Jahre begrenzte Gültigkeit am 31.3.2008 planmäßig ausläuft, die Versteigerung von 26-GHz-Frequenzen sowie die Vorbereitung der Vergabe von IMT2000-Erweiterungsbändern. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass bereits heuer weitere, insbesondere regionale, Fernsehsender über digitales Antennenfernsehen empfangbar sein könnten.

Besondere Aufmerksamkeit wird 2007 nach Ansicht der RTR auch der Frage der Taktung bei Mobilfunkgesprächen zukommen, nachdem der Verein für Konsumenteninformation im Herbst 2006 eine Klage gegen einen Mobilfunkbetreiber eingebracht hat. Allgemein gefordert wird mehr Transparenz auf diesem Gebiet.

Von der RTR divergierend beurteilt werden die Pläne der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Zum einen sieht sie durchaus brauchbare Vorschläge etwa zur Vereinfachung von Verfahren und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zum anderen warnt sie aber vor umfassenden Änderungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da einige Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten noch nicht ausreichend Erfahrung mit dem gegenwärtigen Rechtsrahmen gesammelt hätten. Auch Bestrebungen zur Errichtung einer europäischen Regulierungsbehörde erteilt die RTR eine klare Absage.

Detaillierte Informationen über die Arbeit der Regulierungsbehörde finden Interessierte auf der Website der RTR (www.rtr.at). Hier werden auf mehr als 8.500 Seiten unter anderem alle wesentlichen Entscheidungen der Behörde sowie aktuelle Studien veröffentlicht. Auch der in regelmäßigen Abständen veröffentlichte Newsletter "RTR Aktuell" informiert zeitnah über regulatorische Entscheidungen und internationale Themen. Über die Verwendung der Mittel des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfonds Austria liegen dem Nationalrat eigene Berichte der RTR vor (siehe dazu die Ausgaben der Parlamentskorrespondenz Nr. 617/2007 bzw. Nr. 620/2007). (Schluss)