Parlamentskorrespondenz Nr. 674 vom 27.09.2007

Neue Regeln für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Einstimmigkeit bei Umsetzung einer EU-Richtlinie

Wien (PK) – Die Umsetzung einer EU-Richtlinie bezüglich der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften stand im Mittelpunkt der Debatte, ehe sich der Nationalrat dem Dringlichen Antrag zuwendete.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) wies eingangs darauf hin, dass Gesetze nur insoweit gut seien, als sie auch umgesetzt würden. Jarolim bezog sich damit auf Ereignisse im Bereich der Meinl-Bank bzw. von Meinl European Land (MEL) und der offensichtlich mangelhaften Aufsicht durch die FMA, die Manipulationen begünstigt hätte. Ein Mindestmaß an Effizienz der FMA hätte dergleichen verhindert.

Dem hielt Abgeordneter Dr. DONNERBAUER (V) entgegen, es gehe nicht um Abrechnung, sondern um gemeinsame Arbeit in der Zukunft. Die zu beschließende Materie sei komplex und sperrig, klare Regelungen seien aber wichtig. Donnerbauer erläuterte Details des Gesetzes und betonte abschließend, dass damit die Möglichkeit von Verschmelzungen von Gesellschaften geschaffen würde, die es bisher nicht gegeben habe. Dies sei für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich wichtig.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) begrüßte vor allem den verbesserten Gläubigerschutz und die Berücksichtigung der Folgen der Verschmelzung für die ArbeitnehmerInnen. Wichtig sei auch, dass weitere Schritte im Arbeitsverfassungsgesetz gesetzt würden. Kritisch wandte sich der Redner gegen unterschiedliche Schutzniveaus in verschiedenen europäischen Ländern. Die Forderung einer Sozialunion – z.B. die Feststellung von Mitbestimmungsrechten und die Beendigung des Steuerwettbewerbs – dürfe nicht nur ein Begriff sein.

Zur Vorlage bestehe Einstimmigkeit, betonte Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) und erinnerte daran, dass seine Partei die Europäische Einigung seit 1956 im Parteistatur habe. Es sei aber eine Illusion zu glauben, die österreichische Version der Arbeitnehmer-Mitbestimmung in Aufsichtsräten in andere Länder der EU zu exportieren. Skeptisch zeigte sich der Abgeordnete auch hinsichtlich des Gläubigerschutzes. Fichtenbauer wandte sich auch gegen im Rahmen der Aktuellen Stunde vorgebrachte Kritik an Rechtsanwälten bzw. an der Rechtsanwaltskammer im Zusammenhang mit dem Mindestlohn.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, wandte sich aber gegen einzelne "Schönheitsfehler" der Vorlage, etwa die Parallelität von Regeln in einzelnen Materiengesetzen. Er äußerte in diesem Zusammenhang die Hoffnung auf ein "Gesellschaftsrecht aus einem Guss".

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) begrüßte u.a. die Möglichkeit, auch GesmbH mit AG verschmelzen zu können. Er hoffe, dass es auch gelingen werde, Interessen des Arbeitnehmerschutzes zu wahren, sagte der Abgeordnete.

In Reaktion auf Äußerungen des Abgeordneten Jarolim zu den Vorfällen im Bereich von MEL trat Abgeordneter Mag. IKRATH (V) dafür ein, die entsprechenden Untersuchungen abzuwarten. Zudem werde an gesetzlichen Vorkehrungen zur Verbesserung der FMA gearbeitet. Die zur Diskussion stehende Vorlage bewertete Ikrath als "gute Grundlage".

Abgeordnete Mag. BECHER (S) wertete die Vorlage als wichtigen Fortschritt und begrüßte die Berücksichtung der Beschäftigen. Positiv sah sie auch die Erstattung eines "Verschmelzungsberichts", dem die Stellungnahmen der ArbeitnehmerInnenvertretung angefügt werden müssten. Das Gesetz biete so einen "sicheren Rahmen".

Abgeordnete Dr. KARL (V) ging zunächst auf die Vorgeschichte der Richtlinie ein, die zur Regierungsvorlage geführt hatte. Probleme, die sich in der Theorie ergäben, würden sich möglicherweise in der Praxis gar nicht stellen, vermutete die Madatarin. Sie brachte einen Abänderungsantrag zum Aktiengesetz ein. Abgeordnete Mag. HAKL (V) bezeichnete die Vorlage als einen folgerichtigen Schritt zu mehr Anlegerschutz, weshalb der Entwurf zu begrüßen sei.

Die Vorlage wurde unter Berücksichtigung des eingebrachten S-V-Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

(Schluss Verschmelzung/Forts. NR)