Parlamentskorrespondenz Nr. 697 vom 04.10.2007

Vorlagen: Verfassung

BZÖ will mehr Gemeinden vom Rechnungshof prüfen lassen 

Darüber hinaus wollen BZÖ-Abgeordnete in Bundesverfassung und Rechnungshofgesetz die Kriterien für RH-Prüfungen von Gemeinden ändern. Antrag 376/A ersetzt das geltende Kriterium "mindestens 20.000 Einwohner" durch das Kriterium "mehr als 10 Mill. € Gebarungsvolumen". Eine Ausweitung der Rechnungshof-Prüfkompetenz auf gebarungsrelevante Gemeinden würde sicherstellen, dass eine externe Finanzkontrolle für 56 % des Gemeinde-Haushaltsvolumens und insgesamt 224 Gemeinden möglich wäre, schreiben die Antragsteller.

Öffentliche Betriebe: BZÖ gegen Flucht aus der Kontrolle 

Das BZÖ drängt mit seinem Antrag 377/A auf Änderungen in Bundesverfassung und Rechnungshofgesetz, um der Flucht aus der Kontrolle entgegenzuwirken. Unternehmen der öffentlichen Hand sollen nicht erst – wie derzeit geregelt – ab einer öffentlichen Beteiligung von mindestens 50 %, sondern bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 25 % durch den Rechnungshof geprüft werden können. Vorbilder dafür bieten die Bundesländer Burgenland, Steiermark, Salzburg und Kärnten. (Schluss)