Parlamentskorrespondenz Nr. 700 vom 05.10.2007

Vorlagen: Verfassung

FPÖ für Zurückhaltung bei Anerkennung von Religionsgemeinschaften

Die FPÖ spricht sich in einem an die Regierung gerichteten Entschließungsantrag (319/A[E]) dafür aus, ausschließlich jene Religionsgemeinschaften gesetzlich anzuerkennen, die die Bundesverfassung, österreichische Gesetze und die Trennung von Staat und Kirche unmissverständlich beachten. Das Bekenntnis zur Religionsfreiheit bedeute nicht nur Freiheit, sich zu einer Religionsgemeinschaft zu bekennen, sondern auch den Schutz des Einzelnen und der Gemeinschaft vor religiösem Fanatismus, wird im Antrag betont. Zwangsehen, Zwangsbeschneidungen, die Unterdrückung von sowie Gewalt gegen Frauen seien in Österreich genauso wenig durch Religionsfreiheit gedeckt wie Tierquälerei.

Grüne beharren auf Neutralität und Nationalfeiertag

Aufgeschreckt durch eine Meldung der Austria Presse Agentur, wonach der Leiter der so genannten ÖVP-Perspektivengruppe "Europa" die Abschaffung des Nationalfeiertags am 26. Oktober befürwortet, haben die Grünen einen Entschließungsantrag (350/A[E]) eingebracht, in dem die Regierung aufgefordert wird, alle Schritte zu unternehmen, um – nicht zuletzt in Anbetracht der immer währenden Neutralität – den Weiterbestand des Nationalfeiertags am 26. Oktober sicherzustellen.

Minderheitsrecht Untersuchungsausschuss: Neuer Anlauf der Grünen

In Form eines Entschließungsantrag (351/A[E]) starten die Grünen einen neuen Anlauf, um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als parlamentarisches Minderheitsrecht zu verankern. In der Begründung verweisen sie darauf, dass auch SPÖ-Klubobmann Josef Cap eine entsprechende Position vertritt.

Grüne urgieren "Grundrecht auf Pflege"

In Anlehnung an eine Aussage von Sozialminister Erwin Buchinger vom 10. September 2007 fordern die Grünen die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag (358/A[E]) auf, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Verankerung eines Grundrechts auf Pflege vorzulegen.

BZÖ für Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei Gebarungsprüfung

Das BZÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag (378/A[E]) dafür aus, Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung abzubauen und in diesem Sinn die Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof zu integrieren. Nach Meinung von Abgeordnetem Josef Bucher und seinen FraktionskollegInnen sollen damit Kontrolllücken geschlossen und eine bundesweit durchgehende, bundes-, länder- und gemeindeübergreifende Prüfung und Kontrolle des Weges der österreichischen Steuergelder garantiert werden.

BZÖ will außerberufliche Immunität von Abgeordneten abschaffen

Das BZÖ will die außerberufliche Immunität von Abgeordneten abschaffen und beantragt in diesem Sinn eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (380/A). Nach Ansicht von Klubobmann Peter Westenthaler und seinen FraktionskollegInnen ist die demokratische Entwicklung Österreichs ausreichender Garant dafür, dass Abgeordnete nicht willkürlich strafrechtlich verfolgt werden, eine Aufrechterhaltung des historischen Privilegs der außerberuflichen Immunität für Abgeordnete daher verzichtbar. Beibehalten will das BZÖ hingegen die berufliche Immunität, die den Abgeordneten die Freiheit der Abstimmung und der Argumentation bei parlamentarischen Debatten sichert, damit, wie es in der Begründung des Antrags heißt, auch lebhafte Debatten im Nationalrat nicht endlose rechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen.

FPÖ verlangt Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs

Durch eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes will die FPÖ die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs erweitern (389/A). Unter anderem soll dem Rechnungshof die Möglichkeit einräumt werden, gemeinnützige Bauvereinigungen, unabhängig von deren Beteiligungsverhältnissen, zu prüfen. Die Wohnbauvereinigungen würden Milliarden Euro an öffentlichen Förderungen erhalten und seien von allen Ertragssteuern befreit, heißt es in der Begründung. Darüber hinaus sollen, geht es nach der FPÖ, künftig alle Unternehmen unter die Prüfkompetenz des Rechnungshofes fallen, an denen Bund, Länder und Gemeinden mit mindestens 25 % beteiligt sind. Um Gemeinden unter 20.000 Einwohnern prüfen zu können, schlägt die FPÖ die verpflichtende Einrichtung von Landesrechnungshöfen vor.

Zur Umsetzung der Ausweitung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes ist auch eine Änderung des Rechnungshofgesetzes erforderlich (390/A, 392/A), zudem muss das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz angepasst werden (391/A). (Schluss)