Parlamentskorrespondenz Nr. 707 vom 08.10.2007

Vorlagen: Wirtschaft

EU-Anpassungen beim Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (144.d.B.) wird an die diesbezügliche EU-Richtlinie angepasst. Die UWG-Novelle verbessert die Möglichkeiten, gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen, "Abzocke im Internet", unseriöse Gewinnspiele und unerlaubte Telefonanrufe vorzugehen.

EU-Stellen dürfen österreichische Kessel prüfen

Eine Änderung des Kesselgesetzes (148 d.B.) ist das Ergebnis eines Vertragsverletzungsverfahrens, in dem der EuGH der Argumentation der Kommission folgte und feststellte, das bisher geltende Erfordernis für Kesselprüfstellen - ein Sitz in Österreich - widerspreche der Dienstleistungsfreiheit. Künftig sollen nicht nur österreichische Stellen, sondern auch solche mit Sitz in EU oder EWR Kessel in Österreich prüfen können. Neben der erforderlichen Ausweitung des Sitzerfordernisses werden Maßnahmen getroffen, die eine Kontrolle und Überwachung in Österreich erlauben sowie einen fairen Wettbewerb sicherstellen. (Schluss)


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