Parlamentskorrespondenz Nr. 711 vom 09.10.2007

Weiterbildung auf hohem Niveau gewährleisten

Entwicklungsprozesse an der Donau-Universität Krems

Wien (PK) – Wissenschaftliche Weiterbildung auf hohem Niveau müsse als wesentlicher Bestandteil des tertiären Bildungssektors begriffen werden und bedürfe besonderer institutioneller Berücksichtigung, so Wissenschaftsminister Johannes Hahn im Vorwort des Berichts über Nachwuchsförderung und Personalentwicklung der Universität für Weiterbildung Krems, der nun dem Hohen Haus vorliegt. (III-93 d.B.)

Mit dem 2004 verabschiedeten DUK-Gesetz konnte eine gesetzliche Grundlage zur Etablierung der Donau-Universität Krems (DUK) als Weiterbildungsuniversität in der österreichischen Wissenschaftslandschaft geschaffen werden. Die Zeit seit seinem In-Kraft-Treten habe man hervorragend genutzt, was sich nicht zuletzt in der raschen Umsetzung des Auftrages der Berufung zahlreicher ProfessorInnen und der Erweiterung des wissenschaftlichen Stammpersonals durch qualifizierte MitarbeiterInnen manifestiere, so Hahn. Der Wissenschaftsminister brachte hierbei den Wunsch zum Ausdruck, Krems möge diesen Weg der Profilierung auch künftig fortsetzen und sich so als mitteleuropäisches Kompetenzzentrum für Weiterbildung etablieren.

DUK-Gesetz 2004

Das DUK-Gesetz 2004 als neue rechtliche Grundlage zog tiefgreifende Veränderungen hinsichtlich Organisationsstruktur und Personalentwicklung nach sich. So ermöglicht es u. a. die Berufung von UniversitätsprofessorInnen an die Donau-Universität Krems, womit eine externe Berufungskommission betraut ist. Die Zeit seit dem In-Kraft-Treten der gesetzlichen Bestimmungen stand im Zeichen eines deutlichen Personalaufbaus in allen Beschäftigungsgruppen, vor allem jedoch im Bereich des wissenschaftlichen Personals.

Personalentwicklung

Beim allgemeinen Personal kann ein Zuwachs von 34 % verzeichnet werden, beim wissenschaftlichen Stammpersonal ergibt sich eine Erhöhung um 81 %. Mit Beginn des Jahres 2007 zählt die Donau-Universität Krems im gesamten Personalbestand – externes Lehrpersonal einbezogen – somit 991 Beschäftigungsverhältnisse. Diese Expansion habe zur Veränderung der Personalstruktur beigetragen. Der Anteil des wissenschaftlichen Personals erfuhr eine deutliche Steigerung, jener des allgemeinen Personals eine dementsprechende Verringerung, liege allerdings nach wie vor über dem übrigen Universitätsbereich. Die hohe Zahl externer Lehrbeauftragter ergebe sich aus den besonderen Anforderungen an das Studienangebot einer Weiterbildungsuniversität.

Nachwuchsförderung

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die DUK dazu verpflichtet, Doktoratsstudiengänge und Dissertationen zusammen mit anderen Universitäten durchzuführen und verfügt nicht über das Habilitationsrecht. Durch den Personalausbau ergebe sich nun jedoch eine deutliche Neuorientierung in Richtung Forschungsbasierung. Mittels Beteiligung an zwei interuniversitären Kooperationen, einer Betriebsvereinbarung zur Unterstützung von Doktoratsstudien von MitarbeiterInnen und der Einrichtung zeitlich befristeter "Post-Doc-Stellen" wolle man dieser Herausforderung künftig begegnen.

Frauenförderung

Dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Frauenförderung wurde beim Personalausbau besondere Beachtung geschenkt. Das Stammpersonal der DUK setzt sich zu 64 % aus weiblichen Beschäftigten zusammen, wodurch der höchste Anteil an Frauen im Stamm- bzw. hauptberuflichen Personal aller Universitäten erzielt werden konnte. Auch der Professorinnenanteil liegt weit über dem Durchschnitt. Auswirkungen des Phänomens der "leaky pipeline", der geringeren Präsenz von Frauen in den weiter qualifizierten Verwendungen der wissenschaftlichen Laufbahn, seien jedoch auch für das wissenschaftliche Personal der DUK zu konstatieren, so der Bericht. (Schluss)


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