Parlamentskorrespondenz Nr. 714 vom 09.10.2007

Vorlagen: Justiz

Ein erstes Begleitgesetz zur Strafprozessreform

Im Gefolge der großen Strafprozessreform müssen auch weitere Gesetze an die geänderte Rechtslage angepasst werden. Die Regierung hat daher den Entwurf für ein Strafprozessreformbegleitgesetz I (231 d.B.) vorgelegt. Der Entwurf umfasst in erster Linie begriffliche Anpassungen, sieht aber auch Bestimmungen vor, durch die die Rechtsstellung von Opfern und Beschuldigten verbessert wird. So soll es in Zukunft Opfern, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren anschließen, möglich sein, Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben. Der Verteidiger soll eine schriftliche Gegenäußerung zur Anklageschrift einbringen können. Angeklagte sollen das Recht haben, sich in der Hauptverhandlung eines Privatsachverständigen zu bedienen. Nach der neuen Rechtslage wird ein Verfahren erst dann als "gerichtsanhängig" zu bezeichnen sein, wenn Anklage erhoben wurde. Neue Regelungen sind auch im Jugendgerichtsgesetz vorgesehen, dies speziell im Zusammenhang mit der Einführung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und den zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen des Pflegschaftsgerichts. Eine umfassende Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, nicht zuletzt eine Reform der Laienbeteiligung im Strafverfahren, soll, wie auf dem Vorblatt festgehalten wird, einem gesonderten Reformschritt vorbehalten bleiben. (Schluss)