Parlamentskorrespondenz Nr. 722 vom 10.10.2007

Neue Bestimmungen gegen unlautere Geschäftspraktiken plenumsreif

Abgeordnete drängen auch auf Abschöpfung unlauter erworbenen Gewinns

Wien (PK) - Kurz nach Schluss der Sondersitzung des Nationalrates zum Thema "Bleiberecht jetzt - Schluss mit den unmenschlichen Abschiebungen" tagte der Wirtschaftsausschuss und stimmte zunächst mit S-V-G-Mehrheit einem Regierungsentwurf zur Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb an die diesbezügliche EU-Richtlinie in der Fassung eines V-S-Abänderungsantrages zu (144.d.B.).

In der Debatte unter der Leitung von Ausschussobmann Reinhold Mitterlehner stellte Abgeordneter Johann Maier (S) fest, die vorliegende UWG-Novelle verbessere die Möglichkeiten, gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen, wobei Maier konkret "Abzocke im Internet", unseriöse Gewinnspiele und unerlaubte Telefonanrufe ansprach. Positiv sah der Abgeordnete auch einen V-S-Abänderungsantrag, der einen Auskunftsanspruch gegenüber Post und Telekommunikationsunternehmen bringt, um ermitteln zu können, wer für unlautere Praktiken im Geschäftsleben verantwortlich sei, und zwar auch dann, wenn Postfächer, Geheimnummern oder Wertkartenhandys verwendet werden. In einer künftigen großen UWG-Novelle möchte Abgeordneter Maier auch über das Redaktionsgeheimnis sprechen, um gegen unseriöse Inserate vorgehen zu können, sowie über Probleme im Bereich von Call-Centern. Offen ist für Maier auch die Frage eines Gewinnabschöpfungsanspruchs bei Bereicherung durch unlautere Geschäftspraktiken nach dem Vorbild Deutschlands.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) fragte, warum weitergehende gegen die Internetkriminalität nicht schon jetzt getroffen werden und begründete die Ablehnung seiner Fraktion auch mit der Befürchtung, ungelöste Definitionsprobleme bei den Begriffen "Verbraucher" und "Produzenten" würden zu Rechtsunsicherheit führen.

Auch Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) verlangte die Abschöpfung des Unrechtsgewinns und wollte wissen, wann der angesprochene zweite Schritt, eine große UWG-Reform, kommen solle.

Abgeordneter Franz Riepl (S) zeigte sich befriedigt, dass auch der Sozialbetrug zu den unlauteren Geschäftspraktiken zähle und riet dazu, beim der Abschöpfung des unlauteren Gewinns die deutschen Erfahrungen abzuwarten.

Abgeordneter Veit Schalle (B) verlangte die Gewinnabschöpfung bei Gewinnspielen im Internet und begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit dem viel zu komplizierten Gesetzestext.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) plädierte dafür, die angesprochenen Probleme bei der großen UWG-Novelle bis 2009 zu lösen.

Bundesminister Martin Bartenstein räumte ein, das Gesetz sei durch die Berücksichtigung der EU-Richtlinie nicht lesbarer geworden und wies beim Thema Gewinnabschöpfung - unisono mit Abgeordnetem Alois Gradauer (F) - auf rechtliche Bedenken hin. Der Minister bekannte sich aber zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Was heute vorliege, sei ein guter erster Schritt für die Verbraucher, aber auch für den Umgang der Firmen untereinander.

Abgeordneter Werner Kogler (G) argumentierte, die Drohwirkung des Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken wäre größer, würde es Gewinnabschöpfungen vorsehen. Die Ermittlung des unlauter erworbenen Gewinns könne nicht das Problem sein. Die Zustimmung der Grünen im Plenum werde davon abhängen, wie glaubwürdig eine künftige Lösung des Problems in Angriff genommen werde. (Fortsetzung)


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