Parlamentskorrespondenz Nr. 737 vom 11.10.2007

Kdolsky will Familiensplitting im Rahmen der Steuerreform diskutieren

Aktuelle Aussprache im Familienausschuss des Nationalrats

Wien (PK) – Familienministerin Andrea Kdolsky sprach sich heute im Familienausschuss des Nationalrats dafür aus, das von der ÖVP-Perspektivengruppe vorgeschlagene Steuermodell des Familiensplittings im Rahmen der für 2010 geplanten Steuerreform zu diskutieren. Zwar gebe es in Österreich seit mehr als 35 Jahren eine Individualbesteuerung, skizzierte sie, man müsse sich aber überlegen, wie Familien künftig steuerlich weiter entlastet werden könnten. Dazu zählt Kdolsky auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Generell meinte die Ressortchefin, sie halte sich bei ihrer Arbeit als Ministerin grundsätzlich an das Regierungsabkommen, für Diskussionen über aktuell aufgeworfene Fragen wie das Familiensplitting, aber auch die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren müsse jedoch Platz sein.

Seitens der Abgeordneten äußerten sich die Abgeordneten Barbara Rosenkranz (F) und Nikolaus Prinz (V) positiv zum Familiensplitting, während sich Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) skeptisch zeigte.

Weitere Themen der Aktuellen Aussprache waren u.a. die geplante Familienrechtsreform, die künftige Förderung von Tagesmüttern, die in Aussicht genommene Novellierung des Jugendwohlfahrtrechts, die Forderung nach bundeseinheitlichen Jugendschutzbestimmungen, eine beabsichtigte Kampagne des Familienministeriums zum neuen Kinderbetreuungsgeld, der zunehmende Alkoholmissbrauch von Jugendlichen und die stärkere Förderung von Mehrkindfamilien.

So erkundigte sich etwa BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner danach, warum nur die Ausbildung, aber nicht der Einsatz von Tagesmüttern gefördert werden solle, und wollte, wie auch SPÖ-Abgeordnete Laura Rudas, wissen, wie der Stand der Verhandlungen mit den Ländern in Bezug auf bundesweit einheitliche Jugendschutzbestimmungen sei. Abgeordnete Sabine Mandak (G) hinterfragte Kosten und Notwendigkeit einer 850.000 € teuren Kampagne des Familienressorts zum Kinderbetreuungsgeld. Abgeordnete Christine Muttonen (S) wollte Näheres über die Aktivitäten der Ministerin gegen das Komatrinken in Erfahrung bringen. Abgeordnete Anna Höllerer (V) betonte, Tagesmütter seien eine Betreuungsform, die im ländlichen Raum sehr gut funktioniere.

Familienministerin Andrea Kdolsky skizzierte, das auf Regierungsebene vereinbarte Kinderbetreuungspaket inkludiere auch eine Förderung von Tagesmüttern, wobei aus Gründen der Nachhaltigkeit die Ausbildung von Tagesmüttern unterstützt werden solle. Gleichzeitig strebt sie in diesem Bereich eine bundesweite Qualitätssicherung an – Gespräche mit den Ländern hätten bereits begonnen.

Zur Vorbereitung der Reform des Familienrechts sind Kdolsky zufolge verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich ausschließlich aus Experten zusammensetzen. Dabei werden vom Familienressort die Arbeitsgruppen "Gleichgeschlechtliche Partnerschaften", "Unterhaltsvorschuss" und "Patchwork-Familien" geleitet. Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen, danach würden diese politisch diskutiert. Ziel der Reform des Unterhaltsrechts ist laut Kdolsky die Beschleunigung von Gerichtsverfahren und die Schließung von Bezugslücken.

Was die Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld betrifft, sind nach Darstellung Kdolskys bisher rund 800 Bescheide ausgefertigt worden. Vier Fünftel davon betreffen unrechtmäßig bezogenen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. Eine Gesamtsumme der Rückforderungen sei noch nicht verfügbar, sagte die Ministerin. Verteidigt wurde von ihr die geplante Kindergeld-Kampagne, man müsse, so Kdolsky, die Eltern über die neuen Bezugsmodelle und die Zuverdienst-Regelungen informieren.

Zur bundesweiten Vereinheitlichung von Jugendschutzbestimmungen gibt es nach Informationen der Ministerin laufende Gespräche mit den Ländern. Man habe zehn Punkte definiert, bei denen eine Harmonisierung angestrebt werde. Die Ministerin geht von einer Einigung im Frühjahr 2008 aus, Differenzen gibt es derzeit etwa noch bei der Frage des Konsums harter Alkoholika.

Zufrieden zeigte sich Kdolsky über den Erfolg ihrer Aktivitäten gegen das Komatrinken von Jugendlichen. Ihrer Auffassung nach hat in diesem Bereich eine Sensibilisierung stattgefunden, Handel und Gastronomie hätten eine Reihe von Maßnahmen gesetzt. Auch die Road-Show mit einem Informations-Truck und das Projekt "Nachdenken statt Nachschenken" seien gut angekommen. Ein Gesetzentwurf zur Einführung farbcodierter Personalausweise für Jugendliche wird in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen.

Der Startschuss für die Novellierung des Jugendwohlfahrtsrechts soll Kdolsky zufolge Ende Oktober bzw. Anfang November in Form einer Enquete fallen. Die Ministerin trat dafür ein, sich für diese Materie ausreichend Zeit zu nehmen, da, wie sie meinte, eine umfassende Modernisierung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig sei. Es gebe spannende Anregungen von verschiedenen Organisationen.

Eine Regierungsvorlage zur stärkeren Förderung von Mehrkindfamilien soll laut Kdolsky im November im Familienausschuss zur Diskussion gestellt werden.

Oppositionsanträge vertagt

Weiters befasste sich der Familienausschuss heute auf Basis von Oppositionsanträgen mit der Kinder- und Jugendwohlfahrt, dem Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und der Bundes-Jugendförderung, wobei zunächst ein Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Maßnahmenpaket zur Beseitigung bestehender Mängel in der staatlichen Sorge um das Kindeswohl (242/A[E]) zur Diskussion stand. Das BZÖ fordert darin u.a. die Einrichtung eines Informationsvernetzungssystems zur Aufdeckung von Gewaltfällen an Kindern, eine intensive Betreuung und Begleitung von Eltern in "Erziehungsnotstand", konkrete Elternbildungsmaßnahmen sowie altersgerechte Informationskampagnen für Kinder und mahnt überdies eine finanzielle Absicherung der Besuchsbegleitung für Scheidungskinder ein. Auch die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Jugendschutzgesetzes ist dem BZÖ ein Anliegen, wie Abgeordnete Ursula Haubner erläuternd ausführte.

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) reagierte positiv auf den BZÖ-Antrag, wies aber darauf hin, dass einige der Punkte bereits in die Wege geleitet wurden, womit sie ihren Vertagungsantrag begründete, der auch von SP-Abgeordneter Bettina Stadlbauer unterstützt wurde, die ihrerseits Kritik an unpräzisen Formulierungen und ihre Ablehnung des Konzepts von "Supernannys" deponierte.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) begrüßte den Vorschlag eines einheitlichen Jugendschutzgesetzes, sah das Hauptproblem aber nicht auf der Ebene gesetzlicher Bestimmungen, sondern bei der Umsetzung, wobei sie aber anmerkte, es gebe sehr gut arbeitende Jugendämter.

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) trat für eine vertiefte Diskussion darüber ein, warum zunehmend Formen von Kinder- und Jugendverwahrlosung beobachtet werden, die nicht auf mangelnden Wohlstand zurückgeführt werden könnten. - Die Vertagung erfolgte mit S-V-Mehrheit.

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (338/A[E]), in dem Abgeordnete Sabine Mandak namens ihrer FraktionskollegInnen ein Gesamtkonzept zur Förderung des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen einmahnte. Das Konzept soll Betreuungsplätze für Kinder aller Altersstufen berücksichtigen und sowohl einen Finanz- als auch einen zeitlichen Stufenplan für einzelne Ausbauschritte beinhalten.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) erinnerte an die gestern im Ministerrat beschlossene Anstoßfinanzierung für Kinderbetreuungsplätze mit den Schwerpunkten Ganztagsbetreuung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Konkrete Ausbaupläne könne der Bund nicht vorgeben, sagte die Rednerin und schlug vor, den G-Entschließungsantrag zu vertagen.

Die Frage der Antragstellerin, wie der Bund seine Ziele erreichen wolle, beantwortete Familienministerin Kdolsky, indem sie sich für eine flexible Vorgangsweise aussprach, da in den Bundesländern sehr unterschiedliche Verhältnisse bestehen. Der Bund gehe bei seiner Anstoßfinanzierung davon aus, dass die Bundesländer die weitere Finanzierung übernehmen.

Mit S-V-Mehrheit vertagt wurde schließlich auch ein von Abgeordneter Barbara Zwerschitz (G) erläuterter Entschließungsantrag (367/A[E]), in dem sich die Grünen gegen eine weitere Förderung des Rings Freiheitlicher Jugendlicher (RFJ) nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz wenden. Ihrer Ansicht nach hat sich der RFJ bis dato nicht unmissverständlich von Aussagen und Aktivitäten seiner Mitglieder distanziert, die die Grünen als rechtsextrem einstufen. Generell sprechen sich die Grünen im Antrag für eine Evaluierung der Tätigkeiten von parteipolitischen Jugendorganisationen durch eine unabhängige und weisungsfreie Institution aus.

Abgeordneter Jochen Pack (V) hielt fest, der Ring Freiheitlicher Jugend erfülle die Voraussetzungen für die Förderung. Der RFJ habe sich von einzelnen Mitgliedern distanziert, er dürfe nicht für deren Fehler bestraft werden. Pack schlug die Vertagung des Antrages vor.

Abgeordnete Laura Rudas (S) vermisste eine Distanzierung des RFJ, schloss sich aber dem Vertagungsantrag an.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) meinte, bei allem Verständnis dafür, dass in Jugendorganisationen gelegentlich über die Stränge geschlagen werde: "Bei der Verjuxung von Gaskammern hört sich der Spaß auf".

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) unterstrich das demokratische Selbstverständnis des RFJ, der in der Tradition seit 1848 stehe, und trat dafür ein, das demokratische Prozedere bei der Zuerkennung von Fördermitteln an Jugendorganisationen einzuhalten. (Schluss)