Parlamentskorrespondenz Nr. 753 vom 17.10.2007

BZÖ fordert: Keine Gnade für Kinderschänder!

Dringliche Anfrage an Justizministerin Berger

Wien (PK) – Mit einer Dringlichen Anfrage an Justizministerin Maria Berger unter dem Motto "Keine Gnade für Kinderschänder und gegen gefährliche vorzeitige Haftentlassungen" thematisierte das BZÖ Fragen des Strafrechts. Abgeordneter WESTENTHALER (B) nannte in seiner Begründung der 37 Einzelfragen umfassenden Dringlichen die aktuellen Kriminalitätszahlen und ortete 67 Straftaten pro Stunde in Österreich. Dies sei eine Kriminalitätsrate sondergleichen, eine nachgerade beängstigende Steigerung, was umso schlimmer sei, als nur noch ein Viertel aller Straftaten auch tatsächlich aufgeklärt werde. Die Kriminalität in Österreich sei in jeder Hinsicht Besorgnis erregend, meinte der Redner, der im Agieren der Ministerin nicht die adäquate Antwort auf diese Problematik zu erkennen vermochte. Man solle nicht das Verständnis für die Täter in den Vordergrund stellen, sondern sich der Sicherheit der Bevölkerung verschreiben.

Besonderes Augenmerk richtete der Redner auf Aspekte des Sexualstrafrechts, wo er eine generelle Erhöhung aller diesbezüglichen Strafrahmen einmahnte, um ein deutliches Signal zu setzen. Es sei ein Skandal, dass Mord in einem Sexualstrafdelikt in Österreich nicht lebenslängliche Gefängnisstrafe zur Folge habe. Gegen Sexualstraftäter müsse substantiell schärfer vorgegangen werden, so dürften diese keinesfalls in den gelockerten Vollzug kommen. Konkret hätten "Kinderschänder" jedes Recht auf Freiheit verwirkt, erklärte der Redner.

Das Haftentlassungspaket der Ministerin erachtete der Redner als untauglich zur Lösung der gegenwärtige Probleme im Sicherheitsbereich, vielmehr müsse mit der nötigen Härte gegen Straftäter vorgegangen werden, urgierte der Abgeordnete. Das gegenwärtig vorliegende Paket sei ein Anschlag auf die Sicherheit Österreichs und könne daher nicht akzeptiert werden, schloss der Redner, der in diesem Zusammenhang auf die "sehr klaren Forderungen" seiner Fraktion verwies.

Bundesministerin Dr. BERGER verwies in ihrer Beantwortung der Anfrage

darauf, dass Österreich auch im internationalen Vergleich eine überaus hohe Haftquote habe, selbst eine höhere als die eben als positives Beispiel genannte Schweiz. Überfüllte Gefängnisse könnten der Sicherheit nicht dienen, sie seien vielmehr ein Quell künftiger Rückfalltäter. Man habe daher adäquate Maßnahmen setzen müssen, um das Problem sachorientiert lösen zu können. Konkret sei die Idee, Kasernen zu Gefängnissen umzurüsten, in der Praxis nicht durchführbar.

Die Ministerin verwies weiters auf die zahlreichen Aktivitäten beim Opferschutz und auf gezielte Maßnahmen, die darauf abzielten, mehr Sicherheit und Vermeidung künftiger Straftaten zu bewirken. Das Bündel von Maßnahmen, welches seitens ihres Ressorts gesetzt würde, zeige eine deutliche Reduktion von Rückfallstraftaten, man befinde sich mithin am richtigen Weg. Ein verbesserter Strafvollzug führe zu mehr Sicherheit, erklärte die Ministerin, die in der Folge auf die Einzelfragen einging und diese entsprechend beantwortete.

Konkret erläuterte sie, unter welchen Voraussetzungen bedingte Haftentlassungen ausgesprochen könnten und in welchem Ausmaß von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werde. Generell könne davon ausgegangen werden, dass seitens der Justiz nur in höchst verantwortungsvoller Weise vorgegangen werde und man jedwedes Risiko so weit wie nur irgend möglich minimiere. Dennoch solle beispielsweise die lebenslange Haftstrafe auf einige wenige Fälle beschränkt bleiben, erklärte die Ministerin, die auch die entsprechenden Diskussionsprozesse auf europäischer Ebene referierte. Im übrigen sei das in Rede stehende Paket derzeit in Begutachtung und werde in der Folge dem Haus zur weiteren Beratung zugeleitet.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) meinte, seine Fraktion sei nicht an Ausführungen interessiert, die von irgendwelchen Mitarbeitern des Ressorts erstellt wurden, sondern sie wolle die Meinung und den Standpunkt der Bundesministerin zu diesem Thema in Erfahrung bringen. Man merke, dass es eine Reihe hervorragender unabhängiger Bundesminister – von Foregger und Michalek bis zu Böhmdorfer und Gastinger – gegeben habe, die im Interesse der Bürger gehandelt hätten. Nunmehr sei wieder die Parteipolitik ins Ministerium eingezogen und damit eine Weltsicht, die der Gesellschaft das Restrisiko aufbürde, während seine Fraktion dafür eintrete, dass der Täter selbst dieses Risiko zu tragen habe.

Ziel könne es nicht sein, Straftäter baldmöglichst wieder in die Freiheit zu entlassen, Ziel müsse es sein, die Gesellschaft vor Straftätern entsprechend zu schützen, erklärte der Redner. Dies wäre eine ordentliche Justizpolitik, wie sie seine Fraktion von der Regierung verlange. Es müsse ein klares Signal geben, dass man die Gesellschaft vor diesen Straftätern effizient schützt. Opferschutz müsse vor Täterunterstützung gehen, schloss der Redner.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) dankte der Ministerin dafür, hier ein klares Konzept überaus verständlich dargelegt zu haben. Mit Broda könne man sagen, Vernunft müsse vor Einfalt gehen, wie die Amtszeit Brodas zwischen 1959 und 1966 sowie 1970 und 1983 dadurch geprägt gewesen sei, zahlreiche bahnbrechende Reformen ins Werk gesetzt zu haben, die im übrigen fast alle einstimmig das Haus passiert hätten. Österreichs Strafbilanz stelle sich anders dar als von seinen beiden Vorrednern behauptet, seien die nachteiligen Entwicklungen doch just zu jener Zeit zutage getreten, in denen das BZÖ an der Regierung beteiligt war. Generell brauche dieses Thema entsprechende Sachlichkeit, um ein lösungsorientiertes Modell umsetzen zu können. Von dieser Sachlichkeit lasse sich die Ministerin, lasse sich die Regierung leiten, der Erfolg werde ihnen Recht geben, so Jarolim.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V): Kriminalität und Straftaten wird man nicht mit falschen oder leeren Worten Herr werden, sondern nur durch richtige Taten; das bedeutet für die ÖVP die konsequente Verfolgung von Straftaten, Straftätern und organisierter Kriminalität. "Richtige Taten" heißt für die ÖVP auch ausreichende gesetzliche Grundlagen, aber auch Ressourcen personeller und sachlicher Art für die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden. In wenigen Monaten werden die neuen Bestimmungen für das strafrechtliche Vorverfahren in Kraft treten, die bereits vom Hohen Haus beschlossen wurden. Die werden eine Bündelung der Strafverfolgung bei einer Behörde und damit sicherlich auch eine höhere Effizienz der Strafverfolgung bringen, zeigte er sich überzeugt.

"Richtige Taten" heißt für die Volkspartei aber auch eine Stärkung der Kapazitäten der Gerichte und – falls notwendig - auch den Ausbau der Justizanstalten, vor allem Stärkung und Hilfestellung für die Kollegenschaft der Justizwache, die tagtäglich einen schweren und gefährlichen Job im Interesse der Sicherheit des Landes macht. Zu richtigen Taten gehören zudem Maßnahmen zur Verringerung der Rückfallhäufigkeit und zur besseren Resozialisierung, meinte der Redner. Gemeinsame Devise müsse sein: Keine Gnade für unverbesserliche Gewaltverbrecher und für gewerbsmäßige Kriminelle, aber Hilfe und Unterstützung für die diejenigen, die bereit sind und sich bemühen, sich wieder positiv in die Gesellschaft zu integrieren. Auf jeden Fall muss es Vorrang für die Sicherheit der BürgerInnen vor einem wahllosen Öffnen der Gefängnistore geben.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) hielt es für naiv und gefährlich, zu glauben, dass mehr Haft mehr Sicherheit bringt. In Österreich gebe es Rekordhäftlingszahlen – derzeit über 9.000 -, denen im europäischen Vergleich wenige bedingte Haftentlassungen gegenüber stehen, und trotzdem steige die Kriminalität. Das bedeute, mehr Häftlinge haben zu keiner Senkung der Kriminalitätsrate geführt, wie das BZÖ meint. Seiner Meinung nach befindet sich der Strafvollzug in einer Krise, das Strafvollzugsgesetz könne nicht mehr in vollem Umfang vollzogen werden und es gibt rückläufige und zu wenige gefängnisinterne Arbeitsangebote. Qualifikationsmaßnahmen in den Gefängnissen funktionieren nicht, es gibt 70 Berufsschulabschlüsse pro Jahr in den Haftanstalten, das ist extrem wenig, so Steinhauser. Es gibt keine durchgehende Trennung der Tätergruppen, die Vollzugspläne werden zwar teilweise erstellt, können aber in der Realität nicht umgesetzt werden. Das heißt, es gibt einen Verwahrungsvollzug auch aufgrund des fehlenden Personals. Die bedingte Entlassung ist nach Ansicht des Abgeordneten kein Gnadenakt, sondern eine sinnvolle Maßnahme. Das BZÖ will keine bedingte Entlassung und damit keine Nachbetreuung und das bedeutet eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Fest steht für den Redner, bisher sei zu wenig geschehen und das, was das BZÖ will, sei gefährlich, weil mit einfachen Vorschlägen Lösungen vorgegaukelt werden, die nichts bringen und das Land nicht sicherer machen.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) hielt es für gerechtfertigt, den Strafkatalog des Strafgesetzes zu reformieren. So gibt es ein gravierendes Missverhältnis zwischen den Rechtsfolgen im Bereich der Vermögensdelikte und der Körperverletzung. Außerdem gibt es ein Ost-West-Gefälle. Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit schwerer Körperverletzung etwa führt im Osten Österreichs zwingend zu einer Gefängnisstrafe, nicht aber im Westen. Auch wies der Abgeordnete darauf hin, dass der Stehsatz "kurze Haftstrafen verfehlen den Strafzweck" nicht stimmt, denn für den Deliktstypus des Verkehrsunfalltäters sei es typisch, dass eine kurze Haftstrafe sehr treffsicher wirke. Vor einem Generalisierungseffekt warnte Fichtenbauer. Der Kern des Vollzugsrechtes muss laut Fichtenbauer darauf ausgerichtet sein, Opferschutz und Gesellschaftsschutz zum Inhalt zu haben. Es darf nicht mit der Rasenmähermethode, sondern mit einer speziell angepassten Antwort der Strafrechtspflege auf die Tat vorgegangen werden. Die Hälfte aller Einsitzenden in Österreich seien Ausländer. Das ist, so der Abgeordnete, auch ein EU-Problem.

Abgeordnete HAUBNER (B) vermisste in der Antwort der Ministerin den Satz, dass Sexualdelikte und Missbrauch an Kindern eines der schwersten Verbrechen ist und das alles getan werden muss, damit solche Verbrechen nicht geschehen. Es sei zu wenig, nur Mitleid diesen Opfern entgegenzubringen, es müsse vielmehr alles daran gesetzt werden, um solche Taten an Kindern zu verhindern. Kein Pardon und keine Toleranz dürfe es gegenüber den Tätern geben, forderte Haubner dezidiert und trat für mehr Opferhilfe ein. Als notwendig erachtete sie es, die Täter bereits während der Haft zu therapieren und nicht vorzeitig zu entlassen und erst dann zu therapieren. Zudem verlangte die Abgeordnete Mindeststrafen, die besonders für Kinderschänder zu gelten haben.

Abgeordnete STADLBAUER (S) meinte in Richtung BZÖ, in der Anfrage werden teilweise unseriöse Angaben gemacht, es werden Ängste geschürt, es wird Stimmung gemacht und man versucht "politisch abzustauben", ohne dass es den Opfern helfen würde. Was im Antrag gefordert wird, stellt nach Ansicht der Rednerin ein Sicherheitsrisiko dar. Es hilft den Opfern nicht, wenn die Straftäter immer länger weggesperrt werden, denn immer härtere Strafen zu fordern, packt das Übel nicht an der Wurzel. Mit der Anfrage beweise das BZÖ, dass es sich wieder einmal populistisch mit dem Thema Sexualstrafrecht auseinander setzt. Ziel müsse es vielmehr sein, den Rückfall von Straftätern zu stoppen. Das erreiche man nicht mit der Parole "Lebenslang muss lebenslang bleiben". Eine geringere Rückfallquote werde nur mit flankierenden Maßnahmen erreicht. So muss es während der Haft Therapien geben sowie eine Betreuung und eine Art gerichtliche Aufsicht für Sexualstraftäter nach der Haftentlassung.

Abgeordnete FRANZ (V) betonte, Kinder müssten vor Straftätern und Kinderschändern geschützt werden und man habe alles daran zu setzen, dass die Täter die notwendige Strafe erhalten und es zu keinen Wiederholungsdelikten kommt. Die missbrauchten Kinder, gab sie zu bedenken, sind traumatisiert, tragen schwere psychische Schäden davon und leiden oft ein Leben lang daran. Durch das Strafrechtsänderungsgesetz wurden Maßnahmen gesetzt, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verstärkt strafbar zu machen. Damit habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er eine verschärfte strafrechtliche Ahndung von Sexualdelikten will. Die Gerichte haben aber diesem Anliegen oft nicht entsprechend Rechnung getragen, beklagte sie. Kinder verdienten den besonderen Schutz der Gesellschaft, weil sie das höchste Gut sind; deshalb müsse gegen Kinderschänder verschärft vorgegangen werden, verlangte sie.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) meinte, es gehe niemandem darum, Straftaten an Kindern zu legitimieren oder zu entschuldigen. In der BZÖ-Anfrage gehe es nicht um den Schutz der Kinder, sondern um die Verfolgung der Täter. Jeder einzelne Fall sei eine Tragödie - es sei für die Kinder schlimm, es sei für die Angehörigen schlimm, es sei für das Umfeld schlimm, aber welche Ideen habe das BZÖ um die Kinder zu schützen: Wenn man die einen wegsperrt, werden die anderen wohl nichts tun. Das BZÖ sage, die Familie sei das Allerwichtigste und das höchste Gut, und gerade in der Familie gebe es die meisten Sexualdelikte. Sie erachtete es als richtig, wenn man versucht, die Strafen zu minimieren. Ein falscher Ansatz wäre es, wenn jemand, der als Jugendlicher eine Straftat begangen hat, bis an sein Lebensende eingesperrt wird. Wichtig sei es, Therapien zu machen, Haftbegleitungen anzubieten und Bewährungshilfe zur Verfügung zu stellen. All das wären richtige Maßnahmen, aber in diesem Bereich wie auch beim Gefängnispersonal werde gespart.

Abgeordneter VILIMSKY (F) erklärte, die Justizministerin versuche aufgrund der übervollen Gefängnisse Strafgefangene auf die Straße zu setzen und auf der anderen Seite will der Verkehrsminister die Verkehrssünder, die "auf die Tube gedrückt" haben, ins Gefängnis bringen. Eine solche Politik sei abzulehnen und entspreche nicht dem rechtsstaatlichen Denken. Die österreichischen Gefängnisse seien zur Hälfte mit Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft besetzt. Nach Meinung des Abgeordneten hängt das damit zusammen, dass eine Politik gelebt wurde, wonach es in Österreich wenig Polizei und immer geringere Strafen gibt. Jetzt komme noch ein "Rabatt" von 50 % auf die Strafen dazu, weil die Gefängnisse voll sind und man der schrankenlosen Zuwanderung nicht mehr Herr werde. Eine solche absurde Politik, so Vilimsky, ist abzulehnen. Statt die Leute auf freien Fuß zu setzen, sollten neue Gefängnisse errichtet werden. Jene Personen, die in Österreich ihre Strafe verbringen, sollten verpflichtet werden, Arbeit zu leisten, damit der Steuerzahler nur minimal belastet wird.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) warnte vor einer weiter zunehmenden Einwanderung nach Österreich, weil dadurch auch die Zahl straffälliger Ausländer wachse. Es gelte dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben. Kinderschänder will der Redner einer Therapie zuführen, weil es sich bei ihnen um kranke Menschen handle. Da es nicht nur um Mitleid mit den Tätern gehe, sondern auch um den Schutz der Menschen, habe die letzte Regierung dafür gesorgt, dass Menschen, die sexueller Gewalt ausgesetzt waren, am Strafverfahren teilnehmen können und psychologische Betreuung erhalten. Den Ministern Haupt und Haubner sei überdies die Einrichtung zahlreicher Hilfseinrichtungen zugunsten von Verbrechensopfern zu verdanken, erinnerte Dolinschek.

Abgeordneter PENDL (S) wies billige Polemik und Halbwahrheiten bei der Behandlung des Themas Sexualdelikte zurück. Immerhin sei die Mehrheit der Justizminister seit 1983 von den Freiheitlichen gestellt worden, erinnerte Pendl und lobte die Justizministerin für die richtigen Prioritäten seit ihrem Amtsantritt. Der zitierte Fall habe nichts mit einer bedingten Entlassung zu tun, es habe sich um einen Ausgang gehandelt, das sei keine Neuerung, sondern altes Recht. Polemik gegen die Justizministerin sei nicht angebracht. Pendls Vorwurf an die Freiheitlichen lautete, eine der international erfolgreichsten Gerichtshöfe, den Jugendgerichtshof, eingespart zu haben. Der Abgeordnete plädierte auf Unterstützung der Justizministerin und der Justizwachebeamten, die eine schwere Arbeit im Dienste der Sicherheit Österreichs verrichten.

Abgeordneter PACK (V) brachte seinen Abscheu vor Sexualverbrechen gegenüber Kindern zum Ausdruck. Angesichts tausender Anzeigen in den letzten Jahren sei ein Schwerpunkt in der Prävention, in der Ermittlungsarbeit und in der internationalen Kooperation der Polizeibehörden notwendig, insbesondere im Kampf gegen internationale Kinderpornoringe. Es dürfe keine Toleranz gegenüber den Tätern geben, sagte der Redner und plädierte nachdrücklich für den Einsatz von Therapien. Auch Berufsverbote seien notwendig, um Pädophile von Kindern fernzuhalten. Die Justizministerin sei aufgefordert, im Sinne des vom Innenminister erstellten Konzepts zu handeln. Von Westenthalers Versuch, bei diesem Thema "die Populismuskeule zu schwingen", grenzte sich der Abgeordnete ab und rief zur Zusammenarbeit beim Schutz der Kinder auf.

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) warf jenen, die gegen die Haftentlastungspläne der Justizministerin wetterten und das Bild von den bösen ausländischen Straftätern malten, vor, mit Ängsten der Menschen zu spielen und politisches Kleingeld schlagen zu wollen. Erstaunlich fand Zinggl die bedingten Verurteilungen für Polizisten, die an schweren Folterungen beteiligt waren und zeigte sich überrascht, dass diese Polizisten weiter im Dienst bleiben können. Zinggl legte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion vor, in dem die Justizministerin aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass Täter mit politischen Ämtern bei Wirtshausraufereien und Falschaussagen nicht besser behandelt werden als andere Personen.

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) wollte die "linke Reichshälfte" daran erinnern, dass die Ideen des Jahres 1968 vorbei seien und Verbrechen nicht mehr ohne weiteres der Gesellschaft angelastet werden können. Ein "Sitzkreis-Strafvollzug" sei abzulehnen, weil er dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nicht gerecht werde. Der Redner wandte sich entschieden gegen vorzeitige Haftentlassungen aus ökonomischen Gründen. Das Lob für den ehemaligen Jugendgerichtshof fand Haimbuchner unverständlich, es habe einen solchen Gerichtshof nur in Wien gegeben, nicht aber in anderen Bundesländern, ohne dass man sagen könnte, dort würde schlechter Recht gesprochen.

Abgeordneter WESTENTHALER (B) bezeichnete die Anfragebeantwortung der Ressortleiterin als naiv und widersprüchlich; sie sei dem Leiden von Verbrechensopfern und Kindern nicht gerecht geworden. Die Justizministerin habe die Frage nach inhaftierten Asylwerbern ebenso offen gelassen wie jene nach dem richtigen Strafmaß für Sexualstraftäter. "Ich will wissen, wie sie zur lebenslangen Haft für Straftäter stehen, die für den Tod eines ihrer Opfer verantwortlich sind", fragte der BZÖ-Klubobmann.

Für das geschändete Mädchen sei es völlig bedeutungslos, ob der Täter vorzeitig entlassen oder auf einem Freigang war. Einmal mehr wies Westenthaler auf die hohe Rückfallquote bei Sexualstraftätern hin und zeigte sich verwundert, wie die Justizministerin sagen könne, nur einer von hundert Sexualstraftätern werde rückfällig. Menschen, die sich an kleinen Kindern vergehen, seien wegzusperren, weil man die Gesellschaft vor ihnen schützen müsse - das Risiko eines Rückfalls ist für Abgeordneten Westenthaler viel zu groß.

Justizministerin Dr. BERGER dankte für die ernsthaften Diskussionsbeiträge und bemühte sich um Aufklärung von Missverständnissen. Berger rief dazu auf, bei Sexualdelikten sowohl auf die Tätergruppen als auch auf die Opfergruppen zu achten. In 99 von 100 Fällen sei der Täter kein Vorbestrafter, sondern komme aus dem persönlichen Umfeld des Kindes - hier sei in der Prävention verstärkt anzusetzen. Die Kinder sollten gestärkt werden und rechtzeitig, bei den ersten Übergriffen, sei zu reagieren. Es gelte, Rückfälle zu verhindern und Therapien durchzuführen, dazu teilte die Ressortleiterin mit, die Rückfallquote therapierter Täter liege bei 5 %.

Die Zahl der Verurteilungen bei Sexualdelikten sei leicht rückläufig, sagte Berger, räumte aber ein, dass die Dunkelziffer sehr hoch sei. Sie wolle die Anzeigenbereitschaft durch Stärkung der Opfer erhöhen und gemeinsam mit Innenminister Platter wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen. Sie denke an Berufsverbote und an das Verbot ehrenamtlicher Tätigkeiten. Opferhilfe, schonende Einvernahme und Prozessbegleitung werden ausgebaut und die Mittel für den Einsatz dieser Instrumente wurden bereits aufgestockt, informierte die Ressortleiterin.

Abgeordneter Dr. ASPÖCK (F) sah sich in einer Justiz-Diskussion zwischen Realisten mit roten sowie grünen Illusionisten. Von der an Christian Broda orientierten nostalgischen Justizpolitik der Ressortleiterin grenzte sich Aspöck ab, weil Nostalgie oft den Blick darauf verstelle, was Broda wirklich getan habe. Er habe den linken Traum von einer "Gesellschaft ohne Gefängnis" geträumt, einen Traum, der niemals in Erfüllung gehen werde. Tatsächlich habe er viele Strafverfahren niedergeschlagen, das sei sein Weg der Entkriminalisierung gewesen. Diesen Weg wolle Berger fortsetzen, mutmaßte Aspöck und sah die Gefahr einer Ausdünnung der Justiz und des Vollzugs. Er sei gegen vorzeitige Entlassungen, sagte der Abgeordnete, denn die Gesetze seien anzuwenden, um Land und Menschen zu schützen, schloss Aspöck.

Auch Abgeordneter MAYERHOFER (F) warnte vor Experimenten zu Lasten der Bürger und vor der Gefahr vorzeitiger Haftentlassungen  bei Sexualstraftätern. Er forderte, den Mangel an Haftraum und an Justizwachepersonal endlich zu überwinden und mehr Personal für Therapien heranzuziehen. Eine Strafvollzugspolitik nach dem Motto "Sexualstraftäter raus, Alkolenker rein" lehnte Mayerhofer ab und sprach sich dagegen aus, alkoholisierte Autofahrer in Gefängnisse zu stecken. In einem Entschließungsantrag forderte der Abgeordnete die chemische Kastration von Sexualstraftätern auch ohne deren Zustimmung.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) meinte, man habe heute möglicherweise eine der letzten Reden des Abgeordneten Westenthaler gehört, sofern die Justiz ihm gegenüber jene Gnade nicht walten lasse, die er auch selbst gegenüber Straftätern nicht walten lasse wolle. Um zu verhindern, dass die Justiz Politiker und andere einflussreiche Personen anders behandle, verlange seine Fraktion, Täter mit politischen Ämtern im Fall von Wirtshausraufereien und politisch motivierten Falschaussagen gleich zu behandeln wie andere. 

Die Frage, wie mit Sexualstraftätern umgegangen werden soll, wie sie bestraft, therapiert und resozialisiert werden sollen, sei sachlich und zurückhaltend zu diskutieren. Dies habe die Justizministerin getan. Eine Haltung, die darin bestehe zu sagen: "Strafen, strafen, strafen", ohne darauf zu schauen, was vorher und nachher geschehe, sei gefährlich für die Opfer. Es gehe um den Schutz von Menschen und um den Schutz des Rechtsstaates. Die Politik der FPÖ und des BZÖ diene nicht der Sicherheit Österreichs, schloss Abgeordneter Pilz.

Abgeordneter Dr. CAP (S) resümierte die Debatte und sprach sich nachdrücklich für eine sachliche Diskussion aus. Der SPÖ-Klubobmann verteidigte Christian Broda und seine Konzepte, indem er darauf hinwies, dass für Broda die Sicherheit der Gesellschaft immer im Mittelpunkt stand. Cap unterstütze die Positionen der Justizministerin und wies alle Unterstellungen gegenüber seiner Fraktion und gegenüber der Justizministerin zurück. Der Entschließungsantrag der Grünen sei nicht zu unterstützen, weil er unterstelle, die Justiz behandle Täter mit politischen Ämtern anders als andere Bürger. Cap verwahrte sich dagegen, Kinderschändungen mit Wirtshausraufereien zu vermengen. Diese Themen gehörten nicht zusammen.

Der Entschließungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit der Antragsteller und wurde abgelehnt. Auch der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend chemische Kastration von Kinderschändern verfiel der Ablehnung.

Kurze Debatte: Fristsetzung für G-Antrag zu Zivilpakt abgelehnt

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) wies darauf hin, dass es in Österreich nach wie vor eine Gruppe von Menschen gebe, die in ihrer Familienwahl diskriminiert würden: Schwule, Lesben und Transgender-Personen. Österreich sei in der Frage der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften Schlusslicht in Europa geworden, klagte sie. Es sei Zeit, im Justizausschuss liegende Anträge zu diskutieren und das Thema zu einem Abschluss zu bringen. Glawischnig-Piesczek zeigte sich überzeugt, dass für die Einführung eines eheähnlichen Instituts für gleichgeschlechtlich Liebende eine breite parlamentarische Mehrheit besteht. Geht es nach den Grünen, soll gleichgeschlechtlichen Paaren auch eine Adoptionsmöglichkeit offen stehen. 

Abgeordnete ABLINGER (S) hielt fest, ihre Fraktion wolle ebenso wie die Grünen die Diskriminierung Homosexueller so rasch wie möglich beenden und trete für eingetragene Partnerschaften ein. Man brauche aber eine parlamentarische Mehrheit für dieses Anliegen, unterstrich sie. Den Fristsetzungsantrag wertete sie in diesem Sinn als kontraproduktiv. Jetzt, wo es seitens der ÖVP endlich Bewegung in dieser Frage gebe, seien ernsthafte Verhandlungen angebracht, hielt Ablinger fest.

Abgeordnete Dr. KARL (V) äußerte sich kritisch zum von den Grünen vorgeschlagenen Zivilpakt. Es gebe für die Partner keinen Pflichtenkatalog wie in einer Ehe, skizzierte sie. Auch eine Auflösung des Zivilpakts sei problemlos möglich. Die ÖVP wolle aber, so Karl, die zentrale Bedeutung der Ehe nicht schmälern und sei gegen eine "Ehe light". Eine klare Abgrenzung zwischen eingetragenen Partnerschaften und einer zivilen Ehe sei unumgänglich. Die Ablehnung des Fristsetzungsantrags der Grünen begründete die Abgeordnete nicht zuletzt damit, dass die Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen Zeit brauche.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) führte aus, Österreich hinke der europäischen Rechtsentwicklung nicht nur bei der Gleichstellung von Homosexuellen nach, sondern auch im Scheidungsrecht, im Namensrecht und bei Lebensgemeinschaften. "Wir brauchen keine Sondergesetze für Schwule und Lesben", sagte er, sondern eine volle Gleichstellung. Massive Kritik übte Steinhauser an der ÖVP, wiewohl er das Ergebnis der ÖVP-Perspektivengruppe lobte.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) führte aus, es wäre verlockend, dem Fristsetzungsantrag der Grünen zuzustimmen, damit der Antrag der Grünen innerhalb der geforderten Frist endlich abgelehnt werden könne. Dieser zielt seiner Meinung nach darauf ab, "die Ehe zu zertrümmern". Gleichgeschlechtliche Paare hätten ohnehin die Möglichkeit, in einem Notariatsakt eheähnliche Verpflichtungen einzugehen und Unterhaltszusagen zu vereinbaren, erklärte Fichtenbauer. 

Abgeordneter SCHEIBNER (B) betonte, das BZÖ unterstütze Fristsetzungsanträgen von Oppositionsparteien aus grundsätzlichen Erwägungen heraus immer, unabhängig vom Inhalt der Anträge. Er stimmte auch den Ausführungen von Abgeordnetem Steinhauser zu, wonach es im Ehe- und Scheidungsrecht viele veraltete Bestimmungen gebe. Darüber sollte man seiner Ansicht nach umfassend diskutieren. Die Frage der Gleichstellung von Homosexuellen ist für ihn nur ein Segment der Debatte. Fördern soll der Staat Scheibner zufolge nur solche Beziehungen, die von gesellschaftlichem Interesse seien.

Der Antrag der Grünen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den G-Antrag 3/A betreffend Zivilpakt eine Frist bis zum 4. Dezember 2007 zu setzen, blieb in der Minderheit.

(Schluss Dringliche/Forts. NR)