Parlamentskorrespondenz Nr. 755 vom 17.10.2007

Bundesstraßen und Seilbahnen

Umsetzung der Wegekostenrichtlinie der EU

Wien (PK) – Die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie im Bundesstraßen-Mautgesetz und im ASFINAG-Gesetz sowie die Änderung des Seilbahngesetzes – zwei Vorlagen aus dem Verkehrsausschuss – standen in den Abendstunden zur Debatte.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) meinte, die Umsetzung der Wegekosten-Richtlinie durch dieses Gesetz sei durchaus in Ordnung, man habe aber eine Vielzahl von möglichen Chancen, die sich durch diese Richtlinie ergeben hätten, nicht genützt, weshalb ihre Fraktion diesen Entwurf leider ablehnen müsse. Konkret würde mit diesem Entwurf der LKW-Transitverkehr weiter begünstigt, dies sei jedoch eine falsche Maßnahme.

Abgeordneter EDER (S) sah hingegen die sich bietenden Chancen gut genützt, es werde vielmehr ein deutliches Signal von der Straße zur Schiene gesetzt. Der Entwurf sei stimmig, man sollte ihm daher die Zustimmung geben.

Abgeordneter THEMESSL (F) meinte, die Nachteile überwögen in diesem Entwurf die Vorteile, wie sich am Beispiel der geplanten Tagesvignette in Teilen Vorarlbergs zeige. Zudem würden die Autofahrer immer mehr belastet, was seine Fraktion nicht goutieren könne. In diesem Sinne brachte der Redner zwei Entschließungsanträge – Entlastung der Pendler, Umsetzung der Zweckbindung der Mineralölsteuer - ein.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) sagte, er könne sich der Kritik der Opposition nicht anschließen, vielmehr bestrafe man alte LKW mit entsprechendem Schadstoffausstoß, eine Maßnahme, die umweltpolitisch richtig sei. Auch würden eine bessere Verkehrsaufteilung und damit weniger Stau bewirkt, auch dies seien Gründe, dem Entwurf zuzustimmen.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) erklärte hingegen, seine Fraktion könne dieser Vorlage in ihrer gegenwärtigen Form nicht zustimmen. Er brachte einen Abänderungsantrag bezüglich der zeitabhängigen Maut ein. Auch sollte man die Höhe der Provision für die Trafikanten nicht schmälern, forderte der Redner, der einen Entschließungsantrag bezüglich Beendigung der Benachteiligung von Besitzern von Wechselkennzeichen beim Ankauf von Vignetten einbrachte.

Abgeordneter MARIZZI (S) konstatierte einen merklichen Wandel in der Verkehrspolitik, der sich in guten Vorlagen wie der in Rede stehenden manifestiere. Dieser Entwurf ziele in die richtige Richtung, er sollte entsprechend unterstützt werden.

Abgeordnete MANDAK (G) setzte sich mit der geplanten Einführung der Korridorvignette im Rheintal auseinander und lehnte diese Maßnahme aus demokratie- wie aus verkehrspolitischen Gründen ab.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) vertrat die Ansicht, mit dieser Vorlage setze man eine wichtige Initiative um, die noch auf Bundeskanzler Schüssel und Verkehrsminister Gorbach zurückgehe. Konkret ging die Rednerin auf die geplanten Maßnahmen hinsichtlich des Brenner Basistunnels ein, wobei die Rednerin anregte, das Land Tirol bei den diesbezüglichen Mauteinnahmen adäquat zu berücksichtigen.

Abgeordneter VILIMSKY (F) beklagte die mangelnde Einbindung der Opposition in der Verkehrspolitik und brachte einen Entschließungsantrag bezüglich Vignetten von zwei bzw. sechs Monaten Gültigkeit ein.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) meinte, die Kernpunkte der Regierungsvorlage seien hinlänglich erläutert, sie empfehle deren Annahme.

Staatssekretärin KRANZL ging auf aufgeworfene Fragen ein und erläuterte nochmals die Inhalte der gegenständlichen Vorlage.

Abgeordneter GAHR (V) begrüßte die Vorlage als der Kostenwahrheit dienlich und wies auf die umweltpolitischen Effekte hin, die diese Vorlage bewirken werde.

Auch Abgeordneter MAYER (S) sprach sich für den vorliegenden Entwurf aus und legte dessen Vorzüge dar.

Ebenfalls für die Annahme der Vorlage traten die V-Abgeordneten SIEBER, SCHULTES, GLASER und Dr. MAIER ein.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, die oppositionellen Anträge verfielen hingegen der Ablehnung.

Novellierung des Seilbahngesetzes 2003

Abgeordnete Dr. MOSER (G) äußerte sich kritisch zum vorliegenden Gesetzentwurf. Sie wies darauf hin, dass Seilbahnunglücke Österreich in der Vergangenheit immer wieder negative Schlagzeilen in der internationalen Presse beschert hätten. Anstelle die Sicherheit für Seilbahnen zu verbessern, würden nun aber Bewilligungsverfahren vereinfacht und die Latte im Sicherheitsbereich gleich gelassen bzw. zum Teil sogar gesenkt, beklagte Moser.

Abgeordneter EDER (S) gab zu bedenken, dass Seilbahnunternehmen wirtschaftlich arbeiten müssten. Jährlich würden 620 Millionen Menschen mit Liftanlagen transportiert, ohne dass es in den letzten Jahre zu nennenswerten Unfällen gekommen wäre, meinte er. Die von Moser genannten Fälle seien durch externe Faktoren verursacht worden. Insgesamt sieht Eder ein hohes Maß an Sicherheit in diesem Transportsegment.

Auch Abgeordneter Mag. KUCKACKA (V) wies die Kritik von Abgeordneter Moser zurück. Er machte geltend, dass die 3.000 Seilbahnunternehmen entsprechende Rahmenbedingungen bräuchten, um wirtschaftlich zu bestehen. Kuckacka zeigte sich überzeugt, dass die vorliegende Gesetzesnovelle den modernsten Sicherheitsrichtlinien entspricht.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zur vorliegenden Gesetzesnovelle an. Er wertete die Änderungen als absolut notwendige Maßnahmen für den Tourismus und verwies auf die große Zahl an defizitären Liftanlagen. Ohne Seilbahnen gäbe es keinen Tourismus, bekräftigte er.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) erklärte, vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sei es notwendig, gewisse Anpassungen durchzuführen. 

Abgeordnete Mag. LOHFEYER (S) hielt in Richtung der Grünen fest, die vorgesehenen Änderungen im Seilbahngesetz würden nicht zuletzt im Interesse der Sicherheit vorgenommen. Sie wies überdies darauf hin, dass Seilbahnanlagen gerade im ländlichen Raum ein wichtiger Wirtschaftsfaktor seien und Tausende Arbeitsplätze sicherten.

Abgeordneter HÖRL (V) unterstrich, die Novellierung des Seilbahngesetzes sei richtig und notwendig. Das alte Gesetz habe sich nicht bewährt, sagte er, es habe sich als viel zu kompliziert erwiesen. In Richtung Abgeordneter Moser stellte Hörl fest, Sölden sei kein Seilbahnunglück, sondern ein Hubschrauberunglück gewesen.

Abgeordneter HEINZL (S) machte darauf aufmerksam, dass das geltende Seilbahngesetz in einigen Punkten schwer vollziehbar sei. Zudem enthalte es einige missverständliche Formulierungen. Keine der nunmehr vorgenommenen Änderungen könne als Aufweichung der Sicherheitsbestimmungen gesehen werden, betonte Heinzl.

Abgeordneter KAINZ (V) führte aus, Österreich sei ein Tourismusland. Für ihn ist die Entwicklung der Liftbetriebe eine Erfolgsgeschichte. Überzeugt zeigte sich Kainz davon, dass die Sicherheit der Seilbahnanlagen auch nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle weiter gewährleistet sein wird.

Abgeordneter RÄDLER (V) erläuterte, von den 3.000 Liftanlagen würden sich 124 in Niederösterreich befinden. Er verwies auf eine Reihe innovativer Projekte.

Abgeordnete DURCHSCHLAG (V) hob hervor, dass Kleinst- und Kleinschigebiete Kinder Bewegungsmöglichkeiten sicherten. Kinder würden immer mehr sitzend aufwachsen und hätten dadurch vermehrt motorische und andere Defizite, schilderte sie. In diesem Sinn sei jede Maßnahme zur wirtschaftlichen Absicherung von Liftanlagen zu begrüßen.

Staatssekretärin KRANZL unterstrich, der vorliegende Gesetzentwurf komme einerseits Seilbahnunternehmen zugute, entspreche andererseits aber auch allen erforderlichen Sicherheitskriterien.

Dem Einwand von Abgeordneter Dr. MOSER (G) in einer zweiten Wortmeldung, dass Umbauten und Erweiterungen von Liftanlagen künftig bewilligungsfrei seien, hielt KRANZL entgegen, dass es dabei lediglich um kleine Umbauten gehe.

Die Änderung des Seilbahngesetzes wurde vom Nationalrat mehrheitlich verabschiedet. (Schluss Verkehr/Forts. NR)