Parlamentskorrespondenz Nr. 784 vom 25.10.2007

Vorlagen: Frauen, Gleichbehandlung

Grüne sehen gesetzlichen Änderungsbedarf betreffend Sexarbeit

Ein OGH-Urteil aus dem Jahr 1989 entschied, dass SexarbeiterInnen kein Recht haben, den Lohn für sexuelle Dienste von einem Freier einzuklagen, weil es sich hier um einen Vertrag handle, der sittenwidrig wäre, zeigen die Grünen in einem Entschließungsantrag (420/A[E]) auf. Die Abgeordnete Brigid Weinzinger fordert eine Neuregelung in diesem Bereich, die u.a. folgende Punkte enthält: die Entkoppelung der Prostitution aus den Sitten- bzw. Anstandsnormen und die konsequente Eingliederung in das Arbeitsrecht, die Gewerbeordnung und das Vertragsrecht; eine Änderung des Strafrechts dahingehend, dass nur die Einschränkung der persönlichen Freiheit einer Prostituierten und nicht die Förderung von Prostitution an sich strafbar ist sowie die rechtliche Gleichbehandlung und Gleichstellung von SexarbeiterInnen mit anderen Erwerbstätigen durch die Legalisierung der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit.

Die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen nach Ansicht der Grünen zudem mit Änderungen im Fremdenrechtsgesetz einhergehen, damit auch MigrantInnen weiterhin einen Zugang zu diesem Arbeitsfeld haben. MigrantInnen können derzeit nur mit einem Aufenthalts-Reisevisum (Visum D+C) der Sexarbeit nachgehen. Dieses Visum werde jedoch nur für maximal sechs Monate innerhalb eines Jahres erteilt und der Erstantrag sowie die Verlängerung müssen aus dem Ausland gestellt werden. Diese Bestimmungen verstärken die Abhängigkeitsverhältnisse der SexarbeiterInnen und führen zur Illegalität der Frauen. Es sollte daher eine Amnestie für die durch das Fremdenrechtspaket 2006 (Abschaffung des "Prostituiertenvisums") illegalisierten SexarbeiterInnen geben sowie eine Aufenthalts- und Niederlassungsmöglichkeit für migrantische SexarbeiterInnen ohne den Zwang zu einer Tätigkeit in der Sexarbeit. Neu zu regeln wäre auch die Verordnung des Gesundheitsministeriums, die wöchentliche, amtsärztliche Untersuchungen vorschreibt, denn die Häufigkeit der Zwangsuntersuchungen erscheint nicht mehr zeitgemäß. Hier soll sich ein System der Kontrolle hin zu mehr Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit entwickeln. (Schluss)