Parlamentskorrespondenz Nr. 796 vom 30.10.2007

Universitätszugang - Quotenregelung wird um zwei Jahre verlängert

Lebhafte Diskussion über Evaluierungsbericht

Wien (PK) – Eine lebhafte Debatte über die Ergebnisse des Evaluierungsberichtes bezüglich der Auswirkungen der Maßnahmen zur Regulierung des Studienzugangs in manchen Studienfächern kennzeichnete die heutige Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Nationalrates. Zudem stand eine Vorlage zur Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes auf der Tagesordnung, die eine Klarstellung zur Frage der Nebentätigkeit des Lehrpersonals zum Inhalt hat. Durch einen Abänderungsantrag wird an den Fachhochschulen in Zukunft eine überregionale StudentInnenvertretung im Rahmen der ÖH eingerichtet. Zwei Anträge der Grünen zur Abschaffung der Studiengebühren wurden vertagt.

Was hat die Quotenregelung gebracht?

2005 hatte der EuGH in Sachen Hochschulzugang in Österreich ein Urteil gefällt, welches eine Situation herbeiführte, auf die Österreich entsprechend zu reagieren hatte. Die daraufhin gesetzten Maßnahmen wurden in gebotenem Abstand evaluiert, die Resultate dieser Evaluierung liegen nun in einem Bericht des Wissenschaftsministeriums vor. (III-35 d.B.)

Im Rahmen der Debatte zum Evaluierungsbericht übte Abgeordneter Norbert Hofer (F) Kritik an der Art der Evaluierung, seien doch lediglich 16 Personen befragt worden. Die Untersuchung sei daher nicht seriös, müsse man doch auch jene befragen, die an den Zugangsbeschränkungen gescheitert seien.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) erinnerte daran, dass dies der erste Bericht über ein solches Thema sei, der Bericht könne daher in weiteren Ausgaben an Qualität gewinnen. Dennoch biete er wichtige Erkenntnisse und Empfehlungen, besonders in Bezug auf das Thema Zugangsbeschränkungen, wo es ein weiters Nachdenken auf Basis dieses Berichts brauche. Weitere Daten, etwa hinsichtlich der Vorbildung und des sozialen Hintergrunds wären wünschenswert gewesen.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) kritisierte die mangelnde Qualität dies Berichtes, der die "Arbeit eines Bilanzbuchhalters" sei und dem der wissenschaftliche Sukkus fehle. Wissenschaftlicher Bericht sei das keiner, es sei ungenügend analysiert worden, und auch die Testmethoden seien umstritten. Grünewald wies auf die teilweise stark reduzierten Studienanfängerzahlen hin, die gleichfalls ungenügend analysiert worden seien. Auch Gender-Aspekte habe man vernachlässigt. Evaluierung sollte mit Wissenschaft zu tun haben und nicht nur mit Buchhaltung, die Ergebnisse seien wissenschaftlich nicht signifikant, der Bericht in seinen Kernbereichen "extrem peinlich". Für einen relevanten Bericht hätte es eine empirische Untersuchung gebraucht, mit einem solchen Bericht könne er nichts anfangen, so Grünewald, der zudem darauf verwies, dass die Dropouts 2006 höher seien als 2002, was die Relevanz der Aufnahmetests nachhaltig in Frage stelle.

Abgeordnete Melitta Trunk (S) regte an, die Qualität der Betreuung der StudentInnen einer breiteren Untersuchung zu unterziehen. Es gebe eine problematische Situation an den Unis, die System und Struktur habe. Dort müsste man ansetzen, gerade hinsichtlich der Betreuung bedürfte es nachhaltiger Verbesserungen. Die Abgeordneten Gertrude Brinek und Beatrix Karl (beide V) wiesen hingegen die Kritik an den Universitäten zurück. Es gebe kein Chaos, die Betreuungsqualität sei gut, allfällige Missstände lägen auch am Verhalten der StudentInnen selbst.

Abgeordneter Martin Graf (F) nannte den Bericht mangelhaft und daher nicht aussagekräftig, er werde daher seinem eigentlichen Auftrag nicht gerecht. Der Bericht zeige aber, dass österreichische Studierende von einigen Studienfächern in großer Zahl bewusst abgehalten würden, und das wollte man ja wohl mit der Einführung von Quotenregelungen nicht erreichen. Real aber wurde das Ziel eindeutig verfehlt, der freie Hochschulzugang de facto abgeschafft. Graf zufolge sei auch die Zielrichtung der Maßnahme grundsätzlich falsch: Man werde nicht mehr Ärzte bekommen, indem man die Zahl der Auszubildenden reduziere. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, man müsse konkrete Maßnahmen setzen, um den freien Hochschulzugang zu gewährleisten. Derartige Steuerungsmaßnahmen müssten jedenfalls anders aussehen als die hier gewählten.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) meinte, die Liste der Kritik an diesem Evaluierungsbericht sei unendlich lang. Konkret stelle sich die Frage, wie schlecht könne ein Bericht noch sein, ehe er endlich einmal abgelehnt werde. Der Bericht sei so mangelhaft, dass sich die Sinnfrage stelle.

Abgeordneter Gernot Darmann (B) verteidigte die Idee der Quote damit, dass sie trotz allem positive Effekte für österreichische Studierende habe. Man müsse aber Österreichs SchülerInnen besser auf diese Aufnahmekriterien vorbereiten. Außerdem gebe es immer wieder Hinweise, dass die Tests Studentinnen benachteiligen.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) wies darauf hin, dass viele ausgebildete Ärzte nicht mehr ans Krankenbett gehen wollen, sondern sich lieber anderen Tätigkeiten, etwa im Wellnessbereich, zuwendeten. Außerdem würden es viele ablehnen, sich in ländlichen Regionen niederzulassen. Daher sei es schwierig, den tatsächlichen Ärztebedarf abzuschätzen.

Bundesminister Johannes Hahn stimmte dem zu und meinte, man könne nur mit der Sicherstellung in der medizinischen Versorgung argumentieren. Weiters erläuterte er den Hintergrund des Berichts und erklärte, er habe eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Auffälligkeiten zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Abschneidens beim Test analysieren solle. Spezifische Hintergründe wie sozialer Background oder absolvierter Schultyp werde man sich ansehen, entsprechende Schlüsse würden zu ziehen sein. Das Regierungsmitglied analysierte die Lage am medizinischen Ausbildungssektor und legte seine Sichtweise hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise dar. Der Minister rechtfertigte die gewählte Vorgangsweise und erklärte, ohne Quote gäbe es an der Medizin 8.000 StudienanfängerInnen, wovon bis zu 6.000 deutscher Nationalität wären, die Quote sei daher nötig gewesen. Hahn meinte abschließend, die Berufsberatung müsse verbessert werden, es gehe darum, die jeweils bestmögliche Variante zu finden, dann werde dies auch positive Auswirkungen auf den Studienbetrieb haben.

Der Bericht wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und BZÖ mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Quotenregelung für weniger Fächer

2005 wurde das Universitätsgesetz dahingehend geändert, dass die Rektorate der jeweiligen Universitäten in jenen Studien, die von den deutschen bundesweiten Numerus-clausus-Studien betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken können.

Die vorliegende Novelle zum Universitätsgesetzes 2002 (241 d.B.) betrifft nun die Verlängerung jener Bestimmung. Sie war bis 31. Dezember 2007 befristet und soll nun auf weitere zwei Jahre bis 31. Jänner 2010 ausgedehnt werden und betrifft die Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik

und Betriebswirtschaftslehre. Zusätzlich soll der Minister ermächtigt werden, im Bedarfsfall weitere Fächer festlegen zu können. In einer Ausschussfeststellung zu § 124b Abs. 7 wird deutlich gemacht, dass die Festlegung von Studienzugangsbeschränkungen per Verordnung die Studien Pharmazie und Biologie betrifft.

Sowohl die Novelle als auch die Ausschussfeststellung wurde von den Grünen heftig kritisiert. So fehlte Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) eine langfristige Strategie. Hochschulbildung sei auch nicht ausschließlich mit Vorbereitung auf die Arbeitswelt gleichzusetzen, sagte er. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) hinterfragte, warum man nicht gleich ins Gesetz schreibe, welche Fächer konkret in Bezug auf Zugangsbeschränkungen gemeint sind.

Die Abgeordneten Norbert Hofer und Martin Graf (beide F) bezweifelten, dass Zugangsbeschränkungen EU-konform sind und überhaupt innerhalb der EU einen richtigen Weg darstellen. Graf kritisierte den alleinigen Bezug auf deutsche StudentInnen und sprach auch von einer "Beruhigungspille".

Abgeordneter Gernot Darmann (B) wiederum wandte sich gegen die freiwillige Einengung auf bestimmte Studien durch die Ausschussfeststellung. Seiner Auffassung nach sollte man die bestehende Regelung fortführen und offen lassen für den Fall, dass es auch in anderen Studienrichtungen Schwierigkeiten gibt.

Abgeordnete Gertrude Brinek (V) machte dem gegenüber darauf aufmerksam, dass jetzt noch einmal der Versuch unternommen werde, den Bedarf konkret nachzuweisen, und sie stellte zudem fest, dass die Universitäten mit der Beschränkung bisher sehr vorsichtig umgegangen sind. Ähnlich äußerte sich Abgeordneter Erwin Niederwieser (S), der unterstrich, dass die Fächer, für die es Zugangsbeschränkungen gab, reduziert werden.

In Bezug auf die Akademikerquote meinte Bundesminister Johannes Hahn, die OECD messe jeweils die Quote unter den 25- bis 64-Jährigen. Daher könne sich die so errechnete Quote für Österreich nicht so rasch ändern. Tatsächlich steige die Zahl der StudentInnen, sodass Österreich in kürzester Zeit zumindest annähernd eine gleiche Quote vorweisen könne.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage zur Novelle des Universitätsgesetzes 2002 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und BZÖ mehrheitlich angenommen. Der Ausschussfeststellung stimmten SPÖ und ÖVP zu, womit auch diese mehrheitlich beschlossen wurde.

Eine überregionale StudentInnenvertretung für die Fachhochschulen

Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit einem speziellen arbeitsrechtlichen Thema an den Fachhochschulen. In der Praxis gibt es derzeit beim Lehrpersonal an Fachhochschulen bereits haupt- und nebenberuflich Tätige. Die Vertragsgrundlage ihrer Tätigkeit, nach den Regeln des bürgerlichen Rechts zu beurteilen, ist jedoch, so die Antragsteller, nicht notwendigerweise ein Arbeitsvertrag nach ABGB. Um diesem Tatbestand entsprechend Rechnung zu tragen, soll gemäß einem Antrag der Koalition das Fachhochschul-Studiengesetz dahingehend geändert werden, nebenberuflich tätige Personen entsprechend zu definieren, womit auch die Konsequenzen aus einem Anlassfall beim VwGH gezogen werden sollen. (408/A)

Die Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Kurt Grünewald (beide G) und Gernot Darmann (B) bewerteten die vorgenommene Regelung als unklar und unpräzise. Sie lade zu unterschiedlichen Interpretationen ein. Zinggl vermutete sogar, dass "Unselbständige verselbständigt" werden sollen, wie er sich ausdrückte. Dem widersprachen sowohl die Abgeordneten Erwin Niederwieser (S) und Gertrude Brinek (V), als auch Bundesminister Hahn. Sie argumentierten, die Bestimmungen nähmen auf die speziellen Bedingungen der Fachhochschulen Rücksicht. Ziel sei es, Leute aus der Praxis zu holen. Es gebe Unternehmungen, die ihre MitarbeiterInnen gerne den Fachhochschulen als Lehrende zur Verfügung stellten. Man habe bei der nebenberuflichen Tätigkeit eine Grenze von sechs Semesterwochenstunden gezogen, so Hahn, weil man eine Ausbeutung vermeiden wolle. Die Formulierung stamme von einer Arbeitsrechtsexpertin, sei einhellig entwickelt worden, schaffe Klarheit und versuche, Missbrauch zu verhindern.

In einem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP wird die Grundlage für eine überregionale StudentInnenvertretung an den Fachhochschulen gelegt, die in die ÖH eingebettet wird. Bundesminister Hahn begründete dies mit dem Hinweis, dass dieser Wunsch seitens der StudentenvertreterInnen an den Fachhochschulen seit langem deponiert worden sei und nun auch die ÖH zugestimmt habe.

Obwohl Abgeordneter Kurt Grünewald dem grundsätzlich positiv gegenüberstand, übte er Kritik an der konkreten Ausgestaltung, insbesondere an den Entsenderegelungen. Abgeordneter Gernot Darmann (B) trat ebenso grundsätzlich für eine überregionale StudentInnenvertretung an den Fachhochschulen ein, wandte sich aber dagegen, dass diese im Rahmen der ÖH erfolgen soll. Er nannte die Bestimmungen eine "Zwangsbeglückung". Ausschussvorsitzender Martin Graf (F) zeigte sich erstaunt darüber, dass die SPÖ nun auch an den Fachhochschulen ein Wahlsystem implementiere, das sie ursprünglich mit allen Mitteln bekämpfen wollte. Die FPÖ werde keiner Zwangsmitgliedschaft zustimmen, bekräftigte er.

Der Abänderungsantrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen. Die übrigen Bestimmungen, die die Nebenbeschäftigung der Lehrenden betreffen, fanden die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und FPÖ.

Anträge zur Abschaffung der Studiengebühren vertagt

Einstimmig und ohne Debatte wurde das 1966 beschlossene Bundesgesetz zur Einrichtung eines Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck aufgehoben. Dieser Fonds war 2005 vom zuständigen Kuratorium aufgelöst worden. (79 d.B)

Die beiden Anträge der Grünen (1/A und 353/A[E]) zur Abschaffung der Studiengebühren wurden schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt. Es entspann sich dabei eine kurze Debatte über die soziale Selektion im österreichischen Bildungswesen und die Belastung der Jugendlichen und Familien durch Studiengebühren. Dies wurde vor allem von den Abgeordneten Kurt Grünewald und Birgit Schatz (beide G) moniert. Abgeordneter Gernot Darmann (B) wies demgegenüber darauf hin, dass sozial benachteiligte Schichten keine Studienbeiträge zu zahlen hätten. Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) schlug vor, den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden abzuwarten, um dann konkreter über die Belastungen durch die Studiengebühren diskutieren zu können. Abgeordneter Martin Graf (F) kritisierte, dass die Studienbeiträge nicht für die Verbesserung der Infrastruktur verwendet würden. Abgeordnete Karin Hakl (V) betonte, die ursprünglich geäußerten Befürchtungen bezüglich der negativen Konsequenzen der Studiengebühren hätten sich nicht bewahrheitet, vielmehr seien die Zahlen der Studierenden im Steigen begriffen. Wenn man immer wieder Finnland als Vorbild heranziehe, so müsse man zugeben, dass dort die Zahl jener UniversitätsabsolventInnen, die am Arbeitsmarkt nicht gebraucht werden, dreimal so hoch ist als in Österreich. (Schluss)