Parlamentskorrespondenz Nr. 823 vom 06.11.2007

Mehr und sichere Arbeitsplätze - aber wie?

Diskussion im EU-Unterausschuss über die Zukunft der Arbeitswelt

Wien (PK) – Ein reguläres und unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis sollte wieder mehr zur Norm in Österreich und in Europa werden. Das bekräftigte heute Bundesminister Martin Bartenstein im Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union, in dem das "Grünbuch betreffend ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" zur Diskussion stand. Dieses ist von der EU-Kommission erstellt worden und hat zum Ziel, eine europaweite Debatte darüber zu führen, wie man das Arbeitsrecht weiter entwickeln könne, um nachhaltiges Wachstum und gleichzeitig mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Die EU-Kommission möchte insbesondere eine Diskussion darüber anregen, wie flexible Vertragsbeziehungen kombiniert mit Arbeitnehmerrechten die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern und Übergänge am Arbeitsmarkt fördern können.

Die dabei angeschnittenen Themen betreffen Übergänge zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen, den Status von Beschäftigten, ob diese nun ArbeitnehmerInnen oder Selbständige sind, insbesondere das Problem der Scheinselbständigkeit. Weiters werden das Problem der Leiharbeit und der Arbeit mit SubunternehmerInnen, die Organisation der Arbeitszeit, die Mobilität der Arbeitskräfte sowie Fragen der Schwarzarbeit behandelt. Bei der Rechtsdurchsetzung geht es um eine bessere Zusammenarbeit verschiedener staatlicher Stellen, aber auch innerhalb der EU, um Verstöße gegen das Arbeitsrecht zu ahnden beziehungsweise zu verhindern.

Als die größte Herausforderung werden im Grünbuch die Flexibilität, die Beschäftigungssicherheit und die Verhinderung der Segmentierung am Arbeitsmarkt bezeichnet. Nachdem die dynamischen Beschäftigungsformen stark zugenommen und die Nicht-Vollzeitstandard-Arbeitsverhältnisse im Steigen begriffen sind, halten es viele für notwendig, im Arbeitsrecht eine bessere Koordination zwischen Arbeitsrecht und Beschäftigungspolitik herbeizuführen sowie entsprechende Schutzsysteme zu schaffen.

Die Diskussion über das Grünbuch treffe sich gut mit den Vorhaben in Österreich, wo man eine Neukodifizierung des Arbeitsrechts anstrebe, bemerkte Bartenstein. Der Prozess dazu soll jedoch zunächst von den Sozialpartnern strukturiert werden, erläuterte der Minister. Er bedauerte, dass man in der EU mit der Richtlinie zu Arbeitszeit und Leiharbeit nicht weiter gekommen ist und unterstrich, dass Schwarzarbeit leider auch weiterhin ein Thema bleibe. In Österreich habe man mit der Generalunternehmerhaftung und der Verpflichtung der Anmeldung vor Arbeitsbeginn bereits wichtige Schritte gesetzt. Durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit in Österreich sowie durch das Flexicurity-Paket, das er dem Ministerrat vorgelegt habe, würde der Modernisierungsprozess in Österreich fortgesetzt. Was die Mobilität betrifft, sprach sich Bartenstein unmissverständlich für eine leichtere Rechtsdurchsetzung aus.

Oberstes Ziel müsse die soziale Absicherung aller Erwerbsformen sein, es müsse zu Mindestnormen kommen, um Schwache zu schützen, so Bartenstein. In Hinkunft sollte der Schutz der Menschen Vorrang vor dem Schutz des Arbeitsplatzes haben, und das sei ein Paradigmenwechsel. Wichtig sei es aber auch, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu berücksichtigen.

Zieht die Kommission die richtigen Schlüsse für die Zukunft?

In der Diskussion wurde von den Abgeordneten positiv bemerkt, dass die Europäische Kommission eine Diskussion zum Thema des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechts initiiert. Dennoch übten SPÖ und Opposition Kritik an den Schlussfolgerungen der Kommission.

So äußerte Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) große Zweifel daran, ob die Zielsetzungen, die die Kommission aus der Analyse ableitet, tatsächlich der Intention von besseren Arbeitsplätzen und mehr Sicherheit entspricht. Ihrer Meinung nach würden die atypischen Arbeitsverhältnisse völlig realitätsfern idealisiert. Derartige Arbeitsverhältnisse würden oft erzwungen, beispielsweise aufgrund mangelnder Kinderbetreuungsplätze, und nicht freiwillig eingegangen, merkte sie an. Zu meinen, Flexibilisierung und Aufweichung des Kündigungsschutzes führten automatisch zu mehr Arbeitsplätzen, sei falsch. Unsichere Arbeitsplätze seien darüber hinaus auch Konjunkturbremser, da die Betroffenen weniger Geld ausgeben. Als ein großes Problem erachtete die Abgeordnete den Bereich der Schwarzarbeit, und sie bedauerte, dass es in Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzes kaum Vertragsverletzungsverfahren gibt, im Gegensatz zur Dienstleistungsfreiheit. Daher gelte es, gerade in diesem Bereich auch in Europa entsprechende Schritte zu setzen. Grossmann sprach sich für einen einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriff aus, und zwar nicht nur national, sondern auch grenzüberschreitend. Sie wies auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments hin, das sich kritisch mit dem Grünbuch auseinandersetzt.

Auch ihr Klubkollege Dietmar Keck bedauerte, dass das Grünbuch die nicht standardisierten Arbeitsverträge zu unkritisch bewerte. Er befürchtete das Sinken sozialer Standards und konnte keine Anzeichen für soziale Fortschritte erkennen. In dieser Einschätzung sah er sich auch einig mit einer Initiative auf EU-Ebene unter dem Titel "Neuer Schwung für ein soziales Europa". Einige Arbeitsminister der EU hätten diese Initiative bereits unterschrieben, sagte er und fragte, warum Bundesminister Bartenstein seine Unterschrift noch nicht darunter gesetzt hat.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) brachte die Problematik der BerufsumsteigerInnen, die sich dafür einer Ausbildung unterziehen, und deren existenzielle Probleme zur Sprache. Auch forderte sie den Minister auf, sich auf EU-Ebene für eine bessere Integration der Menschen mit Beeinträchtigung einzusetzen. Sie machte darüber hinaus darauf aufmerksam, dass die Kontrollinstrumente in der EU nicht kompatibel sind, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Schließlich sprach sie sich dafür aus, die Nachhaltigkeit mit terminlich festgelegten Zielsetzungen zu verankern.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) kritisierte die Schlussfolgerungen, die die Kommission aus der Analyse zieht. Sie schaue zu wenig auf die Ursachen der Entwicklung des Arbeitsmarktes und sehe als Konsequenz lediglich den Ausbau der flexibleren Arbeitsverhältnisse. Nicht das Just-in-time-Management sei die Ursache der Flexibilisierung, sondern der Übergang vom Stakeholder- zum Shareholder-Kapitalismus, so die Auffassung Öllingers. Das Arbeitsrecht sei nicht nur ein Instrument der Wirtschaftspolitik, sondern in erster Linie ein Instrument, um strukturelle Ungleichheiten zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen auszugleichen. Dieser Aspekt komme jedoch im Grünbuch zu kurz. Es sei falsch, stellte Öllinger fest, in der Atypisierung von Arbeitsverhältnissen eine Chance zu sehen. Bestes Beispiel dafür seien der Dienstleistungsscheck und die Hausbetreuung. Ersterer stelle mit Sicherheit kein Sprungbrett dar, sondern unterschreite Mindeststandards und dränge die Leute an die Peripherie. Die Hausbetreuung sei sozial- und lohnrechtlich schlecht abgesichert. Öllinger erkundigte sich auch nach dem arbeitsrechtlichen Anpassungsbedarf in Österreich, um gleichzeitig zu betonen, dass dieser in keiner Weise beim Kündigungsschutz ansetzen dürfe. Weiters sprach er sich für Mindeststandards, insbesondere für einen Mindestlohn, aus, der in den einzelnen Ländern nach dem jeweiligen Meridianeinkommen berechnet wird. Er sah auch die Notwendigkeit eines neuen ArbeitnehmerInnenbegriffs, der an die wirtschaftliche Abhängigkeit anknüpft, forderte Mindeststandards bei der Leiharbeit und sah einigen Handlungsbedarf im Rahmen der Mobilitätsförderung.  

Die Basis für die Fehlentwicklung am Arbeitsmarkt erblickte Abgeordneter Herbert Kickl (F) in der neoliberalen Politik der Union, die das Hauptgewicht auf Wachstum, Gewinn und Flexibilisierung lege. In Lissabon seien die Würfel in diese Richtung gefallen, sagte er und bezeichnete die Tatsache, dass die EU aus einem Wirtschaftsraum entstanden ist, als den "genetischen Grunddefekt der Union". Oberste Maxime in der EU sei die freie Marktwirtschaft und der freie Wettbewerb, und somit könne Harmonisierung nur zu einer Nivellierung nach unten führen. Die EU diene somit im Bereich des Arbeitsrechts als ein Katalysator in die falsche Richtung. Mit der Lissabon-Strategie habe man Wirtschaftswachstum angestrebt, die sozialen Fragen seien dabei unter die Räder gekommen. Die Wirtschaft argumentiere immer mit der Keule der Wettbewerbsfähigkeit, des Wirtschaftsstandorts und des Bürokratieabbaus. Atypische Arbeitsverhältnisse seien keine sicheren Arbeitsplätze, vielmehr müsse es in die umgekehrte Richtung gehen. Die so genannte "Flexicurity" bezeichnete Kickl als eine "Mogelpackung", in der ein fatales Ungleichgewicht zwischen den Interessen der Wirtschaft und dem Schutz der ArbeitnehmerInnen herrsche. Mit dem Grünbuch erbringe die EU den Beweis, dass es ihr nicht um den Schutz der ArbeitnehmerInnen gehe, so das Resümee Kickls.

Ähnlich skeptisch äußerte sich auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B). Für ihn hat das Grünbuch nur wenig mit modernem Arbeitsrecht zu tun und zeichne sich durch Wirtschaftslastigkeit aus. Der Zweck des Arbeitsrechts sei jedoch, Ungleichheiten auszubalancieren. Ihm fehlten vor allem die Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Mindestnormen für den Schutz der wirtschaftlich Schwachen. Man könne sich nicht nur an den Interessen der Arbeitgeberseite orientieren, meinte Dolinschek, sondern müsse auch jene der Familien berücksichtigen. Aber in diesem Bereich werde nur wenig getan. Viele Vertragsklauseln stellen seiner Meinung nach ein Mobilitätshemmnis dar. Er trat dafür ein, dafür zu sorgen, dass die Standardarbeitsverträge umgesetzt werden. Die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen müssten jedoch weiterhin aufrecht erhalten bleiben. 

Positiver fiel die Wortmeldung des Abgeordneten Karl Donabauer (V) aus. Man müsse die Konkurrenzsituation der Zukunft bewältigen, merkte er an, und man könne die Zeit nicht zurückdrehen. Derzeit fänden dynamische Prozesse statt, weshalb die Schule auf die neue Arbeitswelt vorbereiten sollte und vor allem auch der Weiterbildung im Arbeitsprozess mehr Beachtung geschenkt werden müsse. Das sei sowohl eine Herausforderung für die ArbeitnehmerInnen als auch für die ArbeitgeberInnen. Donabauer wies auf die Situation in Österreich hin und bewertete diese im europäischen Vergleich positiv. Im Bereich der Arbeitssicherheit hätten die Sozialversicherungen engagiert mitgearbeitet, wodurch man trotz der Abnahme bindender Arbeitsverhältnisse neue Wege in der sozialen Absicherung gefunden habe. Donabauer sprach sich auch für die Lockerung der siebenjährigen Übergangsfrist hinsichtlich des Zuzugs von ArbeitnehmerInnen aus den neuen EU-Mitgliedsländern aus. Europa müsse die dynamische Entwicklung bewältigen und entsprechende Antworten finden, bemerkte er abschließend. Das Grünbuch sei dafür eine Hilfestellung.

Ähnlich Abgeordnete Ridi Steibl (V), die die Notwendigkeit einer breiten Debatte über die Entwicklung der realen Arbeitswelt unterstrich. Krankjammern trage jedoch nicht zur Weiterentwicklung bei, sagte sie. Auch sie erinnerte an Maßnahmen in Österreich wie die Arbeitslosenversicherung für Freie DienstnehmerInnen und die Abfertigung Neu. Sie hoffe auch auf eine baldige Einigung über den Mindestlohn. Was die Kinderbetreuung betrifft, so gehe es nicht nur um ein Mehr an Einrichtungen, sondern auch um flexiblere Öffnungszeiten. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei dringend notwendig, wobei die Interessen aller berücksichtigt werden müssen. Teilzeitbeschäftigung bewertete Steibl durchaus positiv, da dies dem Wunsch vieler entspreche. Die Abgeordnete ersuchte den Wirtschafts- und Arbeitsminister auch, Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung der Mädchen zu unternehmen, damit diese vermehrt technische Berufe ergreifen.

Bartenstein: Österreich ist in Sachen ArbeitnehmerInnenschutz gut unterwegs

In seiner Reaktion auf die Diskussion bekräftigte Bundesminister Martin Bartenstein abermals seine Präferenz für die unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Die Tatsache, dass es mehr Vertragsverletzungen zum Thema Dienstleistungsfreiheit und weniger zum Thema Arbeitsrecht gebe, führt er auf die Tatsache zurück, dass die Dienstleistungsfreiheit eine der Grundfreiheiten der Union darstellt. Das Arbeitsrecht sei auf der EU-Ebene wenig verankert, so Bartenstein, der darüber hinaus andeutete, dass die Kommission bei einem Scheitern der Arbeitszeitrichtlinie ihren Vorschlag gänzlich zurückziehen wolle. Die Kommission werde dann zunehmend Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wodurch Österreich in Hinblick auf die Spitäler, aber auch auf die Feuerwehr stark betroffen wäre.

Bartenstein befürwortete einen einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriff, was auch Ziel der Bundesregierung sei. Er räumte jedoch ein, dass es sehr schwierig sein werde, unter den Sozialpartnern zu einem Konsens zu kommen. Noch komplizierte gestalte sich die Frage auf EU-Ebene.

Gegenüber Abgeordnetem Öllinger stellte der Minister fest, dass er in Hinblick auf den Kündigungsschutz keinen Handlungsbedarf sehe. Die Frage des Mindestlohns sei bei den Sozialpartnern gut aufgehoben, sagte er, im Gegensatz etwa zu Deutschland gebe es auch kein Opting-Out aus den Kollektivverträgen. Er wies auch auf die Feststellung des Europäische Parlaments hin, wonach jene mit wirtschaftlicher Abhängigkeit von einem Auftraggeber echte Selbständige seien. Bartenstein widersprach jenen, die meinten, das Grünbuch favorisiere atypische Arbeitsverhältnisse. Es würde lediglich die Entwicklung zur Kenntnis genommen, wobei man hier zu Verbesserungen kommen müsse, sagte er. Er konnte auch keine Wirtschaftslastigkeit des Grünbuchs erkennen.

Der Minister verteidigte den Dienstleistungsscheck, der sich gut entwickle und eine Verbesserung darstelle, zumal die Leute früher schwarz gearbeitet hätten. Im Hinblick auf die Hausbetreuung sah er die Schwachstellen bei den Förderbedingungen, die der Sozialminister festgelegt hat. Vertragsklauseln stellten in Österreich kein Problem dar, so der Minister, und mit der Mitarbeitervorsorge für alle habe man die Mobilität unterstützt. Für die Zukunft wünschte sich Bartenstein eine Senkung der Lohnnebenkosten, etwa eine Einschleifregelung bei der Sozialversicherung. Über die Ersatzzahlungen bei Jobwechsel müsse man mit den AMS-Verantwortlichen diskutieren, und auch bei der Integration behinderter Menschen am Arbeitsmarkt sah der Minister im AMS einen wichtigen Ansprechpartner.

Österreich sei in Bezug auf soziale Nachhaltigkeit und auf Verteilungsgerechtigkeit gut unterwegs, merkte er an, und auch im Kampf gegen die Armut stehe Österreich im europäischen Vergleich gut da und werde weitere Akzente, etwa durch Grundsicherung, setzen. Was die bessere Organisation der Kinderbetreuung und die Motivation von Mädchen betreffe, technische Berufe zu ergreifen, stimme er mit Abgeordneter Ridi Steibl überein. Teilzeitarbeit wollte der Minister nicht mit einem atypischen Dienstverhältnis gleichsetzen, da ein überwiegender Teil der Teilzeitbeschäftigten dies auch wolle. Die Tendenz sei steigend, berichtete der Minister, im zweiten Quartal 2007 sei ein Anteil von 22,7 % von Teilzeitbeschäftigten festzustellen gewesen, das habe 41,5 % der beschäftigten Frauen und 7,4 % der beschäftigten Männer betroffen. Für die Freien DienstnehmerInnen habe es deutliche Verbesserungen im Bereich der sozialen Absicherung gegeben und Geringfügig Beschäftigte seien meist jene, die sich etwas neben dem normalen Job dazuverdienen wollen, weiters Studierende, Arbeitslose oder FrühpensionistInnen. Die Beschäftigungsrate der 55- bis 64-Jährigen sei in den letzten zwei, drei Jahren auf 35 % angestiegen, der EU-Schnitt liege über 40%. 

Zur Frage der Übergangsfristen betonte Bartenstein, dass es in Österreich eine breite Zustimmung für die schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes für Fachkräfte gebe. Abgeordnetem Kickl hielt er entgegen, dass sich die EU-Wirtschaft in der letzten Zeit gut entwickelt habe und die EU gut damit fahre, sich um Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit zu kümmern.

In Bezug auf die Initiative "Neuer Schwung für ein soziales Europa" bemerkte Bartenstein, dass er nicht unterschreiben werde, weil der Text unausgewogen sei. Auch Minister Müntefering von der SPD habe nicht unterschrieben. (Fortsetzung)


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