Parlamentskorrespondenz Nr. 824 vom 06.11.2007

EU und AKP-Staaten: Wirtschaftsabkommen verzögern sich

EU-Unterausschuss diskutiert Konsequenzen

Wien (PK) – Die ins Stocken geratenen Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten (Economic Partnership Agreements – EPAs) waren das zweite Thema des heutigen Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese Partnerschaftsabkommen sind insbesondere vor dem Hintergrund einer entwicklungspolitischen Dimension zu sehen und zielen auf die verstärkte Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft sowie auf die Armutsbekämpfung ab. Das soll unter anderem durch stark asymmetrische Liberalisierungsverpflichtungen zugunsten der AKP-Staaten erreicht werden.

Wie Bundesminister Bartenstein unterstrich, ist die EU keineswegs Profiteur solcher Abkommen. Die EPAs sollten das alte Cotonou-Abkommen ablösen, der dafür geltende WTO-Waiver, darunter sind Ausnahmebestimmungen zu verstehen, läuft mit Ende dieses Jahres ab. Deshalb sollten die EPAs mit 1. 1. 2008 in Kraft treten.

Der Verhandlungsprozess, der in sechs Gruppen erfolgte, habe sich jedoch stark verzögert, bedauerte Bartenstein, sodass mit einem Abschluss bis Jahresende nicht zu rechnen sei. Man strebe daher eine WTO-kompatible Zwischenlösung an, um den AKP-Staaten einen Marktzugang im Warenhandel zu ermöglichen. Anderenfalls würde es für die AKP-Länder zu dramatischen Verschlechterungen kommen. Beim kommenden allgemeinen Rat am 19. und 20. November sollen Schlussfolgerungen für die weitere Vorgangsweise verabschiedet werden. Es gehe darum, den Bruch auf ein Minimum zu beschränken, sagte Bartenstein. Daher wolle man Interimsabkommen mit einzelnen Staaten erzielen. Darüber hinaus seien Unterstützungsmaßnahmen, etwa in Form von Regionalfonds, geplant, erläuterte der Minister.

Abgeordnete Petra Bayr (S) teilte die Auffassung Bartensteins, dass die Interimsabkommen nur die zweitbeste Lösung darstellten. Dasselbe gelte für einen völligen Neubeginn der Verhandlungen. Sie fragte, was mit jenen Staaten passiere, die diese Interimsabkommen nicht unterzeichnen, da dies eine wesentliche Schlechterstellung zur Folge hätte, was wiederum im Widerspruch zum Cotonou-Abkommen stünde. Bayr äußerte sich auch skeptisch zu den Möglichkeiten, wie man die AKP-Staaten zur Weiterverhandlung motivieren könnte, und stellte die Frage in den Raum, ob es realistisch sei, Sozial-, Arbeits- und Umweltrechte in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Ihr Klubkollege Andreas Schieder meinte, die EU habe mit ihrer Vorgangsweise die afrikanischen Staaten verärgert, und er vermisste eine Afrikastrategie der Union.

Als einen wesentlichen Aspekt in den komplizierten Verhandlungsthemen nannte Abgeordneter Karl Donabauer (V) die Interpretation. Als notwendig erachte er es daher, einen Interpretationsrahmen zu erstellen. Auch wenn es in erster Linie um Armutsbekämpfung und Integration in die Weltwirtschaft gehe, müsse man über die Abgleichung der Produktionsfaktoren reden, fuhr Donabauer fort. Es könne nicht nur um reine Wirtschaftsprozesse gehen.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) thematisierte die so genannten Singapore Issues (Investitionen, Wettbewerb, Handelserleichterung, Transparenz im öffentlichen Auftragswesen) sowie die Dienstleistungen. Auch sie bezweifelte, dass man Druck auf jene Länder ausüben könne, die diese Themen nicht behandeln wollen. Lunacek gab die Schuld für die Verhandlungsverzögerungen auch der EU, die Vorschläge afrikanischer Staaten lange Zeit habe liegen lassen. Schließlich sprach sie die Definition sensibler Produkte und die bisher ungeklärte Frage der Ursprungsregeln an.

Seitens der Regierung müsse man im Rahmen dieser Verhandlungen auf die Interessen Österreichs und der EU Bedacht nehmen, forderte Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F). Für ihn sind sozial- und umweltpolitische Kriterien wichtig, weshalb er sich nach den Gefahren durch diese Abkommen für den Markt in der EU erkundigte.

Bundesminister Martin Bartenstein wies darauf hin, dass die Verhandlungen von der Europäischen Kommission geführt wurden. Es habe auf allen Seiten Bemühungen gegeben, die Verhandlungen zu einem Abschluss zu bringen, das Thema sei aber extrem komplex und schwierig. Die Alternative "Zurück zum Start" bewertete er als wenig realistisch, weshalb er den Weg der Interimsabkommen unterstütze, wobei die Prämisse, die ins Stocken geratenen Verhandlungen zu den Partnerschaftsabkommen weiter zu führen, beibehalten werden müsse. Er räumte aber ein, dass die Umwelt- und Sozialstandards nicht im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Die Singapur-Themen seien für die AKP-Staaten selbst wichtig, man denke nur an die Investitionssicherheit.

Grundsätzlich stellte er fest, dass man nicht von einem Scheitern der Verhandlungen sprechen könne, sondern lediglich von einer weiteren Verzögerung. Konkrete Gefahren für die europäischen Märkte durch die Abkommen sah Bartenstein nicht. Die Dienstleistungsfrage sei zur Zeit nicht aktuell, betonte er. Was die sensiblen Produkte betrifft, so seien diese von den AKP-Ländern selbst zu definieren, die EU sei aber bereit, einer Übergangsfrist bis zu 25 Jahren zuzustimmen. Ursprungsregeln hielt der Wirtschaftsminister für unumgänglich, um zu verhindern, dass Produkte, deren Einfuhr die EU beschränken möchte, über Umwege nach Europa kommen. In Hinblick auf die Frage der Finanzierung, die von mehreren Abgeordneten aufgeworfen worden war, verwies Bartenstein auf das Außenministerium.

Allgemein bemerkte er, dass der EU-Anteil an der Entwicklungszusammenarbeit weitaus größer ist, als jener der USA, die Entwicklungshilfe darüber hinaus mit Militärhilfe verquicke. Abgeordneten Schieder informierte er, dass am 11. Dezember ein Gipfel EU-Afrika stattfinden wird. (Schluss)