Parlamentskorrespondenz Nr. 827 vom 06.11.2007

Familienausschuss: Mehr Geld für kinderreiche Familien

Familienbeihilfe für drittes und jedes weitere Kind wird erhöht

Wien (PK) – Kinderreiche Familien erhalten ab kommendem Jahr mehr finanzielle Unterstützung. Der Familienausschuss des Nationalrats stimmte heute einhellig einem Gesetzentwurf der Regierung zu, der höhere Familienbeihilfen für Mehrkindfamilien vorsieht. Demnach gibt es künftig für das dritte Kind monatlich um 9,5 € mehr, für das vierte und jedes weitere Kind um je 24,5 €. Erreicht wird das durch die Anhebung der so genannten Geschwisterstaffelung, welche für das dritte Kind nunmehr 35 € und für jedes weitere Kind 50 € (bisher einheitlich 25,5 €) beträgt. Gleichzeitig erhöht sich die Einkommensgrenze für den Erhalt des Mehrkindzuschlags, der einkommensschwachen Familien mit drei oder mehr Kindern gebührt und 36,4 € je Kind beträgt, von rund 45.000 € jährlich auf 55.000 €.

Die vom Familienausschuss gebilligte Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz enthält aber auch Verbesserungen für Studierende. So ist es Studierenden künftig erlaubt, jährlich 9.000 € (statt bisher 8.725 €) dazuzuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Arbeitsuchende Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird, dürfen in Hinkunft geringfügige Einkünfte beziehen.

Grundsätzlich begrüßten alle Fraktionen die Anhebung der Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien, eine Reihe von Abgeordneten bedauerte allerdings, dass es nicht auch für Familien mit behinderten Kindern mehr Geld gebe. So gab SPÖ-Abgeordnete Marianne Hagenhofer zu bedenken, dass gerade diese Familien besonders armutsgefährdet seien. Ein von Abgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein namens der FPÖ eingebrachter Abänderungsantrag, den Zuschlag zur Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind von derzeit 138,30 € auf 151,5 € monatlich zu erhöhen, blieb bei der Abstimmung jedoch in der Minderheit. Auch mit ihren Forderungen, bereits ab dem zweiten Kind eine höhere Geschwisterstaffelung vorzusehen und die Zuschläge für Mehrkindfamilien generell aufzurunden, konnte sich die FPÖ nicht durchsetzen.

Seitens der SPÖ zeigten sich die Abgeordneten Christine Muttonen und Andrea Kuntzl über die erhöhte Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien erfreut. Man dürfe sich aber nicht der Illusion hingeben, dass man durch diesen Schritt einen großen Sprung bei der Bekämpfung der Armutsgefährdung von Familien mache, sagte Kuntzl. Ebenso wichtig wäre es, durch genügend Kinderbetreuungseinrichtungen und durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Frauen die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Muttonen gab zu bedenken, dass die Geburtenrate gerade in jenen europäischen Ländern am höchsten sei, die eine hohe Frauenerwerbsquote haben. Abgeordnete Hagenhofer begrüßte es ausdrücklich, dass arbeitsuchende Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird, künftig bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen dürften.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) hielt fest, sie sehe einerseits Verbesserungen im Gesetz, auf der anderen Seite sei es aber notwendig, die Ausgaben aus dem Familienlastenausgleichsfonds grundsätzlich zu überdenken. Trotz hoher Familienleistungen sei es bisher nicht gelungen, Armut in Familien zu vermeiden, konstatierte sie. Mandak regte an, verstärkt in Kinderbetreuungseinrichtungen zu investieren, die für Eltern "gut leistbar" seien. Bedauert wurde von Mandak, dass Jugendliche, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, keine Familienbeihilfe erhalten.

Ausschussvorsitzende Ridi Steibl (V) machte darauf aufmerksam, dass künftig insgesamt 9,6 Mill. € mehr pro Jahr für Mehrkindfamilien zur Verfügung stehen. Über eine Anhebung der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder würden Verhandlungen mit dem Finanzministerium geführt, sagte sie.

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) mahnte eine steuerrechtliche Besserstellung von Familien ein. Nur so kann ihrer Ansicht nach Familienarmut nachhaltig bekämpft werden.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) erklärte, dass BZÖ bekenne sich zur verstärkten Förderung von Mehrkindfamilien. Er vermisse jedoch eine höhere Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern. Ebenso hätte es seine Fraktion bevorzugt, die Familienbeihilfe auch bereits für das zweite Kind zu erhöhen.

Dem hielten SPÖ-Familiensprecherin Kuntzl und Familienministerin Andrea Kdolsky entgegen, dass die Belastungen ab dem dritten Kind besonders stark steigen würden. Man könne nie genug tun im finanziellen Bereich, meinte die Ministerin, sie müsse aber auch auf das Budget achten. Eine Rundung der Zuschläge für Mehrkindfamilien, wie von der FPÖ vorgeschlagen, hätte ihr zufolge Zusatzausgaben von 200 Mill. € verursacht.

Generell machte Kdolsky geltend, dass die Anhebung der Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien nach der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes und der Vereinbarung mit den Bundesländern zur Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen bereits der dritte Schritt innerhalb eines Jahres zur verstärkten Förderung von Familien sei. Für das kommende Jahr strebt sie ihrer Darstellung nach eine Erhöhung der Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern an.

Was das Thema Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen am sozialen Jahr betrifft, hielt Kdolsky fest, sie habe sehr um die Kompetenzen für diesen Bereich gekämpft, sich gegen Sozialminister Buchinger aber nicht durchsetzen können. Gemäß dem Motto "Wer anschafft, zahlt" sei sie nicht bereit, ohne Kompetenzen für diesen Bereich den FLAF weiter zu belasten.

Bei der Abstimmung wurden weite Teile der Regierungsvorlage von den Fraktionen einhellig gebilligt. Lediglich jener Passus im Gesetz, der eine Adaptierung des Leistungsnachweises für Studierende enthält, die Familienbeihilfe beziehen, stieß bei der Opposition auf Ablehnung. Die Abänderungsanträge der FPÖ blieben in der Minderheit.

Familie & Beruf Management GmbH möglicherweise bald vor dem Aus

Weiters beschloss der Familienausschuss heute eine Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH" (227 d.B.). Es soll klar gestellt werden, dass die Agenden für die Gesellschaft – in Anlehnung an das Bundesministeriengesetz – in die Kompetenz des neuen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend fallen; das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz erhält ebenso wie der Bereich Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt ein Mandat im Aufsichtsrat.

Grüne und FPÖ nahmen die Gesetzesvorlage zum Anlass, um scharfe Kritik an der Familie & Beruf Management GmbH zu üben und zeigten sich verwundert über die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf. So erinnerten sowohl Abgeordneter Karlheinz Klement (F) als auch Abgeordnete Sabine Mandak (G) daran, dass die seinerzeitige Einrichtung der GmbH auf massive Ablehnung der Sozialdemokraten gestoßen sei. Auch nach Meinung der FPÖ sei die GmbH nicht unbedingt notwendig, erklärte Klement und wies unter anderem auf den hohen administrativen Aufwand hin. Klements Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein sprach sich für eine Rückführung der Kompetenzen in das Familienministerium aus.

Massive Bedenken gegen die GmbH äußerte auch Abgeordneter Karl Öllinger (G). Es lasse sich nicht länger rechtfertigen, was in der GmbH passiere, bekräftigte er und forderte Familienministerin Kdolsky zum Handeln auf. So hat das Audit Familie & Beruf seiner Meinung nach viel besser funktioniert, als noch das Ministerium selbst dafür zuständig gewesen war. Ebenso wenig Verständnis zeigte Öllinger für intransparente Auftragsvergaben. Öllingers Fraktionskollegin Sabine Mandak stellte fest, das einzige, was man wisse, sei, dass die GmbH erhebliche finanzielle Mittel schlucke, der Rest bleibe im Verborgenen.

Seitens der ÖVP räumten Ausschussvorsitzende Ridi Steibl sowie die Abgeordneten Nikolaus Prinz und Andrea Eder-Gitschthaler ein, dass in der Familie & Beruf Management GmbH nicht alles zum Besten stehe. So meinte etwa Steibl, dass es gewisse Besetzungen gegeben habe, die für sie nicht nachvollziehbar seien. Alle drei Abgeordneten hoben aber auch positive Aspekte der GmbH hervor und gaben zu bedenken, dass sich viel getan habe, seit Familienministerin Kdolsky dafür zuständig sei. Langfristig wird man sich Steibl zufolge allerdings überlegen müssen, die Kompetenzen in irgendeiner Form wieder ins Ministerium zu integrieren.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) schloss sich der Kritik der Grünen und der FPÖ an der "Familie & Beruf Management GmbH" an. Sie halte die Konstruktion nach wie vor für sehr teuer und zweifle am Sinn der erfolgten Ausgliederung. Auch der Output sei sehr zweifelhaft. Die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf begründete Kuntzl damit, dass eine formale Anpassung der Bestimmungen an das Bundesministeriengesetz erforderlich sei. Kritisch äußerten sich auch Kuntzls FraktionskollegInnen Rosemarie Schönpass, Gabriele Binder-Maier und Franz Riepl.

Uneingeschränkt verteidigt wurde die GmbH lediglich vom BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek. Es sei wichtig, das öffentliche Bewusstsein für die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schärfen und verstärkt Lobbying auf diesem Gebiet zu betreiben, bekräftigte er. Die Aufgaben der GmbH seien klar geregelt.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) wies Vorhaltungen von Abgeordneter Kuntzl zurück, wonach die FPÖ seinerzeit der Einrichtung der GmbH zugestimmt habe. Die GmbH sei ein Erbe des BZÖ und nicht der FPÖ, stellte sie fest.

Familienministerin Andrea Kdolsky wies darauf hin, dass eine kurzfristige Auflösung der Gesellschaft aufgrund bestehender Verträge nicht möglich sei, "außer mit sehr sehr viel Geld". Man könne in einem Rechtsstaat, wenn einem etwas nicht passe, nicht einfach mit einem "Federstrich darüber fahren" und Mitarbeiter auf die Straße setzen, bekräftigte sie. Kdolsky sprach sich allerdings dafür aus, sich auf lange Sicht wieder eine Eingliederung der Kompetenzen der "Familie & Beruf Management GmbH" in das Ministerium zu überlegen.

Darüber hinaus verwies Kdolsky auf eine Reihe von Maßnahmen, die im letzten Jahr von ihr gesetzt worden seien. So habe sie etwa als ersten Schritt einen Tätigkeitsbericht der GmbH verlangt, der nun geprüft werde. Auch Anwesenheitsaufzeichnungen der MitarbeiterInnen seien von ihr eingemahnt worden. Seit sie für die GmbH zuständig sei, würden auch alle gesetzlichen Vorgaben bei der Fördervergabe eingehalten. "Die Mühlen mahlen genauso schnell wie es möglich ist", sagte Kdolsky.

Auf eine Anfrage von Abgeordneter Schönpass teilte Kdolsky mit, dass auch die Förderungen für innovative Kinderbetreuungsmodelle von der GmbH vergeben werden. Gemeinden selbst könnten keine Förderungen beantragen, sondern nur im Umweg über Trägervereine.

Die Gesetzesvorlage wurde mit S-V-B-Mehrheit angenommen. Ein Zusatzantrag der Grünen, der auf die Vorlage eines jährlichen Berichts der "Familien & Beruf Management GmbH" abzielt, wurde abgelehnt. SPÖ und ÖVP stellten allerdings einen ähnlichen Antrag für die Zweite Lesung im Nationalrat in Aussicht. (Schluss)